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Israelitische Wochenschrift · 1894-03-16 · 11 (16.3.1894) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
25 (1894)
Issue
11 (16.3.1894)
Date
1894-03-16
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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-jede«Deutschen (ohne Unterschied der Abstammung): . «tun du dich zu einem öffentlichen Amte meldest, so sollst du nichr gefragt werden nach deiner Konfession, um davon deine! Anstellung abhängig zu machen! Die Verwaltung aber soll lagen, wenn hu dich zu einem meiner Aemter meldest, so nenne zuvSrderst deine . Konfession. damit ich davon deine Anstellung (bedingt oder unbe- Hingt) abhängig mache; bist du eia Jude, so hindert dies deine Mustelluug. so lange al» noch so und soviel Juden in den Aemtcrr fitzen! Und dies sollte keine Umgehung drS Besetzer sein? Beiläufig bemerkt, das Gesetz vom 3 Juli 1869 hat für Preußen keinen neuen RechtSzustand geschaffen, sondern für Wn Norddeutschen Bund (in der Folge auch für das ganze deutsch« Reich) nur da-allgemein ausgesprochen, was in Preußen längst verfassungsmäßiges Recht war. Das geforderte ״Der- ‘ Dändniß" der Justizverwaltung würde demnach die Aufgabe zu lösen haben, nicht bloß einem Spezialgesetze. sondern dem Grundgesetzt des preußischen Staates ziuoiderzuhandeln In allen anderen Staaten, in denen die Emanzipation der Juden von dem tausendjährigen Joche, unter dem sie geschmachtet haben, zum Gesetz "erhoben wurde, in Frankreich, England, Belgien, Holland, Italien - ns. wwird das Gesetz nicht als todter Buchstabe, sondern als lebendige Norm für die Praxis behandelt- Nur in Deutschland soll eS uicht so gehandhabt werden! Ist ein solches Berfahren Detwa germanisch, oder christlich-germanisch?/ 2 Auch die Justiz ist für die Bewerber aus der Mitte des Judentum« nicht so offen, wie der Berfaffcr vorgiebt- Von den höheren , Nichterstcllen nicht zu sprechen, so ist doch bekannt, daß zur vreu- .tzischen Staatsanwaltschaft Juden grundsätzlich nicht zugclassen Werden. Der einzige Boden innerhalb der preußischen Justiz, auf Hem die Juden sich freier und zahlreicher bewegen können, ist die Advokatur. Aber für die Eröffnung der Advokatur zu Gunsten Her Juden bedurfte eS kaum eine» Svezialgesetzes, wie das vom Zuli 1869, denn die RechtSanwaltfchaft ist gegenwärtig im ganzen «utschen Reiche kein öffentliches Amt und der Zutritt zu der'- , selben stand den Juden in vielen deutschen Bundesstaaten schon?läaze vor 1869. zum Theil schon vor 1848 frei. Die Vorschläge He« Berfaffcr» erstreben sonach nichts Geringeres, als die Juden «uch in denjenigen Rechten zu beeinträchtigen, die sie bereits seit Wrhreren Menschenalteru in einem großen Theile von Deutschland, sogar in einzelnen jetzt zu Prcuben gehörlgen LandcStheilcn bei Heren Annexion besaßen und ohne Einschränkung ausübten.*) , (Schlich folgt.) Vriefe über Erziehung und Unterricht. * Bo» Seminarlchrer A. Zttn in Münster. V. *) »Und tf (Abraham) lehrte im Namen de« Ewigen." (I B. M. IS, 8.) Mit diesen Worten ivird die hohe Berufsthätigkcit des ersten unserer Stammväter bezeichnet und in dieser Zeichnung xfoll er als Muster nnd Vorbild jedem Lehrer, besonder» Religionslehrer in Israel vorleuchten. Was der beörsthmte dänische Dichter und Geschichtsschreiber, H. L. Hol- »erg, am Schlüsse 'seines zweibändigen Werkes: .Jüdische schichte' von Israel bekennen muß: .ES ist ein Finger ^Bottes,' da» gist in noch höherem Sinne von der hebräischen!iteratur im Vergleich zu dem Schristenthum anderer Völker. Schriftwerke anderer Völker haben zu ihrem Gegenstände bilde der Phantasie zur angeilehmen nnd belehrenden Irrhaltung, Kunst, für das praktische Leben nutzbare hisienschaft; Pie hebräische Litteratur weist aber in ihren dzügen auf den Höchsten und auf die höchsten Wahrhin; sie lehrt, wie daS Leben im Denken und Handeln, Her Liebe zu Gott und zu den Menschen, Wahrheit. Ge- *^ *1 lieber