Jüdisches Familienblatt
- Journal
- Jüdisches Familienblatt
- Volume
- 1892
- Issue
- 29 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ohnc Schandfleck betroffen wurde, ein« Strafe von 5 Gou« auf. Der heilige Kö» ä Ludwig H erhöhte auf Betreiben eine« getauften Juden (ad reqaiaitionem dileoti nobia in Cbriato fratria Panli Obrietini) diele Straf« auf di« enorme Summ« von 10 Livres, wovon die Hälfte in die königliche Kasse floß. Karl V. reduzirte sie wieder auf 20 Sou«. Aach erhielt der Denrnziant gewöhnlich di« Kleidung de« straffälligen Juden. 2in Nizza bekam er nur die Hälfte der Kleidung, die andere gebührte dem löblichen Stadtrath«; in Prrpignan erhielt der Anzeiger nur ein Drittel de- Mantels und zwei Drittel Seine Majestät selbst (onria ckowini regia dnan partes). Der arm« Jude, dem so was passirtr, mag sich wohl an die Wort: de« Psalmisten erinnert haben: „Sie theilen meine Kleider unter sich und werfen da« Loos um mein Gewand.' (Ps. 22, 19.) Die französischen Finanzkünstler de« Mittelalters ge» riethen aber auf die ingeniöse Idee, nicht blo« auder Ueber» Irrtung de« Gesetze«, sondern auch au» dessen Befolgung rin Einkommen zu ziehen. Sie machten nämlich au« den Judenzeichen ein Monopol. Der Jude durfte den rothcn oder gelben Tuchfleck nicht felbst unfertigen, jondein mußte einen amtlichen Schandfleck kiufrn. Ob diese Schandflecke in eigenen Staat-Werkstätten fabrizirt wurde», wissen wir nicht, aber da« Einkommen, da« die französischen Könige daraus entweder direkt oder durch Verpachtung zogen, scheint ein ziemlich bedeutende« gewesen zu sein. So wurden im Jahre 129'. bi« Judeuzeichen von Pari« allein für 60 Livre«, die der Champagne für 100 Livre« jährlich verpachtet u. s. w WaS nun da«'Zeichen selbst betrifft, so war r« nicht überall und auch an temselben Orte nicht zu allen Zeiten teidj. Es scheint auch darin ein« An Mode geherrscht zu ibcn, und rin boshafter ErfindunaSgeift fand «sonder« Gefallen an häufiger Veränderung de« Zeichen«. Die Mode ging, wie gewöhnlich, von Pari« au«, wo zuerst da« auf der Brust zu tragende farbige Rad aufkam. Pabst Gregor IX. schrieb dann 1233 für alle Juden ein Rad von Filz oder Tuck» vor; doch wurde e« auch manchmal — vielleicht von jüdischen Stutzern — in Seide getragen. Eine bestimmte Zarbe wurde anfangs von Päbfbe» und Konzilien nicht vorgeschrieben, doch schemt gelb schon früh die beliebteste gewesen zu sein. Später kamen auch zweifarbige Räder, weitz und mti), in Mode und sozar grüne. In einem Manuskript der Bibliothek von Besang o« au« dem vierzehnten oder Anfang de« füufzchntcu Jahrhundert sind einige Juden abgebildet, die thell« rothe» »heil« grüne oder gelbe Räder tragen; in -einem anderen Manuskripte, dem Bebetbuche des Herzog« Non Berry vom Jahre 1899, ist ei« Jude mit einem weitzen, rothgeränderten Rade abgebildet. Labst Benedift XIII. schrieb 1415 de« svaiiischen Juden ein halb gelbe«, halb rothe« Rad vor und l>Htr seiner Bulle ein« genaue Zeichnung de« Rade« bei da« Männer auf der Brust, Frauen auf der Stirn zu tragen batten. An anderen Orten mutzten die Juden« frauen eine« geloen Schleier tragen, in Augsburg fest 1434 -eine spitze (gelbe?) Haube; da« Konzil von Köln schrieb ihnen (1443) zwei blaue Streifen am Mantel oder Schleier vor. Die Beqfflichtuug zum Tragen de« Distinktionszeichen begann in Marseille mit dem siebenten Altersjahre, da« Konzil von Arle« v. I. 1234 bestimmte für Knaben da« drei» zehnte, für Mädchen dr« zwölfte Jahr. Auch die Grütze des '«ade« war nicht überall gleich. Sie variirte zwischen 1 bi« 4 Finger für die Brete de« Rade« und betrug bi« 9 Zoll für den eingefaßten andersfarbigen Raum. In Hagenau war 1VV1 nu Rad vorgschrieben von 3'/, Zoll Durchmesser, wovon l*/4 auf das weihe Zeutrum» der Rest aus den e« »mschlietzenden gelben Ring entfiel. E« entspricht die« genau dem von Robert nicht erwähnten Geftfse Kaiser Ferdinand L vom 1. August 1661, dessen Abdrucke »m Oocken Xuatriaoua ckWir» 1794, I, S. 606) auch «in«. strichuuug de« Ringe« G^esügt ist.. 