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Israelitische Wochenschrift · 1892-01-22 · 4 (22.1.1892) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
23 (1892)
Issue
4 (22.1.1892)
Date
1892-01-22
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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־'*י Pfründe haben, — der anvertraute Gelder unterschlagen oder derarige Betrügereien verübt hätte? *.'■ Diese Fülle sollen nur dazu dienen, unfere antisemitischen;..־ Gegner zu belehren und zu warnen, doch ja keine Verun» r Äimpfungen auf das Gesammjudenthum zu häufen, wenn Einzelne fich vergehen. Die oldeaburgischen Pastoren predigen laut Ä! und deutlich: Ein jeder kehre vor seiner eigenen Thür! st .״& Gerichte ««-> GtvrtfptMhenten.?D«»tsch1«md § MMugdeluig Bezüglich^ des neuen ״Volksschulgesetz- Entwurfs" sind unS mehrere Artikel zugegangcn, welche sie Beziehungen desselben zur jüdischen Schule hervorhel>en, und gar große Grfahren für den jüd. Religionsunterricht darin erblicken; aber den geehrten Mitarbeitern lag bei ihren Aus- «rbeitungen nur der ״Gesetzentwurf״ vor, nicht auch seine ״Motive". Wir geben zu. daß der Wortlaut des ersteren die schlimmsten Befürchtungen zuläßt, besonders wenn man die betr. Paragraphen des neuen (Zedlitz'schen) Entwurfs mit dem vorjährigen Goßler'schen vergleicht. Wir stellen sie der besseren Ucbcrsicht wegen hier einander gegenüber: Goßler: K 14. Bei der Einrichtung Ser VoikSschuIen sind die konsessionellen Lerhälintffe m!glichst zu berücksichtigen . f Grundsätzlich soll kein Kind ohne den Relialonsunlerrtchl seines Bekenntnisses bleiben. Zur Theiloahme an einem an» deren Religionsunterricht dürfe» Kinder nur aus Antrag der K. Eltern oder deren Siellvertretrr zuaelaffen u>«rd«n!׳ ,<׳׳ Sind Kinder verschiedene^ Re- '&,■ Ugionsgeselljchasten in einer Bolksschule vereinigt, so ist mög- Uchp für dt« Angehörigen einer , jede» von ihnen ein besonderer l'S-r Rrtigionsunierrichi einzurichten,!»'•:, tonn nicht ihre Zahl n>«niger!j-'. - als fünfzehn betragt. Erhören die betreffenden Ikinder «eoer der evangellschen noch M . der katholischen lkirch« an, so be- 7.'- darf es außerdem in der Regel kr. des Antrages seiten» der zustün» ^, di««» Organe der Religionsge- ^sellschosi und de« Nachweises et» Stt“■ ' Ander einer RrligionSaesellschast s^7 , in einem Gchalbezirt« über sechiL^'<»tg steigt, kann di« Schulaus- »Sv m(w Hürde die Errichtung einer . delaerderrn Volksschule für die» . selben anordnen. Zedlitz: 8 >4. Bei der Einrichtung der Volksschulen sind die conjessionrllen Berhältniffe möglichst zu berücksichtiaen. Der Regel nach soll ei»! Sind den Uuterncht durch einen Lehrer seines BekenntniffeS empsange». So weit nicht an einen Orr bereits eine anderwelle Schuloerfaffung besteht, sollen neue Boiksschulen nur auf konfessioneller Grundlage eingerichtet werden. Di« vorhandenen Bolksschulen bleiben, vorbehaltlich anderweiter Anordnung im einzelnen Falle >8 6), tu ihrer gegenwärtigen Bersassung bestehe«. 8 lö. 380 die Hahl der Schulkinder einer vom «taale anerkannten Religtonsgejellschafr in einer Schule anderer Sonsession über dreißig steigt, kann vorbehaltlich der Bestimmui.g des K 11 de Rc-׳ gierungsprSsident bet Zustimmung der Gemeind« (GutSbezirts, Schul» verband««) di« Errichtung einer debesonderen Volksschule für dieselben anordnen. Die gleiche Anordnung hat zu erfolgen, wenn die Zahl über sechzig steigt. Die versagte Zusttmmung kunn bet ländlichen Schulde» jirken durch den Bezirksausschuß ergänzt werden rung des zuständigen Organ« der betreffenden Re» ligionSa« ellschaft rinzuholen, daß gegen die in den: Buch« enthalten« Lehre nichts eiuzuwenden sei. Endlich haben 3. die von den Religionsgesrllschoste 1 hierzu beanslragten Personen da« Recht, dem Religionsunterricht in der Schrie beizuwohnen, durch Fr,ixen sich von der sachgemäßen Ertheilung und von den Fortschritten der Rinder zu überzeugen, den Lehrer nach «chluß de« Unierrich s sachlich zu berichtigen ind bei der Schulentlehun; der lkind-.r an der Feststellung »er Zeuguisse in >«r Religion mitzuwirken 8 13. Der Religionsunterricht wird nach der Lehre derjenigen > Religiousgesellschast ertheilt, welcher die Schüler angehören, di« ihn ^«Utzfangen. 