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Israelitische Wochenschrift · 1891-02-05 · 6 (5.2.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
6 (5.2.1891)
Date
1891-02-05
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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iltig tutb unthätig zuzuschauen, «ine verhänguißvolle Unterlassung. In einzelnen Bezirken de- Vaterlandes hat die antise» »«tische Bewegung größere Kreise, namentlich auf dem Platten Lande, ergriffen; auf andere sie auszudehnen, ist man «ifrig am Werk. Deutsche Firsten und Staatsmänner haben das ver. derbliche und «nchriftliche Treiben der Antisemiten verurtheilt, " ׳ober eS ist vor Allem eine Ehrensache für das deutsch« Volk und vornehmlich für uns Christen, demselben baldigst x«in End« zu machen. Die Unterzeichneten, Mitglieder verschiedener religiöser '^Bekenntnisse und politischer Parteien, haben einen Verein zur Abwehr des Antisemitismus ins Leben gerufen. Sie Aftoollen der antisemitischen Agitation mit Wort und Schrift jentreten. Sie wollen wirklich vorkommende Aus» «rritungen und Mißstände weder verhehlen noch entschuldigen, sondern durch positive Einwirkung, insbesondere auch durch ^ioirlhschaftliche Maßregeln, solche zu beseitigen suchen. Sie wenden sich an ihre Mitbürger, ohne Unterschied her Partei und des Glaubens,*) mit der Bitte, sie bei ^?diesen Bestrebungen zu unterstützen und dem Verein beiten" Anmeldungen nimmt das VereinSbuereau, Berlin W. -<Leipzigerstraße 134, Hof rechts 1 Trepp) entgegen; Geldsendungen sind an den Schrisiführer des Vereins, Pfarrer era. ,'Lic. Gräbner daselbst, zu adressiren. Die .Satzungen" des Vereins lauten: 8 1. Der Verein hat zum Zweck, die Abwehr des An- ^isemitiSmus. Er hat seinen Sitz in Berlin. 8 2. Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Beitrag. Die -Höhe desselben bestimmt daS Mitglied selbst. 8 3. Der Vorstand deS Verein-, welcher von der »eralversammlung der Mitglieder gewählt wird, besteht 7-auS mindestens drei Mitgliedern. Er leitet die Vereinslegenheiten und verwaltet die Mittel des Vereins. Er das Recht, sich für die Dauer oder zeitweise für bemte Zwecke zu cooptiren. 8 4- Generalversammlungen der Mitglieder des Vereins den vom Vorstände nach Bedürfniß berufen und jedensalldann, wenn der dritte Theil der Mitglieder eS verlangt. Die Berufung erfolgt durch Circular oder durch einlige Insertion in mindestens einer vom Vorstande zu bestimmenden Berliner Zeitung. 8 S. Die Statutenänderung geschieht durch einfachen chluß der Generalversammlung. 8 6 Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das «twa vorhandene Vermögen an die Armendirektion der dt Berlin. Volk" seiner (Interessant ist die Aeußerung des StöckerblatteS dieser imposanten Kundgebung. Es schreibt in ' ig-Nummer: .Der Verein zur Abwehr de! AnttsemittSmu» veröffentlich heute "allen Ju denbianern eine» Ausruf zu« Eintritt in den Verein, sich allmühlich organisiren will. Unterschrieben ist der Aufruf von 1 fiOO meist unbekannten Personen christlichen Glauben«. Di« Abdieser Herren geht dahin, dem AntisemitiSmu» baldigst ein End« mache». Wir wünschen ihm» Glück dazu Mit großer Freud«(?) א in antisemitische» Kreisen die Gründung de« Verein» begrüßt, hat doch nun einen festen Punkt, den man angretfe» kann." Damit gesteht eS also zu, daß bis jetzt der Antisemitismus Hnen festen, angreifbaren Punkt gefunden hatte. (Red.) 1 Natürlich find hierunter (01• Mitglieder) nur.Christen" der- »; zu Geldsendungen dürfte« sich jedoch auch die wohlhabende» t ««flrajt stchleo. ׳ Red.) □ Marti», 3. Februar. (Or.