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Israelitische Wochenschrift · 1892-05-20 · 21 (20.5.1892) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
23 (1892)
Issue
21 (20.5.1892)
Date
1892-05-20
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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■ ■jW'i!1■׳י :!!ו^רדגל ׳■' ■ rnt naÄen Bottagrn tu« von Ley^ia (durch Herrn Fri״sch) b»»i»hot, können, wem «um diese «»gäbe» zur BrrallMug kommen, so hat sich bi» dahin Herr von Änthe vielleicht um die Sache so weit bekümmert, um sich nicht noch einmal so billig au» der Verlegenheit zu ziehen. Der Unterzeichnete ist gern bereit, ihm io dem Studium de» Talmud und Schulchan Aruch ein Privatissimum zu ertheilen. Al» Motto mögen die Eingalen oen Spruch tragen: ,Herr von Lenthe, fertio» lento"; denn wer zuletzt lacht, lacht am besten. Dr. Paul Förster.'. Wir haben neben dem Hinweis auf den so respektlosen Ton gegen einen hohen Regierungsbeamtrn zur Sache selbst nichts weiter hinzuzufügen als: Tin Jeder blamitt sich so gut er kann, Aertln Das Oberverwaltungsgeritht hat über die Frage der Heranziehung zu Synagogenbeiträgen entschiede». Ter Rentier L., welcher im Jahre 1891 von Hamburg nach Bettin übergesiedelt war und hier zu den Abgaben der jüd. «Gemeinde für das vierte Quartal 1891 herangezogen wurde, klagte nach stucklosem Einspruch auf Freilafiung von der Abgabe, weil er seit mehreren Jahren bereitbeitragSvslichtiges v. itglied emer israelitischen Synagogengemeinde, der Ada•« Juroe!, sei und in zwei Gemeinden beizutragen nicht verpflichtet sein könne. Gegen das abwesende Urtheil des Bezirksausschusses zu Berlin legte L. Berufung ein und machte noch geltend, daß er Hamburger Untetthan sei, da er seine dottige Staatsangehörigkeit weder aufgegeben noch die preußische erworben habe. Da- Oberverwaltungsgericht (ll. Senats erkannte am 5. April er. auf Bestätigung der Vorrntjcheidung, indem es begründend au-fühtte: Rach tz 1 de- Statuts für die Bettincr jüdische Gemeinde von I vSV seien Mitglieder derselben .all« innerhalb des Kommunalbezirks Berlin und den zum weitere»! Bezirke des Berliner Polizei- Präsidiums gehörigen Ortschaften »vohnhaften Juden'. Da der Kläger innerhalb diese- Bezirks wohne, gehöre er auch der beklagten Gemeinde an und sei in derselben steuerpflichtig. Auf die Frage der Staatsangehörigkeit komme es dabei gar nicht an. Ebensowenig sei es von Erheblichkeit, ob Kläger thatsüchlich, »vie er behaupte, Mitglied der Gemeinde Adaß- Israel sei. Wenn er dieserhalb der allgemeinen jüdischen Gemeinde nicht hätte beitttten wollen, so hätte er das bei einem Umzüge nach Berlin ausdrücklich erklären müssen. Diese Entscheidung ist von principieller Wichtigkeit, denn sie zeigt, daß die Hildesheimer'sche Adaß-JiSro-l-Gemeinde trotz ihrer Eorporations-Rechtr in gewissem Sinne doch noch immer nur als Seperatgcmeinde gilr, und nicht als eoordinirt. S.D. Ara,«sH»ei§, lv. Mai. Gelegentlich des Gebuttstage» unseres Prinzregenten am 8. ds. Mts. wurden diesmal zum ersten Male — was in weilen Kreisen unserer Bürgerschaft eine besondere Beobachtung gesunden hat, — auch einige unserer Mitbürger israelitischer Confessio» mit Titrlouszeichnungen bedacht. So wurde dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. MagnuS und dem Rechtsanwalt Stadtrath Heymann der Titel e:nes Justizraths verliehen. Diese Verleihungen erheischen deswegen eine besondere Ausmerkfamkeit. weil sie erfolgt sind nicht lange nach jenen bedauerlichen Vorgängen, durch welche von auswärts eine antisemitische Hetze in unsere friedliche Bürgerschast getragen werden sollte. Wir können natürlich nicht sagen, ob drestlben matzgebenden Otts mit in Betracht gezogen worden sind, als die hier in Rede stehenden' Verlei- Hungen ^erfolgten. Ls mag das auch ganz tahin gestellt vieiden. Jedenfalls wollen die letzteren uns aber als eine treffliche und vielsagende Antwott auf jenes hetzerische Gebahre« erscheinen, und die antisemitischen Herren Agitatoren werden vielleicht gut thun, dies Zeichen nicht unbeachtet zu lasten. — Ganz besondere Freude und Zustimmung har m weiteren Kreisen die Auszeichnung des Herrn Max Jüdel (Verleihung des CommcrzienrathstitelS) hervvrgerufeu. Herr Jüdel ist eben ein bei allen Lonstssionen hochgeschätzter WdtK’fcn toi i> Ebrenstellnugea brrufe» hat. Al« «ich dur'schvne Vev<^> Lältntß verkent ün«tt wieder Brnhtuna, i« welchem Jüdel al» Chef der hiesige» Sistttbahnstanäkbauanstalt z» den Arbeitern diese« Werresteht. Da» ist sa Ästigst.