Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 9 (2.3.1894)
- Date
- 1894-03-02
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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wo durch persönliche Bezithnnge» -um Judenthum beeinfluß würde. Weder,ich ubch meine Borfahren stehen zum Judenthum ln irgend welchen Beziehungen- Der Talmud ist keineswegs ein einheitliche», logisch zusammenhängende», systematische« Gesetzbuch sonder» eine Sammlung der allerverschiedensten AuSsprücbr von «ehr als 2000 GesetzeSlehrern. deren Anschauungen untereinander «bweichen nach Zeit und Ort und Individualität. Die Aussprüche haben keineswegs bindende Kraft. Speziell der ,Schulchan 'Bruch* ist ein im >8- Jahrhundert erschienener Auszug au» dem Malmud, trägt die Spuren jener Zeit und der damals herrschenden konfessionellen Streitsucht an fich, und ist in 176 verschiede- «n Ausgaben erschienen. Wer will sagen, welche der Ausgaben oder welche Uebersetzung authentisch ist? KeinenfallS ist er in «Ulen Theilen verbindlich. Man sagt, nach dem »Sch ulchan-Aruch" sei dem Juden alle« mögliche Unrecht und Vergehe, gegen den Michtjuden erlaubt, Uebervortheilung, Betrug, sogar Mord und Dodtschlag Der Jude habe eben dem Nichtjuden gegenüber keiner Jri Pflicht und Gewissen, und auS diesem sittlichen Mangel der jüdischen Lehre erwüchsen für Staat und Gesellschaft die größten «fahren. Dagegen spricht aber die Erfahrung. Die Stattstik Wehrt vielmehr, daß an den Vergehen und Verbrechru die Christen >^mit 50 Pro», mehr detheiligt sind, als die Juden. Man ruft " mir zu: »ja, dir Juden sind eben schlauer!" Aber das würde doch nur den Borwurf gegen die Richter einschließen, daß •\ sie der Schlauheit der Juden nicht gewachsen wären. Aber es auch garnichl wahr, daß nach jüdischer Sittcnlehrc alle Nicht- Mjünden als außerhalb de» Gesetzes stehend und als rechtlos anen würden. ׳ Sin AuSspnich. des ^,Schulchan-Aruch" hat — /!;ach der Erklärung von! 218 jüdischen Geistlichen, die doch nicht : die Unwahrheit sagen können — für fich sich allein niemals Gell- ׳ nag, sondern nur, wenn er durch Zurückgeben auf die Quelleu ' fein; Bestätigung gefunden hat- Akdm heißt aber auch gar nicht י,,.; »alle Nichtsuden", sondern gemeint sind damit nur die Nicht- 'Monotheisten, eigentlich die Anbeter der Sternbilder. Was die einzelnen Zitate aus dem Schulchan-Aruch betrifft, so ist stets * /fest»,halten: sie erklären fich auS der verbitterten Sttmmung «tne» niedergedrückten, verfolgten Volke« und sind sozusagen al» ^Notwehr zu entschuldigen. Wie Du mir. so ich Dir. Uebrigroß ist e ne Uebersetzung insofern zwecklos und nutzlos, al« eine Linstimmi ekelt aller Gelehrten hierbei so'wenig zu erzielen ist, .Wiedei >1 Auslegung des oorpus iuris oder heiligen Schrift, wo e< a! » Stellen mit 4—3׳ verschiedenen Erklärungen giebt, über die unter den Sachverständigen nie eine Einigung erzielt;wird- Abg. Dr. Witt: (Zentr.) Meine Freunde und ich vcrhalten un» der Petition gegenüber ablehnend. Nicht etwa auS Bmliebe für die Juden. Dazu hoben wir keinen Grund. Es ist ja eia bekanntes und wahre» Wort über den Kulturkampf: GS ging-wie in Mryerbeer» Hugenotten. »Die Katholiken und Protestanten schlugen sich — und der Jude machte die Musik dami". Roch heute.ist cs vorzugsweise die dem Judenthume nahe- Kehendc »der yonihm beeinsllißte Presse, die, alles Heilige mit - Ihrem Seifer besudelt- Was uns bestimmt, die Petition adzuäehnru. ist die ganze Tendenz, ׳die dahin geht, dem Antisemitis- «uS'Borschuo zu Kisten, der bekanntlich ^ine ganze Klaffe deutscher-Staatsbürger üntet ein Ausnahmegesetz stellen will Wir aber wisse» au» Erfahrung, wie da» thut. Wir haben e» jahreilttw» an unserem eigenen Leibe zu spüren gehabt und find darum -OrinMrlle Grüner aller Ausnahmegesetze. Referent Dr- Dbrv.