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Israelitische Wochenschrift · 1891-03-05 · 10 (5.3.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
10 (5.3.1891)
Date
1891-03-05
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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-^tfer j«Mfife Prediger, bet f• *ft zn feint« Schmerz erfährt, wie .^jeine Heiligthümer i, de» Staub gezogen »erde», »ird dennmh seine« Zuhörern predige». Achtung n»d Scheu vor dem zu bekunde», »a« Andern heilig ist Pich« um da» Dogma eine» anderen Glauben» he rabzusetzea, sondern offenbar nur um de» Gegensatz der Pekenntniff« klar zu stellen, ha« SR. die fett. Sätze htngrschrieben. Die Feiglinge »nter un», di« jetzt den Antisemiten eine so wohlfeile Freud« bereiten, . gereichen un» wahrlich nicht zur Ehre. Red. d. .JSr. Wochenschr.") Mu«deü«rß. (Or -Eorr.)Jn Nr.S7 der von dem Techniker Theodor F r i t s ch zu Leipzig herausgegebenen .Deutsch- ׳ sozialen Blätter" wurde unter den lokalen Mittheilungen di« Eorrespondrnz veröffentlicht, daß der .berüchtigte Jude" S <8. die Coticursmasje einer Damenmäntelfabrik ange- . laust, tinen Concursmassen-Ausverkauf eröffnet und daß ^.der Jude nicht weniger denn 12 Kiffen von der allerbilligsten Schundwaare zwischen die Maffe geworfen und selber als Bestandtheil der Maffe verkauft habe. Und r hieran wird die Bemerkung gefügt: ״Es ist doch ein un- Peheuerlicher Betrug." Der Kaufmann Samuel Groß in Magdeburg fühlte sich durch diesen Artikel beleidigt und hatte die Klage an- .gestrengt, über welche uns folgender Bericht zugeht: Bo« Borfitzenden, Herrn Amtsrichter Wolfram, befragt, wa» er z»r Sache zu sagen Hab«, erklärt He-r Fritsch, daß er bet dem Einfender der llorresponfeuz vor der Ausnahme derselbe» angefragt Hab«, ob er alle» bezeugen und verbürgen könne, wa» dieser unter Benennung zweier Zeugen fejahte. Außerdem habe er die mitgetheilten Thalfache» um so wahrscheinlicher gehalten, al» die Juden au» dem Ankauf von CvncurSmaffen, mit denen sie dann einen LoncurSmassen-AuSverkans entriren, el» Gewerbe machen. Er halt« sich verpflichtet, solch.׳ , Leut: (d. h. wen» sie zufällig Jude» sind — al« ob nicht Christen .ähnliche Geschäfte «achten! — Red.) an de« Pranger zu stellen. Hiergegen erklärt der Kläger, daß der Einsender der ftaglichen Botst, de» er mit Rainen nannte, ei» schwer festraster SRensch sei.*! 'üiatl vo» dem, »a« derselbe behauptet, sei wahr. Wa« d»e in die Bkaffr geworfenen Waareu betreff«, so sei Alle» mit Einwilligung de« XoNenroverwalttr« und erst nach dem Erscheinen de« Artikel» geschehen »»d »ur deshalb, weil bi» dahin viele Rummern und Größe» der ״"Mäntel au» der ConcurSmaffe verkauft waren und der Rest ohne eine Artzänznug derftlbea mit dem fehlenden Artikel schwer verkäuflich war. Ar habe aber »ur durchau« gute Waaren gekauft. E« werden nunmehr bst Aussagen der zwei vom Beklagten benonntrn Zeuge» verlest«, welche in Magdeburg kommiffarisch der- ׳.nommrn worden find. Diestlbe» ergeben, daß der Kläger in dt« XwecnrSmassc zwar andere Waaren, aber keine minderwertige getha» "hat »nd saß da« nicht gleich, sonder» erst nach Verlauf von vier Weifen geschehen ist, also zu einer Zeit, zu welcher der Artikel noch Nicht erschiene» war. Damit ist di« Beweisausnahme geschloffen, und befragt, «a» er ß» de» Srgebniß derstlben zu