Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/6492344-5935089-5962322--1966-5376226- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
für eine Petition an die Staatsregierung zur Abhilfe de-» יי fei den in*? Werk gesetzt hat, die die obkigatorische Einführung einer Prüfung in Religion für die jüdischen Abiturienten forderte*), — doch sie irren fich gründlich, der «den zi'itte Satz -steht in (fitum andern Blatte, als in der ״Staatsbürger» Zeitung", diese,» führenden Organ de< giftigsten AntiseniitiS» muS, er ist rineui Leitartikel desselben au» voriger Woche (in der Nr. des Morgen-AuSgabe vom ״D o n n e r st ag dem IS. März 1894". entnommen), der die Ueberschrifl trägt: ״Jüdische Bevorzugung". Mir würden, wenn der Raum cS gestattete, Kn ganze» Artikel — bis au eiuige gehässige Redewendungen — abdrucken und nur e i n Wort in der Ueberschrifl ändern, oäuilich stott״Bevorzugung" , schreiben: ״Zurücksetzung", so sehr paßt er in den Rahmen unseres Blattes und entspricht den längst gehegten Forderungen akkrr jüdischen Schulmäner. Wir begnügen un» mit'der Wiedergabe einiger Sätze aus dem Schluß des Artikel«: ,Da» geringste, wa» demgegenüber gefordert werden müßte, wäre doch, daß jüdische Abiturienten und Eandidaten in gleicher Weile wie die christlichen eine Prüfung in der Religion und jüdischen Sittenlehre abzulege» hätten. (Bravo l Red. d. I. W.) — Ferner heißt es daselbst: ״Danun aber der oberste Grundsatz eines Rechtstaates in der Forderung: »Gleiche« Recht für Alle" gipfelt so folgt hieraus mit zwingender Nolhwendigkeit. daß diejenigen, die nicht in gleicher Weise die Vorbedingungen für die Urbeinahme eines Anile», wie alle anderen Staats bürger erfüllen, von diesen! Amte ausgeschlossen sein ,nüssen. Recht u. Gerechtigkeit erheischen es, daß den Juden alle die Facher verschlossen bleiben, für welche für christliche Deutsche 'der Nachweis der sittlichen Reise und eine Prüfung in der Religion vorgeschriebrn ist. In dem jetzigen Verhältnis liegt nicht nur eine Benachteiligung, sondern geradezu eine Kränkung der christlich-deutschen Bevölkerung gegenüber den Juden." So lautet der formale und logische (?) Schluß des StaatsbürgerzeitungS-Artikrls. Vielleicht formulieren die antisemitischen Abgeordneten daraus einen A ntrog, sie würden den »Central- Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" der Mühe der geplanten Abfassung einer diesbezüglichen Petition überheben. Vielleicht auch findet der Antrag aus obligatorische Einsthrung der Prüfung jüdischer Abiturienten in jr׳d. Religion und Sittenlehre, von den Antisemiten befürwortet, eher Annähme und Gehör, als die Petition jüd Gemeinden und Rabbiner. Da« wäre einmal eine seltene Uebereinstimiiiuug, eine Illustration zu dem Sprichworte: Des srtrswes 8s toachent, — ein Stoff zu einem neuen Bilderbogen für Herrn Buch- -drucker Göls in Dresden. Wir abonniren darauf! 7. " Magdeburg Wir entnehmen einet Erklärung deSProvinzialrabbinerS Dr. Munk-Marburg folgende Sätze: Zu der ReichStaassitzung vom 2. März wurde von mehreren Abgeordneten das Verhältnis der Juden zum .Vaterunser" ertsttert. Nach dem nunmehr vorliegenden stenogravhtschen Bericht Ön der Abgeordnete Bebel: »Ein rechter Soldat soll nur jrniae sein, der sein Batcrunser zu beten im Stande ist. Dar- »ach mußten also fernerhin von vornherein Juden, dir kein Vater» unser Häven, ausgeschlossen sein." — Der Abgeordnete Graf von Roon bemerkte hierzu: »daß auch hier wieder die Anmaßung .hervortritt, daß auf die Juden besondere Rücksicht genommen «erden soll, daß nicht mehr vom Vaterunser die Rede sein dürfe, dar ist mir doch etwa» zu stark!" Der «bgeordncte Professor Förster endlich sagte: »Ich weiß nicht, warum gerade den zwischen Soldaten da» Vaterunser verhaßt sein sollte. In den neben Bitten steht doch nicht», waS nicht jeder Mensch ruhig beten Baute." *) Wir überreichten eine solch« persönlich dem damaligen Lullus- :«tniper Dr. galt, der der Sache sehr sympathisch gegenSberband, .