Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 24 (1893)
- Issue
- 18 (28.4.1893)
- Date
- 1893-04-28
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/6492344-5935087-5962211--1547-5375642- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Worte. — Nun leuchtete er dem Hetzredner Leuß auf allen seinen Angriffspunkten gründlich und durchschlagend beim, — indem er zunächst die antisemitische Bewegung an dem Charakter ihrer Führer scharf zeichnete׳ — Aller Radau, Lärm und hämische Rufe prallten an ihm ab, wie Schaumwellen am Felsen. >. ,Nicht die Juden sind unser Unglück, sondern die Antisemiten, die mit ihren Lügen, Hetzblättern u. s. w. den Gerechtigkeitssinn ersticken. Es leben' zu viele Leute vom Antisemitismus. Ich möchte nicht das Bewußtsein haben, bei jedem Stücke Brod. das ich esse, mir sagen zu müsi-n, das habe ich aus der Hatz von Menschen gegen Menschen herausgeschlagen." — Er widerlegte lichtvoll und mitunter markig so ziemlich alle Verleumdungs- und Echmäh'eden der Antisemiten und mahnte schließlich und eindringlich, man solle sich nicht von dem vergiftenden Einflusie ins Schlepptau nehmen laffen. Dem Bericht der ״Allg. Anzeiger" entnehmen wir noch folgende Sätze: Einen -rohen Betehrungserfotg dürsten di« Nednerknnststückchen und phraseologischen Schlagwone de» Herrn Leuß bei dem wirklich aediideien Theil der Zuhörerschaft wohl kaum erzielt haben, »ud das Bei!al>rjauchzen desjenigen THeils der Anwesenden, :reicher der unreifen Jugend angehörle, hat irgend welchen Werth nicht, wenngleich Herr Leuß auch speciell diesen Jünglinge« sehr geschickt zu schmeicheln verstand. indem er hervorhod, lab er dieselbe71 sehr wohl achte, als-diejcnige». die de׳״nächst heluse» seien, in die Geschicke des Vaterlandes mit itialb uro 2ha» rinzugreise». Dagegen gereicht es un« zur sienuglhuung, coustatiren zu kduner., Laß die Entgegnungen und Widerlegnngen des Herrn Pred. Liepmannssohn ihre Wirkung auf die Majuiität des gebildeten Pudlicums nicht verfehlten. Aettlhn» O-Schl. Die ״Oberfchles. Grenzziitg." vom 20. April berichtet über folgendes schon mehr an's Komische strcifende Vorkommniß: ״Arg enltäuscht waren gestern Abend fast sämmtliche Zuhörer, die sich zu den Brnrägen der Herren Wilkienso» und Da», au» London im ,Deutschen Hause" eingesundeu halten. Ede die Vorträge begannen, sprach ein Herr, ivelcher sich al» Reisegefährte der beiden Missionare des Innern zu erkennen gab, ein Gebet. Sodann fetzte sich Herr Wilkienson an daS tklovier und sang ein aus dem Englischen übersetzte« Lied, daS die Güte Gottes preist und in dem Refrain auSklingt: ,0, wie er l!e> t!" Dann begann der Herr Reisebegleiter mit einer kleinen Einleitung und bemerkre zum Schluh in ziemlich unverblümter Weise, da die Heuen den Saal gemieth-r und die Versammlung polizeilich angemelset hätten, so stänb« ihnen HauSrecht zu, und die» ivürden sie aua> gellend machen, wenn Störungen eintretrn sollten. Hieraus be» ganneu die beiden Herren Wilkienso« und Day, einer nach dem andern, zu sp>echen »nd wollten klipp und klar beweisen, iah die Juden da» giöhie Unrecht begingen, wenn sie nicht sofort Shriste» würden. Obgleich die Herren fortwährend von.unseren lieben jüdischen Freundenspraaen, so sah man doch, daß man es hier mit Antisemiten vom reinsten Wasser zu thun Hab«, die noch extremer als die der Stücke Aschen Richtung, nur die 1!rollen sein zurückzuziehen verstehen und mit den Samnieipsölit en Manche» streicheln und bethören wollen. Biele Herren gaben ihrem Mihsauen dadurch Ausdruck, daß sie «ährend des Lotträges den Saal verliehen. Zum Schluß wurde noch von Hevrn Willienson ein hebräische» Lied gesungen, woraus die .lieben jüdischen Freundemir je einem neuen Testament bedacht wurden." Im Hotel Sanssouci war diesen Antisemiten in Glacöhandschuhen der Saal verweigert worden, weil man sie dort von Breslau irr lounie, ivo »»ge» ungebührlichen Benehmen» des Reisebegleilers Herr» triadorter eine Lerjammlung ausgelöst wurde. Aus Mecklenburg, 20. April. >Org.