«steht ׳ mehr unbekannt, e» hat sich aber am Montag Abeud ««der in einer schr füt sich spreche»»«» Weise zu ermtnen Mbe». Au» eigeasttr Initiative beschlossen die Arbeiter de» Weißt-, ihrem Chef anläßlich der ihm za i'heil geworden ׳ Au-zetch- - nung einen solennen Lampio»zug zu bringen;. Me Beamten wurden erst spät Nachmfttag» durch die A»fforder»nß der :׳ Arbeiter, sich an der Ovatwn zu bttheiligen. übeirascht.V Dieselbe ging Abend» in wohlgelt ngeaer. Weise vor sich. ■' Etwa 400 Mann stark, bewegte sick> der Zug, an der Spitze : daau- Arbeitern de- Werkä z!rsammengesetzte Musttcorp», vom Loucetthause aus der Salzdahlumerstraße .nach der Wohnung des^ Chefs auf dem Kohlmarkte und von da noch de« WilhelmSgarteu. Wie stolz die Untergebenen de» Herrn Jüdel aus die ihren, Chef zu Theil gewordene Au-zeichimng ־■־ waren, bewies die spontane Entwükeluua der Ovanon und die Festfreude, die bei dem geselligem Zusammenfern nachher im Wilhelm-garten herrschte. So nie heute die verhättnifle ' ־ nun einmal liegen, ist eS in der That eine Freude, von ־׳' Vorgängen Kenntnis zu nehmen, rrelche von harmonischem Zusammenwirken zwischen Arbettgeb:r und Arbeitnehmer׳ in' der Großindustrie jjeogniß ablegen; es zeigt da-, wie es doch wohl möglich ist, die Kluft zwischm Kapitalist und Arbeiter zu Überdrücken, und es zeigt weiter, daß di« auf. - gewandte Mühe nicht nutzlos vevgeudtt wurde, sonder« ihre ׳ Früchte trug. Herr I. H»1 sich von Gründung seiner Fabrik, an' den Arbeitern meäschlich genähert, denselben in Nochlagen zu helfen gesucht, im Wette Einrichtungen geschaffen, die weit über da« Maß hinausgrhea, welcheda- Arbetterschntzgesttz heute vom Fabrikanten sordett — und dabereit» zueiner Zeit, wo die kaisett. Botschaft, mit welcher die sociale- Gesetzgebung eröffne! wurde, noch niest erschien«" war. Dafür hat er sich aber, wie einer der Arbntrr am Montag Abend öffentlich aussprach, auch die Liebe seiner Untergebene« zu erwerben gewußt, — und da» ist wrhl die größte Anerkennung, die dem Pnnripal von stimm Arbeitern dargebracht - werden kann. (Bei diestr Gelegenheit sei jedoch als bemetten-werth hervorgehoben, daß Braunschweig zu den wenigen deutschen Staaten gehört, in welchen ein Jude, und mag er noch so lange al» Rechtsamvalt amtiren, nicht zum Notar ernannt wird. Da dies nach dem Beschiuffe eines früheren Ministrriuins ,aus Prinzip' geschieht, se dürfte eS doch vielleicht einmal Veranlassung zu einer Interpellation im Reichstag« geben. Red.) Zto»e»fet»^ 13. Mai. (Or.׳Corr.) Die Au-führun- . gen des Hrn. Traubenberg über obligatorischen jüd. Religion«- unterricht verdienen die höchste Beachtung, da er in vielen Punkten, namentlich was die Grüide der Gegner betrifft, den Nagel aus den Kopf getroffen Hot. Aber Hr. Tr. ist sich selbst nicht treu geblieben. Denn er spricht von Dtspensotioncn. Nach dem Sprachgebrauck der Schul« aber nennt man einen Unterricht, den die Schule zu bieten vermag besten Benutzung jedoch inehr oder weniger dem Ermeffen der Schüler oder deren Eltern aaheimg, geben, nicht einen obiigatonschen, sondern einen faeultatioen Unterricht. Inden jüdischen Synagoaeii-Gemeinden besteht ja der Zwang zur Errichtung von Religionsschulea. Tue Gemeinde hat Fürsorge zu ttrffen, deß jedes ihrer Sinder regelmäßigen Ne« ligionsunterricht erkält. Ls kann also jede- Äememdemtt-- gued, welche- Kinder im schulpflichtigen Alter hat, die ganze Gemeinde zur Einrichtung einer Religion-unterrichtS-Anstalt zwingen. Aber die Gemeinde hat kein Recht, die Kinder zur Benutzung des eingattchttten Religionsunterrichts zu zwingen.'» : Man sieht, das fft schon faculta»r«r Unterricht. D«»u ab . die Schüler mit od!r ohne Dispensntio^ die doch niemals

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