«der aus »i« .3rricl!onc1t״ chinwie«, auf welche da» Peiinrm in den H0H«,ca greisen stsßen mäcoe. Daran scheitert» damals di« wichtige MnzelegrnhrU- (Red.) Wie die Jude» selbst über die Frage denkeu und wie fie sich zu derselben geäußert haben, ward« von keiner Seite erwähnt. Und doch sollten fie, meine ich, die kompetentesten Beutteiler darüber sein, ob fie da- Vaterunser zu beten im Stande sind. Wir Juden befinden uns diesmal in der auffälligen Lage allein den Standpunkt des Antisemiten alS den unsngen erklären zu müffen. Wir wissen in der Thal auch keinen Grund, warum gerade den jüdischen Soldaten da» Vaterunser verhaßt sein sollte. In den sieben Bitten steht nicht nur nicht», wa» nicht jeder Jude ruhig btten könnte, sondern die sieben Bitten de» BarerunserS sind in ihrem Inhalte, wenn auch nicht in derselben Form, in den Gebeten der Juden enthalten. Jeder, der der deutschen Sprache kunbig ist, kann sich auS den Tausenden mit deuffcher Uebersetzung versehenen jüdischen Gebetbüchern hiervon überzeugen. So wenig, wie bei den christlichen Bekenntnissen, die nicht ״Vaterunser", sondern ״unser Vater" beten, ist bei unS Juden der Gedanke anfgetanchl, daß in der Forderung, der Soldat solle sein Batcrunser beten, irgend eine Spitze gegen un« liegen könne. (Wir canstatieren, daß eS ein hochotthodoxer Rabbiuer ist, d.r sich also über daS Valernnscr äußert, die freisinnigen Rabbiner haben in ihren Organen den Beweis des jüdischen Ursprungs deS ,Vaterunser" schon längst und wiederholt gebracht.) Berlin, 18. März. Die antisemitischen Reichstagsabgeordneten haben »och kurz vor den Ferien ein Lebenszeichen von sich gegeben. Sie haben mit Unterstützung einiger konservativer Abgeordneter eilten Antrag auf Wiedereinführung der konfessionellen Eidesformel bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parleien, Zeugen und Sachverständigen eingebracht. Die konservativ-antisemitischen Abgeordneten werden mit de», Bewußtsein in die Ferien gehen, eine groß« That vollbracht zu haben. Das Vorhaben schließt sich würdig der Anregung der Gencralsynode in der Eidesfrage an. Während die mächligc Sirümung unseres Jahr- Hunderts dahin geh׳, daS Trennende der Komess one» zu überwinden durch die Einheit der sittlich:» Begriffe, während schon seit dein Anfänge des Jahrhunderts in Preußen durch die Union der rvangeltschen Bekenntnisse rin wichiger Schritt zu diesem Z ele gelhan wurde, geht das Streben der konfssio- »ellen Dunkelmänner dahin, diese trennenden Bekenntnisse von neuem zu betonen und so die Bevölkerung konfessionelle zu verhetzen. Daß es da-ei zunächst auf die jüdischen Mitbürger abgesehen ist, bedarf keines Beweises. Aber auch für alle diejruigen Staatsbürger, die längst über den Standpunkt der konfessionellen Eugherzigket hinauSgeschritten sind, sowie für alle, die in keiner der bestehenden Konfessionen den entsprechenden Ausdruck ihrer sittlichen und religiösen Ueberzengungen erblicken können, würde damit ein neuer Gewissenszwang eingeführt werden. Es ist nicht daran zu denken, daß der Reichstag eiae Maßregel beiürwort n wird, die nur Waffer auf die Mühle der konfessionellen Hetzer und Zeloten bringen würde. Der Antrag läßt aber mit besonderer Deutlichkeit die kultur- und bildungsfeindliche Richtung des mit den Konservativen verbündeten AntiseinitiSinu» hervortreten. Wie der »Voss. Zeit." geschrieben wird, hat jedoch der Antrag auf die Zustimmung der BundeSregierunzeu nicht zu rechnen. In dem Entwurf der Zivilprozeßdrdnung wurden au» der Strafprozeßordnung die Anfangs ׳vorte des Eide« mit »Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und die Schlußworte mit ״So war inir Gott helfe" übernonimen. In der beigegebcnen Begründung hieß es: ,,Die . . . festgestellte Eidesformel .... war auch in dem preußischen Entwürfe (tz 553) und dem norddeutschen Entwurf« $ 640,.vorgrsch1ogen und eignet fich für die Mitglieder aller ^eligionSparreien, welchen der Monotheismus als die Grundlage de» Glauben« gilt. Die gleiche Eidesformel schreibt daher »aS preußische Gesetz vom IS. März 1969 für die Eide der Juden vor. Eine konfessionelle Eidesformel ist kein Bedürfniß; auch macht die «hier vorgeschrieb'ne) allgemeine Bekräftigung«- ormel de» 8 425 die auch vom norddeutschen Entwürfe für ua»