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Israelitische Wochenschrift · 1893-06-23 · 26 (23.6.1893) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
24 (1893)
Issue
26 (23.6.1893)
Date
1893-06-23
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Lir Organe bet hiesigen Synagogen-Gemeindeverwaltung bc'jen infolge meine» Antrages die Verlegung des bisher Samstag Nachmittag ftattgefu.tdeneo Jugend-Gottesdienstes auf Freitag Abend, 7 uhr, zunächst für di« Sommermonate, beschlossen. Der IotteSdienst, dessen Dauer auf ungrsShr *U stunden bemessen ist. soll in möglichst feierlicher und erhebender Weise unter gesanglicher Mitwirkung der Zugend und verbunden mit Ansvrachen meinerseits zur Ausführung gelangen. Meine Bitte an dte Eltern geht nun dahin, nicht allein, wie bisher, die Kinder zum regelmäßigen Besuche des Jugend-Gottesdieiistes. anzuregen, sondern auch demselben in Gemeinichaft mit den Kindern beizuwohnen. Väter und Mütter' Eure Kinder sind Euch das Theuerste, was Euch Gott geschenkt hat; deren Glück zu begründen, erkennet Ihr als Eure höchste Pflicht. Die Quelle alles menschlichen Glücks liegt aber iin Gemüte. Nicht bester könnet Ihr daher Eure Kinder zu glücklichen Menschen erziehen, als indem Zhr ihrem Gemüte reute Nahrung gebet, sorgfältige Pflege angcdeihen U stet. Ich glaube aber nach vielsähriger Beobachtung der Kinderseele behauvteu zu dürfen, daß es auf die Gemüter Eurer Kinder einen äußerst wohltbätigen und unvergeßlichen Eindruck machen wird, wenn Zhr sie jeden Freitag Abend in'« Gotteshaus geleitet, dort in gehobener Stimmung neben ihnen weilet und sie wieder zuriickgelettct in Euer sabbattich geschmücktes Haus, vor Euren sabbatlich hrrgerichteten Tisch. Dadurch würdet Zbr '.“UKit Kindern etwas bieten, was ihnen und Euch zum Segen wtrd. Väter und Ntütter! Keiner von Euch würde die schwer: Verantwortung aus sich nehmen, seine Kinder ohne Neligion aufwachsen zu lasten, in der Ueberzeugung. daß der Mangel an Religion für den Menschen verhängnisvoll werden muß, der Besitz derselben für ihn nur heilsam sein kann. Religion besitzt aber nur derjenige, tn dessen Gemüt sie tiefe und starke Wurzeln geschlagen hat. Das häusliche Leben und der Religionsunterricht in der Schule können das heutzutage leider nicht allein zuwege bringen. Tie lebhaite und freudige Theilnahnie am Gottesdiciilte, wie er hier für Freitag Abend eingerichtet werden soll, dagegen kann dem kindlichen Gemüte das ersetzen, was es sonst entbehren muß. die Theilnadme an einem Gottesdienste, der erst durch die Anwesenheit der Eltern recht wirksam und erfolgreich wird. Darum bitte ich Euch noch einmal, Zbr Väter. und Mütter, kommet mit Euren Ä ndern in's Gotteshaus, mag es Euch zunächst als Lvter erscheinen. Zhr bringet ia sonst jo viele und arotze Lvftr für Eure Kinder, bringet ihnen auch dieses, das sicherlich nicht das :innützcstc sein wird. — Möge Gott Eure Herzen lenken!" Qesterreich-Uugarn. Budapest» 15. Zuni. Zn den Sälen der isr. ReligionSgenieindc hat ein,von Martin Schweiger, dem Prüftdenken der isr. Landeskanzlei rinberufene zahlreich besuchte Versammlung slattgesundcu. Schweiger «öffnete die Berathung und ersuchte die Anwesenden, einen Vorsitzenden zu wählen. Die Versammlung wählte zum Präsidenten Rabbiner Dr. Kohn, zum Lchriitführcr Dr. Franz Mezci. Vorsitzender vräzisirt in gehaltvoller Rede die nationale und religiöse Bedeutung einer zu gründenden jüdischen Literatur-Gesellschaft, ''-in lang gehegter Wunsch der ungarischen Zudenschast soll, so sagte er, seiner Verwirklichung entgegengeführt werden, die geistigen Schätz: unserer vieltausendjährigen Litteratur sollen das nationale Schriftthum um einen edlen Zweig bereichern, sollen im ungarischen Zudenthum das Berständniß für die Lehren unseres (Glaubens, für Bibel und religiöse Tradition wecken und neu beleben. Es sei eine heilige sowohl nationale, als religiöse Pflicht, die Kenntniß des wahren Zudenthums für jedermann in unserem Baterlonde zugäng-!ich zu machen, für unsere Glaubensgcnosten, um in ihnen die religiöse Gesinnung zu stärken, sär unsere nichtjüdische Mitbürget, damit kein Vorurtheil uns gegenüber vlatzgretfen könne. -Diese begeisterten Worte fanden lebhaften Wiederhall in den Geniüthern d:r Anwesenden, woraus ein engeres siebengliedrigeS Komitee zur Prüfung des vorligenten Statutenentwnrfes, zur Propagirung der Gesellschaft zu Gründe liegenden Ideen und ihrer Zwecke entsendet wurde mit dem Aufträge, die im Herbste stansindendr eodgiltige Konstituirung rorzuiteretlen. Del Schriftführer verliest hierauf die ringelangten Schreiben, nach