Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 25 (22.6.1894)
- Date
- 1894-06-22
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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•וזק■ hm hrf AuHschreibm׳vorgesiche«en Borbehal» Geöenuch, dtr Hrnje anderweitig za noxmiren »tnd beschlicht, mit Ei«» ßÄnmiqkeitu. , 5׳1 ..-׳dem Projekt mit dem Motto ״Ewig" ei«en Preis ׳ ' tjoh 2500 Mark, ^7. 2. dem Projekt mit dem Motto ,Juda" eine» Preis . v ד 'von 2000 Mark, ■!־ 3 י■ זי. Arbeit mit dem Motto ,Trotzdem" eine» Preis ׳von 1500 Mark — zuzuerkornen. •4 ■־׳■'׳. Das Projekt mit de» Motto ,Salomo" der Gemeitzdc zum Ankauf zü empfehlen. Bei Oeffnung der CorwertS.ergäbe« fichfolgend« Namen: . "öä 1 Herren Cremer und Wolffxnstein in Berlin ,' «t 2 Herr Klingend,rg in Oldenburg . l »<i 3 Herr Theobald Hofmann in Leipzig ■׳* '-!'jwi 4-Herr Stadtbaurat PetexS und Hexr Architekt Fritz »v ׳ Weiß«« Magdeburg. . > . '»Brr-Ifi«. 18. Jüni. sOr.-Corr.) Ich erlaube mir Ihnen, sthr'geehrter Herr Redakteur, einen kleine« Beitrag zü der / .von,Jhnrrl "projektitten sehr zeitgemäßen Sammlung von Bel .i^ns«r.der Tapferkeit und mtlttirische« Auszeichnungen 1 Mischer Äoldatr«, indem ich denk^ daß,diese Sammlung recht , gut epit den Freiheitskriegen anfangm kann. *־״•• In de» hiesigen .Storchsynagoge" befinden sich zwei 'Gedenktafeln, aus welchen verzeichnet steht: M n}. ^Am % Mai in der Schlacht bei Gr. G örschen gefallen: ' ,Meyer Hilsbach, Lieutenant bei dchr königlichen Garde-Jäger-Bataillon, Ritter-de« eisernen Kreuze«.— ' Lazarus ZLlchauer, Jäger bei dem Leib-Greuadier-Battaillon. — Julius Burgheim, Jäger bei dem Königlichen Garde- ׳Jäger-Bataillon." jV DaS waren nicht die einzigen Juden, die damals für'» £ Vaterland gefallen sind und durch ihr Blut ihre Angehörig. <5 Mt zu Preußen besiegelt haben.. Sie hatten sich schaaren- 7 wsjse. und mit Begeisterung dm Freiwilligen cmgeschlossen; was. von keinem Geringeren als von dem Staatskanzler! v. Hardenberg selbst bestätigt wird mit den Worten: ,Die jungen Männer jüdischm Glaube»« find die Waffenge- 8sähtren ihrer Mitbürger gewesm, und wir habm unter ihnm fc. Beispiele dewahren HeldenmuthS und der rühm» k lichen Verachtung der Todesgefahren aufzuweism." E Femer sagt derselbe: ,AuS der Gesammtlistf der b« Belle» * A.l.lianke gefallenm Krieger.geht hervor: daß allein von > jüdischer Tonfession 55 Landwetzrositziere ihr Lebm R/ geopfctt habm." v . ' Ich wünsche Ihrem Aufruf dm besten Exfolg und werde k später rinen ähnlichen vorzuschlagm mir erlaubm. 8. -6<-. ׳. Berlin, 19. Juni. (Or.-Lorr.) Nachstehendes theile fr ich als Beitrag zu der projectirtm Sammlung von Beispielen La der-Tücht.igkrit jüdischer Soldaten mit: fi: Der jetzige Kaufmann Tasper (Berlin Fransecki-Stt.) k machte die Feldzüge. 1804, 1866, 1870 mit AuSzeichuung rmit. Als Dreijähriger eingezogm, wurde er 1864 zum Unter- M. offizier, 1868 zum Sergrantm und l870 zum Feldwebel be. M fördert. Während des Manövers 1865 wurde dem p. TaSper M als Anerkmnung dafür, daß er einm Zug mit Bravour & inS Fmer führte, seitens des EorpS-KommandmrS, Königliche 1^־ Höhnt Prinz Friedrich Karl, desselbm Portrait (versehen mit » / eigenhändiger Widmung) überreicht. Rur noch einem christk'' lrchen Lompagnie°Kamcradm wurde damals die gleiche Ehre k " zü'Theil. «frlln. 15. Juni. Der heutige ,Reichs- und StaatS-Anfr zejger" Nr.13ä bringt folgende Entscheidung de« Ober-Berwal- B-, tungSgerichtS: k. , . Die Synggogen-Gemrinden in Preußen sind — im Gegen- M satz zu den vom Staat ausdrücklich ausgenommen»» evangelische» M und kacholischen Gemeinden -- hinsichtlich ihrer von ihnew selbst ׳ GotteSdimst bmutztm Synagoge» »ach e»«m Urtheil da» Obea-BervalMngSgericht«, 77,' Senat«, vom 15. Dejelnber 1893, ^inkommensteuerpfiichtig, indem das Einkommen nach dem Mischt fverth zu bemesien ist. — Die Synagogen-Gemeinde zuKSnigS. herg i. Pt. ist daselbst für 1881/92 hinsichtlich der von ihr zum GotteSdimst benutzten Synagoge zur Konimunol-Einkommensteuer herangejogen worden. Die Klage der . Synagogen - Gemeinde gegen die Stadtgemeinde auf Freistellung von der Besteuerung wurde vom Bezirksausschuß abgcwiesen, indem es die Anwendung de« ErkenntniffeS de« O.