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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1882-01-01 · 13. Jahrgang Nᵒ 11. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
13 (1882)
Issue
13. Jahrgang Nᵒ 11.
Date
1882-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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— 84 ist e« gelungen, «in Bündniß englischer Ehristen »ad Juden herbeizusühren. (ES folgt eine HSchst einseitige Belprechung des Meeting.) »Wie HLniisch ist doch auch der Artikel in Nr. 8 dies, vl. über B. Auerbach, »den man oft über Gebühr gepriesen habe, der schon seiner Herkunft wegen nur «in geringe» Berständniß iür die religiöse Tiefschicht de» deutschen Volksleben» besessen;' »eS sei da» blo» humane Bildung-ideal, weiche» bei Auerbach immer wiederkehrt.' — Wir wünschten daß etwa» mehr von diesem „h u m a n e n Bildung-ideal' in der »N. Evang. Kirchenzeitung' zu finden wäre, und etwaweniger »religiöse Tiefschicht.' Berlin Die Gesellschaft jüdischer Handwerker und Kunst > ler zur Unterstützung in Krankheitsfällen zählte am letzten Jahresabschlüsse 498 Mitglieder, wovon 218 ordentliche Mitglieder und 280 Ehrenmitglieder sind. An Jahresbeiträgen wurden von den Mitgliedern 4265 Mk. ausgebracht und betrugen die Gesammt Einnahmen der Gesellschaft, mit Einschluß «inelmaren Kassenbestande« von 117 Mk. 50 Pf.. 5067 Mk. SO Ps. Die Gesan mtauSgaben beliefen sich aus mit Einschluß eine» baaren Kaff, ndeftande« am Jahre-schluß 5067 Mk. 00 Pf. Die mit der Gesellschaft in Verbindung stehend« HiliSanstalt für Wittwe» und Waisen zählte am Jahre-schluß 288 Mitglieder und brachten dieselben an Beiträgen 1022 Mt. 50 Pf. auf. Die Gesammt-Einnahuien betrugt», mit Einschluß eine» Kassenbestande« au» dem Vorjahre von 273 Mk. 15 Pf., zusammen 4253 Mk. 82 P'., dir Gesammt- Au-qaben, mit Einschluß eine» Kassenbestande« am 1. Januar d. I. von 302 Mk. 87 Pf., ebcnsooiel. Die Negierung zu Aachen hat über die Theilnahme der jüdischen Kinder am Religionsunterricht folgende wichtige Lntscheidung getroffen: »Der Unten icht i» der Religion gehört nach 8 13 der Allgemeinen Bestimmungen vom >5 Oktober 1872 zu den obligatorischen Lehrgegenständen der Volk-schule. Nach tz 62 de» Gesetze» vom 23. Juli 1847 ist jede Syna» gogengemeiud« verbunden, solche Einrichtungen zu tresien, daß e» keinem jüdischen Kind« während de« schulpflichtigen Alter» an dem erforderlichen Religi«n»unterrichte fehlt Hierau» «rgiebt sich, daß di« jüdischen Kinder verpflichtet sind, dem schulpla»- mäßtgen jüdischen Rcligioit-unterricht« beizuwohnen, und daß die jüdischen Eltern welche ihre Kinoer ohne Religionsunterricht anfwachsen lassen, seilen» derPolizeibehördeangehalten werden können, ihre Kinder in den jüdstch n Reltgionrunterricht zu schicken, insoweit hie.sür seiten» der Schule bezw. der Synagogen-Gemeind« Einrichtungen getroffen sind. Ein Di«pen» von der Theilnahme an dem schulplanmäßigen Religionsunterrichte ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis erbracht ivird, daß d.e Kinder außerhalb der Schule einen ordnung-mäßig eing richteten Religionsunterricht durch einen qualificirten Lehrer erhalten. Die Schule hat die P f l i ch t. de» Nachtheilen, welche au» dem Mangel einer sittlich-religiösen Unterweisung der Kinder entstehen, nach Kräften entgegeniuwirken. Er ist demnach auch für den Fall, daß ein Familienvater aus der jüdischen Religionsgemeinschaft auStreten sollte, ohne zu einer anoeren übe czutreten, nachz uw eisen, daß die betreffenden Kinder, wenn sie nicht, an dem Religionsunterrichte der christlichen Schule theilnehmen, Religionsunterricht durch einen qualificirten jüd. Lehrer erhalten.' Mannheim. Unsere Leser erinnern sich, daß da» hiesige Bezirksamt einen beabsichtigten Vortrag de» Herrn Mose» Oppendi« jüdisch« dtace wledererwachen sehen, die an d>« dustersten st-iien der ibeschichte «rinnern: dal« drängt man zu Plünderung und Mord, bald null man die Gesetzgebung in dem Sinne inspiriren, daß die Israeliten von dem gemeinen Äechie au«g»schloff,n weiden sollen. L« ist für un« „ne Herzen«- und lii«w islen«pslicht, hiergegen unsere Srnnme zu erheben un» untere ganz« Shinpathle für Ihr« unqlürtUche» Miauden«- genossen autzusprechen. Den LdlömuUingen »er Hugenotien ist -« nur allzuleichi, mit den Lertolgten zu sühlen. Luch ist e« di« Sache der