Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 29 (20.7.1894)
- Date
- 1894-07-20
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/6492344-5935089-5962342--2112-5376355- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
stehender gesetzlicher Vorschriften, oder falls et nöthig ist, zum Erlaß neuer Gesetz« zu veranlassen. Jedenfalls nützen neue Gesetz« nichts, wenn sie, wie die alten Gesetze, nicht ausgeführt »erden und wenn ihre Ausführung nicht kontrolirt wird." Wir haben auf diese lange gewundene Auseinanderfetzung des Herrn von H. nur ein Wort zu erwidern, und zwar eines, das H. v. H. selbst geschmiedet hat: Woßu? Wozu ein neues Gesetz, wenn die alten genügen? Berlin. 15. Juli. Unter der Ueberschrift ״Nochmals der Schulchan-Aruch" veröffentlicht die heutige ״Kreuzzcktung" folgenden Artikel nach der antisemitischen ״Bad. Landpost": ״Bei der bekannten Debatte im letzten Badischen Landtag über das Verlangen nach staatlicher Untersuchung der israelitischen Religions- und Schullehrbücher hat der conservative Abgeordnete v. Stockhomer darauf hingewiesen, daß in, Schulchan-Aruch — wie der Commissionsdericht sogar anerkannte — wohl bedenkliche Stellen stünden. Diese Debatte gab Beranlaffung zu Mittheilungen, daß Auszüge aus dem Schulchan-Aruch in der That als jüdische Religionslehrbücher in Schulen im 0* :brauche seien; die Großherzogliche Regierung verlangte die Bücher ein und ließ sie einer Prüfung unterziehen. Beim israelitischen CulMsdudget wies der Abg. v. Stockhorner nochmals aus diese Angelegenheit hin und ersuchte die Regierung, das Ergebniß der Untersuchung seiner Zeit veröffentlichen zu wollen. Wie wir nun vernehmen, ist das Gutachten derart ausgefallen; daß das großh. Ministerium die Benutzung dieser Bücher alsbald verbot; es sollen nicht nur moralisch anfechtbare (?) Stellen, sondern auch solch« Lehren gefunden worden sein, welche mit den Grundsätzen unseres Rechtsbewußtseins im Widerspruch« (?) stehen; auch sollen die Christen mit anderen .Richtjuden" gleichfalls und wiederholt aus den Schulchan- Aruch verwiesen (?) sein, welcher dadurch em autoritaüves Ansehen gewönne, das ihm ja sonst bekanntlich von israelitffcher Seite abgesprochen worden ist. Es ist natürlich an sich schon in hohem Maße beklagen-- werth, daß im Jahre 1884, lange nach der Emancipation, noch solche Dinge möglich find, das Juden sich noch derart als etwas Anderes betrachten, als die übrigen Staatsbürger, wie es aus Obigem erhellt: «S ist aber doppett zu beachten, daß die Aufsicht uoer den jüdischen Religionsunterricht so gering ist, daß der ״iSraelitffche Oberrath" von dem Vorhandensein solcher Lehrbücher ״keine Ahnung" hatte: eS wirst sich endlich die Frage auf, inwiewett diese Bücher zur Familienerbauung gebraucht werden, und was das für Folgen habe! Für ״Fremde" ist das Buch schwer zu verstehen, weil es in der schwierigeren Schrift (sogen. Quadratschrist) geschrieben sein 'oll; die Eingeweihten verstehen solche Schrift natürlich. Da- Vorgehen der Großherzoglichen Regiergung muß durchaus gebilligt werden; an den Jsraelttcn aber wird eS sein, beffer als bisher für eine Befestigung derartiger, die christliche Bevölkerung geradezu herausfordernden Borkommniße zusorgen. Wie soll da» Vertrauen zu den jüdischen Mitbürgern Platz greisen, wenn solche Dinge Vorkommen? (Was Wahres an dieser Geschichte ist, ersieht der gesch. Leser unter ״Karlsruhe". Charakteristisch für die stupendr Sachunkenntniß ist in der obigen Mitthcklung die Bemerkung, daß die hebräische Quadratschrift eine ״schwierigere Schrift" sein soll. Bekanntlich ist die Quadratschrift die eigentliche Schrift, in der die Bibel, der ganze Talmud und der Schulchan-Aruch geschrieben und gedruckt sind. Nur die erklärendm Anmerkungen und Commentare sind in der sogen. Raschi- oder Cursivschrift gedruckt. Red.) Karlsruhe, 12. Juli. Noch der Verhandlung im Landtag über ein Bittgesuch bett. gewisse jüdische Lehren war bekönnt und auch im Landtag selbst erwähnt worden, daß in einer isr. Handelsschule des Seckreises ein Lehrbuch sich in Gebrauch finde, in welchem auf gewisse Lehren des bckr. Schulchan Aruch Bezug genommen sei. Wie nunmehr der bad. Landpost mitgetheilt wird, hat eine Prüfung stattgefunden