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Israelitische Wochenschrift · 1894-11-02 · 44 (2.11.1894) · p. Seite 342

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
Seite 342 (sequence 4)
Language
German
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lanb) berufene außerordentliche Generalversammlung, zu welcher Mitglieder nicht nur aus den nahen Provinzen, sondern auch sogar aus weiter Ferne, aus Baden, Mecklenburg, Ober- Schlesien u. a. erschienen waren. Nachdem der Vorsitzende, Herr Gelbart-Magdeburg, um 10'/, Uhr die Erschienenen begrüßt hatte, übertrug er den Vorsitz seinem Collegen im Vorstande, Herm Obercantor Ehrlich-Oppeln. Namens des Vorstandes — dessen drittes Mitglied, Herr CaMor Eichenbaum aus Kippcnheim (Baden), auch anwesend war — beantragte Herr Ehrlich, als Rendant des Vereins, vor Allem die Wahl zweier Revisoren, um sämmtliche bisherigen Eingange und Ausgaben genau zu prüfen. Er legte zu diesem Zwecke das Cassabuch, sowie alle Original-Belege auf den Tisch. Es wurden die Cantoren Schlesinger-Parchim und Senior- Halberstadt gewählt, die sich der sorgfältigen Prüfung unterzogen und in der Nachmittagssitzung die Entlastung beantragten, welche die Versammlung dem Vorstände mit Dank für seine Mühewaltung einstimmig ertheilte. (Tie näheren Zahlenangaben im Protocollbericht.) Einer persönlichen Einladung Folge gebend, erschien auch Herr Rabbiner Tr. Rahmer nach 11 Uhr in der Versammlung. Vom?Vorsitzenden begrüßt dankte derselbe in einer kurzen Ansprache, in welcher er betonte, daß es erfreulich sei zu sehen, daß die jüdischen Cultusbeamten daran gingen, mit vereinten Kräften sich selbst zu helfen; man stünde im Zeichen der durch Vereinigung angestrcbten Selbsthilfe: Helft Euch selbst, so wird Euch Gott helfen! Mögen die Cantoren, die für ihre Gemeinden um 'Nahrung u. s. w. beteten, an sich den Spruch der Weisen bewahrheitet finden: ״Wer für Andere um etwas betet, dessen er selbst bedarf, der wird für sich zuerst Erhörung finden." — Man schritt hierauf an die Hauptaufgabe der Tagesordnung: Revision und Feststellung der Statuten, da die in Breslau in Eile entworfenen viele wichtige Punkte außer acht gelassen hatten. Herr Lion Wolf-Aschersleben hatte einen andern Entwurf ausqeabeitet und so wurde nach emsiger Berathung beider Entwürfe in zwei Sitzungen — mit einer Unterbrechung von 1—3 Uhr — etwas Ganzes zu Stande gebracht, das hoffentlich dem Vereine und seinen Mitgliedern zum Segen gereichen wird. Es sei hier nur hervorgchoben, das der Verein sich nicht nur die Unterstützung seiner dienstunfähig und stellenlos gewordenen Mitglieder, sondern auch der Hinterbliebenen Wittwen und Waisen derselben zum Zweck gesetzt hat. — Nach Fertigstellung der Statuten schritt man zur Wahl des Vorstandes. Es wurden die bisherigen obengenannten drei Mitglieder einstimmig wieder- und die Herren Wolf- Aschersleben und G o l d s ch m i d t - Quedlinburg neugewählt. Dem Vorstande soll ein Beirath zur Seite stehen. Abends 7 Uhr wurde die Generalversammlung geschlossen. Es sind bis jetzt 100 Mitglieder dem Verein beigeneten. Magdeburg. Das Bureau des T. I. G. B. vm'endet jetzt die Fragebogen, von deren sorgfälttgen Beantwortung der Wetth der vom Gemeindebunde veranstalteten Herausgäbe des zehnten Jahrgangs des ״statistischen Jahrbuches" abhängt. Tie Nützlichkeit dieses ״Jahrbuches" ist bereits von allen Seiten, von Behörden und Privaten, anerkannt und je vollständiger es ist, desto wetthvoller ist. In unserer Zeit, in welche die Statistik'cine so große Rolle spielt, kann es unfern Vorständen und Cultusbeamten nicht eindringlich genug an's Herz gelegt werden, sich der kleinen Mühe zu unterziehen und die ihnen übersandten Fragen recht sorgfälüg und vollständig zu beantwotten und rechtzeitig an das Büreau des D. I. G. B. (Sigismundstt. 