Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 30 (27.7.1894)
- Date
- 1894-07-27
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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persönlichem .Muth" begabter schriftlicher Mörder" etwa moralischer ist wieein .jüdischer Wucherer"? Weist fiel es bei, die Religionszugehärigkeit-der.Fürstenmörder von Ravaillüc bis auf Caserio eruier.m zu wollen? ' Hat irgend eine Religion einen Antheil an den Rittern der Galanterie verschiedener Grade, sowohl denen, welche s. Z. die .Pale male Gazette" enthüllt hat, als auch deren Nachfolgern bis auf — .Jack the Ripper?" Und Sie, Herr Oberpsarrer, machen die pöbelhafte Mode mit. Alles, was Ihnen nicht gefällt, als .jüdisch" zu bezeichnen, unter allen Verbrechern, selbst des Auslandes, sich diejenigen ouszusuchen, dir als Juden geboren sind, um durch sie die jüdische Religion zu beschimpfen, selbst dann noch, wenn sie bereits die Taufe empfangen habe» — ist ein solches Wiegen mit falschen, zweierlei Gewichten eines Geistlichen würdig? Wundern Sie sich bei einem solchen gegen uns beliebten Verfahren noch überdies der in jüdischen Gemeinden vielfach — nicht immer! — hervortretenden Theilnahme für Fälle, in welche Juden verwickelt sind? Das ist doch ganz natürlich, da alle Juden in ihrem Judenthum gleich mit-׳ betroffen sind, weil sie mitverdächtigt werden. Man vermeide die Borallgemeinerung — die Ihnen nahestehende Presse höre auf. alle Vorkommnisse sorgfältig zu registrieren, deren Theil-' nehmer Juden sind — während man über christliche Verbrecher kein solch Splittergericht anstellt — mit einem Worte: befteien Sie uns von der lästigen ewigen Tefensivstellung und gönnen Sie den Juden auch ihre Mörder und Spitzbuben, und wir werden die Hättesten sein bei der Abstoßung der uns Schande machenden Glieder unserer Religionsgemeinschaft, wie wir es mit den überführten und verurtheilten stets thun. Nur der Selbsterhaltungstrieb macht den Ungebildeten unter den Juden zu einem Zweifler an der Schuld des vcrdächtigen Juden, weil ein solcher von den Gegnern von vornherein veruttheilt fft und seine Genossen mit ihm. Hätte Herr Tr. Gr. den interessanten Sah über Caro nicht geschrieben, so konnte man Fahrlässigkeit bei ihm vermuthen, oder daß er — ähnlich wie bei Spio-.en — de» Berrath liebt, den Brrräther aber . . . nicht. Aber daß er selbst für seine mißglückten Citate das Judenthum verantwörtlich macht, das nennt man: mit vergifteten Waffen kämpfen und wir weisen ein solches Benehmen mit gebührender Unhöflichkeit entschieden ab. Allein dieses unvorsichtige Citat ist nicht das einzige; der Herr Oberpfarrer ist überhaupt sehr vorurtheilslos im Anführen von Belegstelle naus dem ״antisemitischen Katechismus," wenn er sie gegen die Juden braucht, so z. B. die bereits als elende Lüge gebrandmarkte Erfindung aus einer amerikanischen Zeitschrift .Debora". Ter Jude Lassalle ist ihm ein willkommener Bundesgenosse, weil er angeblich die jüdische Presse .die große . . . Lame von Babylon" nennt — rin geschmackvoller Ausdruck, der übrigens im Talmud nicht vorkommt, was hiermit constatitt werden soll —; selbst mit dem im Judenthume gestorbenen Betthold Auerbach geht er Arm in Arm, weil er Heine als .Gesinnungslumpen" bezeichnet — Auerbach hat, nebenbei bemettt, die deutsche Literatur mit Wetthvollerem bereichett. Aber die Luthersche Bibelübersetzung ist ihm mcht gut genug, wenn sie nicht in seinen Farben malt, und wir stehen vor dem ergötzlichen Schauspiel, den Rabbiner Herrn Tr. Mühlfelder als Vertheidiger der Lucherschen Uebersetzung und den evangelischen Oberpfaner Herrn Tr. Graue alsderen Gegner zu bewundern. _ (Schluß folgt.) -Strichle und EvrrksponökNrkn. Deutschland. Magdeburg. 