Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift · 1894-03-16 · 11 (16.3.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
11 (16.3.1894)
Date
1894-03-16
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
86% known words query
IRI
…/6492344-5935089-5962321--1952-5376213
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 82 — Empörung, welch« bann gewaltig rauschen, lassen die andere Gährung, welche die schleppend« Trägheit erzeugt, nicht aufkommen. Ahlwardt ist unsere einzige Stütze, Ahlwardt zieht allen Schmutz magnetisch an sich» mit ihm will Niemand in Berührung kommen und in Wahlverwandschast gebracht werden, drum Ahlwardt kor ever! G. s. d. daß er wieder in Freiheit dressiert werden kann! Wir werden bald ein blaues Wunder erleben. Bom Aasgeruche verlockt flattern auch schon die Geier heran und Herr Glöß hat eine feine Witterung für jeden Sautizölll. Für den sreundlichst zugesandten neuesten Bilderbogen* *) sei ihm — der ja diese Zeitung liest — vom Schreiber dieser Zeilen gebührend Dank gesagt. Bon Herrn Glöß verkannt zu werden, ist ja eine Ehre — minder angenehm ist es jedoch, seinen Namen wegen einer unwiderlegbaren und unwiderlegter Aeußeruug, die nicht einmal richtig wiederge». geben ist — wahrscheinlich endet die Fassungsgabe des betr. Scciblers auf einer niedrigen Stufe — in den GlSßischen Psulfl der Gemeinheit und Abgeschmacktheit herabgezrrrt zu sehen, aber wir sind nicht so unbescheiden zu verlangen, daß er uns zn liebe seine Natur verleugne. UnS genügt, daß er — gleich seiner lieblichen Gesellschaft — uns nicht den Borwurf machen kann, daß wir mit der deutschen Sprache aus schlechtem Fuße stehen, eine stille Anerkennung, die wir zu erwidern leider außer Stande sind!! Gesetz oder Willkür?*) .Ja iogar die Juden solle« Bolle» Bürgerrecht genießen, Und gesetzlich gleichgestellt sein Allen anbei n Säugetieren. Rur da» Tanzen auf den Märkten Sei de» Juden nicht gepaUei. Tie» Amendement, ich mach' et Im Jnter.'sse meiner Uunft.' (Atta Troll.) Wer hätte die ewig denkwürdigen Worte des genialen Tanz, bären vergeflen, mit denrn Heinrich Heine vor länger al» fünfzig Jahren Sern und Wesen der SeisteSrichrung gekennzeichnet hat welche in Deutschland leider schon lange heimisch ist, aber erst gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts unter der gefchmackvollen Firma: .Antisemitismus" weitere Berbrettung gefunden hat? Und wer die Worte vergeflen hätte, würde sich ihrer leicht erinnern, wenn er die neuesten HerzenSergießungen eines vreußischen Landrichters in den ,Preußischen Jahrbüchern" über die Jaden im preußischen Justizdienfte liest.*) *) Die antisemitischen Zwecken dienend« Druckerei non Gläß in Dresden veröffentlich» als ״IS. politischen Bilderbogen'' de» deutschen Totentanz. Hinter einem Jude», der ein große« SchLchtmeffer schwingt, marschieren Bismarck, di« Reichsfahne in der vand, di« verschiedenen Stände, Handwerker, Soldaten, Gelehrte wie Bircho« nud Mommsen, «in Professor mit einer Rolle: ״Die dumme» Professoren," während dem Juden vorau« «ine Anzabl Sinder, darunter zwei «hu« Möpse, schrenen. Zur Seite de» Zuges steht <i» Heiligenbild, Maria mit dem Jesuskind, aus deflen Spitze ein Robe seine Flügel spreizt. ״Seit Langem wohl ist nichts veröffentlicht wo ׳den, das so dreist de» Protestantismus verhöhnt wie dteses Schriftstück" — schreibt das ,Leipz. Tageblatt." *) Wir »heilen unsern Lesern de» obigen, der aeneften Rr. der .Ration״ entnommenen Artikel mit. der von eine« der hervorragendste» preußischen Juristen, de« Justi-ret M. L « » y in Berlin, «elcber in Gemeinschaft mft dem Geh. Justizrat ». SSilmowstt den vortesfllchsten Lommrntar zur ,ivilprozeßorduurg verfaß» hat, herrührt. Dieser mft Scharfsinn geschrieben« Aufsatz, in welchem der Berf. mit Wärme für eines unserer wichtigsten verfassungsmäßigen Rechte eintrftt, bedarf keines Lommeutar»; — nnr an wenigen Stellen wird sich Vera» nssnng suche», ein» redactiooelle Anmeikung hinzuzufügen. *) .Der prenßisch« Jnristeastaad" Boa Carl Rad«, Landrichter. Prruß. Jahrbücher," Februarbeft 18»*. 