di« BerhSliniffe der Jpden Im Norddeutschen Bund von 1 Des«- »o» 3. Juli 1889 vergl meine Schrift: ״Der Staat nnd letzte Inden 'im Norddeotschen Bunde." Liffa 1867. •) Di- Briefe 1—lv stehe in der Beilage dies. Bl. ,.Jüdische« lienbl." vor. Jahrg. Nr. 30, 39, 41, 51. rechtigkeit und Frieden fördernd, sich gestalten soll. Da» soll auch da» Berhältniß de- Religionsunterrichtes zu den übrigen Unterrichtsfächern sein, nämlich die Leuchte des Äesammt׳ unterrichte-. Hieraus ergeben sich folgerichtig die Vorzüge, welche in der Bereinigung unsere» Lehrgegenstandes mit den übrigen Lehrfächern liegen, im Allgemeinen, sowie besonders für die israelitische Schuljugend, nämlich die Einreihung des ReligionSunterrichteS in den Gesammtlehrplan, und die Ertheilung desselben von dein Eleinentarlebrer. Warum die Bildung zur Religion von diesem ausgehen könne und müsse, ist schon 1837 im .Schulboten' (von Handel und Scholz) erörtert und überzeugend nachgewtesen worden. Mögen von den dort angeführten Gründen einige hier mitsprechen: ״Die Kinder werden durch die übrigen Bildungsverhält- Nisse, worin sie zu dem Elementarlehrer stehen, zu diesem mehr hingezoge»,-der Elementarlehrer ist bei seinem übrigen Unterrichte mit der Eigenthümlichkeit der Geisteskräfte seiner Schüler bekannter, — — er hat mehr Ge-- legenheit, die Wirkungen seines Unterrichtes auch im Leben der Schüler zu beobachten und zu leiten, — (ein hochbedeutsamer Umstand!). — Die Würde ver Sache wird den Kindern nicht minder fühlbar sein, wen» der Elementarlehrer sie würdig behandelt, und selbstredend muß er sich die Kenntniß des Stoffe» und die BehandlungSweife angeeignet haben, — die in der Schule auszuübendc Erziehung-Pflichten werden it»n überall erleichtert, wenn er diesen Unterricht ertheilt, — und endlich gewinnt er dadurch eine höhere Selbst- Würdigung-— Für die israelitische Schuljugend nun gar fallen diese Gesichtspunkte besonder» schwer ins Gewicht. In diesen Briefen (Seite 158 und 162 -des .jüdische» Fainilienblaites' vor. Jahr.) sind die für unS bej andern Gründe ongedeutet, die ernstlich mahnten, unsere Elementarschulen zu erhallen, und solche da, wo sie nicht sind, aber die Bedingungen zu ihrer Existenz gegeben, einzurichten. Die Rot, durch unsere Zeitströmung hervorgerufen, zwingt uns die Notwendigkeit und Nötigung auf, wenn nicht der zunchmeude Jndifferentismus unsere Jugend dein Judeilthum und dessen Lehren abgeneigt macheu so». Gleichsam als Wiedrrhall zu der von uns an eben bezeichneter Stelle unsere- BriefeangeSeuleten Not und Gefahr für unsere Jugend darf der Artikel eines befreundeten Lollegen in einer andern jüdischen Zeitung betrachtet werden. Was Herr Oswald-Witten in diesem Artikel in ver Hauptsache treffend ausführt, ist zeitgemäß und beherzigcnswcrlh; indeß kann eS sich doch nur um die Kinder handeln, die eine Schule anderer Konfession besuchen. Wenn aber der Artikel sich schliesilich aus das Bevürsnlß zur Bearbeitung eines in christl. Schulen eiugeführten Schullesebups für israelitische Schulen zuspitzt, so dürfen doch folgende Erwägungen gestattet sein. — Die Gefahr ist für die Kinder ausgesvlossen, welche eine israelitische Elementarschni« besuchen. — Die christlichen Schulen werden aber für die sie besuchenden iSr. Schüler weder ein solches Lesebuch zulassen, noch eine besondere Lesestunde einrichten — Es wäre ein trauriges Armuihszeugniß für den iSr. Lehrerstand wie für die isr. Schulen, weuu erst die Zeit deS Antiseiiiiiismus und der grell sich hervorkehrende CoiifessioiialiSmuS Schulniäuner angeregt, ui» geeignete Lehrmittel für isr. Schulen zu beschaffen. — Da ist dasHaeste» von Lehrer», welche Haesters im Jahre'1852 zu einer Zusam:»e11kunst berief, um mit ihnen über die leitenden Grundsätze (Plan, Stoff, Ton rc.) des hrrauszugebeudeu Lesebuche« zu sprechen. — dieses Lesebuch wurde dann von dein als Gelehrter wie al» Schulmann so vorzüglichen, an der

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