-Corr.) Im Dezeml-er v. I. wurde durch den Landrosten, Kainmrrherrn von Malzahn, in Merow eine polizeiliche Verordnung, betieffend das Betäuben der Schlochtthicie vor dem Schlachten und spec. die Emsührnng lcr Schlachtwoskc, pub'jzirt und dir bisher übliche Schlachtwcisc bei Strafe verboten. Diese Vtlvidliuiig, die von ixr Vroßherzogliche» Mecklenburgischen La>!o»i»kg1c1ung in Neustrelitz bcstätigi wurde, verbol zugleich die juvisch-luucsic Schlachtweije, das Schächlen, was die Jude» des Landes in nichl geringeic Auiregung versetzte. Tic Lailceoiabblner Hcrr Tr. I. Hamburger in Skrclitz erhob svjon Einspruch dagegen; er wendete sich n.it einem ausführlichen Schreiben an die Landesregicruug in Neustrelitz, worin er unter Bcrusuug auf die gulact,ll1chcn Aeußerungen er tcdcutciidsten Autoritäten der Nalu»wifscn>ck)asl mit Nachvruct bcwnle, daß das Schächlen der Lhiere, wie es bet den ׳w, -ii gehanohabt wird, die leichteste Art der ThiertüdtuiU, fern von jeder Thirrquälrrei sei. Es half nick»-. $juf has Gesuch 'erfolgte ein abschlägiger Bescheid.^^ Doch" unser, Landesrabbiner beruhigte sich picht,' soz1dernst.<chachte. lfilien zweiten energische» Versuch. Er-erbat sich cy§׳ AuÄenHhei ׳ Sr. König'ichen Hoheit, . dem Großherzoge. ,As. derfeloen überreichte er nach einem sachj-ch eingehenden Horkrag.dczs Gesuch darüber nochmals. ■״»'״'•*י יל* י"■■‘■״ Unser Großherzog, ein hochherziger, wiritich^porurtheil-t-F freier Regent, hörte Alles aufmerksam an und *rrsprach rauf, die Sache nochmals untersuch:» und' prüsA» zu lassem.׳'! Ausdrücklich sagte er: .Man Möge diese BerAdniing jfte i• keine gegen die Juden feindlichen Aktion ansehe>HMlr״pnd ׳: alle Landesangchörigcn, z« welcher^ RAlgi»» sie' sich auch bekenn rn mögen, lieb elnd wertM Der La dcsrabbiner wurde freundlichst cutlaffen, die HMchug auf., einen guten Erfolg schien ihm gesichert. DersH»' traf auch--' ein. Den II d. Mts. erhielten wir die Antis^ft, ein Re» kript von der hohen Landesregierungen Neustrelitz, »oetches bestimmt,!daß auf den Antrag des Laudrsrabbi>«tS djtz ja«׳- bische rituelle Schlachtwcise der Juden forNlik-/ «wie svühe'r^' gestattet ist und von der Verordnung, b«1ccsfr>A> da- Be>(, täuben der Schlacktthiere vor dem Schlachten dispMirt wird," Sie können sich die Freude denken, die sich' bcim''Gintreff«n dieser Nachricht knnd gab. Der AntcsemitlsnUlp hat keinen Boden in Mecklenburg. Se. Königliche Hoheitz^ imser Groß- Herzog liebt cs, Front gegen ihn zr, machen, i .Alk Landesangehörigen sind m׳r gleich Uebs" lautet sei» Spruch. Schließlich möchte ich noch unseren Dank dem Herrn LandcSrabbinci öffentlich aussprechen, der es verstanden, nicht blos wissentschaftlich (durch seine Real-EncykoPSdie für Bibel und Talmud) sopdern auch praktisch mit Erfolg für die Ehre des Judentums einzutreten. "> B. ’ O,Kerr-i«d-U»garn. ^rag, 21. April. Die hiesige Staatsanwaltschaft ge» langte vor einiger Feit zur Kenntniß, daß in dem Auslagefenster der Steinhauser'schen Buchhandlung ein Exemplar des im Jahre 1883 confiScirten Werkes von Pros: Rvh'ing ,Das Menschenopfer des Nabbinismus" zur Ansicht ansgestellt sei und daß diese Buchhandlung auch Exemplare des in Oesterreich wegen Aufreizung gegen eine Religion»» Genossenschaft verbotenen Buches verkauft habe. Die Buch» Handlung leite der erst 21 Jahre alte Buchhalter Rudolph . Ondracek, weßhalb die Staatsanwaltschaft Prag gegen ihn dir Amtshandlung wegen Vergehens nach § 24 P. G. einleitete. Die erhobene Anklage lautete dahin, der Angeklagte habe sich des Vergehens nach 8 2 t des Prcßgcsetzes sowohl durch den Verkauf als auch dadurch, daß er das Buch in den Schaukasten stellte, schuldig geinacht. Er habe in der Untersuchung angegeben, daß ihm von dem Verleger, der St.Bonisacius-Buchdruckerei in Paderborn, zeh.. Exemplare deS Werkes, zugeschickt worden waren; acht Exemplare habe er dem Verleger rrtournirt, eines in die Auslage gestellt und nur ein einziges verkauft. Der Käufer dieses einzigen ExemplareS sei jedoch Professor August Rohling selbst gewesen. Das Landgericht Prag fand den Angeklagten in beiden Facten schuldig, verurtheilte ihn jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß kein Schaven entstondcn, indem das eine verkaufte Exemplar nur in die Hänve des Autor» ge» langt ist, nur zu einer Geldstrafe. Gegen dieses Urtheil hatten sowohl ver Angeklagte wie auch sei» Vater die Nullitäts» Bcschn>erdr ergriffen, welckje l>rute Dr. Pattai vor dem Cassaiionshofe in Wien vertrat. Er hob unter Anderm her» vor. daß für den Angeklagten dieBcrurthcilnng verhängniß» volle Folge» nach sich ziehe, denn er könne, wenn es bestärigl ivürdc. keine Buchhaiiol ungs-Concessioii mehr erlangen. Zur Zeit, als oas Gericht dieses Royling'sche Werk cnnfiscirt habe, sei der Angeklagte noch minorenn gewesen. Man könne istn heute auch nicht verantwortlich machen. Ter Oberste Gerichtshof verwarf jedoch die Beschwerde des Angeklagte» als unbegründet-und bestätigte das nftrichterliche Urtheil.