und zu dem Ergebniß geführt, daß von dem Ministeckum ein Verbot der Benützung dieses Buches ausgesprochen wurde. Eine Aufklärung wäre erwünscht namentlich auch in der Richtung, ob die Verwendung in einer öffentlichen oder in einer Privatschule stattgesunden hat. Ja Preußen hat bckanntlich eine eingehende Prüfung isr. Lehrbücher zu keinerlei Beaustauduua Anlaß gegeben. Auch dies wurde bei der laudstäudischen Berathung ausdrücklich hervorgehoben. (Auch wir können nur wünschen, daß das bckr. Verbot mit der wöttlichen Begründung veröffentlicht würde, 'sei eS von der Regierungsbehörde, oder vom Direktor dn bckr. israelischen Handelsschule, damit dir. antisemitischen Blätter diesen Spezialfall nicht, wie es ihre Art, wieder pcrallgemeinem. Man verglckche den Attikel unter ״Beckin." Red.) Aus Leipzig thcilt man uus die militärische Laufbahn des dortigen sehr geachtckm Gcmeindemitgliedes, Bürgers und Hausbesitzers, Herm Joseph Apfel mit. Derselbe, geboren in Sinsheim im Großherzogthum Baden, ttat im April 1869 als Einjährig-Freiwilliger in daS Großherzogl. Badische zweite Grenadier-Regiment ״König von Preußen" ein, machte den Feldzug gegen Frankreich 1870/71 mit, marschicke mit dem Regimente aus und kehtte mit dem Regimente aus Frastkrckch unverwundet zurück. Er hat in folgenden Gefechten und Schlachten mitgekämpst: Schlacht bei Wöckh, Belagemng von Sttaßburg, erster Ausfall bck Schiltigheim am 18. August, zwckter Ausfall fei - Schiltigheim am 2. September, Gefechte bck Brouvelienne», St. Sckne, VilarS, Pasques, RecognosckmngS - Gefecht bck Nuits, Gefecht bei Ruits, Schlacht bck Belfort. Er erhielt daS ckseme Kreuz zwckter Clajse, da» in scknen - Händm befindliche Besitz - Zeugniß ist dattck ״Berlin, dm 19. Januar 1873" und unterzckchnet von dck General-Com- Mission in Angelegmhckten der König!. Prmß. Orden ״gez. - Lom", femer besitzt er die Kriegsdenkmünze für Combattantm 1870/71, sowie die Großherzogl. Badische FelddienstauSzckchnung und ist daS bckreffmde Domment unter dem 1. Apnl 1871 von dem Großherzogl. Badischm Kckegsminifteckum unterzeichnck. AuS KöSli» teilt uns Herr Prediger Bauer mit, daß aus bockiger Gemcknde Herr Siegmund Grünwald an dm Feldzügen 18Y6 und 1870—71 thcklgenommm hat und zwar bei dm Jägern. — Der Vater des hiesigm Mitgliedes Herm Louis Fckedemann, MoseS Friedemann, wurde in dm Freiheitskriegen Lieutenant und wie mir ersterer erzählt, wurde seinem Vater eröffnck, er könne aus wcktereS Bckördem rechnen, wmn er sich taufm ließe und bck der Armee bliebe, welchen Lockungm er freilich nicht folgte. — Herr M. Friede, mann aus Schönfließ ist dock ansässig gewckm, dock gestorbm und auf scknm Grabstckn ist auch sckn Militairgrad verzeichnet. . . «rvß-Sackeuberg t. Schl. 12. Juli. (Or.-DorrJ Am 4. feieck« unser Rabbinatsverweser und Kautor, Herr Löwenthal da« Fest der silbernen Hochzeit, verbunden mit dem Jubiläum seiner 25 jährigen AmtSthätigkeit. Die üferauS zahlreichen Glückwünsche, welche aus Rah und Fern eingingen, bewiesen, daß der Jubilar nicht nur in der Stadt Wackenberg, sondem auch west über die Grenzen derselben hi.lauS wohlverdienter Liebe und Werthschätzung sich erfreut. ■ Schon am frühen Morgen erschien bck ihm der Vorstand und eine Gemeinde-Vertretung, um ihm die Glückwünsche und ckn Geschenk der Gemeinde zu überbringen. In sinnreichen Wockm hob Herr Dr. med. Rothenberg hervor, daß der Jubilar stck» bestrebt gewesen, Frieden unv Einttacht zu säen, daß er als ein sckner oft schweren Pflichten sich stets bewußter Beamte gefühck und sich auch bewährt habe als Wohlchäter seiner bedrängtm Mitmenschen. Ich Laust des ganzen Tage» erschimen sehr viele GraMkanten, uni dem Jubilar ihre Ausmrrksamkckt zu zollen. Am Abend v-reinigte sich die gesamte jüdische Gemeind« im Schweitzer'schen Saale zu cknem gemütlichen Zusammensein. Auch mchrerc auswäckig« Gäste waren erschimen, unter ihnen di« Oberkantorm Herr Cerini-Breslau und Berliner-Kempen, und fast sämtliche EuttuSbeamten der benachbackm Gemeinden. Borttäge ernsten und hcktern Inhalts lösten einander ab, und nicht wenig trug Herr Ceckni mst seinen meisterhaft ausgefühckm GesangSvockragen zur Verschönerung de« Abends und zur Berherrlichung des Jubilaran scknem Ehrentage bei.