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Israelitische Wochenschrift · 1893-12-30 · 52 (30.12.1893) · p. Seite 408

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
24 (1893)
Issue
52 (30.12.1893)
Date
1893-12-30
Page
Seite 408 (sequence 4)
Language
German
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Kirche hier mitarbeite» taff, ja Mitarbeiten muß, wirb niemand bestreiten. Die Mittel und Wege znt Hebung der »nser Volk bedrückenden Eidernot können aber nur durch die richtige Erkennt,li» ihrer Ursachen gefunden werden. Bei der Frage nach den Ursachen und Mitteln muß man fich hüten, da zu suchm, wo nicht» zu finden ist. Da» ist nicht überall gescheheu. Die schlesisch« Provinzialsynode, die über da» oben erwähnte Proponendum verhandelte, hat gefordert, ״daß ein Christ nur von einem christlichen Richter vereidigt werde." Diese Forderung ist in jeder Beziehung unberechtigt. Es liegt io ihr zunächst eine Herabwürdigung de» isrc klitschen Richters. Di« juristisch« Laufbahn ist dem Jsraliten offen, er ist staatl.ch zur Bekleidung eine» Richteramtes für qualificirt erachret. Confesstonelle Rückfichten nimmt der Staat bei Besehung von Richterstellen nicht. Er "kann demnach auch einem Richter au» confesfionellen Gründen ei» wesentliches Recht seines Amtes nicht nehmen. Wollt« man dem israelitischen Richter das Recht aberkennen, einen Christen zu vereidigen, so würde man ihn in seiner amtlichen Stellung erniedrigen. Ist der israelirische Richter nicht qualificirt z» eilen richterlichen Functionen, so ist er überhaupt nicht tauglich für ein Richteramt. Die Forderung der betreffenden Synode ist der erst« Schritt zur Ablehnung deisraelittfchen Richter überhaupt. Sie betritt den für evangelisch« Christen doch recht wenig gangbaren Boden des AnttsemitiSmu». Aas jener Forderunz läßt fich eine Reihe von konseqoenzen ziehen Der Israelit kann mit gleichem Rech: von einem israelitischen, der Katholik von einem katholischen, der Evangelische von einem evangelischen Richter vereidigt zu werden verlangen. Der überzeugte Christ lchut den atheistischen, der Atl-eist den christlichen Richter ab u. s. w. Dadurch werden Zustände herbeigeführt, die ein« geordnete Rechtspflege ganz in Frage stellen. Nach der Auffaffnng der betreffenden Synode soll die Beleidigung eine» Christen durch einen christlichen Richter ein Mittel zur Hebung der EideSnot sein. Denn der logische Zusammenhang ist doch der, daß bei Bereidigung durch einen israelitischen Richter die Feierlichkeit der Eidesleistung beeinträchngt, di» Gefahr leichtfinnigen oder falscheu Schwären» vergrößert werde. Diele Auffassung ist vom evangelischen Standpunct principiell abzuweisev. E» ist nicht der Richter, der den Eid fordert, sondern da» Ge- .etz, die Obrigkeit. Der Richter, der den Eid abnimmt, handelt lediglich al» Organ der Obrigkeit, lediglich in seiner amtlichen Stellung, seine Confessio» kommt dabei nicht in Ben acht. Der Richter ist eben nicht ״der Repräsentant de» Glaubens an di« Hülse und Gnade Gotte» in Christo." Soll er da» sein, dann muß der evangelisch« Christ auch jeden atheistischen, ja» auch jeden katholischen Richter ablehnen. Der evangelische Christ bedarf eine» solchen Rrpräsentanten überhaupt nicht. E» kann ihm bei der Eidesleistung ganz gleichgültig sei», wer die Person ist, die ihm den Eid abninwrt. Er wird ohne Rückficht auf die Confesfiou de» Richters von der heiliger Handlung im tiefsten Herzea ergriffen werden und fich seinem Gott gegenüber verpflichtet halten, dir laMrre Wahrheit zu sagen. Der bloße Ramrnchrist wird in der Eidesformel eben nur eine Formel sehen, die nachzusprechen ihn die Obrigki^t zwingt. Er wird schon deshalb nach der Confesfiou de» Richter» nicht fragen, sondern die Wahrheit sagen, weil er fich feinem Sewifseu gegenüber dazu verpflichtet fühlt» oder »veil er die Strafe de» Gesetze» fürchtet. Wenn wir von den Auttsemiten absehrn, die nicht au» religiösen Gründen, sondern aus Rassenhaß den israelitischeu Richter ablehnen, so kann doch di« vorliegende Frage