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Israelitische Wochenschrift · 1893-04-28 · 18 (28.4.1893) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
24 (1893)
Issue
18 (28.4.1893)
Date
1893-04-28
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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der Statistik dient die Arbeit zweifellos nicht, sie ist dagegen wohl geeignet, den Rassenhaß zu schüren und das Ehrgefühl der Juden zu verletzen. Ich will dieses Urtheil nachstehend begründen und werde dabei Gelegenheit erhalten, auf einige für die Kriminalität der'Juden besonders wichtige Gesichtspunkte hinzuweisen. .Herr Giese will zunächst nur diejenige Delikte brtrachten, bei denen relativ mehr Juden als .Deutsche" verurthcilt worden sind. Um dafür .eine kurze" Bezeichnung zu haben, bedient er sich des Ausdrucks .jüdische" Delikte. Ob dieser Ausdruck richtig ist. daran ist ihm anscheinend ivenigcr gelegen, cs genügt ihm, daß er kurz — ist. An die Spitze der sogenannten jüdischen Delikte stellt er die Verletzung der Wehrpflicht. Nach seiner Tabelle, (Bl. 73) sind iii rat Jahren 1882—1889 im Ganzen 102 869 Christen und 3013 Juden wegen dieses Bcrgehen» verurthcilt worden. Der Verfasser hat für die Deliktsartcn die Nummern, die sic in der Kriminalstatistik fühlen, beigesügt, um dem Leser ein etwaiges Nachschlagen im amtlichen Oucllcnwcrk zu erleichtern. Ich habe von diesem Hinweis «Gebrauch gemacht und gefunden, daß die Zahlen bei dem zuerst angesührten Delclt unrichtig iviedergegeben sind. A»v dem amtlichen Oncllcnwcrke ist näinlich erfichtlieb, daß alljährlich außer der von Giese angegebenen Zahl noch durchschnittlich etwa 5000 Personen .unbekannter Religion" wegen Verletzung der Wehrpflicht bestraft werden. Ta die Religion der ״Cohn" und .Levy" im allgemeinen als l>eka״»t gelten kann, so wird man nicht fchlgehen, daß es sich hier lediglich um eine unbekannte Confession Handclt, und daß zu den 102 869 wegen Verletzung der Wehr- Pflicht in den Jabrcn 1882—1889 vcrurtheilten Christen noch etwa -10 000 hinzutrcten. Diese Zahl ist in der Giese scheu Arbeit, so zu sagen, unter den Tisch gefallen und bei seiner Berechnung des Äriminalitälsquotienten nicht im Geringsten berücksichtigt. Herr Giese versäumt nicht, den Jude» häufiges Ausreißen vor dem Militärdienst zum Vorwurf zu machen. Wenn er mit den Vorschriften der Strasprozcßordnung r-crtraut wäre, würde er ivisscn, daß die Verurtheilung wegen Verletzung der Wehrpflicht erfolgt, nachdem von Seiten der mit der Kontrolle der Wehrpflichtigen beauftragten Behörde eine Erklärung abgegeben ist, aus welcher im Wesentlichen nur l)-1vorgcht,daßdcrA u s c nlha l t des Wehrpflichtigen im deutschen Reiche nicht ermittelt worden und daßderangestelltenErki׳»- digungcn ungeachtet sich keine Umstände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß der Wehrpflichtige sich dem Eintritt i» den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte habe eiitziehen wollen. Eine positive Ermittelung, ob die Absicht, sich dem Militärdienste, zu entziehen, bestanden habe, findet hiernach nicht flott. Tie Fcstsullung ist nur negativ, dcrAusenthalt des Wehipslichtige» im deutschen Reiche ist nicht ermittelt. Wie viele von den uncrmittclten Personen gestorben oderau der Rückkehr thatjächlich verhindert sind,entzieht sich sowohl der Kcnniniß der mit der Kontrolle der Weyrpfl'chtigen beauftragten Behörde, als des verurrlieilcnden Strafgrrichts. Tie Zahl der wegen Beiletzung der Wehrpflicht verurtheilteu Personen kann hiernach sichere Anhaltspunkte für die Feststellung der Zahl der sogen. Ausrcitzcr nicht gewähren. Wegen einfacher und schwerer Körperverletzung sind in den fünf Iahten 1884, 1885 1886, 1887, 1888 im deutschen Reiche verunheilt: 359 704 Christen und 1886 Juden. Bei diese Delikten sind die Juden hiernach ungefähr ha l b jo stark betheiligt, wie die Christen. Herr Giese meint, dann zeige sich die einschneidende Verschiedenyelt der beiden Volksseeleii. Der Deutsche ,liebt" es, seinen Gegner zu Bode» zu ׳ ״!