Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1892)
- Issue
- 20 (13.5.1892)
- Date
- 1892-05-13
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6492344-5935084-5959792--1087-5375021- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 154 Harmonie Arm in Arm einher und fordern die ״gewissenbedrückende" Welt in die Schranken. Denn dieselben von feinfühligem Empfinden Zeugniß ab legenden zarten Bedenken die die Vertreter des äußersten Freisinn» geltend machten wurden auch in dem hochorthodoxen .Israelit* laut und beide Richtungen waren einig in der Berurtheilung der so bösen Knechtung der Gewissen. Ter obligatorische Religion»- unterricht, ivic er jetzt für die christlichen Schüler besteht, schließt auch gar keine Gewissenssolter in sich. Er geht nur von dem billigen Grundsatz aus, daß kein Kind ohne sittlich-religiöse .Herzens׳ und Geistesbildung aufwachsen darf. Mit dieser Forderung im Einklang steht es nur. daß die Schule diese als unerläßlich erklärte Herzensnobrung selbst in der aufnahmefähigen Form darbietct. Wessen religiöse Anschauungen von denen des augenblicklich schulgiltige r sich entfernen, dem ist ja genügend Raum gelasten, die Kinder von dieser Disciplin zu entbinden und sic in seiner Weise unterrichten zu lassen Innerhalb dieses weit begrenzten Bezirks, in welchem uns die ausgedehntesten Anforderungen an die Grwistensfreiheit gewahrt erscheinen, kann ja e n jeder sein besonderes Steckenpferd nach Belieben tummeln. Allen recht wird nian es eben nie machen und jedes gemeinsame Wirken setzt ein Nachgeben und Unterordnen des eigenen Standpunktes der dabei Betheiligten unter das allgemeine Beste voraus. Di: goldene Mitte läßt sich dann nicht verfehlen. Ueberhaupt muß man die Kreise ein wenig kennen, aus denen heraus die Angstrufe, als ob es die ärgste Pergewaltigung gelte, am lautesten eitönen. Man denkt gar nicht im Ernst an so schlimme Dinge. Es ist nichts weiter als eine Redensart, womit man sein eigenes Gewissen beschwichtigen will, das sich ein wenig wegen der vernachlässigten religiösen Bildung regt. Ich kenne einen Professor, der Sprossen eines de. grüßten Rabbiner Deutschlands, dem ist der jüdische Religionsunterricht in den Religionsschulen nicht freisinnig genug, welchen Ausweg findet die zarte Seele aus diesem Netze? Er läßt den Jungen aus solchen Gewissensbedenken einfach am christlichen Religionsunterricht theilnehmen! Der ist ihm nun .freisinniggenug. So siehes mit diesen Klagerufen aus, die uus von der Erhehung des Religionsunterrichts zu einem obligatorischen Gegenstände (mit der allgemein giltigen Einschränkung der Befreiung bei Nachweis anderweitig genießenden religiösen Unterweisung) warnen und abmahnen. Es ist die Bequemlichkeit und Lässigkeit, die Halbbildung nicht selten und die vornehme Blasirtheit, die sich mit der vorgenommenen edleren Maske religiöser Gewiffensfreiheit spreizt und putzt. Alle, denen es ernst um die Zukunft des Judrnthums ist, werden der Förderung, auch in den Räumen der Schule volle Parität walten zu lasten, di« Berechtigung nicht absprechen, und sicherlich mit am Werke sein, wenn die Zeichen befferer Zeiten uns die Verwirklichung dieses Zieles erhoffen lasten. III. Es gilt nun noch die wesentlichsten Einwürfe des Herrn Klein (in Nr. 18) zu zerstreuen. Die Gegner der Berstaatlichung setzten den Hebel an zwei Punkte» an. Einmal ist es das principielle Bedenken nicht genügend gewahrter Gewissenssreiheit, das ihnen so große Besorgniß und Bangigkeit einflößt, das andere mal sollen wieder äußere und technische Schwierigkeiten einer solchen Lösung der Frage den Weg versperren. Mau geht, was den ersten Emwand betrifft, von sehr überspannten Anschauungen aus. und berücksichtigt durchaus nicht die thatsächlichen Verhältnisse. Hier in Berlin erfreuen sich die meisten niederen und höheren städtischen Anstalten, wo die Schülerzahl dies geboten erscheinen läßt, des jüdischen Religionsunterrichts.