Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 25 (1894)
- Issue
- 7 (16.2.1894)
- Date
- 1894-02-16
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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zu oft m fleischlose» Gerippe darzubieten, er gewährt nicht ein tiefer-» Eingehen in den Geist der Bibelsprüche, weckt zu wenig de!, Ginn für deren Kraft und Schönheit, für den unermeßlichen Reichthum und die Tiefe chrer Gedanken. Alles dieseenipfängt der Schüler nur dann, wenn er selbst zum Verständnisvollen Lesen der Bibel in einer guten deutschen Uebersetzung angeleitet wird. Reben der Bibel findet aber in unserer ReligionSschule »och ein Buch Verwendung, dafür diese von nicht geringerer Wichtigkeit ׳st, und daS namentlich in der Gegenwart immer mehr an Bedeutung gewinnt. tziese» Buch ist daS Gebetbuch» der sog,mannte ״Siddur." Wer wollte fich der ErkniutniS verschließen, daß wir unter den heute obwaltenden Schulverhältmslen, die als eine Folge bestimmter Zeitumstände »nzusehen find, gezwungen sind, diesem Buch eine eingehendere Behandlung zu widmen, als die» ehemals geschehen ist, ja. daß da» Gebetbuch den Mittelpunkt de» hebräischen Sprachunterricht» bilden muß. Die eingehende Kenntnis de« (vebetbuches gewährt eine Vertrautheit mit der Praxide» religiösen Leben-, denn es begleitet unauf unserem Wege durch das Leben. In allen Lebenslagen lenkt sich unser Blick auf seinen erhabenen Inhalt, und gerade nach dieser Richtung hin ist efür un» von mindesteneben so hoher Bedeutung, wie die Bibel. Wa» frommt e» un-, wenn wir de» Glauben» Satzungen und Normen kennen und eine . flammende Begeisterung unser Herz erfüllt, wenn wir in der Geschichte unserer Vorfahren erfahren find, uns jedoch die Gefühlsäußerungen, die in jenem Glauben und seinen Wahrheilen ihren Ausgangspunkt haben, fremdartig, unverständlich erscheinen, und die Sprache, in der unsere Väter zum Allvater fich wandten, unseren Ohren fremd klingt?! .Wir sind, von diesen Erwägungen ausgehend, wohl bet strebt, unfern Schüler mit einem gewifien Maaß von Kennt- * »issen audem Inhalte de- Gebetbuches auSzuftatten. ja, wir führen ihn sogar zuweilen an die geheiligte Gebetüätte, um »£, ihn mit der Anwendung dieser Gebete vertraut zu machen; r mir weisen ihn an» was und wie er zu beten habe. GelA Rügt diealle» aber? Gewiß nicht. Denn da«, was wir hier in der Regel berücksichtigen, ist nur ein verschwindend kleiner Theil unserer so groß und weit angelegten Liturgie. Und auch da» Gebetbuch, dabeim Unterricht verwendet wild, bietet nur einen kleinen Theil unserer Gebete. Für ,.gar viele, bedeutungsschwere Momente unsere- Lebens, für ^»«iche Stunde, die wir an den hohen, erhabenen Festen im ' Gotte-Hause zubrinaen, suchen wir im Sibdnr vergebens den Ausdruck der un» dann bewegenden Gefühle. Wir sind ge- [k »dthjgl, zu einem anderen Buche unsere Zuflucht zu nehme «, dawir in unseren Schulen wohl nicht antreffen. Wir 1 wollen und möchten beten, können eS aber nicht in rechter : Weise, da wir die Sprache, die un» von den Blättern dieses Buches entgegentönt, nicht verstehen, selbst dann nicht, wenn 't wir sie in der Uebersetzung lesen. Denn die Gedrtsprache ist eine ganz eigenartige, sie unterscheidet fich von der der Bibel »ach vielen Seilen hin, und sie enthält Ausdrücke, Rede- Wendungen usw., die wir in der Bibel vergebensuchen, die Produkte späterer Zeiten sind und nur an der Hand der : Geschichte ihre Erläuterung finden können. Ist dem so, dann erwächst der Religionsschule die Aufgabe, diesein Uebelstände nach Möglichkeit enrgegenzuireten; sie muß dahin arbeiten, die Schüler mit dem Inhalte zunächst auch der- Mengen Gebete und Gebetstückc bekannt und vertraut zu : Machen, die un Siddur nicht enthalten sind. Freilich in der Ursprache »erden diese wohl nicht gelesen werden können. ^Reicht doch di« zur Verfügung stehende Zeit nicht einmal den