nur für den übeqeugter Christen gewisse Bedeutung haben. Hier liegt die Gefahr nahe, daß der Christ religiöse» Gefühl und frömmelnd« Prüderie verwechselt. Der Anstoß an einem sraelitischen Richter im Falle der Eidesleistung würde in da» Gebiet jener Prüden« gehören und demnach jeder Berechtigung ntbehre«. Nicht die Confessio» de» Richter» — wobei ja auch nicht «iu-nsehen ist, »«»halb ein israelitischer Richters die Handlung nicht ebenso würdig «ad feierlich vollziehe« , sollte wie ein anderer — wird die Eidesleistung würdiger und wirksamer machen, sondern die Belebung und Stärkung de» > WahrheitSfinne» in uaserm Volke." Berichte n«d Eorrespondeuze«. . Deutschland. MtgdedurG Eilt österreichischen Parlamentsmitglied schreibt in der .Oesterr. Wochenschrift* über den Antisemi» ttSmuS und die sogen. Judenfrage so beherzigenSwerthe Wort«, daß wir Einiges daraus cm Jntreffe der ״Abwehrauch in uns. Bl. wiedergeben: »Die Judmfrage braucht nicht gelöst, fie muß einfach au» der Welt geschafft werden, denn ihr bloße» Vorhanden- - fein schon ist eine Ungesetzlichkeit, ein Hohn auf die beste» henden Gesetz«. Und fie kann und wird au» der Welt geschafft werden, wenn die berufenen Vertreter de» Judenthum» fich vereinigen, um ihr gute« R e ch t in Anspruch zu nehmen. Der unerschütterliche Patriotismus der Juden ist vor wenigen Tagen neuerdings von höchster Stelle au« anerkannt worden. Der Kaiser hat e« au»- gesprochen, daß die Juden tteu und redlich ihre Pflichten gegenüber dem Staate erfüllen, e» ist nicht mehr al» recht und billig, daß dagegen auch der Staat seine Pflichten gegenüber dm Juden erfüllt. Es genügt nicht, daß der antisemitischen Hetze mit halben und äußerlichen Mitteln zu steuern versucht wird daß man nur einzelne aufreizende Redewmdungen verbietet, dem Geiste der Verhetzung aber noch weiterhin freien Spielraum gewährt. Was wir fordern dürfen und fordern müssen, ist Di, volle Anwendung der Gesetze, der uneingeschränve Schutz unserer staatsbürgerlichen Rechte ohne Zweideuttgkeit und ohne Hinterhältigkeit. Wir richten hiermit an die Vorstände der israeltttschm CultuSgcmeindm in Wien, Brünn. Prag und Lemberg, an die Lande»repräsentanzm der Juden in Böhmen und Mähren die dringende Aufforderung, ungesäumt zu einer Confereaz zu» sammmzuttetm, um die nach dieser Richtung zu unternehmmdm Schritte in Berathung zu ziehen. Wir hatten dm Zeitpuntt für gekommen, in welchem di« bcrufmen Bertteter der gesammtösterreichischm Judenschast fich. zu einem energischen Schtttte, zu einem lauten Proteste gegm den »nttsemttiSmuS und seine Lousequenzen vereinige« I" . Mögm die Abwehrvereine in Deutschland ebmfall» sich' endlich zu einer gemeinsamen That ermannen; dennmst bloßen Geldsammlunyen, geheimen Berathungm und verttaulichm Circularen ist.« nicht gethan. fStrttn, 25. Decbr. Die hiesige Gemeinde hat an einem lLage — dm 22. d. Mt». — zwei Männer verloren, die ihr zur Zierde gereichten, der eine auf dem Gebiete der Wissenschaft, der andere auf dem der werkthätig-n Liebe, dm geh. SanttätSrat Dr. S. Gutt mann und dm Vorsteher de» Krankm- und Siechenhause», Herm M. S. M e y e r. Dm ersterm raffte die Influenza tu der Vollkmft seine» Lebens au» einer reichen ärztlichen und literarischen Thätigkeit dahin; er redigtrte die ״Deutsche medizinische Wochenschrist," die er zu einer der angesehensten Fachzeitungm Deutschland» machte. Seine letzte größere Arbeit war die in Gemeinschaft mit Leydm durchgeführte Herausgabe de» großm Sammelwerkerke» über Influenza, welche» der Verein für innere Medizin veranstaltete. Seine Beerdigung fand heut« Nachmittag statt. Der Prediger der Reform, Herr Dr. Levin, dielt die Grabrede: der geh. SanttätSrat Becher schilderte seine Bedmtung al» Arzt und Schriftsteller, und legte namen» der medizinischen Gesellschaft einm prächtigen Kranz nieder. In dein, dem Herm M S. Meyer vom Vorstände gewedmetm ״Nachrufe" ist die segensreiche Thätigkeü de im hohiad Alter Verstorbene» wie folgt geschildert: ״Ei» Freund!

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