Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 23 (8.6.1894)
- Date
- 1894-06-08
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6492344-5935089-5962334--2059-5376308- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Schülern und Lehrern der städtischen israelitischen Schule geben den besten Beweis, ivelch«! schöne Erfolge im Hand- - ferligkeitsunterrichte bei redlichem Bemühen zu erzielen sind. Die Versammlung fpendeie den! Bortragenden, reichen Beifall und «hebt sich aus Antrag de« Vorsitzenden zum Au»druck M Tanke« von ihren Sitzen. ' , ׳ Tie Schlußrede hielt Herr Rad. Tr. Frank mit deck Wunsche, daß Gotte« Segen aus der Arbeit der Lehrer ruhe» möge. Ter Vorsitzende dankte dem Redner für׳ die in llöln gefundene überau» freundliche Ausnahme, dem deutjch-iSraelitischen Gemeinde- Kunde sür die bewilligte Reiseunterstützung und den ithiengästen für ihr zahlreiche« Erscheinen. Nachdem nui» auch dem Herrn Zteinweg sür die vortreffliche, «mpartriische mühevolle und umsichtige Leitung der ibi» gebührend« Dank «»«gesprochen worden, ' schloß der Vorsitzende die ilonserenz. Mau reichte sich zum Abschied die Freunde«hand, und sor» ging« mit dem Tampsroß der Heimat zu mit den Wunsche, im Herzen: Aus frohe« Wiedersehen im nächste» Fahre! , Die'Schristsührer: - Weinberg.Wickrath. - - Feelig-lilrevenbroi'ch. Strichle unö Lorrsponötnren. Magdeburg, den 3. Juni. Am Sonntag, den 1!). Mai. Morgens, wurde in Ulm ein Friseurlehrling ermordet in seinem Bettx gesunden. Tie Leiche trug eine große Zahl von Stichen an Hals. Brust, auch an den Schenkeln; der Leio war ausgeschlitzt, so daß die Eingeiveide heraujquollen. Es Waren Anzeichen, gegeben, da» es sich um einen Lustmord handle. Nachdem verschiedene Personen irr Haft genommen und wieder entlassen waren, wurde jüngsten Sonntag der (Privat)- Schächter Jacob Bernheim in Hast genommen. — Ueber die Person des Bernheim wird unS von sehr achtungsvoller Seite Folgend^ geschrieben: Btrnhcim pflegte für einen im Mord- Hause wohnenden (angeblich nichtjüdischcn) Geflügelhändler häufig Geflügel zu schächlen. Ticser Umstand und das -scheue, etwaschleichende Wesen des B. mögen den Verdacht auf ihn gelenkt haben. Er ist innerhalb der jüdischen Gemeinde in Ulm wenig beliebt, da er sich vor Jahren in die Schechita eingedrängt und sich derselben fast völlig bemächtigt hatte. Nachdem er einmal im Schlachthause einen Fehler gemacht, der als ״Thjerquälrrei" qualifiziert wurde, ließ ihn die Berwaltung des Schlachthauses nicht mehr zu. Im Uebrigen ist er und war er stets ein armer Teufel, der sich kümmerlich durchbrachte, theiliveise durch Unterstützungen. — Er hat wohl öfter tage- und wochenlang ge- Hungen, aber er legte stets großen Wenh darauf, sich anständig zu repräsentrren und mit etwas geistlicher Würde (in Kleidung und Haltung) aufzuttNen. — Ich halte ihn mancher Dummheit fähig, aber Naue ihm nie und nimmer einen Mord zu, nicht einmal <ine Unredlichkeit; auch sexuelle Verirrungen halte ich bei ihm für ausgeschlossen — trotzdem kaifn ich es nicht verhehlen, daß er auf mich-stets einen »unheimlichen 'Eindruck machte. Ich hofle zuversichtlich, daß seine Unschuld sich balh heraus stellen wird; das Geaentheil -wäre in unseren,Tagen ein um. so größeres Unglück, da fest etwa 10 Jahren'6 oder 7 Mordthaten in Ulm vorgekommen sind, deren Thäter unentdeckt blieben. ° Wie ich erfqhre, hat sich die antisemitische Agitation berejts der Angelegenheit bemächtigt; von Ulm aus werden .Extrablätter" allenthalben hin versandt, um die' ״Affaire Bernheim" urbi et.orbi bekannt zu geben. Die Ulmer Zeitungen berichten über' den räthselhasten Mord wie folßt: . . - . Ulm. 2st. Mai. Schächter Jakob Bernheim ist im Laufe des gestrigen Nachmittags vom kgl. Amtsgericht der Leich« de« Paul Müller im Leichenhau« gege»«übergestellt worden.' Die Berdachtsgründe'sind, soviel das ״U. T." hört, solgeuds: B. verkehrte fast täglich in dtzm Haus, wo derMord geschah; er schachtete dort Gänss. Zeit dem vechängnißvollen Sonntag, kam er jiicht mehr. Er -ist schlecht helrumuadrt.. Bei einer Haussuchung fand man