-V. G. vom 17. Mai 1892, welches die Kirchengemeinden hinsichtlich ihrer Kirchen für nicht einkommensteuerpflichtig erklärt haste, auf den vorliegenden Fall deohalb ablehnte, weil seneS Erkenntnih sich nur ans diejenigen Gebäude bezögen hatte, welche zur Ausübung des Goitesdienstes der ygin Staat ausdrücklich aufgenmnmenen Kirchengemeinden' bestimmt seien. Auf die Benilung der Klägerin bestätigte das O.-V.-G. da» Uriheil des Bezirksausschusses. indem eS begründend .au-- fühtte:'״Wenn da« O.-V.-G. am 17. Mai 1892 auf Grund ׳der bestehenden Gesetzgebung angenommen hat. daß in Ansehung brr ״Kirchen", so lange deren Bestimmung zu gottesdienstlichen Zwecken dauert, mit der bcz-ichncten Bestimmung unvereinbare rechtliche Berhältnisic nicht entstehen können, so muß jetzt auch bezüglich der Synagogen gefragt werden, ob denselben durch eine dem Gebiete des unmittelbar gesetzlichen Rechts angehörige Borschrift eine ühnlichr Ausnahmestellung angewiesen sei. Ta aber eine derartige Bestimmung fehlt, so hat der Vorderrichter den seifen» der Klägerin erhobenen Anspnich mit dem nämlichen Recht zurückgewiesen, wie diese»'seitens deS Unterzeichneten Senat» schon in mehreren Fällen den Universitäten gegenüber bezüglich der Universitätsgebäude, geschehen ist. Einer Arguncentation, daß die diesseits in Betreff der ״Kirchen' anerkannte Rechtsnorm analrg auch aus die Synagogen anzuwenden sei, würde jedoch der Umstand entpegenstchen, daß die §§ 17 u. 18 II 11 A.-L.-R. eben nur von den seitens des Staats ausdrücklich aufgenommenrn Kirchmgefellschostcn handeln, sowie ihrer Natur und der im Gesetze ihnen angewiesene Stcllnng nach eine Übertragung auf andere Korporationen nicht gestatten. — Die Allerhöchste Lahmet». Ordre voin 26. Oktober 1840 bildet keinen legislatorischen Akt. sondern erledigt nur eine Sozialbeschwerde dahin, daß die vcrfügte Subhastation der Synagoge und deS Begräbnißplatze« der supplizierendcn Judenschast unstatthaft sei. Auch hat in dem Erkenntniffe des O.-B.-G. vom 17. Mai 1892 durch die Bezugnähme auf jene Ordre nicht angedeutet werden sollen, daß der Gerichtshof auch den Synagogen eine beschränkte extrakommerziale Eigenschaft beilege; es ist vielmehr dort lediglich darauf hingewiesen worden, daß in der Frage nach der Zuläffigkeit der Subhastation die ״Kirchen" nicht ungünstiger gestellt seien, wie die Synagogen." (II 1385.) Mm. 1k. Juni. Der Schächter Bernheim ist gestern abend 7 Uhr aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Indizien, auf Grund deren er verhaftet worden ist, haben sich nicht als ausreichend erwiesen, die Anklage wegen Mord« gegen ihn zu erheben. Auch da« Tübinger Gutachten, von welchem die Entscheidung ״och abhing, ist zu seinen Gunsten ausgefallen, dasselbe lies gestern nachmittag bei der kgl. Staatsanwaltschatt hier ein und ist verfaßt von Profeflor Hüfner an der naturwissenschaftlichen Fakultät Tübingen. Es behandelt zuerst die beiden Instrumente, die Packnadel und da« Messer, mit welchrm Bernheim den Mord begangen haben könnte, und sagt: Die an diesen Instrumenten Vorgefundenen Flecken haben große Aehnlichkeit mit Blutflecken, e» sei aber nicht möglich gewesen; dir charakteristischen Teichmann'schen Blutkrystalle zu erhalten oder im sprktralanalytischen Apparat die sogenannten Blutlinien nachzuweisen. E» können somit auch Rostflecken sein. Betreff« der übrigen Gegenstände: mit Blutspritzen bedeckte Stiefel. Ueberzicher, Hand- und Tascheutücher, spricht sich der Herr Professor nur dahin aus, daß er Blut im allgemeinen srstgrstelü habe; ob da» Blut von Menschen oder Bügeln (Gäuseo oder Hühnern) herrühre,