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Israelitische Wochenschrift · 1892-03-04 · 10 (4.3.1892) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
23 (1892)
Issue
10 (4.3.1892)
Date
1892-03-04
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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«rbstch schreibt aus einem fast gleichen Anlatz, wie der setzt tatfl die russischen Ausweisungen gegebene, unter dem 8. C*t. 1872 an seinen Herzensfreund Jacob Auerbach: .Berlin, 6. Oetober 1872. Ich war äus gestern Abend zu einer Sitzung dcö rnmänifr» Comitö'S eingeladrn. Ich traf die Notabel» der hiesige» nieiude. Wir traten bald in d e Verhandlung ein. Zu nätlist sind 11 Personen a»S Bukarest hier cingclroffcn, von Welxotto empfohlen, die nach Amerika anSioander»!vollen, sind für ivelchc wir nun die Ueberfahrtsgrldcr l!ewilligte», Ichn: daraus ein PräcedeuS schaffen zu wollen. Dann kain ' d«c grosse Frage des Kongresses in Brüssel. Zunächst wurden yerjerschütiernvc Zajchristen verlesen. 18 OVO Mensche», meist Handwerker, wollen auSwondcni und Peixotto schieibt, das die Zahl aus IOO000 anwachsen wirk, während die ge. sammle Einwohnerzahl der Inden in Rumänien sich aus drei 250000 belaufe. Zum Kongresse in Brüssel, der Ende dieses Monats ftaitfinden soll, sind Deputirte aus London. Amsterdam, . Paris, Wien, Berlin und voraussichtlich auch ans New-Nork «nsiemeldet Die rumäniscl-c Regierung will die AuSwandedlllg befördern. Nachdem mehrere Andere gesprochen, nahm ich das Wort und füyrtc aus, datz es von Peirotto voreilig Mir, eine MaffenanSwanderung derart zu significiren und in’* Werk zu setzen. Ich glaubte im Namen der Andere» und in meinem eigenen auSsprcchcu zu dürfen, datz >vir über di« Fraee der MassenauSwandernngeu noch nicht entschlutzreis!cieii, ja, ich halte diese Anregung für gefährlich. Es ist doch eine Art vo» Berjagmig und kau» böse Folgen haben. Was soll geschehen, lvcnn über's Jahr in tSalizic» öder sonstwo eine grotzc Judenverfolgung ausbrich:? Soll da wieder der Eongrrtz die MassenanSivanderniig kwerf. sl.lligcn? Und wird nicht dieser Vorgang von Demagogen o,d Pfaffe» zu Greueltdaten benutzt werden? Herr Peixvttv hat nicht das Recht, ein so schwieriges Problem ohne Weiteres i» die europäische Welt hineinzunxrfcn. Hat der Jude einen »rechten kosmopolitischen Zug, so hat er doch auch einen pa n lotischen. Durch diesen Gedanken der Massenaudivandcrung wird etwa«Zigeunerhaftes in die Stellung der Juden acfcacht. Das ist sehr gefährlich, und ich erinnere mich an> »krerseits, datz, als man einmal einem Jndianerstamm vorsthlng aiiSzuwandern, die.Häuptlinge erwiderten: ,Jawohl! Acht uns tau» aber auch die Gräber unserer Vorfahren׳ iiitl" So ist'S. Wir sind ist das Land eingewurzelt, wo msere Eitern und Vorfahren im Grabe ruhen. Diese Frage erMasienauSwanderung kann also nicht so kurzab behandelt tkrde« und ist der reifften Klärung bedürftig. So und «och viele« Dazugehörige brachte ich vor, uud ich bin leider!och immer so, daß mir Leib und Seele dabei zittert. Ich lind mnnentlich in Dr. Kristeller und Dr. Neu mann twirme Unterstützung." Da« mögen sich die Herren Eiferer und Anhänger des Ilatronal-JudenthumS", die jungen, noch nicht zu reifem denken gelangten, wrc diejenigen, welche vielleicht nie über Folianten hmausgejehen und von den wirkliche» Berimffeii in und außer dem Baterlande keine blasse Ahnung len, oder die aus sonstigen Gründen dafür rintreten, einal zu Geivisicn führe». Mit Leuten aber, die hierfür kein erständniz haben, die aus irgend welchem Grande ihr ftfertaRlt das ist dasjenige Land aufgeben, dem sie und Hre Vorelter» durch Geburt und Antheilnahme au allen >en Kindern dieses Landes obliegende Pflichten angehörcn, iuit diesen Leuten giebt es keine DiScussion mehr in dieser Hrispiellos traurigen Angelegenheit, so weilig al» man mit feien noch discutiren kann, die ihren Vater oder ihre Mutter «infgeben. felbft