Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift · 1891-05-07 · 19 (7.5.1891) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
19 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/6492344-5935076-5959659--0621-5374394
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

_ Abneigung gegen jüdische Geschworene bekannt gemacht hat. S>«§Mw§, 28. April. Einem Wunsche bti Herrn Rektor a. D. R. Dietlein entsprechend, bringe« wir au» eine« an nn» gerichteten Briefe desselben da» Nachfolgende hier zum Abdruck: .Halle a. 3., den 21. April 18‘Jl. Sehr geeäner Herr! . . . 9U» wir, «ein Vrukrt Waldemar und idt, vor 2k,Jahren da» beiressende Lesestück von Peler Hebel in unser BolkSschullesebnch ausnah««*, war eine sriedllchere Zelt für die verschiedenen Religtandtzesellsch«sie», alb — «»tt sei'« geklagt! — heutigen ragen. Wir legten grobe» Verth aus klassisch« Räthsel und glaubte» daher auch den humorvollen .Rülhselhauhel- Hebel» mit ausnehmen zu müsien. 30 wenig Hebel de» .Eintriglichen RLihselhandelin judenseindlichem oder gar verütbtlichem Sinne gedichtet hat, ebensowenig ist er in solchem Sinne von «*4 at» Lesestück für unser Volksschullesebuch ausgenommen worden. DawalS hat da« Leseftück daher auch nirgend« Anstob und Aerger er- /regt. Ander« ist e« allerding» heute, wo der deklagenbwenh« AntifcmttWmu« so viele traurige »nd gisidustende vlüthen treibt Wir haben die« auch längst erkannt und daher da» betressend« Lesestück in di« übrigen Au»gabru unserer Lesebücher: in da» 2bändige, :!bändige und?thrilig«, nicht ausgenommen Bei der Reubearbeilung de» einbändigen Bolk«schuüel«buche», da« noch Ini Lause diese» Jahre» erscheinen wird, ist e» auch au« diesem entfernt morden. Da Sie «einen Raine!» u»ler den Mitgliedern de« Perein» zur Abwehr de» An»is«miti»«u» gesunden hoben «erden, so >v«r schon au« diesem Grund« di« Entfernung de» besagten Lesestücke» au» dem Volkschullesedache geboten. Wollten sie vielleicht, ich bitte inständig darum, in Ihre« geschätzten Blatte eine Rotiz darüber bringen, dost da« betrefiende Lesestück fernerhin au« unseren Lesebüchern gestrichen ist, so wiirde» Li« «ich dadurch zu vielem Danke verpflichten. Mit aufrichtiger Versicherung meiner Hochachtung zeichnet Ihr ergebenster R. Dietlein.- Merk«. Dic PetitionSkommission des Abgeordneten- Hause» hat über da» bereits erwähnte Gesuch des Rabbiners ^!. Maybaum schriftlichen Bericht erstattet, den wir seiner prinzipiellen Bedeutung wegen in den .Hauptsätzen hier init- Iheilen. Der Petent brantragtt: I. in erster Linie — auSzusprechen, dab die Vorrechte au» den jsts IS und SS Titel II Theil IX. A. L -R auch den von preußischen - Lwaagogengemeinden angestellten Rabbinern zusieden, und «ine dahin ׳Hweade Resolution der StaatSregierung zur Berücksichtigung zu über- 1. in uoeiler Linie: die Staaltregirrung zu ersuchen, thunlichst ׳'bald einen Gesetzentwurf vorzulegru, welcher di- Ausdehnung der zu ' I genannten Borrechte auf die von preußischen Synagogengcmeinden!«»gestellten Rabbiner -»«spricht. Bei Begründung seiner Petition sucht zunächst der Petent den? Hanptanirag durch AuSsührnngeu zu rechtfertigen, au« welchen hervor- » soll, daß al» ein« Folg« der neueren Gesetzgebung die voreraten Bestimmungen de« Allgemeinen LandrcchtS, nämlich Theil II Itcl 11 1׳ K IS. .Die bet solchen- — nämlich vom Staat ausdrücklich ausgenommenen — .Kirchengesrllschosien zur Frier de» SotteSdieastr« de» stellten Personen haben mit anderen Personen gleiche Rechte.- » SS. »Die Geistlichen der vom Staate privileginen Kirchen- -gesellschasien sind, ai« Beamte de« Staate«, der Regel nach von den persönliche» Lasten und Pflichten de« gemeinen Bürger« frei- — auch auf Rabbiner Anwendung finden mübtr». Die« folge 1. au« An. 12 der BersaffuugSurkund«, welcher den Genuß der bürgerlichen und slaaisbürgrrlichen Rechte für unabhängig von dem religiösen Bekennwiß erklär« und somit den Unterschied zwischen den öffentlich ausgenommcnen und den nur geduldeten Kirchengesellschaften ' ia s» »eit beseitige, daß jene« Privilegium sorlsalle: 2. au« dem zum Reichsgesetz gewordenen Gesetz vom :!. Juli 186», welche« bestimme: .Alle noch bestehenden au» der Verschiedenheit MS reltgiösen Belenntnisie» bergeirileten Beschränkungen der bürger- : lichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben.- Seien somit durch die (Gesetzgebung jene ursprünglich den (Seistglichen der sogenannten privileatne» Kirchen «ingeräumren Privilegien ' «hoben, s» folge daran«, daß »an den Rabbinern nunmehr dieselben einräumeu müsse, welche den Geistlichen der Privilegs«»« Kirchen Wollt« «an aber davon. auSgeheu, daß di« gegenwärtige Lage ' «ng da« bestehenden Zustande zur Seit« steh«, so ^rächen twch üb,r«t.P»d. 8MM« tafttt, eine solch, «teichstellun, durch Re Gesetzgebnng herbeiznführrn, worauf »er eventuell« Antrag ziele. Der Bericht der Kommission bemerk dazu: .E» sei oorauSgrschickt, daß da« Abgeordnetenhaus sich scha« tu frühere» Jahren wirderholt mit gleichartigen Petitionen zu befasse« gehabt hat. 1863, 1866, 1867 und zuletzt 1888. In alle» Mtfra Fällen hat sich da» Hau» dahin ausgesprochen, daß die »den a»geführten Bestimmungen de« A. L.-R. durch dir spätere Gesetzgebung nicht, namentlich aber nicht mit der Wirkung ausgehoben seien, daß dt« darin «nthalicne» Vorrechte aus andere Per!onen ol» die daselbst genannte» ausgedehnt worden seien. Auch mit dem evrnt. Antrag hat sich׳»«»- Hau« bereits beschäftigt und dir damalige Petition der königliche« «taatSregierung al» Material für eine künftige Lommunalftruergesetz» gebung überwiesen. Auch bei Verathung der vorliegenden Pentis« gaben dieBertreter derSlaatSregierung übereinstimmend ihre Gr» klärung dahin ab, .daß «ach der Ansicht der Regierung die — i» Wesentlichen aus die Befreiung von der Entrichtung persönlicher G«- meindeabgaven deschränlren - - Vorrechte der sogenannten privileairtan Kirchen durch dir später« Gesetzgebung nicht aufgehoben, am allerweutRdyr aber aus die Rabbiner oder andere geduldete Religionsgemeinschaft«» «»«gedehnt seien.- Dieser Auffassung hat sich dir PetitonSkoinmissiou ohne Widerspruch angrschloffen. Es ist — heißt cs im Bericht— nicht erfindlich, wie die von dem Petenten behauptete Aufhebung von Vorrechten durch die spätere Gesetzgebung die einer solchen Aufhebung direkt widersprechend« Wirkung der Au», dchnung auf andere Kategorien haben sollte. Wa< nun den eventuellen Antrag betrifft, so wurde in der Commission zwar nicht vcrkannt, daß mancherlei BilligkritSgründe für eine Gleichstellung der Religionsdienrr der übrigen geduldete» Religionsgemeinschaften sprächen. Ein Antrag aber, auch die vorliegende Petition der königlichen Staatsregierung al» Material zu überweffcn, wurde nicht gestellt. ES wurde erwogen, daß eine Veranlassung um so weniger vorlieg«» als einerseits die königliche StaatSregierung auf Grund de» früheren Beschlüsse» aus dem Jahre 1888 bereit» im Besitze de« erforderlichen Materials sich befindet, anderrrsett» auch die Petition, insofern sie lediglich eine Gleichstellung der Rabbiner mit den Geistlichen der privilegirten Kirchen anstredt, auf die Religionsdiener anderer Religionsgesellschaften a'-er keine Rücksicht nimmt, hinreichende Veranlassung zu einer solchen Ueberweisung nicht bietet. E» wurde vielmehr einstimmig beschlossen, zur Plcnarberathuog den Antrag auf Uebcrgang zur Tagesordnung zu stellen. 4i»if»8««g, Nm., 22. April. (Or.-Lor.) Der Bericht aus Flatvw in Nr. 16 d. gesch. Blatte» hat hier besonder» interessitt, weil der in demselben so ehrenvoll erwähnte Dr. PeyserVorsitzender unsere»Synagogen-Gemeindv-Borstand«» ist. Gestatten Sie mir daher gürigst, über den Vorfall in Landsberg a. W. noch «ini«, theils berichtigende, theil» ergänzend« Nachbemerkungen. Der durch da« mannhafte Auftreten des Herrn Peyser in jener socialdemokratische« Versammlung geübte .Kiddusch Haschemwar von größer« Tragweite, al» aus oem angezogenen Bericht sich schließen läßt. Die Veraulassur.g war folgend«: H«r Dr. Peyser. welch« nicht, wie es dort heißt, Amtsricht«, sondern praktisch« Arzt und Medizinalbeamter (Kreiswundarzt) hiersetbst ist und sich durch langjährige», gemeinnützige» Wirken u» da» öffentliche Wohl sehr vndient gemacht, war als Sach«, unständig« vor da» Schwurgericht in L. geladen und wurde veranlaßt, ein« dort gerade veranstalteten socialdcmokratische» Versammlung beizuwohnen. Dieselbe war auch von viele« distlnguirlrn, gebildeten Leuten besucht und es mochten in der Versammlung ca. 1200 Personen anwesend gewesen sein. In dies« Versammlung trat ein social,stischer Agitator als Redner aus. Er hielt einen wohlcinstudirten rhetorisch hochklingcnden Vorttag von ca. I‘/, Stunden Dauer, in welchem er mit allen Mitteln der mod«nen, jocialisliscben Sophistik gegen die bestehend« Gesellschaftsordnung polemistrte und seine Zuhörer zu ftfteln, ja zu verblüffen verstand. Von den blendenden Trugschlüssen des Redners befangen, wagte e» nach Schluß de» Vorträge» aus d« ganzen große« Versammlung Niemand, dem Revn« in gebührender Weise zu antworten, obgleich eauf der ganzen Versammlung ge» vnffermaßen wie. ein Alp lag. Endlich entschloß sich He«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.