6. 848. Mt einer bewegliche» Slage über das ,übermäßige Hindrin der Juden zur preußischen Justizkarriere" wird hier nicht mehrl und nicht weniger verlangt, al» daß Inden in Znkunft --- et»«/ unter Einhaltung einer gewiffen llebergangSzett — nnr im 80־« hältniß des ProcentsatzrS ihr« Bevölkerung zu der Gesammtb««.^ völkeruog des preußiscken Staate» zum Justizdienst zugelaflen., mit anderen Worten ni>ht nur vom Richteramte und der Staats» anwaltschast, sondern auch von dem Referendariat, der erstens Smfe de» Justtzdienstei, mithin auch von der Advokatur und. dem Notariat insoweit aoSgefchloffeo werden sollen, als ihre׳ Justizbefliflenen den erwähnten Prozentsatz überschreiten. Man könnte verfocht sein, an diesen SuSlaflungen achtlos ׳ oder nur mir leisem Sopfschütteln vorüberzugehen, wenn nicht vor einigen Tagen eine anscheinend offiziöse Nott» durch die Zeitung ßegangen wäre, nach welcher mau höheren Orts brabflchttgt ober; >n Aussicht nimmt, die Zahl der Referendarien in sämmtlic preußischen OberlaodrigerichtSbezirken zu fixirrn, über diese Zahlk hinaus keine RechtSkardidaten zum Justizdienfte znzulaffen u»ch: innerhalb der so bestiormten Grenze die Kandidaten frei auSzu» wählen, mit anderen Korten die Zulassung zum Justizdienst von dem freien Ermessen der Lande«justi»ver-1 waltung in Preußen abhängig zu machen. Hier iftl zwar von jüdischen Sindidaten keine Rede, aber daß der Blau s vortrefflich geeignet wäre, die I u d e n von dem preußischen Jus dienste nach und nach auSzuschließen und zwar unter der» Maske einer ganz neutralen, allgemeinen Maßregel zum Heil mchs Frommen der ganzen Justiz, unterliegt keinem Zweifel. Der kannte SerechttgkeitSfinn de» gegenwärttgen preußischen Just Ministers leistet dasilr Gewähr, daß ein Projekt, wie da» a» gedeutete, an maßgebender Stelle nicht ernstlich in Erwägung zogen werde: aber man erkennt doch leicht, daß die Maul« an der Arbeit find und die junge Pflanze des Rechtsstaat» aus ihren Wurzeln gefährden. .Darum dürste e» -nicht uncmgebro erscheinen, der oben angeführten Schrift de» preußischen richierS mit der krittschen Luv« etwas näher zu treten. Schon der Einging der bezüglichen Stelle läßt.'einen, Blick in die Anscham ngen nab Bestrebungen de» Verfasser« l Fast alle Stadt»- und SommuualverwaltungSbehördeu (abfltfe von den Staatverwultungea) sollen es »verstanden" Habens trotz de» Gesetzes vom 3. Juli 1869 bei der Auswahl ihrer amten von den Inden gänzlich abzusehen, nur die Justizver nicht- Daß hiermit der Justizverwaltung ein leiser Borwurf! macht werden soll,. ergibt schon der nächste Absatz, in west darüber Slage gefiflrt wird — sogar unter Berufung auf Urtheil jedes einigermaßen einfichttgrn Jude« —, daß da» mäßig: Eindringen der Juden in den Juristeustand ldense ,nicht zu heben geeignet sei." Da« Bundrs«setz vom S. 1889 gebietet mit unzweideutigen «orten: .Alle »och bestehende», an«-der Berjchi eben heil des religiöse» i kenntntffe» heigeleit« ea Beschränknngen der bürgerlichen n bürgerliche» Rechte!»erden hierdurch aufgehoben.׳ Insües» die Befähigung zur ss^ilnahwe an der Gemeind«- und Lande »nd zur BeAeidnng öffentlicher Armier vom religiösen vekenMnts.l abhängig sein." Warum har Me preußisch« LaudeSjuftizverwaltuug ti verstandrn, wie all: anderen Staatsverwaltung»- und Soo behörden ttotz de« Gesetze« bei der Auswahl ihrer Beamt«,׳ den Juden gänzlich abzusehen? Der Verfasser fühlt sich »ffe berufen, diesem beklagenswerten Mangel a« ״Lerstäudui»' helfen. Sr verwahrt sich »war ausdrücklich dagege«, eine: gehung de» Gesetze» zu befürworte«, und erklärt solche so unwürdig, aber welchen Werth hat diese Lcrficheru», geg über seinen prakttscheu Vorschläge«? Dies« Vorschläge lauf«,j nicht«Andereshinausal»austeiue Umgehung d e» G esetzi indem ste administrative Beschränb.-n-en für di« iaflung der Juden »um Jukizdienste fordern, währvch Gesetz für die vekleiduug öffeutticher Lemter völlige ll«i häugigkeit vom religiösen Bekenntniß oh«t^ nahmru und BesckaMkuuge« vorschreibt. .Da» Gesetz f.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.