ganzen Inhalt de» Srddurs zu behandeln. Run, he man daran, und lese luit dem Schüler, zunächst in berklafse. alle» dasjenige, wat in der Ursprache nicht lt werde» kann, in einer guten Uebersetzung. man führe da» »Gebetelesen' ein und widme demselben wöchentlich eine Stunde. E« bietet sich hier ein weite- Feld für die Thätigkeit de« Religionslehrers und alle anderen Fächer können hier Berücksichtigung finden. DaS Gebetelesen gestattet Ausblicke in die biblische, wie auch nachbiblische Geschichte, eröffnet einen nie versiegenden Quell mannigfacher erhabener Religion-Wahrheiten »nd -Lehren und macht nach nnd nach mit der eigenartigen Ausdrucksweise der hebräischen Sprache, die meistenauch in der Uebersetzung zur Geltung kommt, bekannt. Zudem wird der Schüler mit der ganzen Liturgie vertraut; er wird nicht an den hohen Festtagen rathlo» dastehen, wird wissen, was er zu beten hat und wenn dieauch in der Uebersetzung geschieht. Man werfe nicht ein, daß hierdurch der Sinn für die Ursprache abgeschwächt, ein heiliges, von den Vätern überkommene» Erbgut vernachlässigt und beeinträchtigt werde. Rein! Das soll und wird nicht geschehen! Im Gegentheil, es wird dadurch ein Ansporn gegeben, sich btr Ursprache wieder zuzuwenden. Man betet heute nicht, weil man die Ursprache nicht versteht, weil die Liturgie überhaupt fremd und selbst die Uebersetzung zum größten Theile unklar ist. Vermögen wir durch da- Gebetlesen in der Uebersetzung eine Liebe zur Gebetsprache zu wecken und rege zu erhalten, wir retten da wenigsten» jene Freudigkeit, mit der man sonst iin Gebet zu Gott sich wandte. Mögen obige Zeilen eine Anregung zu weiteren Erörterungen über diesen gewiß zeitgemäßen und wichtigen Punkt bieten. In einem demnächst folgenden Artikel soll dargelegt werden, wie da- Gebeilesen in der Religionsschule gehandhabt werden soll. Berichte und Lorrefponvenzen. Deutschland. Magdeburg, 12־. Februar. Gegen die Ausführungen de» H«rrn Rechtsanwalt Auerbach au» Berlin über daS Schächtverbot;וי Sachsen (s. den Leitartikel I in vor Rr., in welchem es übrigens aus S. 1 Sp. 2, Z 2 .,v 0 1“ st. ״von" heißen muß) sind uns einige Einwendungen von Jur sten unsere» Leserkreise« zugegangen, eS ersch.'int uns aber nicht geboten, sie in uns. Bl zu veröffentlichen. Herr R. A. Auerbach hat sich durch die Erörterung der Rechtsfrage und Prüfung des Erlasses auf seine Rechtsgültigkeit jedenfalls ein Verdienst erworben; manche» in seinen Schlußfolgerungen mag di-cu- «abet sein, dennoch möchten wir eine DiScuffion darüber in der ״Wochenschrift" nichl eröffnen. Die Sache wird sicherlich von anderer Seite noch geprüft werden und wir haben am allerwenigsten Veranlassung, der Ansicht de- Herrn Recht-- anwaltS Auerbach in uns. Bl. entgegen zu treten oder sie zu widerlegen, zumal hierbei zu erwägen ist, daß falls der oberste sächsische Gerichtshof die Gültigkeit der ministeriellen Verordnungbejahen sollte, andere Landesregierungen dersächsischen desto eher folgen könnten. Wir lassen darum die Angelegenheit zunächst auf sich beruhen. D H. BreSla«, 10. Februar. (Or.-Lor.) In der Annähme, daß es Ihre gesch. Leser intcressiren wird, etwa« Näheres von dein überaus interessanten Vortrag zu hören, den Herr Rabb. Dr. B. IkönigSberger hier im »Verein für jüdische Geschichte und Litteraturam jüngsten Montag hielt, will ich Ihnen über denselben berichten. Der Vortrag fand in den Räumen der ErholungSgesellschaft (Äeidenstr. 15) statt. Nachdem der Vorsitzende de- Verein-, Herr Geh -Rath Dr. Wollner, die Versammlung eröffnet Hane, führte der Vortragende etwa Folgendes aus: Der Kampf der Geister auf dem Gebiete religiöser Fragen, daoft vernommene pro und eonrr» bez. der positiven Religion zwinge auch die An- Hänger der letzteren, durch den geistigen Gegner darauf hingewiesen, der Wahrheit die Ehre zugeben und die Anschauungen auf ihre Berechtigung zu prüfen, welche für da-