Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1892)
- Issue
- 31 (29.7.1892)
- Date
- 1892-07-29
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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- V ׳^berlandeSgericht ttdfn, welcher seit slänger al» eine» rrehnt diese« hohe Amt bekleidet, hat seine reichen kriwidem Jahr; naiistischen Erfahrungen zur Verfügung gestellt, se ne Erklärnng: daß er von der Unschuld de« Buschhoff überzeugt sei, muß deshalb die allergrößte Beachtung verdieren. Indem die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft air Schlüsse der Verhandlung Anträge aus Freisprechung des A, gekagten stellten, erfüllten sie lediglich die der Staatsanwaltschaft nach der deutschen Strofprozrßordnung gestellte Aufgabe: die gerechte Anwendung de« Strafgesetzes herbeizufühlen. Der hervorragendste Senner des deutschen StrafvrozeffeS Löse, z. Z Senatspräsident am Reichsgericht, f.:gt über die Thätigfeit der Staatsanwälte: .Es versteht sich, daß sie nicht mit der Einseitigkeit einer Partei auf die Berurtl,eilung des Beschuldeten hinzuwirken, sondern bei ihren Anträgen überall das Recht und dessen Verwirklichung im Auge zu behalten haben Und die deutsche Strafprozezordnung hat durch ausdrückliche Vorschrift die Berpflich:ung der Staatsanwaltschaft betont, nicht bloß die zur Belastung sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu er- Mitteln. Die Ärtreter der Staatsanwaltschaft laben im Prozeß Buschhvff furchtlos und unerschrocken diese Pflicht erfüllt, sie thaten, was ihrrs Amtes war, und wcnn gleich ihr Thun nicht von dem Verlangen nach Anerkennung de« stimmt war, so dürft» sie doch des Dankes derer g,wiß sein, denen eine rechtschaffene Justiz als das Fundancnt der Staatsordnung erscheint. Auch die Leitung der Verhandlung durch den LandgerichtSdirektor Kluth ist mit Recht von der öffentlichen Meinung als eine mustergültige bezeichnet worden. Unsere alte preußische allgemeine Gerichts» :d nung verordnet: ,Zu den allgemeinen Pflichten der Richter gehört lauptjüchlich ein rechtschaffener und lebhafter Eiftr für die Beförderung einer Gott gefälligen, prompten, solider! und unvarrheiischen Justiz, vermöge deffen sie ihr äußerstes Streben dahin richten müffen, daß einem Irden ohne Unterschied des Standes. Ranges oder Vermögens gleiches. Recht widerfahre, die Unschuld und Armuth gegen Bosheit Gewalt ״nd Uebermacht nachdrücklich geschützt, und den B irschriften der Gesetze überall der schuldige Gehorsam geleistet werde." Ter Vorsitzende eines Schwurgerichts kann dieser Pflicht nicht anders genügen, als daß er durch überall objektive und unparteiische Sachleitung den Richtern der Thatsiche, den Geschworenen, mit Aufbietung aller zur Verfügung stehenden Mittel die Thatsachen klarzustellen und die Wahrheit zu ermitteln sucht, sein eigenes Urtheil über di« Schuld oder Unschuld des Angeklagten aber weder während der BnvciserHebung selbst, noch bei Gelegenheit dec Rechtsbelehrung offen oder verschämt verkündet. Der Vorsitzende d.-S Schwurgerichts in Eleve durste am Schluffe der Ver- Handlung ohne Zweifel mit Recht erklären: Ich hoffe die Verhandlung so geleitet zu haben, daß Niemand erkennen konnte, ob ich den Angeklagten für schuldig oder inschuldig halte. Er hat alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Erforschung der Wahrheit aufgebote« und hiermit die unmittelbare Aufgabe des Richteramts und inbesmcdere des Schwurgerichtvorsitzenden erfüllt: zu sagen, das; keinem Angeklagten mehr oder weniger geschehe, als die Wahrheft und Gerechtigkeit gestatten und erfordern. Einige Worte seien auch in Betreff des Angeklagten K־־׳ tet. ES ist bemerkt worden, daß er während fr» ganzen ufs des Prozesse» kein harte» Wort gegen oftjeuigen «äußert hat, dft seine wirthschaftliche Existmz vernichtet und ihm die schlimmste Seelenpein bereitet haken. Der unglücklich« Mann