22. Juni, lieber die in vor. ׳Nr. unter ,Bettin" und ״Karlsruhe" erwähnte Prüfung jüdischer Rrligionslehrbücher für Schulen im.Großhcrzogthum Baden und deren Ergebniß giebt' die .Karlsruher-Zeitung- (Regierungsorggn) die gewünschte nähere.Aufklärung:־; 3״m vorigen Jahre errichtet» ein früher in Hessen thätjggewesener israelitischer Lehrer in dem Otte Gail in gen eine— - nicht konfessionelle ->- Handelsschule, nachdem die uach den Bestimmungen des Elementarunterrichts-Gesetzes über Errichtung von Privat-Lrhranstalten erforderlichen Nachweise de» Staatsbehörden geliefert und von diesen als genügend anerkannt worden waren. In dein von-der Großherzogliche» Oher-Schulbehörde nicht beanstandcten Lchrplair der Anstalt sind astch d.ic Gegenstände de» israelitischen Religionsunterrichts einzeln ausgesühtt, darunter ״Kizzur Schulchan Aruch: I V. Klaffe: Pflichten gegen Elkern, Lehrer, Vorgesetzte, Greise nnd Priester; Verhalten in der Sqnagoge und im Lehrhaus. III. Klaffe: Tie Gebete: Vorschristeu über Zeremouialgesetze. II. Klasse? Sabbath, Festnnd Fasttage, l. Klaffe: Vorschriften für Trauernde." Racl:dem von dieser Thatsache durch die landständischen Verhandlungen über die deutsch-soziale Petition und staatliche Prüfung der israelitischen .Religionslehrbüchcr auch der Großherzogliche'Overrath der I». raeliten Kenntuiß erhalten hatte, vcranlaßte er die drei the'vlo.. gischen Mitglieder seiner Religivusconfrrenz, das fragliche Lehrbuch, welches zu den für den israelitischen Religionsüntcrricht an den Schule» des Landes zugelasiencn nicht gehött, ciuer Prüfung - zu unterziehen. Die gesondert erftatteteu Gutachten sprachen sich übereinstimmend dahin aus, daß der Kizzur Schulchan Aruch als Schulbuch nicht geeignet cttcheinr, da bei einem solchen dir aus die Reinheit des ehelichen Levens n. a. bezüglich«, Vorschriften zu beaustanden seien, überdies aber auch diejenigen Stellen, welche den götzendiencttschen Heiden (״Sternandeleru") gegenüber. rin minder humanes Verhalten zulaffen, als veraltet und der hentigen geläuterten Auffaffung des Judcnthums widersprechend dezeichnet werden müßten. Allerdings dürfe unterstellt werde», daß die betreffenden Abschnitte beim Unterrichte nicht dnrchgeuvmmen .. und, weil das Buch in unvocatisincm, auch sprachlich schwierigem - Hebräisch versaßt ist, ohne Hilfe des Lehrers von den Schülern nicht verstanden würden; gleichwohl aber empfehle sich Eittfernung de» Buches aus der Schule. Von dem Ergebniß der. vorgenommenen Prüfung setzte der isr. Oberrath den Vorstand der Handel»- schule in Gailingen mit der Aufforderung in Kenntuiß, das de-, anstandete Lehrbuch sofort außer Gebrauch zu setzen, widrigcnsall» Mittheilung an die staatlichen Aufsichtsbehörden zun> Zweck der Ergreifting gesetzlicher Zwangsmaßrcgcln erfolge» werde. Letztere war jedoch nicht erforderlich. da der Vorstand der Aufforderung. alsbald nachkam. Inzwischen hatte auch das Grvßherzogliche Ministerium der Justiz, de« Kultus und Unterrichts, wie von dem . Bettretcr deffelben in der 33. Sitzung der Zweiten Kamnier in Aussicht gestellt worden war. ein Gutachten über den Kizzmk Schulchan Aruch erhoben, welches ebenfalls dahin geht, drß derselbe als Lehrbuch in Schulen ais nicht geeignet zu bezeichnen- und daher zu untersagen sei. Hiewon setzte das Ministerium den Oberrath mit der Bcranlaffung in Kenntuiß, durch die Stadt, und Bezittsrabbiner darüber wachen zu laffen, daß der ..Kizzur t Schulchan Aruch" auch künstighi» in den Schuten nicht gebraucht werde. Der isr. Oberrath hat entsprechende Weisung atr dis Rabbiner zugesagt." — (Es handelte sich also ui» eine interne ׳. rein pädagogische Angelegenheit. Red.)' Zu diesem Artikel bemettt nun wieder die konscrvativ-antd semitische ״Badische Landpost" in hämischer Weise: ״Vorstehender Artikel stammt auf de» bet heiligten Kreisen der badischen Israeliten, vom israelitischen Oberrath, der natürlich ein Interesse daran hat, die Sache so rosig als möglich 1u zeichnen. Wenn gleichwohl auch diese Kundgebung von jüdisch befheiligte- Seite alle die von uns gebrachten Mittheilungcn destättgt (?)״so mag man daraus etteunen, wie wichtig und-dedeutsa«.׳ d׳ess Feststellungen'find. -Immerhin hat aber die Kundgebung. .des israelitischen Oberra(hs einige wichtige Punkte übergangen- Wenn behauptet wird, beiß die Haudttrschnle in Gailingen'