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Israelitische Wochenschrift · 1894-11-16 · 46 (16.11.1894) · p. Seite 358

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
46 (16.11.1894)
Date
1894-11-16
Page
Seite 358 (sequence 4)
Language
German
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Geist der jüdischen Religion müsse mehr als bisher gepflegt werden, das Auswendiglernen von vielen Bibelversen und Sprüchen raube viele Zeit und führe nicht zum Ziel. Dagegen seien die Kinder häufiger zur religiösen Lebensführung an;»leiten, und auch die Bildung des Geistes müsse bei allen. Gegenständen in den Vordergrund des Unterrichtes treten. Ter Vorsitzende dankt dem Referenten für die fleißige, umfangreiche und durchdachte Arbeit und eröffnet die Generaldebalte. Löwenstein-Jever bezweifelt die Durchführbarkeit der zum Ausdruck gebrachten Jdten, sowie die sichere Erreichung des Zieles. Levv-Wittmund sagt, er sei einigermaßen über die Wendung .das Kind sei der Mittelpunkt im Unterrichte", enttäuscht gewesen, er habe erwartet, Ref. würde als Ccntrum des Unterrichtes eine Disciplin gewählt haben. Strauß-Papenbnrg, der sich diesen Ausführungen anschließt, vermißt den Lehrplan. Dr. Mannheimer stimmt dem Ref. darin bei, daß das Kind als Centrum betrachtet werden müsse, doch könne die angedeutete Att und Weise in der Ausführung nicht überall seine volle Zustimmung finden, namentlich sei dies beim Gebet- und Pentateuch-Uebersetzen der Fall. Dr. Löb hebt hervor, daß der Vorttag in allen Theilen wohldurchdacht sei; über die Durchführbarkeit des Gehörten ließe sich allerdings streiten. Er halte dafür, daß die Idee des Ref. auf der Oberstufe sehr wohl sich mit Erfolg verwirklichen ließe, betont aber zugleich das elementare Verfahren auf der mittleren Stufe. Nachdem nun noch verschiedene Redner ihre Ansichten dargelegt haben, venheidigt der Res. im Schlußwort seine Anregung und hebt dabei besonders die Möglichkeit der Durchführung nnd Gewinnung des Zieles hervor. Auf Wunsch des Herrn Tr. Löb sagt der Ref. die Deröffentlichung seiner Arbeit zu. Tie aufgestellten Thesen werden verlesen und einer Commission, bestehend aus den Herrn Dr. Mannheimer. Strauß und dem Referenten zur Durchberathung übergeben, nach welcher sie lauten: 1. Bei den vielen Religionsunterrichtsgegenständen, welche der jüd. Religicnsbezw. Elementarschule zugewiese» sind, und bei der geringen Zeit, die aus jeden einzelnen Lehrgegcnstand verwandt werden kann, ist zu einer gründlichen, religiösen Durchbildung des Zöglings eine Conccntration unter den einzelnen Lehrgegenständen, besonders in den oberen Abtheilangen, dringend erforderlich. 2. Durch die Concenkation sollen die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände in einige Beziehung gebracht werden, ohne daß eine völlige Verschmelzung der einzelnen Tisciplinen erforderlich wird. 3. Tie Concenttation muß so beschaffen sein, daß durch sie sowohl die Geistes-, wie auch die Gemüthsanlagen des Kindes sich harmonisch enffalten. Insbesondere mnß sie, um ein nachhaltiges, an der Sache selbst hastendes Jntcreffe zu ergänzen, den Zögling a) vor Ueberbürdung, b) vor Zersplitterung der Geisteskräfte, c) vor Oberflächlichkeit und Seichtheit im Wiffen schützen. 4. Das Ziel der Concenttation muß dahin führen: Durch ein tiefwurzelndes, religiöses Wiffen und eine auf ethischer Grundläge beruhende, einheitliche Idee des GesammMnierrichtes einen religiös-sittlichen Charatter und eine im ^Gesetze des Judenthums gipfelnde Lebensführung des Zöglings zu begründen. Darauf referirt Strauß-Papenburg über das Thema: "Inwieweit eignet sich die .Auerbach'sche Schulbibel" zum Schulgebrauch?" Sein Unheil geht kurz dahin, daß das gen. Werk ganz besonders geeignet sei, seinen Zweck zu erfüllen. Die Sprache sei rein und edel, die Uebersetzung klar und besttmmt. Als besonderen Vorzug bettachtet Ref. die Anmerkungen, die beim