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Israelitische Wochenschrift · 1893-05-26 · 22 (26.5.1893) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
24 (1893)
Issue
22 (26.5.1893)
Date
1893-05-26
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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ganze gesellschaftliche Ordnung scheitern könnte. Es ist für den Einzelnen kein Segen im Ueberslusse zu schwelgen, es ist ׳ür den Staat eine Gefahr, wen« die große Mehrzahl seiner Bürger jeder Umwälzung, die droht oder eintritt, gleichgültig gegenübersteht, weil sie nichts zu verlieren haben. Mit bewunderung-voller Weisheit hat Mose das Problem erkannt und mit sei.» r Ackergesetzgebuug im alten Israel der Roth der Landwirthe gesteuert. Das lesen wir in einem Grundsatz, der heut »och beachtenSwerch ist: Gott sprach durch Mokes: .Land kann me für alle Ewigkeit verkauft werde«; denn mir gehört das Land, Ihr seid alle nur Fremd« und Insassen bei mir.״ Alle Israeliten hatten Antheil an dem heiligen Land«, zu gleichen Losen war es unter die BolkSgenossen vrrtheilt worden. Aber diese Gleichheit des Besitzes, das sah Mose wohl ein, hatte keine Gewähr der Dauer; denn der «ine konnte durch Krankheit in Bermögensverfall gerathen, und den Besitz »»erkaufen inüffen, den er außer Stand war zu verwalten; der andere kümmerte sich auS Leichtsinn nicht um sein Gut und überließ eS einem Berständigeren, der vorsichtig HauS gehalten und Ersparnisse gesammelt hatte. Was ließ sich dagegen chun? Der Staat soll und kann wohl der Borckund der Unmündigen sein, und dafür sorgen, daß nicht böse Gewinnsucht den Mangel an Erfahrung, die Schwäche der Witwen, der Waisen und sonstiger Leute, die sich nicht helfen können, auSbeute; aber der Staat kann unmöglich alle Leichtsinnigen, all« Wüstlinge, alle Trägen und Thbrichten, davor schützen, daß die Folgen ihre» Unrechts über ihr Haupt kommen und sie an ihrem Besitz Schaden leiden. Für den Staat gilt, wie für den Einzelnen: Wer zu viel übernimmt, der wird selbst das Rothwendige nicht leisten. Daerkannte Wose'S welterfahrener Sinn, er sah ein, daß jeder das Recht haben müsse, sich zu ruiniren.! Aber sollte darum, weil der Einzelne mit seinen! Besitze; spielt und ihn verspielt, der volkSthümliche Charakter der mosaischen Staat-Verfassung verloren gehen, welcher darauf beruhte, daß möglichst Biele Antheil hatten an Grund und Boden, daß dadurch jeder gezwungen würde zur Arbeft und der Segen» satz zwischen Arm und Reich möglichst gemildert würde.! Da traf Mose eigenthümliche Vorkehrungen. Immer je nach neun und vierzig Jahren beim Beginn des fünfzigsten Jahres ging ein feierlicher Freiheitsruf durch das ganze ן Land und jeder Grundbesitz kehrte wieder zu der Familie! zurück, der er ursprünglich zu eigen roar gegeben worden. > Durch diese einfache Einrichtung wurde jener Schaden; verhindert, der einst im alte» Rom mit der Vernichtung eines ' freien Bürger» und Bauernstandes auch die Vernichtung des! Staateherbeigeführt hatte, der es auch heut verschuldet, daß oft viele Meilen «eit ein Einziger alle« Land besitzt. Die Andern leben wie ei» Bogel auf dem Dache und wunderbar begegnet sich altmosaisch« Weisheit mit dem llrtheil aller nüchternen BoltSfrrunde der Gegenwart, daß dir, sei eS bös» willigen» sei es überspannten, Gegner des Eigenthums ohmaäch» tig wären, wenn Jeder, »vean wenigsten» recht Biele, die im Lande wohnen, auf dem eigenen Boden ständen. Wie