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Israelitische Wochenschrift · 1892-04-29 · 18 (29.4.1892) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
23 (1892)
Issue
18 (29.4.1892)
Date
1892-04-29
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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—^«8נ — snb von ihm gelesen haben, voller Verehrung und Hoch- Pachtung für ihn erfüllt sind, ihn für eine Zierde nicht nur ferm Gemeinde, sondern der jüdischen Kanzel überhaupt . erachten. Riihttdestoweniger fordert sein am ersten Tage de» HkhachststeS in der neuen Synagoge zu Berlin gehaltene und in der .Allgemeinen Zeitung de» JudenthuinS" verüffentlicht« Predigt zu einer Entgegnung heran», deren Inhalt, Rae wir hoffen, dem Ausdrucke geben soll, wa« viele wahre Kirrunde de» Iudenthum« erfüllt. Bor Allem erscheint es in hohem Grad« bedenklich, offen« LxtgeSfmgen, über welche die Meinungen der Besucher de» tsiottrShtmseaeiheilt sind, von der Kanzel herab zu besprechen - «ad zu denselben nach einer bestimmten Richtung hin Stell- «ng zu nehmen. Die Anwesenden dürfen im jüdischen HlottrShause nicht mehr wir ehedem mit lern Prediger in ei nen Disput eingehen, mit ihm ״■»«phaipel sein"; die Aus» flchrungen de- Prediger», so subjektive,. Auffaflung sie auch sif« mögen, schließen mit einem: Amen. Also geschehe e«! k>b dieser privtlegirten Stellung muß es t<r Aanzeiredner vermeiden, strittige oder mindesten« offene Fragen zum Gegensiande gottesdien,tlicher Betrachtung zu machen. Von der Kvnzet herab soll nur da» unverfälschte GotteSwort, da« binen Zweifel zuläßt, erschallen. Die Verfechtung von An» sichten gehört in den DiSkussionS-Saal. Wir fürchten nicht, mißverstanden zu werden. Die Worte ודנדת und ושננחם לברך תד sie gehören auf die Kanzel; die Nothmendig. dit der religiüsen Unterweisung kann nicht eindringlich genug ßchredigt werden. Aber ist die Einordnung diese« Unterricht« in den Lehrplan aller höheren Schule» von Staats- «׳egen auch eine Forderung unserer heiligen Religion, der Thora? Mit nicht«» — und wir wollen und dürfen von der Kanzsl nur Gottes Worthüren, nicht eine Ansicht und |ri e» auch bk de» erlauchtesten Predigers. Sonst ruft der- Irfk bei einem Theile seiner Zuhörer berechtigte. Zweifel und wo beginnt alsdann die Grenze; hebt er doch sinn« persönliche, sicher ja überzcugungsvolle, Ansicht mit dersrlben oratorischen Wärme hervor wie da« unbesttittene Gottes- R«rt; beschwör» er nicht geradezu die Gefahr herauf. Such L-oeifel an demjenigen zu erwecken, was uns Allen als wahr und unantastbar in unserer heiligen Religion gelten soll? »- Da» verhüte Gott, da« will, deffen sin» wir überzeugt, der geehrte Redner sicher nicht. — Rach diesen BorauSschickungen aber zu unseremThema selbst: Dir Einordnung des jüdische» Religionsunterrichts in den Lehrplan aller höheren Schulen von Staat-weg« n ist sowohl unauSsührbar al« auch de» wahren Interessen de« Iudenthum« nicht ersprießlich. Wir gehen von der Provinz Ostpreußen« aus. Boo de» 1v Städten der Provinz, in welchen sich höhere Lehranstallen, Gymnasien und Realschulen befinden, haben nur drei, in neuester Zeit vier, jüdische Religion«lehrer mit akademischer Bildung, fernere vier solche mit Elrmrntarlehrertsitdung, die übti«n entbehren überhaupt eine» eigentlichen Lehrer»; die betreffenden Gemeinden müssen sich mit einem -sugxno ernten KultuSdeamteu begnügen; ihr 3ixal wäre schon, «1 den Stand gesetzt zu werden, eine seminaristifch^ebildetr Lehrkraft für den Religionsunterricht ihrer Jugend zu ge- »innen. Pier soll nun den in den Lehrplan eiuzuführenden jüdische« Religionsunterricht ertheilea oder wer die qualifizirte Lrhrkrsst anstelle«? Die kleinen Gemeinden müffen ohnehin zin Bestreitung ihrer kultuellen Bedürfniffe da« drei- und »Ursache der staatlichen Einkommensteuer entrichten, oder giebt »pur sich de» naive« Glauben hi», der Staai werde in au»- H^chgber Weise hier eiutretea? E» wäre ti«S sicher ein Verlangen. Wir tüimten selbst, w,7m ua< «>a ^Negierung und Landesvertretung da« grüßte Maß de» rollen» entgegm gebracht würde, immer nur einen unserer BeoölkerungSMer entsprechend,« Zuschuß beanspruchen und wie weit kämen wir mit einem solchen? Aber auch in Groß-Gemeinden und Äroß-Städten ist dk Sache undurchführbar. Vm gewiß kompetenter Geik, dem Vorsitzenden de» Vorstand.