Unterrichte in gedeihlicher Weise verwendet werden könnten, wie auch die überschriftlichen Inhaltsangaben der Kapitel, außerdem sei eine werthvolle Kattc beigegeben, um dem Kinde von dem Schauplatze der geschichtlichen Ereignisse Kenntniß zu geben. Der zweite Theil der ״Auerbach'schen Schulbibel" aber sei besonders seines Anhanges wegen zu empfehlen. Ref. bemängelt jedoch den zu hohen Preis und weist darauf hin, daß das Werk den Namen einer ״Haus» bibel" eigentlich nicht verdiene, und eine solche auch niemals ganz verdrängen solle. Nachdem dem Ref. für die geübte Kritik der Dank der Versammelten geivorden, entwickelt der Vorsitzende die eigentliche Methode des Bibellesens. Herr Dr. Löb wünscht auch das ״Bibellesen", well die Zeitumstände es erheischen, bezeichnet aber für diesseitige Berhältniffe nur den zweiten Theil als zur Einführung in Schulen geeignet. Die Versammlung niinmt darauf von der Empfehlung des zweiten Theils der ״Auerbach'sche» Schulnnd Hausbibel" Notiz und bekennt sich im Uebrigen hinsichtlich des Bibellesens zu de» Grundsätzen der diesjährigen Hannoverschen Konferenz. In den nun folgenden ״sicien Besprechungen" lenkt Herr Tr. Löb die Versammelten auf den im Entstehen begriffenen ״Reichsverband der jüd. Religionslehrer" und fordert die Kollegen zur Mcinungsäußening darüber auf, ob dieselben sich entschließen könnten, dem Verbände als Mitglieder beizutreten. Aus der leb- Haft gefühtten Debatte geht hervor, daß die Theilnehmer der Konferenz sich für eine definitive Beitrittserklärung heute nicht entscheiden können, sondern zunächst noch eine abwartende Stellung cinnehmen wollen. Im weiteren Laufe der ״sieien Besprechungen" bittet Apt, die Konscrenz möge die geeigneten Schritte thun, damit den Religionslchrern gestattet nerve, in die Zeugnißhestc der die höheren Lehranstalten besuchenden Schüler die Noten für die Religionsfächer eintragen zu dürfen. Levy-Norden regt noch einmal die Lesebuchsrage an und empfiehlt das vom Hannoverschen Lehrcrverein herausgegebene Lesebuch. - Damit sind die diesmaligen Verhandlungen erschöpft und der Vorfitzeude giebt ein kurzes Rcsumö derselbe». Selig dankt den! Borsitzend«» für die »msichlige Leitung de« Vereins und der Verhandlungen und fordert die Anwesenden zur Bekundung ihrer Anerkennung aus, sich von den Sitzen zur erheben. Die« geschieht, woraus der Vorsitzende die zehnte Konferenz mit einem Schluß» Worte, das in einem Hoch auf Se. Majestät unser» erhabenen Kaiser gipfelt, schließt. Der Schristsührer B. Wolss-Aurich. Kkkichtk nnö Korrrsponökttjrn. Deutschland. Magdeburg. Nachdem das am 19. September gefällte Urtheil des hiesigen Königl. Amtsgerichts am -6. Oktober rechtskräftig geworden, bringen wirken verfügenden Theil hier» mit zum Abdruck:; ״An» namcn dr» Sixift! 1 In der Prioalvagesache de« Reichstagsabgeordneten Max Lieber-*, mann von Sonnenberg in Groß-Lichterfelde Privatkläger«, gegen; den Redacteur, Rabbiner Dr. Rahmer hier AngcNagte», wegen! leidigung hat da« Königliche Schöffengericht zu Magdeburg in der j Sitzung vom lS. September 1894, an welcher Theil genommen haben: 1. Schreiber, Serichttaffeffor, al« Vorsitzender; 2. Sanngießer, Oberlehrer, al« Schöffe: 3. Höhndors, Kaufmann, al« Schöffe; Meyer, Aktuar, al» Gerichtschreiber, für Recht erkannt. Ter Angeklagte Rabbiner Dr. Moritz Rahiner zu Magd«4 bürg wird wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe! von 30 Mack im Unvermögensfalle zu 3 Tagen Haft koste»« pflichtig verurtheilt. W Dem Privatkläger wird die Befugniß zugesprvchen binnen! 4 Wochen nach Rechtskraft des Uckheils dasselbe durch eine! einmalige Einrückung der Unheilsformel in der ״Israelitische»^ Wochenschrift" auf Kosten des Angeklagten bckannt zu mach« Bon Rechts Wegen. i Die Richtigkeit 1»«r Abschrift beglaubigt Kesselring, Actuar.H SerichtSschreiber de« Königl. SmtSgtticht« 18 d."

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