ß Trotz alledem sind die Rrsuitate in diesem Gegenstände wohl nichts weniger als befriet«qeno. Und was ist der wesentlichste Grund dieser geringfügigen Leistungen? Alle werden darin übereinstimmen, dass er in nicht» anderem als in der Willkür und Regellosigkeit zu suchen ist, mit welcher die Eltern dieser Unterrichtsfach behandeln. In einer guten Laune läßt man sein Kind theilnehmen am Religion»- unterricht, findet eine kleine Eollision mit anderen Pflichten oder irgend einem Vergnügen jtari, meldet man den Knaben auf der Stelle ab. Nicht» ist bequemer als das. Dem Religionsunterricht kann man immer ei» Schnippchen fchlagen, der glcichgiltigste Borwand, wenn überhaupt einer nöthig ist, genügt, vie Kinder dem bei der Versetzung dock! nicht maßgebenden Unterricht zu entziehen. So kommt es, daß manchmal '/, ja nur 74 der jüdischen Schäler Gebrauch von dieser Einrichtung machen Kein Mensch denkt daran, solche Erscheinungen mit GewisscnSzwang in Verbindung zu bringen. Die Motive sind weit gröberer Natur. Eigennutz und Mangel an Idealismus lasten den nicht gleichberechtigten und darum nicht für glcichwenhig gehaltenen Religion»- unterricht auf keinen grünen Zweig komme». Dir Schule räumt chm nicht den chm gebührenden Einfluß aus die Censur ein seine Cultivirung bringt keine sichtbaren Bortheile ein, darum macht sich kein Mensch etwas aus ihm. Nach den gemachten Erfahrungen sind nur in vereinzelt dastehenden Fällen GewisienSbedenlen für die Nichttheiluahme am Religionsunterrichte gelten!» gemacht!vorder.. Man nenne doch also das Ding beim rechten Namen und l;olc nicht so edle Waffen aus dem Arsenal der Gedankenwelt, um der Lauigkeit und Gleichgiltigkeit willkommene Hilfe zu bringen. * Religion ist keins von den Fächer», das eine Aussaat für die später« Brodernte bedeutet. Klavier, Schwimmen, Schliltschuhlaufe» gehören zu den dringendsten Bedürfnissen, die ihnen Schliff verleihen, darum müssen sie die Religion, die nur Selbstzweck ist, verdränge». Unter den nichtigsten, lächerlichsten Vorwänden schließt man die Kinder von der Wohlthat de; religiösen Unterrichts aus, für den die Stadt in anerkenne iswcrthrm Gerechtigkeitssinne aus freien Stücken gesorgt hat. Sollte wirklich einmal aus Gewistensrücksichten jemand eine Ausschließung bewirken wollen, so hat ja das Zwangsgcsrtz das nothwendige Ventil. Es genügt ja der Genuß des Religionsunterricht-von irgnd einer anderen Seitr, um eine TiSpensation zu erlangen.. Es wird ferner die angebliche Lehrernoth, an der eine allgemeine Regelung des Religionsunterrichts scheitern soll, in'» Feld geführt. In kleineren Städten, auch nicht in allen, mag es wohl hie und da an der geeigneten Kraft fehlen. Erne sehr wichtige Role spielen aber die großen und mittleren Städte, weil sie den Kern de- Judenthums in sich bergen und wenn das Gesetz nur den Großgemeinden zu gute kommt, so hat es sein« Aufgabe erfüllt. Der Lehrernoth würde bald abgeholsen sein, wenn überhaupt eine vor- Händen ist. Um ron Berlin zu reden, wo an Svvü jüdische Kinder auS — nickt etwa Gewissensbedenken,— sondern nur aus purer Lässigkeit ohne Religionsunterricht aufwachsen, kann man kaum, trotz der unaufhörliche« Lamentationen von der Stelle, wo unser Gemeind« geschicke besorgt werden, von einer Noch sprechen. Etwa 40 Lehrerinnen wirken nur an Gemeindeschulen, eine womöglich noch größrreZahl ist ohne Amt. Ein einjähriger CursuS genügt, sie alle zum ReligionS» unterricht heranzuzirhen. -Einig: Dutzend Lehrer dehöheren und niederen Schulamtes unl edensoviele Gemeinde׳ und Privatsynagogenrabbiner werde» sammt den 100 Rabbiuats- Kandidaten fürs erste׳ wohl au;reichen. Was die Sorge betrifft, »aß der Schulplan nur zwei Stunden Vorsicht — weswegKi gar nichts besser sein soll, — möchte ich diesen Einwanb mit dem Hinweis daraus widerlegen, daß der obligatorische Religionsunterricht uns die ganze Schuldauer, also mindestens 8 Jahre, einräumt