sage» Hab«, führt Herr Fritsch au»: »Mr »iiffr» die Aussagen mit Vorsicht ausnehmen und der Kläger wird un» »ich« die Wahrheit sagen. ES ist ja bekannt, daß di« Juden- «ent« die Zeugen mit ihrer Rach« bi« aus« Äußerst« verfolgen k." Vorsitzender, Herrn Fritsch unterbrechend: .Sie haben hier ■ Nicht Mt Glaubwürdigkeit de« Kläger» und der Zeugen auzugreisen. E» ist unsere Sache, Sache de« Gerichts, diestlbe zu prüfe» Wa» Sie Na sauen, ist ja ihre Ansicht, aber Eie können doch nicht daran denken, daß Sie diestlbe de» Gericht octroirrn können. Mr leben doch auch , i» der Welt und lestn autistmitische und philosemltische Zeitungen. H»b ■un zur Sache. Daß Herr Groß keine Schundwaare» in di« Mosse gethau, ist erwiest», wie können Sie ihn da eine« ungeheuer- -liche» Betrug«» beschuldigen?" Fritsch: »Bet de« Juden findet man e« häufig, daß die »er- »e» Glieder eine Familie eine Stt Compagnie in ihren , - tzigen Geschäften machen, und da» Hab« ich mit jenen Worten be- ^Mthne» wolle«. Im Uebrige» »ird. wenn «ein Gegner im Geschäst ^ommen ist, nicht der Artikel schuld daran sein, denn die len-BIItter" towmen höchstens in 20—30 Exemplaren £^9•* Magdeburg, sondern e» ist dort die antisemitisch« Bewegung ge- .wuchst» und diese übe allenthalben solchen Einfluß." ES erhielt nunmehr Herr Rechtsanwalt Freytag, al» Recht»- Uicheiftand de» Klägers, da« Won: .So lange er, so führt er au», Kläger N 1_ “■'׳־־— vertrete, Hab« er »och immer mildere Strafen, -L-also Geldstrafen, niemal» D^Mgenfeutz Falle müff« er ------ . *) Der Einsender, ein Häuptling mehrfach bestraft, hatte durch aber Freiheitsstrafen beantragt, im voraber Arriheit-strase und zwar empfindliche de» hiesigen antisemitischen ver- . . gütige Fürsprache angesehener :er, bi« sich de» au» dem Gesängntß Entlaffene» anuahiuen, fei Groß Stellung gesunden, die er S Jahre tnnehatte und ihm t von 2100 Mt. p.» — abgesehen von W«thnacht»gefche»ke» — י• Au« Dankbarkeit ,ege» seinen Wohlthäter ist er unter I sCorr.) beantrage», denn fern Kläger sei in nichtSwürdigfter Weise Me v«r ihm erworbene Stellung in der Gesellschaft untergrabe» warben: der Be» klagte sei nicht bla» mit großer Frivolität versahreu, sonder» gemein» grsährltch, gefährlich und gemein. Jeder SRensch, der nur noch einen Funke« Anstand in sich Hab«, müsse sich abwenden, wen» «ns solche Weist ein Mann verleumdet wird, «ur weil er Jude ist, denn nicht«, auch nicht da» Geringste von de« sti wahr, wa» in dem Anikel gestanden hat. ES müsse im vorliegenden Falle aber auch schon de»hatb aus Freiheit«ftrase erkannt werden, damit dir Straft den treffe, der die Handlung begangen hat. Ein« Geldstrafe würfe nicht vom Beklagte», sondern von deffen Hintermännern getragen werden." Nachdem daraus der RechtSfeistand de» Beklagten dem Anträge de» Rechtranwalt« Freytag widersprochen und da» namentlich damit fegründet«, daß sein Mandat ja doch nicht fer eigentliche Urheber der Notiz gewesen ist, sondern daß derselfe alle Vorsicht gebraucht Hab«, dir ein Redakteur anwenden könne, nahm Herr Fritsch noch einmal da» Won. Er «i«S daraus hin, daß er den Rainen fe» Kläger» nicht genannt, sondern ihn nur mit .8 S." bezeichnet. Rach langer Beralhuag verkündet da» Gericht da« Unheil: »Der Beklagte wird zu einer Getditraf« vo« 400 Mk., event. 