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Israelitische Wochenschrift · 1894-09-28 · 39 (28.9.1894) · p. Seite 309

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
39 (28.9.1894)
Date
1894-09-28
Page
Seite 309 (sequence 5)
Language
German
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irgend ein Prediger an den bevorstehenden Feiertagen um einen Text verlegen ist, dann erlauben wir nnS, ihm als Hext vorznscklagm: ״Kunfzigtausend jüdische Sinder in Deutschland, d. i. «ehr als der dritte Theil. wachsen shne allen ReltgionSunterricht auf.' Dr. Jacob in «SNingen. Kkrichle nnb Korresponörnzen. ve»ts«chla»»d. Magdeburg. 42. September. Aus einer Gemeinde im .Nordwestr» Deuffchlannds' schreib: man uns: Auf einen neneu Kdnig soll man nicht bete», manchmal auch nicht auf einen neuen Rabbiner. Unsere.Gemeinde hatte lange Zeit sich koscheres Fleisch schmecken lassen, da kam rin neuer Rabbi, der berief die Fleischer allesammt und drohte mit Acht und Bann, wenn sie sich nicht Bürte wachsen ließen und entweder gar keinen oder nur koscheren Wein trinken. Demüthig fügten sich die Männer der neuen Ordnung und glaubten sich nun in ihrem Gewerbe gesichert. Aber nach acht Tagen wurden sie wieder zum Rabbiner citirt,!wiederum wurde mit Acht und Bann gedroht, wenn nicht, — wenn nicht, ja es läßt sich nicht Alles niederschreiben, was der impottirte Rabbi sagte. Genug die Sache ging die Frauen an und die Männer haben bekanntlich ick Deutschland kein unbedingtes Recht über ihre Frauen. Der Streitest n och nicht geschlichtet. Magdeburg, 26. September. Zu dem kurzen Bericht -über den Prozeß des Reichstagsabgeordneten Liebermann v. Sonnenberg gegen den Redakteur dieses Blattes (in der vor. Nr.) — auf Grund des §§ 186 des Strafgesb.,^ welcher dem Richter einen Spielraum bis 1501 ,Mk. Strafe.läßt — sei aus der Begründuudg der zucrkannten mildernden Umstände noch Folgendes nachgetragcn. Der erkennende Richter hob hervor, daß der Beklagte, der während eines Vietteljahrhundctts die ״Jsr. Wochenschrift' redigire, sich als Redakteur durch «inen Verstoß gegen das Preßgesetz bisher noch nie eine Strafe zugezogcn habe, sodann habe er als Rabbiner dem .Antisemitismus gegenüber im Zustande der Abwehr und Vertheidigung sich befunden und schließlich habe der Herr Lieber» mann v. Sonnenberg bei seinem öffentlichen und in so prononcirtcr Weise aggressiven Auftreten kein Recht so empfindlich zu sein. ״Wer da baut an der Straßen, muß sich das Reden der Leute gefallen lassen.' (Dieses Sprichwort citirte der Richter selbst). Wen» trotzdem der Angeklagte zu einer kleinen Geld» strafe verurtheilt wurde, so lag dies daran, weil er nach Lage des Gesetzes für jede aus einem andern, noch so zuverlässigen Blatte wörtlich herübergenommene, wenn auch irtthümliche, Mittheilung so verantwortlich sei. als habe er sie selbst verfaßt und da in dieser Mittheilung u. A. von der ״abge» standenen Waare' Liebrnnanns v. Sonnenberg die Rede sei, so schließt der 8 193 selbst durch das Vorhandensein einer Beleidigung in der Form des Ausdrucks eine völlige Straflosigkeit aus. Von vollständiger Straffreiheit konnte also in diesem "Falle keine Rede sein, daran würde auch das Rechtsmittel der Berufung nichts ändern können. (Wir haben davon auch keinen Gebrauch geniacht. Red.) " Berlin. 20. Sept. Der jüd. Offizier a. D. und spätere Bäckermeister Jacob in der früheren Papensrraße, jetzigen Kaiser-Wilhelmstraße, ist unter allen militärischen Ehren am Sonntag Mittag auf dem Fried Hofe der israelitischen Gemeind« in Weißensee beerdigt worden. B. war einer der wenigen Juden, die es im attivcn Dienst zum fficier gebracht haben; in der Reaktion-Periode nahm er seinen Abschied und wurde Bäckermeister. Der 78jährige Krieger, der an Altersschwäche starb, wurde am Sonntag Mittag von dem Trauerhause Kaiser Wilhelmstraße aas unter sehr großer Betheiligung zu Grab« gebracht. Eine kombinitte Compagnie der Garde-Schützen, bei welchem Truppentheil der Berstorbene als Officier gedient hatte, sowie die Bataillonskapelle begleiteten den Trauerzug aus den Friedhof nach Weißensee. Al» der Zug sich in Bewegung setzte, intonitte di« Capelle den Choral ״Jesu», meine Zuversicht'. Berli». 