-Corr ) Zum Beste« tef Stipendienfondder ״Lehranstalt für die Wissenschaft he» JudenchumS zu Berlin" hielt gestern Abend der Vorsitzende des Curatorium« selbiger Anstalt Herr Prof. Dr. Lazaru» vor za^lr.ich versammeltem Publikum im Saale der ״Gesellschaft der Freunde" einen Bortrag welcher sich ״Ein verschollener Held" betitelte. Der bekannte, hochberühmte Talmudist Jehoschuah war eS, den Redner als den D e m o kraten, KoSmopoliten und Mann des ״fteien Gedankens" feierte, wenn der« selbe sich auch nicht völlig aus seiner Mitwelt hat heraushebeu können. Sein Gegenbild wäre sein Freund und Genosse Elieser, mit dem zusammen er die vorgebliche Leiche ihre- Lehrers Jocbanan den Sakkai und damit das scheiittoöe Judenthum zu neuem, frischen Leben herausgetragen hatte. L. erzählte die bekannie Geschichte vom .Jom Kippur" de- R. Jehoschua, um damit zu zeigen, daß es gleichgiltig sei, welchen Tag man feiere, ob cs nun ein Montag oder ein Dienstag sei. (Bon Sabbgth und Sonntag hat er nicht gesprochen.) Elieser ist der Mann der Traditition, Josua b. Chananjah der des freien, vernunftgemäßen Denkens. Zum Schluß stellte Referent drei Forderungen, die zwar nicht eigentlich zunl Thema gehörten, die er aber mit der ch« eigenen Redegewandtheit sehr gut in den Rahmen seine- Vortrages hineinstelltc. Erstlich müsse man grundsätzliche und gründliche Kritik an den Quellen des JudenchumS ausüben, um zu wissen, was eigentlich das Judenthum sei, eine Frage, die bislang nicht beantwortet werden könnte; sodann müßten gemäß den Beschlüssen der .Synode" aus allen Gebetordnungen alle Stellen getilgt «erden, die irgend welche Beziehungen auf Zion oder das Opferwesen andeuten, drittens aber müßte ejn für allcmale das Fahren am Sabbath erlaubt werden, denn die Beschlüsse der Synode sind von halachischer Bedeutung. Soweit der Vortrag! Was jedoch eine Einzelheit des Vortrages betrifft, so meint« Herr Pryf. Dr.׳ L. im Laufe desselben, daß das Fahre». zum Gottesdienste eine ganz neue Sitte sei und keine Analogie weder im biblischen noch im klassischen Alterthume aufweise, da möchten wir, ohne auf die Entstehung deSBerbotes zu fahren, aus dem auch auf die .Thiere" ausgedehnten allgemeinen Ruhegebote Hinweisen zu wollen, nur daeine erwähnen, daß das klassische Altcrthum wenigstens sehr gut das .Fahren zum Gotteshause" kannte und erinnern zu diesem Behufe nur an die allbekannte Geschichte von .KleobtS und Biton". Im Uebrigen sind wohl die Beschlüsse der Synode für uns nicht so unbedingt bindend, wie der Herr Vortragende glauben zu machen suchte. L. H. Merkt», 29. Januar (Or.-Cor ). In der vorletzten Nummer Ihrer geschätzten Zeitung findet sich eine die .Lehranstalt für die Wissenschaft des JudenthuniS" betreffende Eorrespondenz, nach welcher die genannte Anstalt auch Leute aufnimmt, die kein Abiturientenzeugniß aufweifen, noch sonst über hebräisches Wissen verfügen. DÄ trifft jedoch nur insoweit zu, als junge Leute, di« ein Gymnasium nicht absolviert haben, nicht als ordentliche Hörer, sondern nur als ״Hospitanten" ausgenommen werden, was dem Zwecke des Instituts, die jüdische Wissenschast allgemein zu verbreiten, vollkommen entspricht. Da Studirende aller Fakultäten sich inskribieren können, so erübrigt sich bei diesen jungen Leuten, die ja ihr Hauptstreben nicht der jüdischen Wissenschaft widmen, meiner Ansicht nach ein Aufnahmeexamrn im Hebräischen. Um so erforderlicher freilich wäre dasselbe für diejenigen jungen Leute, die sich nur dem Studium der jüdischen Theologie widmen wollen. Der Ausfall der Aufnahmeprüfung würde gerade diesen jungen Leuten ein wichtiges Urtheil darüber ermöglich«(, inwieweit ihnen die Aussichten auf eine befriedigende Volleaduug ihres Studiummit Rücksicht auf ihre bereiter« wordenen Kenntnisse sich günstig stellen, und die Anstalt käme dann nicht in die unangenehme Lage, Rabbiner und Prediger in dir Gemeinden zu entlassen, die mit sehr mangelhaftem pabbinischea Wissen auSgestattet sind, wodurch

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