'Ludwig der Heilige von Finkreich befahl den Jude» gar, zwei Räder zu tragen, rin« auf der Brust und ein« auf dem Rücken; aber König Johann begnügte sich wieder mit einem. Papst Pius 11. schrieb den Juden in Avignon zwei Räder vor, ein« von außen und ein» von innen; und 60 Jahre später führte Elemen« VH. wieder de« gelben Hut für die Männer, ein kleine« weiße« Rad für die Frauen ein. Aeußerst liberal war man in Marseille, wo man schon 1365 den Juden die Wahl zwischen gelbem Hut und Rad freilietz. In Portugal wurde erst 1289 auf Betreiben der Geistlichkeit der gelbe Hut al« Judenzeichen von König Alphon« IV. ein» aeführt. Der Jude, der ihn nicht trug, zahlte im ersten Betretung-sallc 1000 Rei« Strafe, im zweiten 2000, beim dritten wurde sein Vermögen konfiSzirt und er al« Sklave verkauft. Im Jahre 1301 wurde wieder statt de« gelben HuteS ein rothe« Rad eingeführt. In Neapel schrieb Kaiser Friedrich II. 1221 den Juden eine unterscheidende Tracht vor; im 15. Jahrhundert trugen sie in Italien meisten« den gelben Hut. in Venedig einen rothen. König Friedrich III. von Sizilien bestellte 1388 einen eigenen Aufseher über die Judcnzcichen, und einer seiner Nachfolger, Alphon« I, schrieb 1435 sogar den jüdischen Handlungen, besonderden Fleischerläden, ein gelbe« Rad vor. Kaiser Karl V. soll 1535 alle Judenzeichen für Italien aufgehoben haben, aber die einzelnen Regierungen kehrten sich nicht daran, und wir finden noch eine sehr detaillirte Vorschrift über den Jadenhut in Mantua vom Jahre 1866. Ja England dekrctirte 1222 das Konzil von Canterbury den Juden einen »veitzen oder gelben Streift». 6 Zoll lang und 3 Zoll brelt. In Ungarn schrieb schon 1282 König Andreas II. Juden und Sarazenen besondere Zeichen vor und das Ofener Konzil von 1279 dekretirte den Mohamedauern ein gelbe«, den Juden ein rothe« Rad. Ebenso mutzten die Mohamedaner in Sizilien einen gelben Streifta auf der Brust nnd in Eatalonirn das Kopfhaar rund geschoren tragen. Und fast gleichzeitig befahl Ismail Abul Walid. der mvhamedanische König von Granada, seinen Juden das Tragen eine« besonderen Zeichens In Polen sollen die Juden einen grünen Hut getragen haben, wofür aber unser Autor keinen anderen Gewährsmann al« Du Lange'« „Oloaaariaw" anzuführen weiß. Daß das Wiener Konzil von 1267 den Juden einen spitzen Hut, Kaiser Ferdinand I. wieder 1661 einen gelben Ring vorschrftb, erwähnt Robert nicht. Auch im Gesetze diese« Kaiser« wird bestimmt, datz der ohne Zeichen betroffene Jude im ersten und zweiten Falle ftin« Kleidung und Alles, wa« er bei sich habe, verlieren solle, wovon die Hälfte dem Anzeiger, die andere Hälfte der OrtSobrigkest zufallea sollte. Beim dritten Male wurde der Jude überdies mit seiner ganzen Familie au« allen österreichischen Landen auf ewig verbannt. Uebrwen« wurden die österreichischen Jude» nur i» Städten und Dörfern zum Tragen de« Zeichen« verpflichtet, auf der Reise konnten sie e« oblegen. In dem Statut Kaiftr Ferdinand III. vom Jahre 1648 für die böhmischen Juden findet sich kein« Erwähnung de« Zeichen«. Gänzlich davon befreit wurde» die österreichischen Inden erst durch Kaiser Joseph. — Wenn man das Buch Robert'« zu Ende gelesen Hot, fühlt man sich versuch», mit einem au» Stolz und Mitleid gemischtrn Gefühle auf die boshaften und lächerlichen Gesetze vergangener Jahrhunderte zurückzublicken und sich zu freue», datz man e« so herrlich weit gebracht. Aber haben wir denn auch da« Recht, so stolz zu thon und sind wir wirklich von solchen Pedanterien frei? Run. die Juden müffen jetzt freilich kein geloe« Rad mehr tragen und dürfen sich gerade so wie di« Ehristrnmrnschen kleiden. Dürfen — Zar Nikolaus sagte: müssen, und zwang seine Juden ihre altgewohnte Tracht abzulegen und die moderne, sogenannt: christliche, anzunehmen. Die Jude» fügten sich bekaantlich nur theilweise dem Ufa«, und hatten manche Plackerriea und Straft» dieserhald zu «dulde». So ändern sich die Zeiten!