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Israelitische Wochenschrift · 1894-08-17 · 33 (17.8.1894) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
33 (17.8.1894)
Date
1894-08-17
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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ßir-nrsm Hnj iltr In jilischn Lklirüisntmi-t. »«« 17. «Srz >82».") Hochgeehrtest« Herr! Sie habm mir eröffnet, daß a» mehrernr Orten jetzt die Rothwmdigkeit eingcschm werde, den jüdischen Kindern RcligjonSuntemcht zu ertheiseu, und mich aufgefordert, meine Ansichten über diesen Gegenstand Ihnen mitzutheilm. Erlauben Sir mir also, daß ich Ihrem Urtheile Folgendes unterwerfe. .Die Religion, wie sie unterrichtet werden sollte ist die Grundlage alles Unterrichts — alles vergelten Denkens and Handelns — die Mutter der Seelmgröße, und die Füh° rrrin über das Grab hinweg. Bis jetzt ist sie unter dm Juden von zwei Frrndm gemißhandelt worden, a) vom Aber» glauben, der uns die Frömmler, die Müssiggänger, die Unwffsendm erzog, b) von der Bernünftelri, die uns die Heuchler, Egoisten, Abtrünnigen und Irreligiösen bildete. Der lautere Unterricht in Religion giebt dm Kindern nichts trocken Historisches, nichts unsinnig Wunderbares, nichts christlich Feindseliges — wie überall die Schullehrer dieses Glaubens den Knaben den Judenhaß mit der Muttermilch rinimpsm —; er besteht üicht in elmder AuSwmdiglemerei von Sprüchen, oder jn wifsmschaftlicher Begründung mystischen Aberglaubens, sondern er sucht daS Gemüth des Kindes durch eindringliche Wotte und noch eindringmdrres Beispiel für Religion zu erwärmm, ihnen eine Stütze zu gebm für die Stürme des LebmS. hie sanftm Tugenden der Liebe in ihr Herz zu pflanzm und sie deS Glückes theilhafttg zu machm, das der Verihrer einer göttlichen Vorsehung genießt. Also, ist die Religion sür dir erste Kindrrzeit keine Lektion, sondern die Erziehung selber, und erst mit dem wachsmdm Alter deS Kindes geht der gesonderte Unterricht an; »gch und nach tritt die Geschichte und mit ihr die äußere Religionslehrc oder das Eerrmonialgesetz in seine Rechte ein. Ab« zur Ausübung deS letzteren kann das Kind nicht Lehren «haltm, wenn eS nicht von Jugmd auf dazu gewöhnt ist. WaS nun einzelne Maximen betrifft, so ist für einm jüd. Religionsunterricht folgendes zu beachten: 1. Der ReligionSlehrer muß ein wissenschaftlich gebildeter Mann von bewährten Kenntnissen und guten Sillen sein׳ den die Gemeinde gewählt und zu dem sie Vertrauen hat. 2. Bor einem gewisien Alter, etwa 7 Jahren, taugt dem Kinde der Unterricht in Religion nicht. 3. Beim Unterricht sollen keine verschiedmen Altersstufen in eine Klaffe versetzt w«d«n. . . 4. Uebereinstimmung der e lterliche» Vorschriften mit denen der Schule, damit das Kifld nicht zum Heuchler werde. .5. Einwirkung des Religionslehrers auf die Bildung des Kindes überhaupt, sowohl von Seiten d.-s Herzens als des Verstandes. - 8. Eine nicht große Anzahl darf gleichzeitig unterrichtet werdm. 1. Absonderung der Knaben und der Mädchen. 8. Nicht ncthwendig aber ist die Kenntniß der hebräischen Sprache str jeden Knaben, wenn auch zugegeben wird, daß jeder hebräisch lesen und etwas übersetzen könne. - 9. Der gewöhnliche Schlendrians-Unterricht in.פסיק חי&ש darf nicht stattfinden. . 10. Der ganze Unterricht ist fast nutzlos, wenn nicht damit eins deutsche Synagoge, oder wenigstens ein verbesserter hebr- Gottesdienst verbunden ist. I ־ ' ־ * ' ö . *) Veröffentlicht von Maybaum in seinem: »Au« dem Leben von Leopold Zünz". Vetlm 18S4. Der Brief ist an B. Lindau in Berlin gerichtet behuf» kinsendmig an Beer in Königsberg, wo zur Zeit «ln« Reorganisation der Lchul« und Anstellung eines ReligionSlehrer« <Fra»c*l«) stattsand. 