wenn diese ihrer Lltrrnpflicht nicht mlchkmnmen. Mer je in seinem Herzen, Fühlen und Deuwn, in seinen Mkgsten Wünschen, in selnem Sehnen und Hoffen sein Vaterland aufgiebt, auch wenn cs ihn anfgiebt. dem ist eS .Me das Vaterland gewesen, an dem verliert auch da» letztere keinen' kt bst tiüs unfrrr Sgmvachje nicht zu rechnen. Der Gegenstand ist zu umfassend, als daß er sich über diese wenigen Andeutungen hinaus iu den engen Rahmen eine» Zeitungsartikel« spannen lietze. .Heute galt <S mir, nur auf das Bedenkliche, Unkercchtigtc und Bcnvet flicht in d:n Bestrebungen jener unreife» ol>cr nrtheilslosen Schwäimer uud ihrer G.folgschost hiuzuwcisen. die sich über das Unpatriotisäse ihres Denkens und FühstnS durch tas .Ideal׳' eines n:u zu gründenden papierenen jüdischen Staate«*) Inmoegtänschen möchten, und daneben z» zeigen, »sie übel an1>ebracht - selbst in bester Absicht — eine Jnschntznahme i»t. wie sic Herr Caro nach seinen jängsten AnSsührungen in dieser Stelle Jenen an׳ gedeihen lassen möchte. Wg. Gerichte Rftfr GOrresP«m!tzeNse«. Dsw»fcht««d. Wl»gb«-»rß,!.März. Wir bringen eine soeben uns zu gegangene wichtige Verfügung kr Königlichen Regierung zu Düsseldorf zur «rnntnift uns,:rer Leser, da dieselbe unzweifelhaft auch viele jüd. Väter uud Schüler betrifft, denn wie der Herr CultuSininister auch bei dcn Berathuiigen über das PolkSschulgesetz in der Commission betont hcit, gehören fortan auch die Jude» zu den staatlich anerkannten Religion»- gesellfthastrn. Die Verfügung, lveichc besonders Mitglieder, die aus einer Gemeinde atiStreten sowie Kinder aus gemischten Ehen im Auge haben dürfte. lautet: ״Düsseldorf, 28. Januar 1892. Der Her!.׳ Minister der zcistlichen :c. Angelegenheiten hat i» einem Erlaß vom 10. d M. bezüglich des Reli» giouS- UnterrichtS der schulpflichtigen Kinder solcher Elter», ivelchc iu gültiger Form aus einer der staatlich anerkannten RcltgionSgesellschafte« ausgetreten sind, ohne einer anderen staatlich anerkannten Rrligionsgcscl lschaft bcizulrrten, folgendes beftimmt: 1. Der Vater eines schulpflichtige! Kindes ist selbst tarn!, wenn er für seine Person einer staatlich anerkannten ReligionSgeiellschaft nicht angehört, gleichwohl verpflichtet. taS Kind an dem Reliaionöitntetricht in der öffentl. Volks schule thciluehmcn zu lassen, sofern er nicht d.׳n Nachweis erbringt, daß für den religiösen Uinerricht de» Kinde» anderweit »ach behürdlichcin Ermeffcn in ausreichender Weise gesorgt ist. 2. Ei» Gleiches gilt vo» solchen Kindern, wtlche sich nicht irt. väterlicher Erziehung befinden, sondern dem ErzichungSrechte der Mniter, eines Vormundes oder Pflegers unterstehen. Sofern jedoch d«:rjenige Elterntheil, taffen religiöse- Bekenntntß nach Maßgabe der -geschlichen Vorschriften über die Kv« fessionalität de« dem Kinde zu crt bei lenden Religionsunterrichtes entsöheidet, zu de»! für diese Entscheidung mahgedenLen Zeitpunkte einer staatlich anerkannten ReligionSgesellffhaft -angehört hat, darf auch der religiöse Unterricht des Kindes, gleichviel ob derselbe in der öffentl. Volksschule oder als anderweiter Ersatz» unterricht stattfindrt, nur iu einer dem Bekenntnitzstanoe der betreffenden Religionszefellschaft entsprechenden Weife erfolgen. «) Hä ewblödet sich «ich« eia iu dentschec Lyra che geschrieben«» jüdische rilan tu seiner bie»«sch«Utchen Nawmer eine» Leitartikel: »Die «ü-Uehr der JSr—lite» «ch tzalLöinazu bilagen. der »I! de« Lahe beginnt: .ES klinge so päntdoz, »4 will, so behaupt« ich doch, bah «« iüdticheisttt» an der Kit sei, an di« Nüäerwerdang Pal" ftiäa'S für dl«!Anden zu denirn" — »nd mit de». Worten!chUesit: — .so dürste der Tag wohl nicht mchr so fern sein, an dem di« Jude» in Wirtlichkeit wieder nicht all ein Staat im iStnat«, sonder« al« ei» schließlich jührrn,' und daß die s^p». .Ls raklrrein«' nur ein« Bor. stacht der RachrwerbuitgS'Zdce darum: princlpü« ob«U'.

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