׳<-׳ ' :r Jude ziehe den Wortkamps vor, deshalb das Vo!wiegen jüdischer Kriminalität bei Beleidigung. ES ist richtig, daß die Inden bei dem letzteren Delikte' v figer betheiligt sind, ich möchte ihnen aber doch nicht ratbeit, H sich auch noch an den Delikten der .Körperverletzung" häufiger!* zu betheiligcn, denn das letztere Delikt wird doch der Regel nach, abgesehen von den im Affekte begangenem Miß- Handlungen, alS ein Akt der Rohheit angesehen, insbesonlxre die schwere Mißhandlung, ivegen welcher z. B. im Jahre 1888 nur ein einziger Jude im ganzen deutsche» Reiche venirtheilt worden ist. .Herr Giese giebt zu, daß die Kriminalität der Juden geringer ist als die der Christen bei nachfolgenden Delikten: Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, HaussricdeuSbrnch Arrestbruch, Sitilichkeitsdeliktc, ״soweit sie keinen Gewinn ciniragen", Mord, Toltschlag und andere Delikte wider das Leben, Nöthigung und Bedrohung, Raub, Begünstigung, Verletzung fremden Gebrauchs- oder ZurückbchaltunzürechtS, Jagd- oder Fischercivcrgcheu. Branostiftung. Gefährdung eincS Eisenbahutrans» Ports, Verbrechen oder Vergehen im Amte. Bedauerlich ist al>er, daß der Herr Verfasser diese zahlreichen und zum Theil! wichtigsten Delikte auf 10 Zeilen seiner 107 Seiten lange» j Arbeit erledigt. Eine geiiaucre Darstellung des Verhält- ■i nisses der Kriminalität wäre im Interesse einer erschöpfenden Berichterstattung auch hier ganz am Platze gewesen. Ich muß cs mir aber versagcn, in diese genauere Darstellung ein- ׳ zutrcleu, denn ich stehe aus dem Standpunkte, daß das Re» . ligionsbckenntniß niemals die llriache einer größeren oder geringere» Betheiligung an den Delikten sein kann. Nur ' aus einige der allerwichtigsten Delikte möchte ich Hinweise» ) In dem fünfjährigen Zeitraum von 1884 bi» cinschl. 1888 sind im deutschen Reiche verurthcilt: > 8) wegen Mordes: j Christen: 634 -J* Juden: einer. (Rcg.-Bez. KönigSb.) \ b) wegen Tvdtschlags: Christen) 706 ■ 'i Juden: zwei.; c) wegen K in des mord s: Christinnen: 875 Jüdinnen: eine, ck) wegen Brand st iftung: Christen: 2133 ‘ Juden: fünf. - Der Verfasser der Broschüre macht bellend, daß an de» t Vergehen, welche sich auf die Religion beziehen, _ die Juden stärker betheiligt seien, als die Christen. Richtig ist allerdings, daß in dem von Herrn Giese berücksichtigte« . achtjährigen Zeiträume (von 1882—1889) 2079 Christen und 59 Juden wegen dieser Delikte bestraft worden sind, die Krimi»- .7 nalität der Juden hier also eine vrrhältnißmäßig ungünstige ist. , Unerwiesen und meiner Ueberzeugung nach falsch ober ist der von Herrn Giese cttvaS schüchtern ausgesprochenen Verdacht, daß cs sich hier um Lästerung der Juden gegen die .4 christliche Religion handle. Nicht ivegen Lästerungen, sonder« f| wegen Störung und Verhinderung de- Gottesdienste-i» den 4 Synagogen ist meiner Ueberzeugung nach die Verurtheilung ד| der Jude» erfolgt. Leider lassen die Synagogenverwaltungea, 1י namentlich an kleineren Orten, in Bezug aus strenge Hand» » habuug der ShuagogendiScipli» noch recht viel zu wünschen H übrig; vielleicht trägt die!cr HiniveiS, daß aus den Stör»»«»: -4 der schwere Vorwurf der Gotteslä steruug von gegnerischer^ z Seite hergeleitct wird, dazu bei, daß sowohl von Seiten der« Seelsorger und Gemeinde Vorstände, als auch jedeeinzelne»: « GeiiicindemitglirdcS dahin gewirkt wird, die Ordnung und Ruhe « im SynagogeiigotteSdirnste auf das peinlichste aufrecht z»M erhallen. (Schluß folgt.) "M

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