4« Tagen Gefängntß und in di« Kosten verunheilt: dem Kläger wird die Vesugniß zugesprochen, da» Unheil binnen drei Wochen in den »Deutsch-socialen- Blättern" zu publtziren." I« fer Begründurg diese» UnheU» hieß e«: Di« in dem ArtUel enthaltenen Behauptungen seien nicht er» wiese». Der Anikel sti im allerhöchsten Maaße ehrverletzend und er enthalte Angriffe aus den Kläger der allergröblichsten und aller», schlimmsten Natur. Dies« sind in frivolster Weise, ohne irgend welche Unterlage ersolgt. Die Beleidigungen ststn so schwerer Art, daß da« Gericht aus eine FreiheitSstrast »»gedrängt wurde, und der Beklagte sei ja auch schon oft wegen Beleidigung bestraft. SRan stt aber vo» einer Freiheitsstrafe noch einmal abgeoangen und zwar deshalb, well der Beklagte im Innerst» überzeugt ist, daß er verpflichtet sei, Uebelstände zu rügen und an bst Oeffentlichkeit zu bringen. Sodann hat er den Kläger nicht im vollen Namen genannt, und daß er dst Geld» strafe nicht selbst trage, sondern seine Hintermänner, sei nicht erwststn. Herr Groß hat gegen das Urthcil Berufung eingelegt und erwartet, daß in einer höheren Instanz auf eine Freiheitsstrafe gegen Fritsch erkannt wird. Es mag noch bemerkt werden, daß Herr Groß Ausländer ist — er stammt aus Ungarn — und daß ihm zur Führung de» ProzeffeS von seiner Militär- und Eivilbehörde die besten Zeugnisse ausgestellt worden waren. In dem unter dem 2i. Noodr. 1890 ausgestellten amtlichen Dokumente wurde heroorgehoben. daß Tr. 1876 nur wegen Duellvergeheus zn 4 Monaten Ge» sängniß verunheilt worden sei und daß gegen dessen moralisches Betragen bisher nicht nur keine Klage oder Straferkenntniß nngereicht sei, sondern daß derselbe als arbeitSsamer solider Maua bekannt sei» der seine alten Elter« erhalten und seiue minorennen Geschwister vollständig erzogen Hab«. G. öp. Ztzerki», 1. März. (Or.-Lor.) Am 28. Februar Katen die fünf Ausschüsse des ״Lenkal-VrreinS" zu einer Sitzung zusammen um zu berathen, was zn thun sei, nachdem das RlPräsentanten-Tollegium den Antrag deS Verein» aus Vermehrung von Synagogen und ReligionSschulen abgelehnt hat. Allgemein war man der.Ansicht, bemaächst eine größere Versammlung, zu der sämmtliche Müglieder der Gemeinde und di« Rqträsentanteu ringeladen werden sollen, einzuberufen. Außerordentlich mißbilligend sprachen sich sämmtliche Redner über die Abstimmung d«S Herrn Stadttath Borchard au», der vor der Wahl so überaus warm für mehr Religionsschulen einkat und dann gegen obigen Antrag stimm». Bekanntlich ist der Antrag mit nur einer Stimme Majorität gefallen. Kuuuover» 28. Februar. (Or.-Cor.) Da» «Komitee für Ferienkolonien armer, kränklicher Kinder aus Hannover und Linden" verstndet seinen Bericht auf das Jahr 1890, der für Juden aus doppelten Gründen Beachtung verdient. Zunächst ist eS rühmend hervorzuheben, daß seit dem Bestehen deS Vereins israelitische Kinder gleichfalls berücksichtigt worden sind, deren Unter! ringung dem Landrabdiner ovliegt. Der Bericht schreibt: .Wegen Unkrbringnng iSrae» litischer Kinder vereinbarten wir mit dem Herrn Landrabbiner Dr. Gronemann das Erforderliche in einem entsprechenden Nachtrage zu dem seitherigen Kontrakte. Es sollten demzufolge untergrbracht werden: 14 Knaben in einer Kvlonie zu Eldagsen, & Mädchen in bezahlter Familien, nützlich^ i» Sftrjp und je eine in Landrtnghausen

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