11. DnS Lernen de» Talmud mag Einzelnen überlaflm bleiben, obgleich die« Geschäft keinem rohm Polen zu gestattm ist. 12. Es darf kein Privat-Reagivnslehrrr geduldet werden, der nicht von einer legitimen Behörde geprüft ist. 13. Konfirmationen find einzuführen, worin aber kein Be« kenntniß des Glaubens, sondern nur Bekmutniß zum Judenthum überhaupt adzpKgen — in keinem Falle aber zu beschwören ist. 14. Es wird vorausgesetzt, daß der Lehrer das Judenchn« kenne, allo sind Katechismen nur Nebensache. Jndeß kann mit der Zeit eins angelegt und sanctionirt werden. 15. Sein Schüler d«S öffentlichen Religionslehrers darf christliche ReligionSstundcn frequentiren. Dann erst darf d« Lehr« sich Früchte von seinem Wirken versprechen, wenn durch solche Maßregeln d« bisherigen jüdischen Anarchie gesteuert wird. So wird die Rohheit und Unwissenheit verschwinden, dn kalte Egoismus vnnichtrt, und die Ehre deS gesunkenen Judenthums vor den Augen der Völker erneuert wnden. Noch einmal muß ich Sie hochgeehrt« Herr um Nachsicht für dieseu Entwurf bitten. Eun Wohlgeboren ganz «geben« L. Z. DaS schrieb Zuuz vor bald 75 Jahren — wie vieles davon verdient heute noch beh«zigt zu w«den! Berichte unö Korresponöenjrn. Magdeburg. In einem Artikel: ,Tie Heiligkeit deS EideS und dn jüdische BersöhnungStag" hatte die ,Han«. Post" behauptet, daß in dem Kolnidre-Gcbete und im Talmud den Juden gestattet sei, unt« gewissen Umständen Meineide zu leisten. D« ,Centralverein deutsch« StaatSbürgn jüdischm Glaubens״ hat diesnhalb die Klage «hoben; seitens dn Staatsänwaltschast in Hannovn «ging em ablehnend« Bescheid. Sie hatte Ermittelungen anstellen lassen, ob d« Talmud als eine Quelle dn jüdischen Glaubenslehre anzu» sehen sei, durch die vernockmmm Sachverständigen hierüber ab« kein klares Bild «halten. ES müsse dah« zu Gunsten des Beschuldigten dessen D oluS verneint wnden. — Gegen diesen Bescheid legte dn Verein Beschwnde ein. in welch« hnvorgehoben wurde, daß in dem anaezeigtm Artikel dn Talmud grade als jüdische Glaubmslchre bezeichnet sei und daß d« Angriff sich auch gegen das Kolnidre-Gebet richte, also zweifellos gegen eine Einrichtung d« jüdischen ReligionS- Gesellschaft. Darauf «hielt nun dn ,Centralverein" dm Bescheid des Oberstaatsanwalts Laue in Celle, daß « den Ersten Staatsanwalt in Hannovn «sucht habe, die öffenttiche Klage gegen da- Blatt zu erheben. Berlin, 12. August. Gestern hielt d« Schuldirektor Dr. Schmidt auS Dresden vor ein« gut besuchten Bersammlung des Vereins ,Waldeck" einen Vortrag üb« den ,AnttsemitiSmus, seine Führ« und sein Programm". Er zog vornehmlich die Verhältnisse im Königreich Sachsen in Betracht. Die Antisemiten hätten bish« ihr Feld so eingetheilt, daß dem Abgeordneten Oswald Zimmermann dn Osten, dem inzwischen gefallene Erwin Bau« dn Westen gehörte. Neun- .dingS seien als neue anttsemitische Führ« mehrne Geistliche aufgetaucht, in Chemnitz ist d« ehedem libnal angehauchte Obnpfarrer Dr. Graue zum Antisemitismus übergegangen, ein analoger Fall hat sich in Löbau «eignet. Die Agitation jen« Geistlichen sei mituntn geradezu naiv. So fordnt u. A. Dr. Graue, d« früh« für die Verteidigung der Juden schrieb, diese sollten sich auch landwirtschaftlichen Gewerben uyd dem Handwerk zürnenden, sich nicht abgesondert haltm u. dergl. m. Anderwärts ab« erheben die Anttsemitm, wenn Judm die anzefübrtm Berufe «griffm habm, sofort dm Ruf nach AuSschlichung derselben. WaS die Absonderuug anbe»

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