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Israelitische Wochenschrift · 1894-09-14 · 37 (14.9.1894) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
37 (14.9.1894)
Date
1894-09-14
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Mit Rücksicht auf dm zur Berfügnng gestellte Raum im Berhältniß zu dem weiten Stoffgebiet, möge das längere Berweilen bä einer BildungSanstalt.nicht als ein Zurückschieben ihrer Colleginürn aufgefaßt werden, sie habe» alle denselben hohen.Beruf. Sic sollen und dürfen wetteifern im Dienste religiöser und allgenieiner Bildung gegen Bornrthcil — zum Heile aller Mrnscheli und dem Judcnthumc zur (i't)rc! Frifch uub fromm, ohne falschere Schein, , Frei — überzeugung-treu zu fein. Vkr-ichte.unü.Kririksponöknjrn. Deutschland. t Magdeburg. 10. Srpt., Es liegen uns dir Satzungen zweier im Juli d. I. eiitstandruen Bereinigungen i» der jndischeu Kultusbcanitcn- und Leh-rnvelt vor. Die eine, 11»! einen Tag ältere — sie!onststuirte sich an! 15. Jnli c. in Breslau — nennt sich .Ahawas Achim", ,Brüderliche Vereinigung . israelitischer KultuSbeaiyten zur gegenscitigcn Hilfeleistung in Krankheits- und Nnglückssällen". Dieser Verein ist eine dringende Rothwendigkeit, ,er bezweckt (nach 8 2) die Unterstützung seiner dauernd oder zrilwcisc 'dienstunfähig oder unverschuldeter Weise stellenlos gewordenen Mitglieder". Arhnlichcs strebte der Verein״Esrah bazarah" an, aber weil er die Basis der gegenseitigen Hilfeleistung ausgab und eine Art, dem Polizeipräsidium nnterstehende, Bcrsichrrungsgescllschast werde» wollte, scheiterte er an den zu seiner Fundirung (nach dem polizeilich vorgeschriedenen Normalstntut nöthigen) hohen BritragSsunimcn. Seine Erbschaft tritt die ,Brüderliche Vereinigung" (Ahawas Achim) an, die eine gegenseitige Hilfeleistung je nach den Eingängen gewähren will. Eine solche Bereinigung ist eine dringende Rothwendigkeit für die große Zahl jüd. Kultusbeamten, die der ,Achawah" nicht beitreten können und die der Willkür der Vorstände mehr als geprüfte Lehrer und der oft zeitwcisen Stellenlosigkeit ausgesetzt sind. Für solche Unfälle giebt's noch keine Versicherungs-Gesellschaft. Ta ist Selbsthilfe dringend geboten. Das hat die große Anzahl der gleich in den ersten Wochen beigetret.nen Mitglieder richtig erkannt. Durch die aufopferungsvolle, sich hingebende Thätigkeit des zeitigen Vorstandes (Gelbhardt-Magdeburg, Ehrlich- Oppeln und E i ch e n b a u m - Kipprnheim) wird diese Vereinigung erstarken und seine ersprießliche Thätigkeit in nächster Zeit beginnen können. Eine sorgfältigere Ausarbeitung und definitive Feststellung der betr. Satzungen, insbesondere der Untcrstützungsgrundsätze, muß noch vorhergchen. Zu diesem Zwecke wird — wie man uns mittheilt — nach den Herbstfriertagen (Ende Oktober) noch eine Generalversammluag stattfinden müssen. Inzwischen werden Beitrittserklärungen von den genannten Herren angenommen. Die Beiträge sind niedrig: vierteljährlich eine Mark (außer dem einmaligen Eintrittsgeld von zwei Mark). Ter andere, ebenfalls in Breslau geborene Verein nennt sich,Deutscher Reichsvcrband >?) jüdischer Religionslehrcr" und strebt andere würdige Ziele an; er will in erster Reihe dem jüd. Religionsunterricht und jüd. Wissen in Gemeinde und Schule die gebührende Stelle und Würde verschaffen und in zweiter Reihe freilich auch die materiellen Interessen der füd. Religionslehrer wahrnehmrn. Aehnliches streben allerdings die vielen jüd. Lchrervercinr in den veffchiedenen Provinzen Preußens und den andern deutschen Staaten an, und es ist nicht recht ersichtlich, weshalb die Md. Religions» lehr er einen besonder» Verband bilden wollen; auch der Begriff ,jüd. Religionslchrer" ist nicht genügend präcisirt. Jeder seminarisch vorgebildete Lehrer ist doch zugleich Religionslehrer und gehört meistenteils l>crr>ts außer dem allgemeinen auch dem jüdischen Lehrerverein seiner Provinz an, wozu soll er noch dem jüdischen Religionslchrcrverband beitreten und an diesen auch noch Beiträge zahlen? WA der Verband nur alle nicht seminarisch