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Israelitische Wochenschrift · 1894-11-02 · 44 (2.11.1894) · p. Seite 341

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
Seite 341 (sequence 3)
Language
German
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— 341 — blinder Nachahmung. Für uns Juden hat der ftitt des Z usammenhaltens des aesammten zerstreuten Israel, welcher ° für Religion und Gemeinden in dem gemeinsamen Gottesdienste liegt, eine um io groß.-re Bedeutung, als uns für die Gesammtheit Organisation, Verbindung. Gliede» rung und Oberhaupt fehlen. Würde Israel auch die e i n i g e n d e Verbindung des gemeinsamen Gottesdien st es fehlen, so würde Israel überhaupt nicht bestehen und der monotheisttschen Gotteserkenntniß und Sittenlchre würde der Haupt-׳ , träger fehlen. Mit der Einbüßung der traditoncllen hebräischeu Liturgie würden aber auch die traditionsllen Melodien verloren gehen, welche derselben charakteristisch und überall gleich sind; Sprache, Inhalt uyd Vortragsweise machen dabei ein Ganzes aus. Die ganze Einrichtung deren Grundlage nach Jahrtausenden zählen, giebt dem Gottesdienst ein historisches Gepräge und einen pietätvollen Werth; sie gilt als Erbe der Väter und der Vergangenheit, an dessen Erhaltung man von der Jugend und Kindheit her hängt; oder es ist dir Macht der Gewohnheit, von der man nicht lassen will. Neuen Einrichtungen in der Synagoge steht man dagegen fremd und kalt gegenüber, myn duldet sie, aber begeistert und erwärmt sich nicht dafür. Und doch muß etwas zur Besserung der Zustände geschehen. Eip CultuS, der nur von den Alten gepflegt wird, aber der Jugend gleichgültig geworden ist, oder sogar von niemand, weder-der Jugend, noch dem Alter, vestanden wird, der nur eine mechanische und gewohnheitsmäßige Pflege findet, dem man ohne Andacht ond Theiluahme anwohnt, der keinen geistigen Einfluß übt und weder Belehrung noch Erbauung schafft, ein solcher Gottesdienst zerfällt in sich und kann nicht erhalten werden. Aber cs ist unmöglich, daß ein Einzelner hierfür fruchtbare Vorschläge mache, das Bedürfniß dafür muß erst im Volke erkannt werden, die Gemeinden müssen von Männern geleitet werden, denen religiöse Sachkenntniß und religiöses Interesse innewohnt, und die Anträge auf culturelle Abänderungen müssen von diesen ausgehen. Das Bedürfniß hierfür muß auch nicht nur einzelnen Personen, sondern der Gesammtheit einer Provinz eines Landes innewohnen. Es muß eine centralisirende Einigung geschaffen werden, gleichgültig wie man sie nennt: Eonsistorium, Centralbehördc, General-Synode oder sonst wie, aber die sie berufenden Vorstehcr und Gemeinden müssen ein jüdisch-religiöses Bedürfniß haben, Vcrständniß und Interesse für das Judmtkum. Sie müssen begreifen, daß die Aufgabe unserer Gemeindevorsteher nicht nur ist, die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde zu leiten und dafür zu sorgen, daß die Gemeinde-Verwaltung möglichst wohlfeil sei und jeden Einzelnen möglichst wenig Geld koste, sondern daß die Gemeinde vor allem religiöse Interessen haben, die gewahrt werden müssen, gleichgültig wie viel sie kosten. Sie müssen auch begreifen, daß es nicht alleinige Aufgabe des JudenthumS ist, durch werkthätige Liebe das Elend des irdischen Lebens zu lindern, — gewiß eine hohe und dringliche Ausgabe, — sondern daß es daneben auch noch ihre Aufgabe ist, die geistigen Errungenschaften in Israel zu pflegen und für die Menschheit zu erhalten. Ein solches Zusammenberaten und Zusammenwirken von Rab» bincrn und gelehrten Gemeindedelegirten thut auf keinem Gebiete so dringend noch, als auf dem der Eultusresorm, bei welcher die Erhaltung der Gemeinsamkeit den Hauptfattor *bildet. Dr. R.