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Israelitische Wochenschrift · 1894-11-23 · 47 (23.11.1894) · p. Seite 368

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
47 (23.11.1894)
Date
1894-11-23
Page
Seite 368 (sequence 6)
Language
German
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TreSden, 20. November. (Or.-Corr.) Der Antisemitis- MUS ist für viele Rädelsführer ein ,gewinnbringendes Geschüft", trotz der Concurrenz. — Es wird auf die Juden gehetzt und geschimpft, nicht weil sie es verdienen, sondern weil viele Antisemiten dadurch verdiene». Tie Juden sind trotz ihrer Betheuerungen nicht ,ein Unglück", sondern .ihr Glück", da doch für dieselben manche ,Einnahmen" abfallen. Ob Herr Abg. Zimmermaun zu den Geschäftsantisemiten gehör», wollen mir nicht behaupten, bis ein Gerichtsurtheil gefällt ist. Jedoch soviel kann nach den Berichten der hiesigen Zeitungen schon mitgetheilt werden, daß in einer Privatklage des Abg. Zimniermann gegen die ,Neuesten Nachrichten" wegen Beleidigung, welche am 12. d. M. vor dein hiesigen Schöffengerichte zur Verliandlnng kam, die Beweisaufnahme auch die Gründung der antisemitischen ,Deutschen Wacht" beleuchtete, wobei der Borsitzende des Gerichtshofes constatirte, daß die Königliche Staatsanwaltschaft die Untersuchung der Angelegenheit in die Hand genommen. Zu den Gründern der Gesellschaft gehören nicht nur die hervorragendsten Agitatoren der hiesigen Resormpartei, wie Doktor Schläger, Kaufmann Pribs und Buchdruckereibesitzer Glötz, sondern vor Allem auch vier sächsische Reichstagsabgeordnete, Zimmermann, Klemm, Gräfe, Lotze. — Ter Rassenantisemit Zimmermann stand in regem Verkehr mit Frau Marr vom Jahre 1886 bis 1893 und bei deren Sohn Heinz hat er die Vormundschaft übernommen, trotzdem ihr Großvater Cantor der israelitischen Gemeinde zu Dessau geivesen ist. Ter Vorwurf der Doppelzüngigkeit, welche der Verleger der ,N. N." gegen Z. erhob, konnte nicht entkräftet werden. Prof. Stern als Sachverständiger sagte ül>er das Werk Z.'s ,Wonne des Leids", daß ihm verschiedene vom Verfasser citirtc Stellen des Buches in Bezug auf Moral und Sittlichkeit durchaus widerlich seien und das Buch eigene sich nicht für eine Familien-Bibliothek. Tee Verleger der ,N. N.", welcher zu 6 Wochen wegen Beleidigung bestraft worden ist, hat Berufung eingelegt. Gesterreieh-Nngarn. Wien, 15. November. Jin Sitzungssaale der israelitischen Cnltusgemeinde in der Scitenstettengasse fand heute Nachmittags in Gegenwart des kaiserlich russischen General- Consuls und Wirklichen Staatsrathes Konstantin Gubastvw die Beeidigung der in Wien lebenden russischen Unterthanen mosaischer Confession statt. Ungefähr zweihundert hier weilende rusische Unterthanen israelitischen Bekenntnisses darunter mehere Damen und Studenten, hatten sich im Fcstkleide im Sitzungssaale eingefunden, in welchem Secretär Tr. Lieben und die Beamten der Gemeinde sowie Bankier Ephrussi erschienen waren. Um 3 Uhr fand sich der russische General- Consul Herr Gubastow und unmittelbar daraus Ober-Rabbiner Tr. Güdemann im Ornate ein. Dieser hielt an die Anwesenden eine kurze Ansprache, in welcher er die hohe Bedeutung des Eides und der Treue für den angestammten Herrscher nach den Vorschriften der jüdischen Religion betonte und die Versammelten aufforderle, den! neuen Czar Nikolaus II.. dem der Ruf vorangehe, er werde den Weg der Gerechtigkeit und der Humanität betreten, Treue und Gehorsamkeit zu schwören. Tie Anfrage des Tr. Güdemann, ob sämmtliche zur Ablegung des Unterthanen - Eides erschienenen russischen Unterthanen mosaischer Confessio» der russischen Sprache mächtig seien, wurde von den Anwesenden bejaht, worauf General- Consul Gubastow die Eidesformel in russischer Sprache mit lauter Stimme vorlas, während die Anivesenden Wort für Wort wiederholten. Ter Eid lautet: ״Ich Endesunterzeichneter gelobe und schwöre beim allmächtigen Gott, dem Gotte Israel, daß ich will und mich vcrpflichte, Sr. kaiserlichen Majestät, meinem wahren und angeborenen uüergnädigsten großen Herrn und Kaiser Nikolaus Alexandrowitsch, Selbstherscher aller Reußen, und dem legitimen Nachfolger Sr. kaiserlichen Majestät, Erben des rusfischen Throne-, Sr. kafferlichen Hoheit Großsüfften - Thronfolgers Georgij Alcxandrvwiffch treu und recht zu dienen, in Allem zu gehorchen, mein Leben bis zum