gebildeten Lehrer als bloße ,Religionslelsrrr". vereinen? Wie wird er. fichden vielen jüdischen Kultusbeantten gegenüber verhalten, die in einer Person Cantvren, Schlichter und autodidaktiiche hebräische Lehrer sind? Sind die Rabbinr 'miteingeschlossen? lieber alle diese Punkte herrscht in den Sitzungen etwas Unklarheit. In jeden! Falle -hätte man doch die Veröffentlichung der Satzungen' und Protokolle des in diesen Wochen zu Cassel -versammelten Telegirten der jüdischen Lehrervereinc zur Gründung eines allgemeine» Deutsch-Israelitischen LehrerbundcS abivartcn sollen, dann hätten die Gründer doch gewußt, inwieiveit sic ergänzend cinzugreifen,!velche dort Ausgeschlossenen sie zu sammeln haben. Wozu diese vorzeitige Zersplitterung? Das reichhaltige Register von Versprechungen machte in Bezug ans die Verwirklichung etwas mißtrauisch, und wenn man nun gar erfährt, daß man im Stillen die Mitglieder der zuerst genannten ,Brüderlichen Vereinigung" (Ahawas Achim) durch Verdächtigungen der Leiter derselben für den .deutschen Rcichsverband" gervinnen will, so trägt ein solches Verfahren gerade nicht sehr dazu bei, dem neuen Vereine besondere Sympathien zu erwerben. Wir sind Feinde alles fm ,Trüben sischrnS" and ״Sand in die Augen streucns"; so kann man z. B. den Zweck Rr. 7: llnterbringnng kranker Religionslchrcr in Badeorten re. bekanntlich auch ohne den Verband erreichen, lieber die Versicherung gegen Stellenlosigkeit äußern sich die Satzungen gar nicht des Nähern ebensowenig über das .bezw. zu gründende Lehrerhcim". Vor allem ist Klarheit und Abgrenning der Gebiete wünschenswerth, denn damit, daß man einige Punkte aus dem Programm der Lehrervereinc und einige aus dem der.Bereinigung der Kultusbcamtcn" nimmt und zusammcnstcllt, hat man die Sr-ndcrcxistcnzbercchtigung noch nicht cnviesen. Wenn die gewünschte Klarheit eingetreten sei» wird, dann wird die Frage zu erwägen sein, ob eine Bereinigung oder ein gcttenntes Marschiren ersprießlicher ist. Berlin, 9. September. Das Kammergericht hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob und wann eine Ehe als ,nach jüdischem Ritus geschlossen" zu betrachten sei. Es handelte sich um einen Streitfall, bei welchem einem Reformjuden, der eine Mischehe geschlossen und sich von dem inzwischen verstorbenen Dr. Ritter. Prediger der hiesigen Rcformgcmeinde, hatte ttauen lassen, bestritten worden war, daß er die Bedingung, .eine Ehe nach jüdischem Ritus zu schließen", erfüllt habe. In dieser Streitsache sind der Rabbiner Dr. Maybaum und Prediger Dr. Oppenheimer von hier als Sachverständige vernommen worden und haben grundverschiedene Gutachten abgegeben. Tr. Maybaum erklärte: Eine Ehe nach jüdischem Ritus wird, soweit das wesentliche Ritual in Be- Nach kommt, in der Weise vollzogen, daß der Bräutigam nach den Worten des Rabbiners: ,Durch diesen Ring seist Du mir geheiligt nach den Gesetzen Moses und Israels", unter Wiederholung dieser Worte den Trauring der Braut ansteckt, und zwar in Gegcnwatt zweier Zeugen. Dieses Ritual werde in der Regel auch bei Trauungen von dem Rabbiner der Resormgemeindc zur Anwendung gebracht. ,Ich Halle," so erklärte Tr. Maybaum, den Rabbiner der Reformgemeinde an sich für befugt, Trauungen vorzunehmcn, vorausgesetzt, daß keine Ehchindernissc vorliegen. Als solches Ehehindcrniß sehe ich beispielsweise an, wenn eine Ehe zwischen Juden und Christen vollzogen werden soll. In einem solchen Falle würde auch ich als Rabbiner der Hauptgemeindc zu Berlin mich nicht für befugt erachten, die Trauung zu vollziehen." — Das Gutachten des jetzigen Rabbiners (?) der Reformgemcinde Tr. Oppenheimer lautet dagegen dahin: ,Ich halte mich auch fiir befugt, Trauungen zwischen Juden und Christen auf deren Antrag vorznnchmcn. Dir Verschiedenheit der Religion zivischen Brautleuten ist kein (?) Ehehinderniß nach jüdischem Gesetze. In diesem Falle lvird eine entsprechende Acnderung der Trausormel vorgenommcn und diese wie folgt gefaßt: ״Durch diesen Ring seist Du mir geheiligt nach dem

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