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Israelitische Wochenschrift · 1894-05-18 · 20 (18.5.1894) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
20 (18.5.1894)
Date
1894-05-18
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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argxntftle mit sonveräner Meisterschaft. Lassen wir ihn rpit leinen eigenen Worten, reden! »Di« einzige Schriftsielle. — führt der Vers, aas S. SS seiner vortrefflichen Schrift au« -י• di« zum Beweise dafür aü«geführt wird, daß da» rituelle Schächten im mosaischen Gesetze geboten sei, soll nach der Petition der Ausspruch Gotte« im Vvntsronowinm —' V. Mos. XII, 21 — sein. ״Und du sollst schlachten von deinem Rind und Kleinvieh, wie ich dir geboten habe." Die Art des Schlachten- — fährt die Petition so« — ist aber im Pentateuch nirgend« bestimmt; der Talmud nimmt an, daß die bezüglichen Borschriften von Gott dem Mose« mündlich mitgetherlt worden sind. Der Talmud thut hier dem einfachen Wortsinn Gewalt an, um «ine religiontgesetzliche Schlachtvorschrift einznsühren, an die 'da« Mosaische Gesetz gar nicht gedacht hat. Dagegen ist zu bemerken, daß an fünf und vierzig Stellen der hl. Schrift vom Schlachten der Thiere der Israelitin die stiebe ist, und daß an diesen Stellen jedeSmal da« Zeitwort sthachat mit seinen Ableitungen gebraucht wird, von welche!:, da« in die deutsche Sprache, ausgeuommene Wort ״schächten" herkommt. ES wird an diesen Stellen von dem Schlachten der Thiere gesprochen, die von den Israeliten entweder zu Lasern bestimmt sind oder von ihnen als Speise benutzt werden. Ander» gestaltet sich aber die Sache, wenn von dem Schlachten durch Nichtjuden, durch Fremde, die Siede ist, wie wir au« demselben Buche Deuteronomium — V. Mose XXV111, 31 — ersehenkönnen. Hier wird von Gott, durch Moseder Fluch au-gesprochen über daisraelitische Volk, der über diese« kommen soll, wenn es sich von Gott abwendet und seine Gesetze nicht mehr beachtet. Unter anderen Strasrn, die Gott in diesem Falle über da« Volk Israel verhängen will, wird auch diese sein: ״Dein Ochse wird geschlachtet werden vor Deinen Augen, und Du wirst nicht davon essen." Hier nun, wo von dem Schlachten durch Nichtjuden, durch Fremde, di« Rede ist, wird nicht da« Zeitwort schach&t, sondern rin andere« ״tadaok" gebraucht, welchein unserer Sprache so viel wie tSdten oder schlachten bedeutet. Warum dieser Unterschied? Einfach deswegen, weil da» Schlachten bei den Israeliten «in ganz eigenthümliche«, durch bestimmte Vorschriften geregelte» war, dasich von den Schlachtorten unterschied, die bei den andern Völker» gebräuchlich waren. Genau übersetzt mußte also die obea angeführte Stelle, die in der Petition'enthalten ish-lauten: ״Und du sollst ״schächten" von deinem Riud and Kleinvieh, wie ich dir geboten habe." Und io sollten alle Stellen übersetzt werden, in welchen vom Schächten gefprochrn wird und in welchen da» Zeitwort schachat von der hl. Schrift gebraucht ist." Da» Schlachtritual selbst ist freilich in der hl. Schrift selbst nicht angegeben. Hierüber läßt sich der gelrhrte Vers, aus S. 24 und 2S seiner Schrift, wie folgt vernehmen: ״Drr vewei», daß da» Schächten eine mosaisch * biblische Vorschrift wäre, ist nicht zu erbringen; die Selreodita — da» Schächten —. ist vielmehr nur ein später von den Rabbinern ringeführter Brauch. Hessen Beseitigung vom׳ Standpunkte der israelitischen Religion au» Skicht» im Wege steht." So sagt die Petition. Ich mache mich verbindlich, da» zu glauben, wenn der Verfasser der Petition mir folgrode Frage beant- »««et: Die Samaritaner —Kmhäer —, für welche nur die biblischen Satzungen al« maßgebend galten, haben die Borschriften über da« Schächte« gewissenhaft eingrhalten, sowie auch die Sefte der Karaiten, "deren Ursprung in da« 7. Jahrhundert.zurückreicht und dir den Talmud mit seinen Satzungen, nicht anerkeunen, haben ebenfalls diese Vor, schriften al« bindend anerkannt und befolgt. Wie kommt es uun, daß diese jüdischen Eekteu in gleicher Weise schachten, wie die Juden, und da» Schächten ebenso wie die' »rthodoxeu Juden, für ein« religiöse Vorschrift halten? Würden sie da« auch thun, wenn da« Schachten nicht in .der