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Israelitische Wochenschrift · 1892-03-04 · 10 (4.3.1892) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
23 (1892)
Issue
10 (4.3.1892)
Date
1892-03-04
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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... - fl . ׳ «fiairat, we^erÄ« chinesische Religiv«! mit etn>a SV bi- 6V iRvQimtit und schließlich da» Juventbu« mit lv bis 12 Millionen Bekenner». Die andere« Religionen, wie z. B. Lie de< Zorvaster, spielen hier keine Roll«, sie sind zu un> bedeutend. DoS Ebiistenthu«, das Judenthum und derJSlam sind monotheistische, der Buddhismus und die chinesische Meli ginn sind polytheistische Religionen. Der Buddh'Smus ist «grntlich mehr eine panthcistischr Religion, da bei ihm ׳Alles Gott ist. Das Judenthum hat die religiöse Idee deS ׳«inen Gottes geschaffen, als deS höchsten und vollkommensten Wesen», welches als höchste Sittlichkeit gilt. Das Judcnthum chat sich seiner Zeit durch Einführung seiner Religion zur m»nzen damaligen' Welt in Gegensatz gesetzt. DaS Gesetz hat schützende Borkehrungen getroffen gegen den einzigen -GotteSglaubcn, welcher in dem VerheißungSideal seine sittliehe Beroollständiaung fand. DaS Ehristerthum hat eine neue Idee in die Welt gebracht, sie hat da- Zeremonialgesetz der Juden auSgrschaltet, und dafür den Glauben an die Göttlichkeit und Messianität deS Religionsstiftet S eingeführt. Beide Religio»en haben da».Ziel aller Propheten, die Idee eine« SottesreicheS, gemeinsam. (Schluff folgt.) fUfafc«, 22. Frbr. Anläßlich de» hier vor einigen Wochen erfolgten Hinscheiden» der verwittwcten Frau Becher ließ ihr Sohn, der Kaufmann Herr Moritz Becher hier, zu ihrem Seelenheil regelmäßig Morgens und Abends, in seinem Lause Gottesdienst abhaltcn. Durch eine Verfügung de» hiesigen jüdischen Kot porationSvorste Hers ivurde dem Herrn Becher, und zwar gestützt auf ein Mtnisterial-Regulatio zum -allgemeinen Landrecht, da- Abhalten de» Gottesdienstes in seinem Hause uniersagt. Der Korporation-Vorsteher hat. dem Bernehmen nach, obige Verfügung der königlichen Rca׳eru»g zu Posen zur Bestätigung eingereicht. Auch Herr Becher »audte sich beschwerdefahrend an die königliche Regierung und machte geltend, daß nach Artikel 12 der preußischen Verfassung vom 81. Januar 1880, Versammlungen zu aottetwiensllichen Zwecken in geschloffenen Räumen gestattet fmd. ' Man ist hier in vielen.Kreisen aus die Entscheidung der küniglichen Regierung sehr gespannt. Ale»«, 2a. Februar. Wie wir bereit» in der vorigen Nummer unsere» Blattes erwähnten, ist seiten« de» Herrn Justizminister» wegen der unqualifizirbarrn Berläumdungen, welche antisemitischersestS. namentlich durch die zu Leipzig erscheinende ״Reue Deutsche Zeitung', aber auch durch mehrere dieser Zeitung gleichgesinnte oder dieser in Gesinnung nahe-stehende Blätter, über fast alle bisher mit dem sog. -Mll« Buschhoffamtlich tefaßt gewesenen Beamten de» chiesige» Landgerichts verhreitet worden sind, an der zuständigen Stelle Strafantrag gestellt worden. Gleiche- Ist, ׳wie wir zuverlässig mitthmke« könne«, seitens der Herren Persönlich, sowie auch seiten» de» .augegriffeneu Herrn Ver- «heidi-ns de« ongeschuldigte« Buschhofi geschehen. ES steht ' -somit zu erwarten, daß de» Verbreitern dieser Niederträchtigen - Lügen die ihnen gebührende Sttafe zu Theil werden wird. -I» Interesse der öffenl sichen Sicherheit wäre e» dringend »iiuschenSwerth, daß auch die Erfinder derselben, welche sich bisher mtt allerdings etwas durchsichtig gewordenem Mantel seiger Anonymität behängt haben, so «rmittelt würde«, daß st« bk Folgen ihre» gewissenlosen Treiben» »u!osten be- ' Kimen. »Rach den von un» ««gezogenen Emrndigungen- — schreibt da» hiesige Kreisblatt — ,kann «# keinem Zweifel «teruegen. daß am hiesigen Platze sich ein Mensch befiudet, H«rl zunächst theil» ganz erlegene, theil» der Wahrheit bei »eitrmnichtnahe kommende Berichte nach Tanten hm ver- . sendet. Dott werde« diese Mitlheilungen zum Theil in dem in Tanten erscheinenden ״Boten für Stadt und Land" ver- «streitet,׳ zum weit größten Theil werven sie aber in die -antisemitischen und diesen affiliirten Blätter lanzirt. Di« z^aatisrmitischen Blätter machen auch kein Hehl daran-, zu!