117. Den Religionsunterricht -1» der Volksschule leiten die : betreffenden ReligtonSgesellschaf- 'te*. Demgemäß erfolgt 1. (Unführung neuer Lehrplärre in Bezug auf den Religionsunterricht i« Einvernehmen mit den znstän» digen Organen der Reltgionsgesellschast. »er der Einführung neuer . -"1 d.» «dt» Mt CrfM» § 17. Ohne den Reltgtonsunterricht durch einen Lehrer seine« Bekenntniffes soll grundsätzlich kein Kind bleiben, welche« einer vom Staate anerkannten Religion«» Gesellschaft angehört. ZurLheilnaymeaneinema a de re n Religionsunterricht dürfen Linder, welche einer vom Staat« aner» kannte» Religionsgesrllschast angehören, nur aus Antrag der Eltern oder deren Stellvertreter zugelaffen werde«. Sind Linder verschiedener vom Staate anerkanater Religion«» gesellschaften in einer Volksschule vereiniat, so ist möglichst für die Angehöriger! einer jede» von ihnen ei» besonderer Religionsnnterricht «inzurichten, wenn ihre Zahl fünf. zehn übersteigt. Linder, wtlche nicht einer vom Staate anerkannten Religionsgesellschast angehören, nehmen«« dem Religionsunterricht der Schul« Theil, sofern sie nicht seitens des Regierungspräfi- Leuten hiervon befrei» werden. Diese Befreiung mutz ersolgen, wenn seilen« der zuständigen Oeaane der beireffenden Religionsgesellschast »in bezüglicher Antrag gestellt und der Nachweis erbracht wird, daß den Lindern in der ihrem Bekenn tnißstande entsprechenden Form und durch «inen nach der Ähr« ihres Bekenntniffes vorgebilderen, auch im Uedrigen besähigten Lehrer Religionsunterricht ertheilt wird. An consessionell eingerichteten Schulen dürfen nur Lehrer der betreffenden Eonscjsion betchäsrigt werden. Diese Borschrist findet aus den für die Linder einer anderen Eonseffion anzustellevdeu Religionslehrer keineAnivendung. Die me sten aus dem 8 gezogenen Consrqumzen und gehegten Befürchtungen schwinden, wenn man in den ״Motiven" zu diesem Paragraphen folgenden Passus liest: ,Was 1>en Begriff der ״vom Staate anerkannten" Religionszesellschaften betrifft, so sind hierunter nach der geschichrlichen Entwickelung zu verstehen: einmal die öffentlich aufgenommencn bevorrechtete>1 Kirchcngesellschaften, nämlich die evangelische und katholische Kirche, soiann die aufgenommencn konzessivnirten Kirchengesellschafter, wie die Herrenhuter u. s. w, endlich die früher sogenannten ge« duioeten NcligionSgcsellschaften, wü die Mennoniten u. s. w. und die Juden." Wir wirnen deshalb vor einer voreiligen Berurthcilung des Gesetzentwurfs. Wir werden denselben, insoweit er das jüd. Schul- und RcligionsuntrrrichtSwrsen betrifft, in nächster Nr. an der Hand der umfangreichen Motiv: einer entgehenden Besprechung unterziehen. 8. A«rtt«. Als kurze Zeit nach der Veröffentlichung meines Artikels wider die ״Palästina Rccolonisation" in einer viel gelesenen hiesigen Tagcszeituug vom -8. Juli 1891 die Katastrophe in Palästina hcreinbrach und daS Einwanderung»- Verbot vom Sultan erlassen wurde, kam jene mit allen Mitteln des Fanatismus ins Leben gerufene Wanderung der russischen Juden nach Palästina zum Stillstand. Vtan hätte nun erwarten können, daß die Palästina- Recolonisatvren die inzwischen verflossene Zeit dazu benutzen würden, um die Opfer ihres leichtfertigen Verfahrens mit Anbietung aller Mittel vor Noth, Elend und Hunger zu schützen und jenen Menschen, nachdem sie einmal nach Palästina verschleppt worden waren, eine Existenz zu gründen. Nichts von alledem ist geschehen, wie die aus Palästina einlaufendrnBerichte von Noth und Elend es lehren. DieHerrenPalästina-Recvlonisatoren beschränkten sich daraus, für jene Opfer ihres Leichtsinns bei all' und jedem betteln zu gehen, den Unglücklichen auf anderer Leute Kosten ein dürftige» Almosen zu geben, welchezum verhungern zu viel, zum leben zu wenig war, um sich ob dieser vollbrachten Helden« thaten als Retter des Judentums gegenseitig anzuräuchern. Eine kleine Anzahl russisch-jüdischer Studenten, welche unter dem Rufe: ״für Iwan und Israel" mit den rnssischen Revulutionären geliebäugelt hatten und da» heutige Elend der russisch« n Jude» zum großen Theil mit verschuldet haben, begann sogleich nach dem Anfänge der Judenverfolgungen sich als ״jüdisch-nationale" Partei zu aeriren. Den närrischeu Gedanken die,er revolutionäre׳: Atheisten machten zahlreiche Personen in Rußland, die in verzeihlicher Weise jedem Strohhalm als Rettungsseil ergriffen, zu dem ihrigen, und jetzt haben e» die mattgesetztrn Palästina«Recolonisatvren aller Läulxr für opportun gehauen, zur Wiederbelebung der Palästu.a-Beweguag diesen Nationalitäbized.inken in ihr

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