Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift · 1893-01-14 · 3 (14.1.1893) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
24 (1893)
Issue
3 (14.1.1893)
Date
1893-01-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/6492344-5935087-5962185--1407-5375517
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

s«-Schloß ״_, _ fei ym hmchertstea «ab fc«nfab|)1J1 SWak -itttUhrt daß anfete ganze Religion-lehre offen 001 and für Hermann liegt, daß keine Beyeimlehre*) vorhanden ist, Wekhe irgendwie mit den Staattgefetzen collidirt, oder sie für Inten aufhebt. Wenn nicht alle Besetze mst unseren heutigen Wecht-normen übereinstimmen, so geht diese Abweichung nicht Heiter, aletwa da- Gesetzbuch ein «ud desselben Staatein verschiedenen Jahrhunderten. Christliche Belehrte, denen keine Judenfreundschast zum Borwurfe gemacht werden kann, wie z. B. das Ehrenmitglied he- .Vereindeutscher Studenten' Pros. 0. theol. Herm. Strack, werden diese Auffassung bestätigen. Aber die Sitten׳ »nd Moralgesetze dealten JudenthumS haben da- Tages- Acht nicht zu scheuen. Der Talmud ist übrigenvon unseren Sennern überschätzt worden: er ist nicht ein Besrtzbuch für Ewigkeiten, er ist ein menschliche- Werk und als solches der Abänderung ebenso zugänglich wie die Aushebung einzelner - lverchlogewordener Bestimmungen zulässig ist. Es wäre auch schlimm um da- Judenthum bestellt, wenn eein un- «tastbare- Religion»- und Besetzbuch hätte, welchevon Tausender, kauitr einer lese» kann. Nein, nicht alle talmudischen Besetze sind für un- »erdindlich: wie sollten sie z» diesem Borzuge vor den pentatruchische» Borschriftrn kommen, von denen viele der Zeit »eichtn mußten? Aufgehoben sind namentlich alle ehemaligen Staats- und Lande-gesetze, alle Borschriftrn über Opfer, Priester und solche, die sich auf da- Land Palästina 11. a. m. beziehen Sie waren nur für bestimmte Zeiten epta!, und künnen und müssen bei veränderten Zeile:: und rhältnissen wieder wegfallen.**) Ich weiß ewohl, daß ich mit dieser offenen Sprache in eir> We-prnnest steche, aber eS bleib« gesagt und der Talmud felbst ist mein Zeuge, der andere Besetze als die im Talmud stehenden für zulässig erklärt in den Worten דינוו דסלכותא -VN »da- König-Gesetz ist oberster Grundsatz*, selbst wenn er mit dem religiöse» collidirt. Darauf suyrnd, >ver wagt eunsere monarchische Be¬ Ikinung anzuzweifeln — wer wagt eS, abzuleugnen, daß die Begriffe ein religiöser Jude und ein guter loyaler Staats- . hürgcr einander decken — wer vermag un» unsere Liebe Km Batrrlande, zu dessen Gehorsam unsere Religion, deenschen Heiligstes, unverpflichtet, streitig zu machen? 1־,*I * 7; *r:״■ Hleueste Schikdbürgerei der A-rNner Kauptgemeinde-Aertretuwg. Die Bcrtretung der Berliner Hauptgemcinde hat in eletzter Zeit s5 viel unliebsame Beurt heil ungen erfahren, so legentlich der Tholera am Jom kippur, alsie dem Rabbinat lnahe Verlegenheiten bereitet hätte, und anläßlich der jüngsten Nodbinrrwahl. daß man sich wundern muß, wenn die Führer derselben immer noch Anhang genug finden, um sich so viel z« blamiren, als sie eben können. Die Berliner Gemeind«-Vertretung besitzt ja kein Mandat, die ganze deutsche Judenheit zu vertreten, aller es ist zu entschuld iqen, baß sie diesen Beruf in sich plhlt: ein« solchc vornehme Stellung muß aber verdient werden »nd hat auch als obersten Grundsatz, daß eine noble Position!Nächst Verpflichtungen auflegt, welche aber nicht damit -rfüllt werden, daß man Vorschläge, die in dem Haupte irgend ei»«- Führer« — welcher doch für Andere ein lieben»- «würdiges ,Schweigen Sie" stet» in Bereitschaft hat — im •) Qm euch jede» Schein einer LeheimbLadelei za vermeide», tztzrft« »4 tzeuijulege gar keil« geheime jüdisch« Bereinigungen geben. —) 94 sind nur sehr wenige Theil« des Talmud», die jetzt nach für »»4 verbind,ich- Gesetz« enlhatlen, sie betreffen »«>« Luiius und »tut», Sabbaih an» gestiage, Ehe», Schlacht- und Lpeisegesetze ».». Da»- stlb« gilt auch vom Schulchan