23. September. Bor dem Strafsenat des KammcrgerichtS gelangte gestern eine weite Krsise intereffirende, ( das Vereins- und Lsgenwesen betreffend« Anklage zur Ver- * Handlung. — Die Vorstandsmitglieder der ״Friedenslog«' ■ך des Bnei Bris-Ordcn zu Ratibor, Fabrikbesitzer S. und ־.j Genossen, waren, weil sie Veränderungen in dem Bestände der Bereinsmitglieder nicht binnen drei Tagen der Orkspolizei angezeigt hatten, wegen Uebertretung des BettinSgesetzeS angeklagt, aber vom Schöffengericht fteigcfprochcn worden, weil. - im Bcreinsstatut nur die Absicht zum Ausdruck gelange, einzelne Personen und deren Privatinteressen, zn unterstützen, die Bereinigung der ״Friedensloge' daher nicht eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecke. — Die Staatsanwaltschast legte hiergegen Berufung ein, da der Zweck der betteffenden Loge auch darauf gerichtet ׳'ei, die,reinsten Prinzipien der Menschenliebe auch in der Menschheit überhaupt zur Geltung zu bringen und deren Leiden durch Rach und That zu lindern', die Thättgkeit der Loge weit über den Kreis ihrer Mitglieder und selbst der Staatsangehörigen hinaus auf die Menschheit sich ersttecke, und die gesteckten' Ziele einen wesentlichen Theil der sittlichen Aufgaben der Kirchcngemeinschäften, des Staates und deren Gemeinden bildeten, ivelche durch deren Lehr- und Erziehungsanstalten, Fürsorge- und Wohlthätigkeitseinrichtungm, Armenpflege u. dgl. verwirklicht werden sollen. Hiernach liege ein Einwirkung aus öffentliche Angelegenheiten vor. — Die Strafkammer zu Ratibor schloß sich der Ansicht der Staatsanwaltschaft an, erkannt« aber trotz» den! auf Freisprechung, da die einzelnen Fälle, in denen angeblich eine Anmeldung nicht stattgesunden, nicht aufgeklärt seien, die Herbeiführung einer weiteren Aufklärung aber nicht Sach« des Gerichtsei. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, welche auch von der Oberstaatsanwaltschast für gerechtfertigt erachtet wurde, da eS gerade Sach« des Gerichts sei, den Thatbestand weiter aufzuklären. Der Vorderrichter habe sonach das materielle Strafrecht durch Nichtanwendung verletzt. — Der Vertheidiger erachtete dem gegenüber dafür, daß der Einwand der Staatsbeziehungsweise Oberstaatsanwaltschaft, weil prozessualer Natur, in der Revisionsinstanz nicht mehr geltend gemacht werden könne, war im Uebrigen auch der Ansicht, daß es sich hier in Wirflichfeit gar nicht um einen öffentliche Angelegenheiten behandelnden Verein gehandelt habe. — Das Kammergericht erachtete in letzterer Beziehung die Entscheidung des Vorderrichters aber für korrekt, war dagegen andererseits mit der Revision der Ansicht, daß eine Verletzung des materiellen Rechts vorliege, hob deshalb die Vorentscheidung auf und wies die Sache zur anderweiten Feststellung nochmals in die Vorinstanz zurück. Frankfurt a. M.. 20. September. In der gestrigen, vom hiesigen ״Verein zum Schutze der Thiere' übgehaltenen öffentlichen Versammlung führte Direttor Labes den Vorsitz. Die Vereinsdelegitten Pfarrer Dr. Dechent und Oberlehrer Blum berichteten dann über den Berner Thierschutzkongreß, dessen Berhandlungm seinerzeit in der ״Franffutter Zeitung' die gebührende Wiedergabe gefunden haben. Der erste Redner gab zunächst eine fesselnde Schilderung der Aeußerlichkeiten und der markantesten Persönlichkeiten des Kongresses, berührte den Vogelschutz und besprach dann die Berhandlungm über die Schächtfraae. Der zweite Redner referitte über die Debatten des Kongresses, betreffend die Vivisektton. Er äußrtte dabei sein Berttaum zu den Männern der Wissenschaft, dahingehend, daß diese die Versuche nur soweit treiben, wie es nochwendig ist. Nachdem der Vorsitzende den Referentm gedankt . hatte, ergriff Rabbiner Dr. Horovitz das Wott. Er prote- ׳ stttte gegm die auf dem Kongreß laut gewordene Behauptung der Schweizer, als ob die Bruneau'sche Schlachtmarke eine leichtere TodeSatt gewähre, als das Schächten, das die größten Autoritäten der Physiologie, Dr. BoiS-Reymoud, Birchow Damann u. A., für die beste erklären. Die Männer der Wissenschaft seim auf dem Kongreß nicht zu Wott gekommen DaS sei denn als ein Akt der Souttoifie gegm die Schweiz

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