Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 49 (7.12.1894)
- Date
- 1894-12-07
- Page
- Seite 383 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6492344-5935089-5962364--2278-5376504- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
opferfreudiger Weise bemüht hat, ibn hier zu halten; er hält -«S aber für seine Pflicht, den größeren Wirkungskreis anzunehmen. Die Gemeidrverwaltung will das Rabbinat nicht durch die übliche Ausschreibung besetzen, will sich nicht bei ׳Entscheidung einer so ernsten Frage mit einer Probepredigt begnügen, sondern vielmehr eine für das Amt würdige und geeignete Persönlichkeit direkt berufen. Dieses Verfahren ist sowohl für die Würde des Rabbinerstandes, als auch für die Wohlfahrt der Genieinden das richtige. ES giebt viele Bewährte Rabbinen, die sich mit Recht einem Wettbewerb nicht unterwerfen wollen. Hoffentlich ivird es gelingen, eine Kraft zu gewinnen, die unserer Gemeinde Segen bringt. Bis zur definitiven Entscheidung und Berufung des neuen Rabbiners soll die Stelle provisorisch durch einen jungen Kandidaten besetzt werden. — Am 20. d. M. sollte vor der hiesigen Straskainmer in der Berufungsinstanz gegen den Kultusbeamten Wagen» Heim in Catthous verhandelt worden, der wegen Uebcrtretung des nunmehr aufgehobenen Schächtverbots angeklagt und von dem Schöffengericht in Carthaus srcigcsprochen worden war. AusBeranlassungderStaatsanwaltschaftwurdcderResormprediger Dr. Oppenheimer in Berlin als Sachverständiger über die religiöse Verbindlichkeit des Schächten« kommissarisch vernommen, nachdem Herr Dr. Werner das Schächten für ein heiliges, verbindliches Gebot des Judentums erklärt hatte. "Andere Sachverständige, die vom Standpunkte des Thierschutzes berichten sollten, waren zu dem Termine geladen, der aber kurze Zeit vor dem festgesetzten Tage aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft zog die Berufung zurück und so > it erlangte das freisprcchendc Erkenntniß Rechtskraft. Nattdor, 30. November. Der Bortrag des Rabbiners Dr. Blumenthal ״über alte Religionen und moderne Moral" am Mittwoch Abend war stark besucht. Der Redner geißelte die ,moderne Moral", welche den ,alten Religionen" den Krieg er׳ klärt, im Staat die Achtung vor der gesetzlichen Autorität unter- K"t, in der Gesellschaft die Maske der Heuchelei trägt, im Getsleben nach dem Golde jagt, in der Familie die Sittenreinbeit vernichtet und aus der Bühne die edlen Vorbilder de-klassischen Geistes stürzt. Roch feien die alten Religionen die ewig jungen Bergesquellen, aus denen Wahrheit und Klarheit durch die Jahrtausende rauscht, au» denen heute noch die glücklichen Menschen ihre Kraft, die Müden und Beladenen ihren Trost schöpfen können. Redner verweilte besonderbei der christlichen und jüdische» Sittenlehre im Gegensatz zur moderne» Moral. Beide Religionen beruhen auf dem Glauben an den einen Gott und an die ewige Lieb«. Der Redner entrollte die Sittenlehre der Evaiigelien und BeS Talmuds in Staat und Familie, im Handel und Wandel, in Gesellschaft und Verkehr und wiean zahlreichen, säst wörtlich übereinstimmenden Sätzen nach, daß sich die christlich« und und jüdische Sittenlehre in nichtvon einander unterscheiden. Das sei natürlich, da die Verkünder der christlichen Religion und Lehrer des Talmuds aus der gemeinsamen sittlichen Grundlage der heiligen Schrift weiterbauten. Redner schloß mit dem Spruche den Antigone: ,Nicht mitzuhasfen, sondern mitzulieben bin ich da!" unter dem Beifall des Auditoriums. AUS der Provinz Caffel. Eine Anzahl im Kreise E s ch w e g e angesessener, angesehener Israeliten, welche sich durch die fortgesetzte Nichtzuziehung zum Schöffen- und Geschworenengerichte in ihren staatsbürgerlichen Rechten gekränkt fühlten, reichte die folgende Beschwerde bei dem Herrn OberlandesgerichtSpräsidrnten zu Eassel ein und lautet: . ,Ew. Hochwohlgeboren erlauben sich die ergebenst unterzeichneten Bürger israelitischen Glaubensbekenntnisses der Stadt Eschweg« nachfolgende Beschwerde zu unterbreiten: Die Urliste der zu Schöffen und Geschworenen befähigten Gemeindemitglieder hiesiger Stadt wird gesetzlich alljährlich Ende August für den diesseitigen Amtsgerichtsbezirk ausgestellt und während einer achttägigen Dauer öffentlich ausgelegt. Trotzdem man sich unsererseits durch Einsichtnahme von der Einzeichnung unserer Namen in die Liste überzeugt hat, aber seit längeren Jahren kein Befähigter unseres Glaubens auder Wahl hervorgegangen ist, so scheint eS dem