Thora, ihrer einzigen Glanbensquell«, seine Begründung hätte V Würden sie nicht vielmehr mit de« Talmud auch zugleich da« Schächten verworfen haben, wenn dasselbe ei» von den Talmudrabbineru ringeführter Brauch wäre? Ich will übrigen« noch weiter gehen und dem Vers, der Petition zu den 1000 Mark, die ich ihm in. der Antikemiteaversammlung versprochen habe,*) noch weitere 1000 Mark irr Anssicht stellen. Ich verspreche nämlich, chm 1000 Mark da« autzuzahlen, wenn er mir cntwevrr den Rabbiner nennen kan«, der da» Schächten zuerst angeordnet hat, oder den Ort, wo e« zuerst in der nachbiblischen — talmudischrn — Zeit grübt, oder da» Jahr, in welchem e» zuerst eingeführt worden ist. Ich glaube aber, daß ich diese 1000 Marh wie auch die in der Antisemitenvrrsammlung versprochenen ruhig werde behalten können. Die antisemitischen Petenten berufen sich ans Gewährtmänner, auf Rabbiner vr. Stein. Frankfurt und Rabbiner vr. Stern - Buttcnhauseo. ״Stein — referirt Frank — ״setzte sich über alle jüdischen Gebräuche Hinwege" ״Der Rabbiner Vr. Steru in Buttenhausen" — berichtet Frank wörtlich — ״ist noch freisinniger, al» der sel. Dr. Stein war, und scheint sich auch noch über Andere« al« bloß jüdische Gebräuche h'Nwegzusrtzen. Im Jahre 1883 hat er nebst seiner Frau den Austritt au» der israelitischen GlaubenSgenossrnschaft erklärt." — — — ״In einer solche« Frage liegt für die gläubigen Juden" — sagt Frank weiter — ״und um diese handelt e» sich hier, die Entscheidung bei jenen Männern, welche die Wächter und Lehrer de» jüdischen Glauben» sind, und diese sind nrch jüdischer Urbcrz.ugung die Rabbiner. Und die Rabbiner haben in der Echächtsrage auch bereit» gesprochen. Sämmtliche Rabbiner Deutschland» haben hinsichtlich de« Schächten» folgende gemeinschaftliche Erklärung abgegeben: ״Tie rituelle Schlachtmrthod« ist einc religiöse Satzung de» Jnbenthum», die im btblis'ken und nachbiblischen Schrift- Ihume ihre Begründung hat. Dieser Satzung gemäß darf ein Thier nur dann geschlachtet werden, wenn e» in keinem seiner wesentliche« Organe irgendwie verletzt ist. Die gefordeite Betäubung durch Gehirnschlag. Schlachtma-ke u. s. w. würde somit einem Verbote de« Schächten« gleich» kommen und Hunderttausende von Bekenner« dr» jüdische« Glauben» zwingen, auf den Genuß de» wichtigsten Nahrungsmittel« gänzlich zu verzichten, um nicht ihr Grwissen durchUebertretnng einer ReligionSoorschrift zu belasten." Wir wollten mit dieser Probe nur zeigen, wie ernst, wie gründlich, wie gewissenhaft und liebevoll der geehrte Vers, sich in sein« Ausgabe vertieft hat. Wie er J-rael» Stellung zur droßeu Fragede» Thierschutze» beleuchtet, wie er israelische sittliche Anschauungen und Forderungen an den sogen, christlich » germanischen mißt, wie er überhaupt den gehässigen, unsittlicher», unreligiösen, unchristlichrn Neigungen »nd Bestrebungen der in der Wolle ächt gefärbten Antisemiten ungeschrüt, frank und frei heimleuchtet, da» muß man ln dieser vortrefftichen Schrift Nachlesen. Mit Recht «eist der Verfasser darauf hin» wie der Judenhaß bei den Antisemiten saus et avec phrase zur fixen Idee sich verdichtet hat» wenn sie sich nicht rntblüden, zu argumtntiren: ״Mit dem gleichen Rechte, da» die Juden für chk Schächten in Anspruch-nehmen, könnten .,unsere Afrikaner" Toleranz gegen die ihnen von ihrer Religion vorgeschriebene Menschenfresserei fordern." Dir Antisemiten gerathen gewaltig in Harnisch darüber, daß die Judenschaft eine ganze Legion von Autoiitäten aufgeboten, die chr Votum *)־ Vers, der Petition, Antisemit Geißler, fällt tu der Zeitung .deutsche» votkäbtart, bayerische antisemitische Zeitung fffr Stadt un» Landöder die 2 Referenten her «nd proiestirl dagegen, daß 2 Juden, euk Vollblut-Hebräer.— Ldwenstein — trab «in Juden sprSßling — Dr. Front — Bericht zu erstatten hatten. Diese« Blatt perortrtden Referentrn mit den Worten: .Der. jüdisch« Abgeordnete Pfarrer Frank — Lentrum — u. s. ».״ Frank bietet den «atisrmiteit München« 10QQ Start, wenn ihnen der Rachmet» gelingt, daß er (Frank) oder sein Vater ober sei« Großvater »der auch fnn Urgroßväter geraufter Jude sei. («gl. Frank, Schrift S. 11.) "

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