5) einzusenden. Auch Erlasse der Behörden aus dem letzten Jahre, die Mische Schule und sonstige Zweige der Gemeindeverwaltung betreffend, wolle man »um Abdruck für den ״Anhang" abschriftlich einschicken. Nur durch diese gemeinsame Arbeit wttd das Jahrbuch ei» ״nützliches Nachschlagebuch über alle Verhältnisse der jüdischen Gemeinden in Deutschland". Vielleicht bringt der neue Jahrgang neben dem Ortsregister auch wieder wie früher ein Personenregister, das würde dem Wunsche Vieler entsprechen. Berlin. Der Vorstand des ״deutschen Tentral-Coinits'S für die russischen Juden" versendet den diesjährigen Bericht über seine Thätigkeit seit dem 1. October v. I. bis Ende September d. I. In dieser Zeit sind 2242 russische Auswanderer befördett und unterstützt worden; im Ganzen wurden auf Kosten des deutschen Central-Comite 191482 Personen verpflegt und weiter befördett. — Der Durchzug jüdischer Auswanderer aus Rußland hat sich seit vorigem Jahre bedeutend verringert, er hat aber dennoch keinen Tag geruht. Darum kann das Comits an eine Auflösung des Büreaus noch nicht denken, wohl aber ist ein Theil des Büreau-Personals entlassen und die Betttebskosten sind auf das geringste Maaß herabgesetzt. (Speziellere Mittheilungen in nächster Nummer.) Tarmstadt, 29. Oktober. In einem Flugblatte, das der hiesige ״Deutsche Reformverein" unter der Parole: ״Kauft Eure Weihnachtsgeschenke nur in ch.östlichen Geschäften!" hier und zum Theil auch im Kreise Offenbach vertheilt hatte, wurde den Juden ein ״geringeres Maß sittlichen Empfindens, welches ohne Bedenken unerlaubte Vottheile wahmehmen läßt", vorgcworsen. Gegen den Vorsitzenden des Reform- Vereins wurde von 24 hiesigen jüdischen Geschäftsinhabern Sttafanttag wegen Beleidigung und ehrenrühriger Nachred-m gestellt. Die erwähuten Angeklagten wurden jedoch vom hiesigen Landgericht am 21. April fteigesprochcn. Die Revision der Kläger gegen dieses Urtheil wurde am 28. Oktober vom Rechtsanwalt Dr. Menge in Leipzig in längerer Rede befiirwottet, inder er über das Urtheil sich wie folgt äußette: ״Das Uttheil stellt fest, daß die in dem Flugblatt behauptoten Thatsachen geeignet find, die Juden verächtlich zu machen, kommt aber aus drei Gründen zur Freisprechung der Angeklagten. Erstens sei. so fühtt das Uttheil aus, zur Annahme einer Beleidigung eine individuelle Spitze erforderlich; hier fehle sie, weil der ganze Aufruf zweifellos eine sachliche Tendenz habe. Eine Hervorhebung und Rüge allgemein bestehender oder dafür gehaltener Mißstände könne nicht für unerlaubt erachtet werden. Hier liegt eine handgreifliche Bettennung der Absicht und des Bewußtseins der Beleidigung vor. Freisprechung hätte nur dann erfolgen können, wenn §. 193 2tr.-G.-B. (Wahrnehmung berechtigter Intereffen) angewandt worden wäre. Das ist nicht geschehen, dieser erste Grund der Freisprechung ist rechtSirtthümlich. Der zweite Grund ist der, daß es an einer bestimmten Person des Beleidigten, der dtttte, daß eS an dem Bewußtsein des Beleidigers fehle, daß diese Person gttroffen werde. Object der Beleidigung ist eine physische Person. Sie braucht aber nicht mit Namen ge« nannt zu werden; es genügt eine Bezeichnung, die erkennen läßt, daß die beleidigende Aeußerung sich aus die oder die Person be- . zieht. Ob die Beleidigung gegen eine Gesamtheit im Einzelfall auch die der Gesammtheit angehörenden einzelnen Personen trifft, ist im Wesentlichen eine thatsächliche Frage, und eS erscheint auf den ersten Blick, als ob die Feststellung des Börderrichters, daß das Flugblatt die darmstädter Juden nicht tteffe, eine thatsächliche sei. Bei näherem Zuschauen ettennt man jedoch abermals eine Verwechselung von Absicht und Bewußtsein der Beleidigung, die sich wie ein rother Faden durch die Uttheilsbegründung zieht. Daß der in Darmstadt verbreitete Auftus gegen die Juden in Berlin mitten solle, davon kann doch gar keine Rede sein. Eine an sich vorhandene Begrenzung auf einen bestimmten Personenkreis kann dadurch nicht ausgehoben werden, daß das Flugblatt auch noch in Offenbach verbreitet worden, ,daß der Beleidiget auch noch andere Personen hatte treffen wolleu. Es genügt, wenn er das Bewußtsein hatte, daß der unbefangene Leser die Behauptungen des Flugblattes aus die darmstädter Juden beziehen mußte, und daß er in diesem Bewußtsein gehandelt. Daß dies der Fall gewesen, verneint ja auch der Richter nicht. Er durste daher» nicht zu einer Areffprechung kommen.

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