Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 13 (1882)
- Issue
- 13. Jahrgang Nᵒ 14-15.
- Date
- 1882-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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ftyen BezirkS-VerwaltungSgerichre auf Ermäßig»«- de»-frag« ltchen Beitrage» und führte zur Begründung au: in Folge de» über sein Vermögen eröffnet«» Loncnrse«, welcher vnrch Nccord beendigt worden, sei er in seine« Einkommen erheblich zurückgekommen; Staat»- und Lommunalstenern zahl« er nach einem Jahre»einkomm« von 1800 R., «ährend die Repräsentanten-Lersammlnng der jüdischen Gemeind« irrthümlich sein Jahre»ei«ko«men aus ca. K000 M berechnet und ihn hiernach mit 76 M. Beitrag eingeschätzt Hab«, wogegen er höchster.« zur Zahlung von 30 M. verpflichtet sei. Der Beklagte wendet« «in, daß sich die Bermögen«verhältniffe de» Kläger» und seiner Frau nach beendigtem Sonaufc erheblich verbessert haben, di« Einschätzung richtig erfolgt sei und sich die Repräsentantenversammlung bet ihrer Einschätzung nicht nach der Einschätzung zur Staatösteuer zu richten habe. Da« Bezirk«. LerwaltungSgericht erhob durch Vernehmung de» Loncur«. verwalter» darüber Beweis, daß da« Einkommen der S.'fchen Eheleute mindesten» 5000 M. Reingewinn pro Jahr abwirst. Da« Bezirk«-Berwaltung«gericht erkannte daher am 81. Oct. 1881 auf Abweisung der Klage, da bei »in,,» Jahr,«einkommen von mindesten« 3000 M. der Beittag von 76 M. gerechtfertigt sei. Hiergegen erhob S. Revision: er sei zu hoch eingeschätzt mit seinem Einkommen und zahlen Andere bei einem w'tt höher«,, Einkommen eine» bed>ut«nd gering-ren Beitrag. Da« Oberverwaltungsgericht erkannte am 13. März 1882 auf Bestätigung der Vorentscheidung. Berli», 5. März. (Or.-Torr) Der hiesige Verein zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina hat einen wetiern Schritt zu seiner Sonsolidatton gethan. Rach länger« Per- Handlungen, welch« vom Herrn vr Herzberg und dem ramaligen deutschen Eonsul Baron v. Münchhausen in Jerusalem etng'leitet und nunmehr vom Ehes de» Rothschiid-Ho»pital«, Herrn l>r. Schwarz zum Adschlusie gebracht worden, sind die vor dem Jaffa-Thore in Jerusalem belegenen Grundstücke eine« Araber«, welche für die Zwecke de« Bereiu« sehr geeignet find, in dem Besitz desselben übergegaagen. Mögen nun die Freunde de« heiligen Lande« den Verein kräftig unterstützen, damit derselbe sein srgenreiche« Werk erweitern und auch die in Aussicht gestellte Aufnahme von Waisenmädchen durchführen könne. Ki>t««berg i. Pr. Die in dies. Bl. angeregte Frage wegen Besteuerung der jüd. Amtsrichter veranlaßt mich. Ihnen Nachfolgende« mitzutheilen: .Di« Lötzener Generalversammlung hat sich auch mit der Frage der Gemeindesteuer derjcnigenMitgliederbeschäftigt, welche Staat»- oder Kommunalbeamte sind. Der Anspruch der letzter«, nach Analogie der städttschen Kommunalsteuer behandelt zu werden, ist in manchen Fällen von den betreffenden Gemeinde-Vorständen unter Berufung auf ihr« Statuten, di« ein« solche Exemtion nicht kennen, abgelehnt worden und allerding« haben sie da« formelle Recht für sich. In einzelnen Fällen haben sich in Folge diese« ablehnenden Verhalten» Unzuträglichteiten ergeben, die besser hätten vermieden «erden sollen. Anstatt an den Mitgliedern der genannten Kategorie eine werthvolle Stütz« zu gewinnen, find solch« nicht selten zu einer Entfremdüng und Gleichgültigkeit für da« religiöse Interesse, ja bi« zu« gänzlichen Austritt au« dem Gemeindeoerbande gelangt, die sehr zu bedauern bleibt. Zur Vermeidung solcher Vorkommnisse empfiehlt die General-Versammlung den Berband«gemelnd«n dringend, durch Gemetnde-Beschluß festzuftell«, daß innerhalb der Gemeinde wohnend« Staat«- und Kommunalbeamt« auf chreu Anttag nur mit der Hälft« ihre« AmtSeinkommen« — sonstige« Einkommen selbstverständlich »««genommen — zu den Gemeinde-Beiträgen herangezogen werden solle». E« ist un« nicht erfindlich, inwiefern Gemeinde-Statuten einem solchen Gemeindebefchluff« entgegenftehe« sollen, oder daß da» Pnncip der gleich« Steuer dammh solle verletzt