hat während der Verhandlung seinem Schmerz nur durch fortgesetzte« heftige» Weinen Ausdruck verlichem I« alter Zeit, al« noch der entsetzliche Wahn der Hexenprozesse die deutschen Lande verwüstete, galt T hrüne nlosigkeit, nach dem Sprüchworte: .Hexen weinen nicht", als rin schwere« BetastungSinoment. Grgen Bufchhpff hat dftft» . ״ . werden können. Wir leben nicht »cbr i» SRitmsfttr,. Zeit per Hexe «Prozesse fft längst emschwunden, «He auch der entsetzliche Wahn de» PitualmordeS den AuSgang diese» Jahrhunder» nicht überdauern. Er -aßt nicht «ehr in unsere Zeit, e« gi'bt kein auio da t«, keinen Inquisitor, keine Folter mehr, unsre Justiz ist, wie Staatsanwälte und Richter im Presse Buschhoff gezeigt haben, bemüht, eine« Jeden, ohne Unterschied des Glaubet», gleiche« Recht widerfahren zu laffen und die Unschuld und Armuth gegen 80»- heit, Gewalt und Uebermacht nachdrücklich zu schützen. X. Der Aitdenkaptan. Viele« ist geschehen, um dem schuldlos verfolgten Buschj hoff die Wunde zu verbinden, di« ihm der Judenhaß gei׳; schlagen hat. Der Auftus, den einige Notabeln Berlin« ver- Ssftntlicht haben, ist un« wichtig nicht sowohl wegen der - Summen, die zu Gunsteu de« wackeren ManneS schon ein- . gekommen sind und noch einkommr» werden, sondern vor 'ז Allem al« Demonstration gegen die Riedertracht unserer -_׳ Verfolger. - Freilich haben ros die Untersck,rift«n keinerlei freudige Ueberraschung bereitet. ES ist Nirmind darunter, dem dieser Prozeß da« Sewiffe« geweckt hat, toß er nun nmkehrt und sein Unrecht eingesteht. Die Rationolliberalen ind durch Gneist oei■ tieten. Wir kennen keinen berühmteren und würdigeren Vertrettl dieser Partei, ober dieser große und weitblickende Rechts» gelehrte hat stet« für un« Juden gestritten; wir erinoera uns, daß Gneist Referent beim ObcrverwaltungSgericht gewesen ish als ein 3:1t*, der in Rußland geboren, in Gotha naturalisirt wurde und in Preuße 1 lebte, vom Regiment Bismarck-Puttkammec an» Preußen »uSaewiesen werden sollte und beim OberverwaltungSgerichtr sein Recht suchte. Da hat Gneist als Referent da« Recht de« Juden zur Geltung gebracht; er ist, bei aller Bewunderung für Bismarck, stet« für un» Jut*n eingetreten; aber etwäre un« eine Freude g miesen, wenn mancher Schwanken!* durch diesen Prozeß zu einer bestimmten llaren und fester Stellung in der Judenfrage gekommen wäre. Davon läßt rer Aufruf nicht« merke«. Indes noch wiästiger wäre e«, »oenn auS der Mitt,׳ der Lanirner Bevölkerung zu Gunsten Buschhosf«, dem doch die Lauterer so schwere« Unrecht gethau habe«, ■ך demonstrirt würde. Da lbnnte de!: Judenkaplau ei« stamme« Werk au»ül*u. ' Der Judentaplcnl Herr Ikapla« Breffrr hat von sich ausgesagt, daß seine Zudrnfreundlichkeft ihm diesen Beiname«, v mit dem man in Milnchen keinen Saat machen konnte, eingetragen hat. Es näre interrffant, einmal ftstzusftllen, wie * viel an dieser Behauptung Wahres ist, die Lantener Jude« müffen rS doch wisst«, wenn der wackerr Mann in ftüheren > Jahren so treu für sie eintrat. Oder hat sich diese Freundschaft erst in den letzten Jahren gezeigt, als die Münchener den Juden dft Häuser demolirtrn? Oder ist am Ende gar da» Ganz« ein Mähr- -גי chen? Auch Stöcker behauptet ja, er sei ein Juden freu nd, wahrscheinlich, weil er nie Sftine in jüdische Schaufenster geworfen hat. Da» zu thun und difür schwere Strafe» zu \ erdulden, überlassen dft stommen Hcrren stet» Andere«. f Jedoch der Julienkaplan hätte jetzt ein« würdige Ausgab«, wenn er die Lantener zu eine« Vekenntniß ihrer Schuld * und zu einer Abbitte an die jüdisch,« Bürger Lauft«» ver- ,3 anlaßte. Nicht in Berlin, nicht durch Birchow und Gneist .1! kann dft Remedur «intreftn, sondern dort und durch Die- H jenigen, die da» Unrecht gethau haben. Uad nu« lebt ] dort cm Geistlicher, der Judeukrpla!«, der im Prozeß selbst -war von seiner Jutenfreundschast leim glänzende« Zeugmffr