-oakären, dag sie die Berichte von einem dortigen Geistlichen, , «piritt» rector de« in Tante« erscheinenden Blättchen», 1 ׳' i ׳r erhalten. In es «er;1111 vorliegenden Broschüre wird «ehrmalS auf diese ״Toni» «er Quellehingewirsen. Fragen wir nun die Leute, die e» wissen können, wer ist denn der *piritaa ract-or de» .Boten für Stadt und Land-, so wird un» Herr Kctplan Breßer zu Tanttn genannt. Wir können e» nicht glauben, daß en> katholischer Geistlicher einer solche» Verblendung anheim (;(fallen fein sollte. Wir hoffen vielmehr, daß Herrn Kaplan Breßer — der Herr ist e» sich, aber auch seinem Stande gegenüber schuldig — kurz und bündig erklärt, daß er >:S nicht ist, der der ״Deutsche« Ztg." die durch dieselbe verbr׳:iteten Lügenberichte übermittelt kwr. - Mit den Details dieser ebenso verlogenen al» frivolen Agitatioi, hiben wir unS bisher nicht besaßt und werden e» auch in der Zukunft riichr thun, einerseits au» Ekel vor einem derartigen Treiben, dann aber auch, weil wir der fiften Ueberzeugung sin), daß in den Augen de» urthtil»- fähigen TheilcS der hiesigen Bevölkerung da» Vertrauen zu der Ehrenhaftigkeit und Unparteilichkeit der angegriffner» Herren und zu der Unantastbarkeit der Rechtspflege durch da» Geschrei dieser von ihtrr Leidenschaft verblendeten Menschen nicht geüiidert werden kann " — Wir wollen übrigen» noch bemerken, daß die (auch von uuserem Blatt) gebrachte Rachricht, die Verhandlung xegen den Angeschnldtgten Buschhoff werde in der am 7. März beginnenden SchwurgerichtSragiiiig stattfinden, cingc^ogenkk! Erkundigungen nach» irrig ist. L -tzrwelter, 28. Februar. (Or.-Corr.) Die beiden vier erscheinenden Zeitutgen, da» amtliche KreiSblvtt und da» klerikale BolkSblatt. veröffentlichen in ihrer neuesten Nummer vom .7. d. M. folgende Zuschrift: .In Nr. 22 Ihrer -Leitung bringen Sie über den Tanteuer Knabenmord eine Mttthetlung, die nur einer tilgen■ haften Quelle entflossen ftin kann, und welche', dir jüdische Religion zu verdächtigen geeignet erscheint. De« gegrntlöer ersuche ich Sie, aus Grund de» & 11 de» Reichögesetze» über die Presse vom 7. Mai 1874 um Aufnahme folgender Berichtignna: 1) Die jüdische Reflicöon kennt kein ״rituelles״ Reinig« eine» Höuse» oder eine» lerller». Auch bei den Juden and der Schmutz inittelst Bes!11S oder reinen Waffer» beseitigt, genau wie bei ihren christlichen Mitbürgern. 2) Eine Sitte, vor dem jüdischen Neujahrsfest einer׳ sog. Hau-putz vorzunehmen, existirt nicht, wohl dagegen vor dem Osterfest« (Passah).') Da letztere» «der bekanntlich im März bczw. April gefeiert wird, der hier fragliche MordW ‘ ‘ ‘י' י ׳״ ־'־' "8 werden, welches der Zeit nach geeigneter für ihre Zweckerschien. 8) ES ist eine boshafte, niederträchtige Verleumdung daß rin Jude einen .-rjtutllen" Mord begehen könne. .$«* Judenthum, welches deg Welt zurrst einen Bott und!sie zehn Gebote verlündet mtt kennt ut dieser Hinsicht nnr Ine eine Vorschrift: ״D» sollt nicht ttten." ״Früher —> und noch jetzt in China — witde dasselbe wahnwitzige Märchen gegen die Christen verbreitet. Ter Glaube an einen ״rituvta" Mord steht meine» Dasürhaltvr» auf derselben Höhe wie!)er Hcxenglaube, bekanntlich ik traurigste Verirrung de» menschlichen Geiste», welch« die Geschichte zu verzrichnen hat. A. Gottschalk." Dieses energisch« und unerschrockene Vorgehen de» Syuaaoaen-vorswherg Herrn Goltschalk, verdient unseren vrllstne Bmfall und dürfte überall empfthlenSwetth «!scheinen, wo die Zeituugen uavesehen entisemttischr- Lügenberichte ans Nehmen nab verbreit«. Wir JtzSyt machen der Presse gegenüber vel zu wenig Gebrauch» von dem K 11 de» vo» erwähattn ReichSgesetzr». K *) Sint solch« S'.tK M ,Hau»putz<>»»" 1'«: Ixm Passahiepe Ist un• nicht («rannt. (Red.) ׳

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