*) Lik Srrrjtiii Irr isriklWk» Srli|i11. Die ungarische Regierung hat nach heftigen Kämpfen einen Theil ihrer kirchenpolitischen Gesetzentwüffe, so die Civil» •) Obiger Artikel ist au« einem vor langer (ante-antisemitischer) . Zeit -wischen einem bereit« seit Jahre» verstorbenen, stark reformistisch gefinnlen Lollege» und de« tziedd. Bl. geführten Briefwechsel entpemde». Sein« Bertzffentüchnng erschien un« gerade jetzt -eitgeatäst Lehe, durchgesetzt, für die anderen Vorlagen, den Gesetzentwurf über die-freie Religionsübung und die Recrption der israelitischen Religion stehen neue Kämpfe bevor, denn die ungarische erste Kammer hat beide Entwürfe abgelehnt. Aus zwei Gesichtspunkten heraus haben diese religiösen Kämpf« auch für uns Interesse und Bedeutung. Einmal kann e» auch uns mit Befriedigung erfüllen, daß selbst die Gegner der Vorlage über die Reception die ungarischen Juden mft Lob und Anerkennung überhäuften. ' Allerdings unterwarf Graf Stephan Keglevich ein Spiegelbild von diesen Gegnern der Vorlage, indem er sagte: ,Es giebt zweierlei Gegner der Juden. Diejenigen, die immer nur von ,stinkenden Inden" sprechen, sind nicht mehr gefährlich; dagegen sind diejenigen gefährlich, von welchen die Juden mit Phrasen der Liebe und Achtung überschüttet werden, welche ihnen aber die Errungen, schäften des fortschrittlichen Zeitgeistes vorenthalten wollen. Wenn Christus wiederkäme, würde er seine Religion nicht mehr erkennen, denn sie wurde zu einer Religion des Hassttl und der Unduldsamkeit umgestaltet." (Unruhe rechts.) Der Redner präcisirte seinen Standpunkt zur Vorlage dahin: ,Die Frage der Reccptton ist für mich gleichgültig, weil ich nicht weiß, was sie dem Betreffenden nützen wird. Ta jedoch dir Israeliten die Receptton wünschen, so vottre ich sie auf Grund der Rechtsgleichheit unter den Konfessionen." Der andere Gesichtspunkt, unter dem diese ganz Ungarn aufwühlenden und in zwei Lager spaltenden Fragen auch für uns Interesse haben, liegt in der Hoffnung, der fast alle Redner für die Vorlage Ausdruck geben, daß nämlich ,die Reception nach und nach die Bekehrung der Inden zum Christenthum zur Folge haben werde." Diese Hoffnung scheint auch die Regierung, welche bereits erklärt hat, daß sie die Vorlagen unverändert aufrecht erhalte, zu hegen. De facto sind die Israeliten Ungarns bereits im Besitze derjenigen Rechte bezüglich der Vermögenserwerbung und der Schulenerhaltung durch ihre Korporattonen, welche ihnen die Receptton auch formell gewähren wird. Dem Judenthum liegt jede Proselytenmacherei fern. In der Generaldebatte über die Religion der Kinder ttat eine Eifersucht zwischen den Konfessionen hervor, welche uns aus dem obengenannten Gesichts» punkte mit Befriedigung darüber erfüllt, daß in Deutschland diese parlamentarischen Kämpfe hinter uns liegen. Fürstprimas Baßary nahm direkt auf die Verhältnisse in Deutschland Bezug, indem er in der Generaldebatte sagte: ,Ich habe gefunden, daß hinsichtlich der religiösen Erziehung der aus ge« mischter Ehe stammenden Kinder in jenen Thttlen Deutschlands Friede und Ruhe herrscht, wo jene der freien Entschließung der Eltern ohne gesetzliche Normirung überlassen ist. Hieraus ist das am 22. April 1892 erflossene Urtheil des deutschen Reiches zu erklären, welches lautet: ,Das Erziehungsrecht der Eltern involvitt eine moralische Pflicht, hinsichtlich deren Erfüllung in rechtlich bindender Form kein Vertrag abgeschlossen werden kann, indem nicht so sehr der Abschluß des Berttages als die Durchführung desselben durch juttstischen Zwang gegen die Moral verstoßen würde." Den Wirkungskreis deS Staates haben alle Bürger anzuerkennen, wenn aber die staatliche Gesetzgebung Grenzen hat, so sind sie in der Religion zu suchen. Eigentlich sind die Idee der recipirten Konfessionen und dic Idee der vollen Religionsfreiheit zwei verschiedene Richtungen. Wir in Deutschland stehen auf dem Standpunkte der vollen Religionsfteiheit; ein staatlich organisirtes Judenthum, selbst wenn, woran billig zur Zeit zu zweifeln ist, auch bei uns Kultusminister von der strikt liberalen Gesinnung ttnes Trefort, Czaky und EötvöS erständen, wäre für uns ein Danaergeschenk. (Siehe wttter unter ״Budapest".) F. : Kerichtr nnö Korrespondenten. t. Magdeburg, 2d. Oktober. Heute tagte hier i.n ,Kaiserhos", die vom zeittgen Vorstände ber »Ahawas Achim: (Brüderliche Bereinigung jüdischer EultuSbramten in Deutsch-

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