Ermeffen des zur Wahlhandlung * deputirten Wahlausschusses anheimgegeben zu sein, daß bei Aus- Wahl der Schöffen und Geschworenen gerade die Bürger israelitischer Konfession ausgeschlossen bleiben, während dieselben in früheren Zeiten nachweislich fortwährend sowohl als Schöffen, als auch als Geschworene ivi diesseitigen Bezirke in Funktion waren. Wir suhlen nns infolge dieser Gepflogenheit in unserer staatsbürgerlichen Gleichberechtigung eingeschränkt und zurückgesetzt, erlauben uns daher Beschwerde hiergegen zu erheben und gleichzeitig um baldgesällige Auskunft darüber zu bitten, ob es dem diesseitigen Wahlausschüsse überlassen bleiben darf, die Ausübung eines uns durch die StaatSvcrfasiung gewährleisteten Bürgerrechts schmälern und versagen zu könne». Indem wir uns einer geneigten Erwägung unserer zweifellos gerechtsertigten Beschwerden und thunlichster Berücksichtigung derselben versichert halten, sehen wir einein diesbezüglichen gefälligen Bescheide zu Händen des mitunterzeichnetc» Kaufmanns X. hier entgegen." (Folgen Unlerschristen.) Hierauf wurde den Beschwerdeführern folgender Bescheid zugestellt: ״Der von Ihnen und anderen israelitischen Bürgern der Stadt Eschwcge eingelegten Beschwerde über dir Nichtheranziehung z»m Amt eines Schöffen oder Geschworenen kann ich keine Folge geben, da ich nicht berechtigt bin, von dem Amtsrichter als Borsitzenden des Wahlausschusses eine Aeußerung darüber zu fordern, aus welchen, Grunde der Ausschuß eine in die Urliste stehende Person nicht gewählt oder gewählt hat. Die Wahl des AuSschusseS ist eine völlig freie und unterliegt, soweit die Gewählten die Befähigung haben, keiner Anfechtung. ES ist möglich, daß der Ausschuß Ihren Wunsch, daß Sie oder andere israelitisch« Mitbürger zu Schöffen und Geschworenen gewählt werden, berücksichtigt, wen» er davon Kenntniß erhält; ich stelle Ihnen daher anheim, diesen Wunsch zum Zwecke der Mittheilnng an den Ausschuß dem Amtsgericht vorzutragen." Diesen Bescheid übersandten die Beschwerdeführer den dem Wahlausschuß präsidirendcn Amtsrichter mit folgendem Begleitschreiben: ״Ew. Hochwohlgeboren überreichen die Unterzeichneten Abschrist einer an den Präsidenten des Königl. Oberlandesgerichts zu Lasset gerichteten Beschwerde vom 24. September 1894 und die Urschrift des hierauf am 27. September 1894 ergangenen Bescheides. In Gemäßheit des Schlußsatzes jenes Bescheide-, desirn Urschrift wir uns zu Händen des Herrn Kaufmann x. zurückerbitten, drücken wir hiermit den Wunsch ans. bei der Wahl von Schöffen und Geschworenen berücksichtigt zu werden und bitten Ew. Hochwohlgeboren als Vorsitzenden des AusschuffeS in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß bei den Wahlen die verfaffungSgemäß gewährleistete Parität aller Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens zum Ausdruck kommt." Die Folge dieser energischen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen Rechte, ist, wie wir zuverlässig vernehmen, die Heranziehung mehrerer jüdischer Bürger zu den fraglichen Ehrenäintern. (Das Vorgehen der Eschweger Israeliten verdient in ähnliche» Fällen Nachahmung; längsterworbene Rechte dürfen nicht aus Fahrlässigkeit aufgegcben werden.) t. Hamburg, 27. November. (Or.-Eorr.) Im hiesigen ,Verein für jüdische Geschichte und Literatur" hielt heute Herr Rabbiner Dr. Roscnthal ausRogafen den ersten der Vorträge, die der Verein in diesem Winter veranstaltet. Das vom Redner behandelte Thema lautete: ״Drei Räthselbücher der Menschheit" (Kohelcth, Hamlet, Faust). Tie Grundgedanken der geistreichen und fesselnden Ausführungen lassen sich in Kürze etwa folgendermaßen zusammenfassen. Der Vortragende zeigte, wie weniger Hiob, als vielmehr Kohelet dem Faust und dem Hamlet geistesverwandt sind. Alle drei sind sie unzufrieden mit dem Erfolge ihrer Forschungen nach den Räthscln des Daseins. Alle preisen sie das Glück de- Thoren, der in Gedankenlosigkeit den Augenblick genießt; sie beklagen die Vergänglichkeit alles Irdischen und die Verkehrtheiten der Menschheit. Dann aber kehrt sich das Blatt; sie geben übereinstimniend im Gegensätze zum nutzlosen Grübeln die T h a t als das beglückende im Leben an als Kreise menjchlicher Thätigkeit gelten ihnen die Familie, die Glaubensgenosfcnschaft, der Staat und die Menschheit selbst. Redner wies auf die Bottheile solcher vergleichenden Bettachtungen hin, da hierdurch im heutigen Kampfe gegen Bibel und Judenthum gezeigt wird, daß daheilige Schriftthum den edelsten