l' tzten Blutstropfen i.icht zu schonen und alle zur hohen Selbst- Herrschast, Macht und Gewalt Sr. kaiserlichen Majestät gehörenden Rechte und Prärogative, die bereitin gesetzlicher Kraft bestehen oder später in gesetzliche Kraft tteten sollten, nach bestem Wißen, Kraft und Vermögen zu schützen und zu vertheidigen und mich mit allen Kräften zu bemühen, in allen Fällen das zu fördern, was den treuen Dienst Sr. kaiserlichen Majestät gegenüber und den Nutzen des Staates betreffen kann; im Falle aber etwazum Schaden. Nachtheil oder zur Schädigung der Jntereffen Sr. kaiserlichen Majestät geschehen sollte, so wie ich es erfahre, nicht nur sofort die Anzeige zu machen, sondern eS auch mit allen Kräften abznwcnden und nicht zuzulasscn; jedes mir anvertraute Amt nicht nur nach diesem Gelöbniß, sondern auch nach den desonderen im Namen Sr. kaiserliche» Majestät von Zeit zu Zeit zu ertheilenden Instructionen, Reglements und Ukascn nach meinem Gewisse» zn venvalten, nicht aus Eigennutz, Freundschaft oder Feindschaft gegen mein Amt und meinen Eid zu handeln, und demnach mich zn führen und zu halten, wie cS einem treuen Untcrthan Sr. kaiserlichen Majestät geziemt und zukomnit und wir ich cS vor Gott verantworten kann, so wahr Gott mir geistig und körperlich Helsen möge! Amen." '׳ Nach Verlesung dieser Eidesformel trugen die Anwesenden in den auf dem Tische aufliegenden Papierbogen ihre 'Namen ein, und damit war die Ceremonie zu Ende. k. Krakau, 18.November. (Or.-Cor.) Das hier zweimal Monatlich in deutscher Sprache erscheinende Blatt ־Sprawiedliwusc« (Tie Gerechtigkeit), Organ für Handel, Industrie und öffent» liches Leben, tritt mit Wärme für die bedrohten jüdischen Handwecker in Galizien ein. Es bringt an der Spitze der Nr. 22 folgenden Aufruf: ״In den nächsten Tagen soll im österreichischen Abgeordneten- Hause über eine Gesetzesnovellc verhandelt werden, welche die Berschärfung der Sonntagsnihe zum Zwecke haben wird. Wenn diese Gesetzesnovelle in Kraf tteten würde, müßten die galizischen jüdischen Handwerker bei sonstiger Slrafahndung 48 Stunde» in der Woche, d. i. den SamStag und den Sonntag feiern. Rachdem in Gaiizien durch die Ucberschwemmung des Landes init fertigen Waareu von auswäcks das Handweck schon genug darniederliegt, weil der Handwecker zu Spottpreisen arbeite» muß, wäre die Beckürzung der Arbeitszeit desselbeu eine Beschränkung seiner Gxistenzmögltchkci». Wir glauben, daß soivohl die Regierung als die Koalitions-Parteien über das Interesse einer blutarmen Arbeiterklasse eines Landes nicht ohneweitcrs hinweggehen würde, wen» geeignete Schritte unternommen werden sollten. Wir sind daher der Meinung, daß die Handwerker aller Zweige in jeder galizischen Stadt so schnell als möglich Petitionen an den Reichsrath schiäen möge», welche die Bitte enthalten sollen, daß die jüdische» Handwerker Galizien-, in Erwägung ihrer prekären materiellen Lage, in Erwägung, daß sie den Sabbath heiligen, von der Verschärfung der Sonntagsruhe ausnahmsweise bis sich ihr Znstand verbcffert haben würde, verschont bleiben mögen. Die Handwerker keiner einzigen Grnieinde in Galizien dürfen es unterlaffen, sofort besagte Petitionen verfassen zu taffen, dieselben zahlreich zu unterschreiben und an das Abgeordnetenhaus in Wien einzuschicken. ״Handwecker jüdischer Confessio» in Galizien, bewerkstelligt schnellstens unsere Anregung!" Dieselbe Nr. des genannten Blattes enthält auch noch folgende beachtenswerthe Richtigstellung: ״Herr Dr. Bloch citicke im Parlamente am ö. d. M. ander ״Crimminalstatistik vom Jahre 1890" folgende Stelle: ״Im Ganzen wurden begangen von Inden in Oesterreich im Jahre 1890: 1080 Verbrechen, in ganz Oestreich leben 1,141,000, in Galizien 772,213 Juden, das ist 67'/, Procent aller öfterreichischen Israeliten; die Verbrechen der galizischen Juden beliefen sich im Jahre 1890 aus die geringe Zahl von 733.״ Dieses Resultat der geringen Berbrecherzahl der Juden in Galizien, sagte Dr. Bloch, ist zum Theile der Wirkung des Edlen Baron Hirsch in Galizien zuzuschreiben. In erster Lime beging da Herr Dr. Bloch einen offrnknndigen Anachronismus, denn die Stiftung deedlen Baron Hirsch hatte im Hahre 1890 in Galizien seine Thätigkeit noch gar nicht entfaltet; dieselbe war erst im Gründen begriffen; in zweiter Linie, Ü

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