-L a n g e n: HS handelt fich hier absolnt nicht um Religion, sondern um Moral: nicht um z-MuItuSvorschristen, sondern uin allgemeine Sittemegeln. wenig ,der Staat fich in die innerreligiöseff An »heilen der Juden einzumische» hat, ebenso intereifirt er aber dabei, die jüdische S i t t e n l e h r e kennen zu 1er- Wenn Prof. Rohling richttg übersetzt ha«, so-ist doch die Gesetzeslehre, die da erlaäbt, den Akum zu betrügen die da »krbietet zu'Ungunsten eine» Juden ur » zu Gunsten »kmu Leugniß abzulegen, ein Hohn auf unsere deutschen Begriffe von sittlich gut und bä». Wenn an solcher Gesetzeslehre 2000 der berühmtesten Lehrer mitgewftkt haben — um so schlimmer. Me 176 Auflagen des Schulchan-Aruch beweisen, welch hohen Werth die Juden darauf legen- Rach »Dr- Giese» Statistik de» LerbrecherthumS unter den Juden" sind gerade die Juden an Bettug und Urkundenfälschung mit einem besonders hohen Prozentsatz betheiligt. Auf die Aussagen der Rabbiner ist nicht so viel zu geben- Der Jude darf ja bei Todessttafe .au» dem Talmud an einen Nichtjudrn nicht» verrathcn? Bon einem Ausnahmegesetz kann übrigens bei dieser Petttion keine Rede sein. Abg. Caffelmann (Kreis. VolkSp.) votirt für Ablehnung der Prtitton- Eine ausführliche Debatte über den Antisemitismus im Plenum berbrizuführen sei nicht wünschenSwerth- Ab». Hüpcden (5p: Er sehe nicht ein, was die Juden vor den Jesuiten voraus haben sollten. S» gut, wie diese, mühten eS auch die Juden sich gefallen lassen, daß man ihre Moral auf die Staatsgefährlichkeit hin prüfe und untersuche. Haben sie ein gute» Gewissen, um so besser, dann könne eS ihnen nur recht sein, wenn dieser Agitattonsstoff, mit dem immer wieder die Gemüther erregt würden, einmal endgülttg aus der Welt geschafft werde. Abg. Galler: Wir sind nicht dazu da, die Geschäfte der Antisemiten zu betreiben. Wir sollen an die eigene Brust schlagen und unsere Schuld gestehen. Unsere Vorfahren haben die Juden von allen ehrlichen Gewerben ausgeschlossen- Ihre GeietzeSbücher müssen wir. wenn wir gerecht sein wollen, im Lichte der damaligen, nicht der heutigen Zeit betrachten. Sie sind entstanden unter dem Drucke der Verfolgung Auch der Wurm krümmt sich wenn er getreten wird. Gesetzesbücher sind das nicht. Und heute seit der bürgerlichen Gleichstellung der Juden haben diese alten AuSsvrüche keine Bedeutung. Abg. Dr. Frhrv. Langen: Die Geschäfte des AniiscmittSmuS betteiben zu wollen, liegt uns fern. Ob wir durch unser» Beschluh eine Antisemiteadebatte im Plenum herbeiführen, kann für uns nicht bestimmend sein- Wir haben unsere Pflicht zu thun, und uns schlüssig zu machen über die Petttion. Von »kostbarer Zeit vertrödeln" könne hier keine Rede sein. Abg. Vogtherr: Wenn Herr v. Langen gesagt habe, die Je- ' suiten ständen uns näher, als dir Juden, weil auf einem gemeinsamen christliche» Boden, so könne man doch den Satz: ״baeretioo ödes non est servanda“ nicht für moralisch anseben, auch, wenn er von Christen ausgestellt werde. Bezüglich der Staatsgesährlichkeit des Talmud weise er hin auf eine Stelle, wo eS bei he: »Das Staatsgesetz hat im staatsbürgerlichen Leben verbindliche Kraft". Abgde Witt dankt dem Abg Hüpeden für das Zugeftändnih, daß, wie die genaue Durchforschung der Jesuitcnmoral ergeben habe, der Satz »der Zweck heiligt das Mittel" in dieser Form in den Schriften der Jesuiten bis jetzt nicht habe nachgewiesen werden können- «Hierauf wird der Schluß der Debatte angenommen. Der Anttag dr« Referenten, dem Hause die Ueberweisung der Petitionan den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu einpfehlen, .wird abgclehnt, dafür waren nur Me Deutschkoaservatived (Frhr. v- Langen, v. Herder, Hüpeden, Rettich und Jacobskötter) Der zweite Antrag, dem Hause Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen, wurde gleichfalls abgelehnt. Für diesen Antrag stimmten die Sozialdemokraten. Der dritte Antrag, die Petition al» nicht geeignet im Plenum zurückzuweisen, wurde gegen die Stimmen der Conservativen und Sozialdemokraten angenommen. Berti«. Der »Leniral-Vereindeutscher Staatsbürger jüdischen Glauben-" setzt seine rührige Thätigkeit fort, so hat er jüngst folgenden Klageantrag beim Staatsanwalt gestellt: »In letzter Zeit haben von den antisemitischen Parteien so grobe Ausschreitungen gegen ״deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens״ in Wort und Schrift staitgefunden, daß der genannte Verein nicht'ander»-kann, al» gegen dies« Umstürzler-