׳» der Berliner jüdischen Ge- «einde, ist erst jüngst hsrvorge hoben worden, daß «S selbst dort an dem erforderlichen >zeei׳,neten Lehrer-Material behus» Gründung neuer Religionsschubn seiten« der Gemeinde fehle. Auch in hiesiger Stadt tnäi« es geradezu unmöglich, t« 4 Gymnasieir, 2 Realschulen, 1 höhere Bürgerschule. 2 Mittelschulen, 6—8 höhere Töchterschulen den Religion«- unterricht von den vorhanden«« zwei akademisch gebildete» Lehrern neben ihrer sonstigen amtlichen Thättgkeit ertheile» zu laffen und so wie hier dürste eS in Berlin, BreSla« Frankfurt a. M, Eoeln iZosrn, Magdeburg*) und anderen Gemeinden l<t Fall sein Man vergesir hierbei nicht, daß bk eigentlichen Religionsschulen immer noch daneben bestehen bleibe» müßten, um den hebräischen Unterricht zu ertheilen, den doch in«brsoni«re gerade die Herren Theologen nicht werden missen wollen. In den Lehrplan der Schule selbst würden dem Religionsunterricht wir dem der anderen Confessionen zwei höchs rnS drei Stunden eingeräumt werden können, in denen nur der engere sogenannte Religion«- und etwa Geschichts-Unterricht Platz finden würden. Wo blieb dann die hebräische Sprache und mit ihr dk Kenntniß unseres gotteSdieistliäzen Kultus; sind sich die betreffenden Antragsteller in der 6. General-Versammlung de« D. I. G.-B. hierüber klar gewirben? 'Derartige Forderungen und Anträge müffen, bevor sie gestellt werde», auf ihre praktische Durchführbarkeit hin geprüft meiden. T>er 8 6^ des Gesetzevoir 23. Juli 1847 hat unsere« Erachten« das allein Richtige zetroffen, indem derselbe bestimmt: ,Jede Synagogen-Gemeinl« ist verbunden , solche Einrichtungen zu treffen, daß eS keinem jüdischen Kinde während de« schulpflichtigen Alter« an dem erforderlichen Religion»- unterricht fehlt". Hier thue jede Gemeinde ganz und roll ihre Schuldigfeit und, wo die Einzelgemein t* zu schwach, da trete die Gesammtheit helfend eiu; aber StaatSzwang mit Nichten. — Da« Peßachfest bringt un« nur erlösende, befreiende Gedanken. Wir danken Gott, daß er uns vom Zwang« zur Freiheit**) geführt und perhorxSciren da« Umgekehrte; der Hinweis auf Andere vermag u»S nicht zu blenden! Zu der UnauSführbarkcit der Forderung tritt auch die Unersprießlichkeit derselben für die wahren Interessen d«S Iudenthum«. Wir haben cS im Jahre 1876 erlebt, daß auf da« Anstürmen von Seiten unserer orthodoxen Glaubensgenossen der Austritt aus der Synagogen-Gemeindt ohne gleichzeitigen Austritt au« dem Iudenthum uegen (sogenannter) ״religiöser Bedenken" gesetzlich statuirt wurde. Würde bei einem obligatorischer! Religion-unterricht von Staatswegeu «ich! diese Gefahr in« Unendliche gesteigert werden? würde der jüdische Bater Hildesheimer- >cher Observanz seinem Kinde den Religionsunterricht von eine« Lehrer k 1» Moybaum — wir schweigen von Klemperer — angedeihen lassen «ollen, oder möchten wir, die Juden freierer Richtung, den Unterricht unserer Kinder um» gelehrt von einem Lehrer der streng orthodoxen Richtung *)Hierin Ä. tann aud)nxr an ei tern der 3 agmtmfittt, a» Realghmafla» «td an der vberreallchule »er t»d. Stetig to«4>nuerrtcht Mts Stabfclset ne 2 fewtaariph geöttdtte» Lehrern!nhettt «rde»; die Schürer und Schülerinnen der anderen höhere« nnd mittlere» -chnlnt erhalten de» den. Unterricht in der chetaelade-Xettgionsschale. (Red.) -- Zar Freltzeü, atet nützt ptr villtür — eiagedeat de» Satzes: (»pr.d.«skerVl.*.)לךבן1וודיןוור»»־שדוסק גתורה r*

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