Lhriften, gegen Handlungen und Tendenzen zu prolrstiren, welch« einer »»iviiisari»», die sia> mit Stolz di» christlich« nennt, unwürdig ist. ütuftao« ptonod, Präsident." heimer au» Bai me» l b«r de« Talmud einfach untersagte, ohne für da» Verbot einen Grund oder eine daSsrlbe rechtfertigende Gesetzftelle anzusühcen. obgleich der nämlich« Portrag in preußischen Städten von 1 er Polizei nicht beanstandet worden war. Da» bayerische Bezirk amt Speyer (Rheinpsalz) hat diesem Kuriosum ein n .cht m ndrr bezeichnende» folgen lassen. Herr Oppenheimer hatte nä nlich beim Bürgermeisteramt Ludwig»- haien a. Rh. angefraxt, oo man e ne.n in genannter Stadt abzuhaltenden Bo-trag über da» gleiche Thema Seiten» der Behörde ein gesetzlich begsündete« Hinöerniß entgeqenstellen werde. Da offenoar gegen den Talmud, die sonst stet» bereite Waffe de» Sozialisten^ esetze», versagte, verfiel da» Bezirksamt Speyer, dein die Auge egenheit zur Verfügung vorgelegt wurde, auf einen höchst ingenii sen Au-weg. Es ließ dem Ansragenden nämlich eröffnen. ,e» leie» keine Anhallopunkte dafür gegeben, daß bei seinem Voriras .' ein höhere» wissenschaftliche» Interesse obwalten, darum nach <i§ 55 und 59 der Gewerbeordnung ein Legitimat>onosche.n für den Bezirk zu lösen bezw. ausdehnen zu lassen sei'. — Ilm de» Bescheid in seiner ganzrn Tragweite zu würdigen, muß ma, sich die Bestimmungen der angeführten Paragraphen vergegenr -ärtigen. 8 55 schreibt vor: Wer außerhalb seine» Wohnorte« ohne Begcünvnng einer gewerblichen Riedeclasiu!g un) ohn: vorgängig« Bestellung, in eigener Person .gewerdli he over künstlerische Leistungen oder Schaustellungen, bei welchen ein höheres wissenschaftliche» over Kunstinteresse nicht ob aaltet, seilbietrn will, bedarf . . . eine» Legitimatioiivscheine».' 8 30 schreibt anß'eaem d e vorher einzu« holende Erlaubniß der Ortsbehörde vor. wenn Jemand öffentlich Musik auffühlen. S haustellungen, ih-al.alische Vorstellungen oder sonstige Luf.barkeilen öffentlicy darbieten will'. Man sieht, von wissenschaftl chen -lorträgen ist ln beiden Stellen nicht die Rede, e» sei dein, das da» Bezirksamt sie unter »sonstigen Lustbarkeiten' ob-r ,kü> stlerischen Leistungen' sucht, wa« offenbar bei Berathnng de« sra stiche» Gesetze« keinem Menschen eingesallen ist. Die Bestimmungen beziehen sich aus Seiltänzer, Dreuorgelspieler. Mein >erieb> sitz-r, Ka-rrerltheater u. dgl., wo die Beurthe.lni'g. ob rin höhe.es wissenschusllrche« Interesse obwalte, »ine ziemlich e chte Sache ist. In der Thal wäre e« für kgl dayer. Pol zerorgane nicht gerade die angemessenste Ausgabe, im Voraus zu entscheiden, ob ei» ai'gelündigter wissen« fchanlicher Vortrag vo, höherem Interesse sei, am Allerwenigsten in dem Falle, vrnn der gewählte Stoff sich von vornherein ihrem Verstänt» iffe eutz.ehl. Herr O ro.rd gegen die Entscheidung wir wir hören, an höoerer Stelle Beschwerde erheben. Au« den Au-fall derselben darf man gespannt sein. R. Tchmlchrim Baden) In der z.ve-len Badenschen Kammer wurde von der Regierung der Eulrusctat vorgelegt. Er beträgt für die römisch-katholischen Geistlichen >04,216 M., für die Allkatholiken 1t ,000 M., snr die evangelrtchen 07,310 M. und für d>e i»ra-litischen 4600 N. (Daß der letztere so gering ist, hat nur in dem Wohlstände der israelitischen Gemeinden fernen Grund. da der Oderrath für sie nicht mehr forderte.) Während d.e Abgeordneten an die Forderungen für die beiden christlich:» Eonfeff.onen Bemerkungen knüpften, heißt e» von dem iSrastitiichen EultuS: Dieser gab zu Bemerkungen keinen Anlag. er wurde vielmehr debattenloS genehmigt. Wervr wird e» in Preußen dahin kommen? Wa« in Baden erreicht warten ist. muß auch in Preußen möglich sein. Jüdisch-Eentrall ehö.den schaffet un», dann wird'» auch dort besser werden. l)a« wäre der schönste Triumph über die Antisemiten Oesterreich. A. Galizien. Bekai ntlich siel bei der Thtilung Polen» 1772 Galizien dem ösrerreich scheu Kaiserstaale zu. Die Juden, die in den galizischen Släb.en stark vertreten waren, konnten sich zu diesein historischen E '«igniß Glück wünschen und Gott dafür danken, daß sie unter m» Scepter der humanen Regierung de» Hause« Habsburg und nicht unter da» de» Hause» Romanow gekommen war ir. Seit jener Zeit hat, wie vorauszusehen war, die fociiU Stellung der Juden Galizien« die

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