blutige Handtücher und. eine Packuadel. mit Spuren von Menschenblut; der Mord könnte mit diesem oder einem ähnliches! Jnsttument verübt worden sein. B. kann.sich über seinen Aufenthalt in der kritischen Nacht nicht glaubhaft Nachweisen. Auch bei seinen .. mehr gegen seine Inhaftnahme Beschwerde erhoben. Ukm, 30. Mai. Ein weitere« und bis setzt wohl das schwerste Belastungsnioment gegen den Schächter Bernheini ist die gestern von einem hiesigen Schneider gemachte Anzeige, daß ihm Bernheim am Dienstag nach dem Mord seine fast neue Sonntags- Hose zur Ausbesserung des Futters üverbrachte, an welchem an verdächtiger Stelle ein Stück hcrausgerisscn war. Es zeigte die Hose Spuren, daß an ibr gewaschen worden war, troydem wurden noch mehrere Blutspritzer an ihr entdeckt. Nach Ansicht der Aerzte ist daeigentliche Mordinstrument noch nicht aufgefnilden, die Pack» avel könne es nicht sein. Tie Juristen halten den Beweis der Schuld für noch nicht erbracht, sie hoffen den Berbächtigeu aber 1-och überführen zu können. Auch ein mit Blut zMenschenblut?) beflecktes Meffer ist in einer Schublade bei ihm gefunden worden. (B. ist etwa SO Jahre alt. augenleidend und lebt getrennt von feiner Frau.) -u. Berlin, 3. Juni. (Lr.-Corr.) In voriger Nummer Ihres geschätzten Blattes unter ׳״Neueste und vennischte ׳Nachrichten" schreibt einer Ihrer Herren Mitarbeiter: ״Es hat mich gewundert, in keinem der jüdischen Blätter eine Parallele zwischen Jacob Israel und Rudolf Hertzog gefunden zu haben" rc — Ich will darauf antworten: Wer den verstorbenen Aommerzieyrath Israel in seiner einfachen, schlichten Art gekannt hat, wird wisien, daß ihn nichts hätte unangenehmer berühren können, als zu einem Vergleiche mit Rudolf Hertzog herangezogen zu werden. Jacob Israels biedere Denkweise, sein Wohlthätigkeitssinn wurzelte tief in guter, alter jüdischer Tradition. Gerade das Gegentheil von alledem, was von antisemitischer Seile den Juden so gern oorgcivorfen wird, als ״Protzenhaftigkeit, Unbescheidenheit", und wir alle die 'osc-Ausdrückc heißen mögen, die unsere Gegner uns gegenüber so gern wählen, zeigte der Verstorbene in seinem Wesen. Trotz seines enormen Reichthums waren höchste Anspruchs- und Bedürfnißlofigkeit die Grundzüge seines Charakters. Er gab lediglich um zu geben und nicht aus Rektamebedürfniß, wie jener ״echte Arier", mit dem er verglichen werden sollte, und darum eben ist'er ״unvxrgleichiich". Dresden, 5. Juni. ׳Namens des Vorstandes der israel. Gemeinde war durch Herrn Rechtsanwalt Lehmann gegen den Redakteur der ,Deutschen Wacht", Anton Schmidt, »vegen eines Artikels: ״Weihnachten, ein deutsches Mahnwort zuin -christlichen Fest" eine Denunziation »vegen groben Unfugs bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Das Flugblatt enthielt eine Geißelung des Mischen Reklamewesens in kräftig, deutschen Ausdrücken und eine Warnung vor dem Kaufen von Weihnachtsgeschenken bei Juden. Das Schöffengericht fand in der ersten Instanz nicht für enviesen, daß das Publikum durch den Inhalt des Flugblattes belästigt worden sei, oder daß ״wüste Schimpfereien" darin enthalten seien, es sprach den Angeklagten frei, und auch das hiesige Landgericht verivars am Sonnabend die von der Staatsanwaltschaft dagegen eingelegte Berufung. ׳ Tie ״jüdischen" Geschäfte dürfen also weiter boykoltirt werden. Wie verträgt sich das mit der nachstehenden Berordnung, die die Polizeidireknon zu Dresden gegen die dortigen Sozialdemokraten'erlassen hat, die über eine Anzahl Geschäfte den Boykott verhängt haben? ״Wer den Gewerbebetrieb eine« andern dadurch zu stören oder > zu betinträchtigrn unternimmt, daß er öffentlich durch dir Red« oder durch Verbreitung von Schriften odfr durch Anschlag oder sonst in öffeytlicher Weise dazu auffordert, au« eiuem bestiuimten Geschäft«- betriebe keine Waaren anzukaufen oder dort zu bestellen, bez. in eine« bestimmten Äeschästilokale nicht zu verkehren, wird — insoseru nicht eine Bestrafung nach '9 360, 11 de» Reichlftrasgesttzbuchetz «inzutretm hat — mit Geld bi» zp ISO Mark oder, mit Haft bi« zu 1« Tagen bestrast." - - .