ein L-rst souverän ist, sein Reich sei nun groß oder Lein, so ist «n Bürger an der gesellschaftlichen Ordnung betheiligt, wen» ei» und sei es auch nur enger Bezirk ihm gehört/ Wie weise wtgt Mose ab zwischen de« Rechte! Einzelne«, über sei« Gut frei verfüge» zu dürfen und zwisi der Bergewaltigung der Familie and der Zerstörung der^ bürgerliche« Gleichheit, dir dann entstände, wenn jeder JiHz raelit für alle Ewigkeit sein Gut halte verkaufen können^ Sicherlich hätte auch Mose anordnen fönntn: der Acker iss 1 unverkäuflich, dann hätte sich der Kranke, der seinen Besitzl zu pflegen außer Staude war und sich erhalten wollte, sich» nicht halten könne«, daun hätte einer, der zum Ackerbauk untauglich war und zu irgend einem anderen Berus außn>r ordentliche» Geschick bekundete, beim Ackerbau bleiben müssen.^ er wäre au die Scholle gefesselt worden, die doch dem Wider willigen keinen rechten Ertrag geboten hätte; ein Mose keinen Zwang, keine ungebührliche Einschränkung der wirt! schaftlichen Freiheit, aber auch keinen Mißbrauch derselbe .Land soll nicht auf ewi g verkauft werden':" höchstendauettes ein solcher Verkauf im allen Israel ein halbe-Jahrhundert;^ aber dawaren die seltensten Fälle; zuineist dauerte die^ Wirkung einer Veräußerung de- Ackernur ein oder einig« Jahrzehnte, so daß die Söhne wieder den Grund znrückers ׳ hielten, den der Ahn besesien und den der Bater auirgend welchen, ob nun berrchtigten oder unberechtigten, .Anlaß troj kauft hatten. :;!■j Und Mose giebt nicht nur diese Gesetz«, er giebt auchl die Begründung. Gott spricht: Mir gehört da- Land, Jhr^ seid alle nur Gäste und Insassen bei mir. Daist die Spr der Religion; wenn wir diese Sätze in die Sprache deS^ bürgerlichen Recht« übersetzen wollen, so lauten sie: r« giebt || ein unbedingte- Eigenthum-recht nur an dem, wawir fors«, 1 tragen können; mit dem Acker hat eeine eigene Bewandt» niß; können wir ihn mit unnehmen, wie wir eine Rolle Seide- oder Kleinodien über den Ocean tragen? Darum ist auch da- Eigenthum-verhältnian Acker ein anderewie an jedem anderen beweglichen Besitz. Auch die Recht-gelehrten unserer Zeit haben eS nicht vermocht, da- Eigenchnm am Boden als ein Naturrecht zu erweisen, sondern sie haben zugegeben, daß diese» Recht nur so lange Geltung habe, al» dadurch die allgemeine Kultur, und der sittliche Fortschritt gefördert wird. Daist auch der Sinn de» GotteSworteS: כל חזןר*ן 'S ,mir gehört da- Land"; Mose hat da- EigenchumSrecht, die freie Verfügung über Grund und Boden eingeschränft, um dadurch höhere sittliche Ziele, um dadurch die für ei» geordnete» Staat-Wesen so nochwendig« Milderung und Abschwächung de- Gegensatzes zwischen Arm und Reich zu er» reichen. So zeigt sich uns auch bei dieser Betrachtung die heilige Schrift als ein ewiges Buch. Wir lesen die Borschriste» über da» Jubeljahr und müsst« un» sagen, diese Borschriste« haben keine Geltung und ucrbkn nie Geltung erhalten, und dennoch ist kaum ein andere» Kapitel so zestgemäß wie diese».* Moses hatte erkannt, daß am Acker die Gesammtheit wie der Einzelne ein Recht habe, daß der Einzelne nicht 'wie über ein Geldstück über den Boden verfügen könne und hatte eine Ordnung festgestellt, die geeignet war, die Kultur und den Fortschritt zu fördern. Vielleicht ist es hie höchstens»«- litische Weisheit, die Gedanke« des Mose «mzuwendm^ «nser vielbewegte» und schwer bedrohtes Zeitalter. B. B.

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