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Israelitische Wochenschrift · 1894-11-30 · 48 (30.11.1894) · p. Seite 376

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
48 (30.11.1894)
Date
1894-11-30
Page
Seite 376 (sequence 6)
Language
German
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384 d. I.), theils fördert sie diese Grille durch Aufmunterung ,Jüd. Presse). Entschieden gegnerisch verhält sich die ,Jsraclitische Wochenschrift", deren verdienstvoller Redactcur. Doctor Rahmcr. von allem Anfang dem Zionismus schroff entgegentrat, wie er auch sonst als Vertreter liberaler Ansichten seine Ucbcreinstimmung mit der ,Teborah" öfter zu äußern Gelegenheit nimmt." (Wir danken fiir die Anerkennung.) Hannover, 24. November. Ein sensationeller Proceß kam gestern vor der 1. Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur Verhandlung; angeklagt war der Redacteur der ,Hannoverschen Post", Herr I. Rethwisch, wegen eines Leitartikels in Nr. 221 des genannten Blattes vom 20. September 1893. In diesem Atti.'cl mar das Kol-nidre-Gebct, sowie einige Vorschriften aus dem Talmud besprochen und darin zum Ausdruck gebracht, daß die jüdische Religion die von Juden Nichtjudcn gegenüber geleisteten Eide für nicht bindend erkläre, sowie daß der Jude durch obiges Gebet für alle falschen Eide im Voraus Absolution erhalte. Tie Staatsanwaltschaft erblickte darin eine Beschimpfung der jüdischen Religion und erhob aus Grund des 8 166 des Reichs-Strafgesetzbuches Anklage gegen den Redacteur der ,Post". Dieser erklärte auf Befragen des Präsidenten, den Artikel zwar nicht verfaßt zu haben, aber vertreten zu wollen; er citirte mehrere liebersetzungen und Auslegungen des Talmuds und Kol-nidre-Gebets, um den Gerichtshof von der Richtigkeit des in dem Artikel Ausgeführteu zu überzeugen. Seitens des Gerichts war ein Gutachten des Professors der semitischen Sprachen Prof. Nöl deke in Straßburg herbeigeführt, das die Richtigkeit der in fraglichem Artikel aufgestellten Behauptungen durchaus bestreitet und weiter aussührt, daß nach den jüdischen Lehren die Staatsgesetze auch für die Juden bindende Kraft hätten; cs sei durchaus unrichtig, daß die Juden nur dcnvorJuden geleisteten Eid für bindend hielten. Tie Juden erachteten nach ihrer Lehre den vor Juden und Nichtjuden geleisteten Eid vollständig gleich; in den jüdischen Gesetzen finde sich nirgends eine Spur, daß hierin ei» Unterschied gemacht werde. Tasselbe bezeugte auch der als Sachverständiger vernommenc Landrabbiner Tr. Gronemann von hier, er hob noch besonders hervor, daß die sog. reservatio mentalis (Hintergedanken während des Schwörens) im Talmud streng verboten sei. Tie Staatsanwaltschaft, vertreten durch Assessor Stelling, hielt die Beschimpfung der jüdischen Religion durch den Artikel für erwiesen, und meinte, daß solche Artikel, durch welche Klassen- und Religionshaß hervorgerufen werde, besonders hart zu bestrafen seien; er beantrage eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten. Ter Vertheidiger, Rechtsanwalt Elster aus Braunschweig, bestritt, daß der Thatbestand der Beleidigung vorliege; er überreichte noch ein dem obigen entgegenstehendes Gutachten und beantragte Freisprechung seines Clienten. Nach etwa einstündiger Berathung wurde das Urtheil verkündet; dasselbe lautete auf 2 Wochen Gefängniß und Kostentragung. In den Entscheidungsgründen heißt es: die Beschimpfung der jüdischen Religion liege darin, daß der Augeklagte behauptet habe, der Meineid sei den Juden. Nichtjuden gegenüber, gestattet, und erstere könnten sich durch Absingung des gedachten Gebets von allen Sünden losmachen. Mildernd sei in Betracht gezogen, daß der Angeklagte den Artikel nicht selbst versaßt habe. Tie Erhebung der Anklage war durch die Rechtsschutz-Com- Mission des ״Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens״ veranlaßt worden; die ״Staatsbürger-Ztg." hat in letzter Zeit sich einer gleichen Beschimpfung der jüdischen Religion schuldig gemacht; ob nun auch die Anklagegegcn sie erhoben werden wird'? Aachen, den 20. November. lOr.