sein. Sowie di« Gemetnde einzelne» Mitglieder» d« Beitrag ttzeil- «ets« oder ganz erlaff« kan«, so kann sie auch <faK9«mac, dt« Steuererhebung tangirende Bestimmung tteffen, die da« Statut in keiner Wesse verletzt. Einer offenkundigen El«, schätzung, wie «» beim Beamten der Fall, di« keinerlei Hinter,iehnng zuläßt, kann wohl au» BilligkettSgründ« ein« angemessen« Berücksichtigung zu Theil werden, wenn dadurch ein Uebelstand beseitigt, der Fried« in der Gemeinde gesrstigt, die Energie de« Gemeindeleb«« überhaupt gesteigert wird." Die« theilt der .V«rband»-Au«schuß" den Gemeinden seine« verbandet mit. wir wünscht«, daß der Ausschuß de« .Deutsch-I«r. S-meindebunde»" ebenfall» dies« Frage näher träte. Daß der Staat und dt« Kommune für di« verschieden« Beamtencategori« eb«fall« Steuerermäßigung« eintteten lassen, ,st bekannt. Auch in Bezug auf einen andern Punkt bringt die genannte Zuschrift de« ostpreußischm Semeindeverband«au»schus. fe» eine beherzig««werthe Mtttheilung. Er betrifft die Einsetzung eine« Schiedsgericht« zur Beilegung innerer Streitigkeiten in d« verbandSgemeinde«. Dasselbe be» steht für Ostpreußen an» d« Herr«: Rabbiner Dr. vamberger» Königsberg, 1 Liöffer-Jnstrburg und Schwarz-Butstadt. Die Zuschrift äußert sich hierüber wie folgt: .Zur Ehre der Gemeinden sei e« g.'sagt, daß dergleichen Strrtifälle nur selten auftreten und nur da, wo persönlich«, oder geschäftliche Animositäten sich mit Unrecht übertragen aus die Handhabung der Gemeind« Angelegenheiten oder Wort klaub, re> und Robulistik harter oder reizbarer Köpft da« letzt^ Wort b> halten, indem sie ebenso geistal» rücksichtslos bie Entscheidung audie Paragraphenspitzr stellen zu müssen glau' den. Wo einmal solche Streitfälle gegeben sind, da sollten die streitenden Partheien unsere« Bedenken» die Existenz de» genannten Schiel-IgerichtS nicht ignoriren, bevor sie die Entscheidung der Aufsichtsbehörde anrufen; sie sollen vielmehr ihre Sach« zilvor ein-m Schiedsgerichts-Kollegium — vertrauensvoll unterbreiten ob nicht durch dessen unpartheiisch« odjective Untersuchung eit e gütliche, beide Seiten befriedigende Beilegung herbeigeführt wndrn könne. Die Streitenden würden immer noch die Freiheit haben, den Spruch de» Schiedsgericht» anzunehmen oder cbzulehnen und im letzterm Falle blieb« ja der Appell ait die Aufsichtsbehörde immer noch den Partheim unbenomn«." Wir macht-n noch hinzusagen, daß e» sich in jetziger Zeit ganz besonder» empfiehlt, mit dergleichen — meist unerquickliche jüdisch« Zustände bloslegenden Stteitfäll« nicht vor die staatlichen Behörden zu kommen, weil sie sehr oft zu chillul haachein führen Eketti», 87. März. (Or.-Eorr.) Bor viel« Jahren lebte hier in Pr nmern eine jüdische Familie, die sich anständig und redlich ilährte. Wenngleich dieselbe nicht reich war. so war e« doch hre Hauptsorge, daß die Kinder etwa» Ordentlichelern« und so wurde denn auch bestimmt, daß der eine Sohn stud ren sollte. Al» derselbe sein Abiturienten- Examen machte and dabei durchfiel, da herrschte Trauer bei den Eitern; sie konnten e« nicht fassen, daß ihr Stolz und ihre Hoffnung, ihr geliebter Sohn um seine erhoffte und von ihnen gewünscht.' Larriöre kommen sollte. Auf allgemeine« Zureden entschlrß er sich, nochmal« sein Heil in einem weiter« Exam-n za suchen und siehe da, da« Glück war ihm diese« Mai günltig. Er bestand da« Examen und nun ging r» zur Universitick, um Jura zu ftudiren. Di« Elter« — rechtschaffene und brave Leute, die den Glauben ihrer Väter tteu bewahrt« — waren froh, daß ihr Sohn nun mdltch „foweit* war.b, «itwillig brachten sie für .d« Student" jede« Opfer, damit er nur ja nicht sein« Lollegen nachfteh« soll. Die Studienzeit >>i«g auch vorüber und der.Student" wurde nach restandenem Exani« .Referendar." Rach irgend eine« StMchen der fl ooinz al« solcher »ersetzt, lernt« er daselbst ein arme» christliche« Mädchen kmn« und verliebt« sich in sie. 'doch da«,» ««» er Gehalt bekommt. kan« ja «in Refercndnr kam, leb«, und so war« «» denn immer noch die liebe r Elt««» dt, Znschnß ged« mußte«. Denn