aruch. Dt« van ben Unlisemite» daraus «tirte» Paragraphen geh»»«« zu den jetzt nicht mehr güliige«. (Nb.) Tran«« der Nacht entstanden sein möge», über 'Hal«^fund Kopf annimmt. Ein solcheunverdiente- Schicksal erfuhr der sonderbare Antrag, an Se. Majestät den Kaiser im Namen der deutschen Juden ein« Petition de- Inhaltes z» entsenden, Hüchstderselbe wolle dem Antisemiti-mu) rin Ende machen! Hrben die Herren wohl bedacht, daß jede kleine und kleinste deutsche Gemeinde wohl berechtigt wäre, diesepvntifikale Vorgehen des Berliner Vorstandes zu desavouirrn? Haben sie auch wohl erwogen, welcher Schaden der deutschen Judenheit bei Ablehnung der Petition, welche von den Antise miten al- Wasser für ihre Mühle verbraucht werden würde — erwüchse? Schließlich, ist ihnen nicht die Ertenntniß gekommen, daß sie offene Thüren emstoßen? Letztere Frage soll in Folgendem begründet werden: Man hat den Liberalen seiner Zeit den Vorwurf gemacht, weil sie während der sogenannten liberalen Aera der siebziger Jahre keinen Schritt unternommen haben, um unsere Füße von der lästigen Kette zu befreien, die wir seit dem 23. Juli 1817 nachschleifen — ja, daß sie bei mancher Abstimmung im Parlament — wie z B. anläßlich des Anträgede» unvergeßlichen Windthorst, die jüdischen Theologen hinsichtlich ihrer militärischen llebungen den christlichen Geistlichen ."־* ׳ •' ־־־"־־־ ־— ”w- ״* Die Entgegnung lautete, daß die Liberalen sich deshalb ablehnend verhicltrn, weil sie die Gleichstellung der Eonftssionen al» durch die Verfassung geboten für selbstverständlich ansähen und diese ihre Idee durch Zustimmung zu einem Au-- nahme-Antrag nicht gefährden wollten. Man mag über diese Taktik, die uns mancher Wohlthaten beraubte, denken, wie man wolle, un» Juden steht e» zu allererst an, diesen Standpunkt zu dem unsrigen zu machen, nicht aber zu verlangen, und dadurch gutzuheißen, daß unsere Angelegenheiten — unser« bürgerlichen und ftoatsbürgerlichen Rechte — durch Ausnahmemaßregeln geordnet werden. Entweder sind wir und betrachten wir un» algleichberechtigte Bürger, dann muß das bürgerliche Gesetzbuch un» genügen und auch un» ausreichenden Schutz gewähren, (was nicht au-schlicßt, daß jedes Gesetz verbesserung-fähig sei, und seine Handhabung zu wünschen übrig lasse), oder wir «ntschlagen un» unserer Rechte und stellen un» auf den Stand» Punkt von Bettlern, die von de: Hand in den Mund leben, — für diese ungeheuerliche Auffassung mußte sich aber der Berliner Vorstand de- Beifalls dergrsammren deutschen Judenheft erst versichern, ehe er zu einer That schreitet, als welche seine Petition immerhin betrachtet werden müßte, widrigenfall» ihm die Verantwortung für dieselbe überlassen bleiben muß. ES wäre übrigenein unbezahlbares Schauspiel, wenn wir hier die Bildung eines neuen Kartells vor unseren Äuge« sich entwickeln sähen, zwischen dem Berliner Gemeindevorstand und der extrem-orthodoxen Richtung; letztere hielt e» für angezeigt, vor Kurzem eine Fanfare zu blasen und de» Kampfesmuth und die »Kampfstimmung, welche durch unsere Reihen geht" — ohne diese« »unsere׳ näher zu präcisirea — mit gesträubten Federn in die Welt hinanzu kollern: wir hätten aber doch den Berliner Vorstand für viel zu besonnen gehalten, um auf jenen Schlachtruf hin gleich loszudrücken — die Duplicuät der Ereignisse läßt unum diese Vermuthung gar nicht hcrumkommen. Herr Justiz» rath Makower hat sich um die Berliner Gemeinde und die deutsch« Judenheit viel mehr verdient gemacht, wie jene Neunmalweisen, als er deren Vorgehen nicht mit semem Namen decke» wollte und sein seit vielen Jahren mit Ehre« und Erfolg bekleidete» Amt als Repräsrntanten-Vorsteher niederlegte — der erste negative Erfolg jener Petition»- fabrikatton. welcher doch viel zu denken giebt. Herr Makower hat mehr Berständniß lür die Sri» «ung, welche sich durch dft große» Reche« der deutsche» Judenheit zieht, die dem Kampfe durchaus abhold ist «nd

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.