welchen die Abgeordneten Franz Ehorin und Zulius Rosenberg als gründende Mitglieder mit je 2<K> fl., die Herrin Popper, Tr. Moritz Stiller und die isr. Gemeind« zu Mirczali als unterstützend« Mitglieder mit j« 11)0 ft., schon jetzt ihren Beitritt anmelden. Den Beifalls mit welchen diese Ankündigungen ansgenommeu worden, strigrr- - ten noch die begeisterten Worte, in denen die Schreiben gehalten waren, sowie die nicht minder begeisterten Schreiben der Herren Berthold Weiß, Dr, Anton Reumann rc., die ihre volle thatkräftige Unterstützung zur Berwirklichung der edle« Ziele der Gesellschaft Zusagen. Nach einer zwcistündgen Berathung ging die Gesellschaft in dem Bewußtsein auseinander, zu einem bedeutenden Werk den Grundstein gelegt zu habe«. Tie Mitglieder deS Siebener-Komitees find: Präsident Dr.׳ Samuel Kohn, Schriftführer Tr. Franz Mezei, ferner Dr. ' Alexander, Dr. Bacher, Dr. Bänüczi, Dr. Kärmün un) Dr. Julius Klein. Basa» 15. Zuni. «Qr^Eorr.s. Zn Nr. '24 dieses Blatte» lese ich aus ,Berlin", es wäre dort vom Rabbiner ein Gutachte» abgegeben worden, daß die Erbumirung eines Kindes aus dem jüdischen Gottesacker zur Neubeftattuna im Eommunalbegräbnißvlatz an der Seite der verstorbenen Mutter des Kindes nicht statthaft sei. — Hier muß wohl der Nachdruck auf das n i ch tlüdiscke Grab gelegt worden sein, in welche« die Leiche bestattet werden sollte. — Wenn es sich aber um Exbumirung und liebe» fübrung in ein anderes Grab bei der Grabesstätte der Mutt« auf jüdischem Gottesacker gehandelt hätte, so würde gar keijt rituelles Hinderniß obgewaltet haben. (ZorehDeah, l, Mat» monides, H. Abel 14. lo, Kesrf Mischneh-Eommentar -. St.) Dieklarzustcllen hielt ich nicht für unangemessen. 1 9tnmä«irn. t| Buk«r«ft, 10. Zuni. Die Weisung der Regierung an de» . | Präfekten, daß auf solche Personen, welche ihrer Militärpflicht f in Rumänien Genüge geleistet haben, die für Fremde gellende ין.״ Beschränkung des Aufenthaltsrechts kn den Landgenieinden keine Hg Anwendung sinden dürfe, hat eine weit größere praktische und vrin- H ziviellr Bedeutung zu beanspruchen, als man derselben vielleicht " % für den ersten Blick zuzuschreiben geneigt sein könnte. War ja doch jenes famose Gesetz, welches den nicht direkt mit Landwirt-- Äs schaft sich beschäftigenden Fremden die Niederlassung in deit % rumänischen Dorfgemeinden verbindet, ebenso wie das Gesetz, J welches die Ausübung der Schankgerechtigkeit in den Londge- « meinden als ein Privilegium der rumänischen Staatsbürger * erklärt, von demselben chauvinistisch-antisemitischen Raccnhaffe ,Z diktin worden, welchem auch das Verbot des Hausirhandels seine Entstehung verdankte. Die Heuchelei der nationalliberalen Gesetz- 4 gebrr wollte eben überall dort, wo sie Privilegien für die rumi- J nischcn Staatsbürger schuf, weniger die eigentlichen Fremden, f als vielmehr die im Lande geborenen, einheimischen Israeliten Ä treffen. Diesen sollte die Möglichkeit des Erwerbs in febcr Weise verkürzt, diese sollten ausgehungert und zur Auswanderung gezwungen werden, ohne daß man der uationalliberalen Partei den Vorwurf machen konute, sic hätte den die Gleichbe- H rechtigung aller Konfessionen vor dem Gesetze verbürgenden Pa» ragraph der Verfassung verletzt! So lange viele der in Rumänien geborenen Israeliten den Schutz einer fremden Macht als 3 ein bequemes Mittel ansehen, sich jeglicher Militärdienstpflicht zu H entziehen, mag denn auch die Behandlung solcher ftemder Schützlinge als Fremder eine Berechtigung gehabt haben. Nachdem ab« \ Oestemich-Ungarn die fernere Ausübung seiner Schutzrechte auf Ä seine eigenen Staatsbürg« beschräntt hatte und alle übrigen A Mächte diesem Beispiel gefolgt waren, war es unbillig und jede« % Rechtsgefühl« Hohn sprechend, die gleich jedem and«en Lande»- S Hube zum Militärdienste und zum Mtlitäreide ,für König 3 und Vaterland" derbeigezogenen rumänischen Israeliten noch H immer als .Fremde" behandeln zu wollen. D« oben »- 4״ wähnte Entschluß d« Regierung ist jedenfalls als ein Fori- Ä schritt onzusehen. Allerdings lautet die Weisung an den Prä- -Ä fetten nur zu Gunsten derjenigen Jude«, welche ihr« Militär- H Pflicht in Rumänien Genüg« geleistet haben, ab« hierher gehört » schon d« gesammte jüng«e Theil d« israelitischen Bevölkerung I Rumäniens. Zu denjenigen, welche, obgleich nicht im Besitz« de» H rumänische« Bürg«rechts, doch bezüglich ihr« Frrizügigkell i» W den Landgemeinden nicht als Fremde behandelt werden können, werden also innerhalb wenig« Jahrzehnte alle rumänischen Zistg- M eliten gehöre«. " ' '

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