-Corr.) Die Annahme, daß die Thierschutzvereine den Antisemitismus pflegen,*) wird durch nachfolgende dem hiesigen ״Politischen Tageblatt" entnommene Notiz bestättgt: ״) Wir verweisen bei dieser Gelegenheit aus die Satvre: ,Die Schächtsrag« auf eure« Lchsencougreß" im beiliegende» ,Famuieablatt". ,Die vorgestrige Abendausgabe, Nr. 282. des ,Pol. Tagebl. enthält einen Bericht über die Hauptversammlung des Thierschutz- Vereins, wonach von einem Redner vorgebracht wurde, ״daß eine Zusammenstellung von Zeuguiffen zu Gunsten des Schächtenanonym und ohne Angabe des Verlegers verbreitet werde, sowie daß sür die Ausstellung einesolchen ZeuguisieS große Summen angcboten würden". Hiergegen lei folgendes bemerkt: >. Es ist salsch, daß die im Truck erschienene Zusammenstellung von Zeugnifien zu Gunsten des ״Schächten-" anonym verbreitet wird; virlmehr gicbt sich durch das den Zeugniffen beigelegte Begleitschreiben das ״Komite zur Abivehr antisemitischer Angriffe" zu Berlin, defien Mitglieder im Begleitschreiben sämtlich genannt sind, als Verbreiter derselben zu erkennen. 2. Es ist salsch, daß diese Zusammenstellung ohne Angabe des Verlegers verbreitet wird; vielmehr ist aus dem Titclb(attc zu lesen: ״Berlin 1894, Verlag von Emil Apotant, Markgrafenstraßc 60". 3. Die Behanptung. ״daß sür die Ausstellung eines solchen Zeugnisses große Lummen angeboten würden" ist eine die Gutachter so schwer verdächtigende. daß sie ohne gleichzeitigen Nachweis, der hier nicht einmal versucht worden ist. überhaupt nicht ausgesprochen werden darf. Tie bloße Anführung der Thatsache, daß mehr als 200 deutsche Staats- und städtische Beamte zu Gunsten des rituellen ״Schächtcns״ Zeugnisse ausgestellt haben, läßt zur Genüge erkennen, welcher Wert der Aeußerung, ״daß sür die Ausstellung eines solchen Zeugnisses große Summen angcboten würden", beizumcffen ist. Rabbiner Dr. Jaulu». Dresden. Tie antisemitischen ״Dresdner Nachrichten" ein ,Judenblatt" — das ist die neueste Bezeichnung derselben seitens der ״Deutschen Wacht". Diese schreibt nämlich unterm 21. d. M.: .Die ״Dresdner Nachrichten" benutzen in ihrer bekannten geschmackvollen Att jetzt auch die Kunstkritiken, um sich bei ihren jüdischen Kunde» wieder angenehm zu machen. In dem Bericht über da« Sarasatc-Konzett heißt es am Schlüße: ״Daß aber ein beträchtlicher Theil des Publikums auch dann noch nicht ruhte und schließlich selbst bei dunklem Saale noch geraume Zeit nach neuen Zugaben klaschte, schrie und stampfte, so daß man glaubte, in einer Versammlung radikaler Antisemiten zu sein, war weder schön, noch der gebotenen Kunst würdig." — ,Radikale Anti« scmiten"!st nämlich da« von den Jndendlättcrn regelmäßig verwendete Ersatzwort für Judenschule." Welche ״Judenschulc" hat Paulus, Jacobus u. s. w. besucht? Vielleicht beantwottet dies die gelehrte ,Deutsche Wacht". — Schnetdemühl, 19. November. Unser Rabbiner Herr Salomon Braun feierte heute seinen 80. Geburtstag und wurden demselben aus diesem Anlaß unzählige Beweise der Liebe, Dankbarkeit und Verehrung zu Theil. Mehr als 41 Jahre hat Herr Rabbiner Brann in segensreicher Weist in der hiesigen Gemeinde seines Amtes gewalttt und sich die Achtung seiner Mitbürger in hohem Maße erworben, wovon die heutige Feier ein beredtes Zeugmß ablegte. Ein Chor, aus früheren Schülern und Schülerinnen bestehend, brachte dem hochbetagten Gebuttskinde ein Ständchen dar, Ansprachen hielten Herr Erster Bürgermeister Wolfs, Herr'Gymnasialdirektor Braun, Herr Direktor Ernst, Frau Herz Namens des Frauenvereins, Herr Bankier Berlin»! rc. Mehrere Adressen wurden überreicht. Die Kinder und Enkel des Jubilars waren zur heuttgen Feier erschienen. Tr. M. Brann in Breslau» Sohn des Herrn Rabbiner, hat seinem Vater die Geschichte des Rabbinats in Schneidemühl gewidmet. Abends fand ein Festeffen von 130 Gedecken statt. Den Reigen der Toaste eröffnest der Vorsteher der jüdischen Gemeinde Herr Herz Berliner mit einem Hoch auf den Kaiser, woran sich dann die Ehrung des Jubelgreises schloß. Zur bleibenden Erinnerung an diesen Jubeltag haben der Vorstand der jüdischen Gemeinde und die Repräsentanten beschloffrn, eine Stiftung in'S Leben zu rufen, welche den Namen ״Rabbiner Salomon Brannsche Stiftung" tragen und deren Zinsen jährlich am Gebuttstage des Jubilars zu wissenschaftlichen oder wohlthätigen Zwecken. >e nach Bestimmung des Herrn Rabbiners, verwendet werden sollen. ES bleibt dem Herrn Rabbiner Brann bei seinen Lebzeiten dst selbstständige Verwendung der Zinsen in gedachter Att überlassen, in späterer Zeit hat hierüber der jewelltge Gemeindevmchaud Bestimmung zu treffen. Als Grundstock sür dies, Stiftung sind -j

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