Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1891)
- Issue
- 6 (5.2.1891)
- Date
- 1891-02-05
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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über de« Religionsunterricht zu »ach« Haie«, berühre« Ire» privaten Religionsunterricht gar nicht, sondern lediglich nur den, welcher an den öffentlichen Schulen ertheilt wird. Herr Dr. Plato hat also in keiner Beziehung daS BolkSschulgesetz und die Verfügung deS Ministerrichtig angewendet. Doch noch ein«. Steht in der Verfügung, daß die Schulaufsichtsbehörde das Recht habe, Lehrbücher einer Schule vorzuschreiben gegen den ausdrücklichen Willen ihre- Vorstandes? überhaupt Herrn Dr. Plato bekannt, daß preußische Schulbehörden Bücher zwangsweise einführen? Dazu noch Religionsbücher? Es ist geradezu eine Unwahr» heit, wenn Herr Dr. Plato ausdrücklich erklärt: ״Also auch die zur Verweudung kommenden religiösen Lehrbücher werden für die Privatschulen, wie für die öffentlichen von den .zuständigen Organen' empfohlen und eingeführt." Denn in der Verfügung steht gar nichts von »zuständigen Organen"*) und nichts anderes, als daß die Schulbe-?ürden ein Aufsichtsrecht haben; nicht einen Ein» khru ngsz wang. Nun sage aber Herr Tr. Plato: Das Volksschulgesetz meine ich ja gar nicht; ich meine die Petition, welche vom Rabbinerverbande ausgegangen ist. Wie denkt sich denn Herr Dr. Plato die Ausführung de- Volksschulgesetzes ohne die Petition? Tr kann nur so denken: Ohne Petition ist es wahrscheinlich, daß das Juden» Sum in Preußen keine anerkannte Religionsgesellschaft ist. nd dann? Nun dann. — denkt Herr Dr. Plato — wird durch dies Volksschulgesetz die jüdische Religionsgesellschaft gar nicht berührt; da haben also auch ihre zuständigen Gemeindeorgane in den Unterricht gar nichts dreinzureden. Und wenn dies alles so wäre! Wie strht's dann noch Herr Dr. Plato mit all den Schulen jüd. Gemeinden, die bis jetzt .öffentliche" waren und sind? Ja dann werden also auch «icht einmal die jüdischen Gemeinden, die sie bezahlen, die schwer« Opfer für sie bringen, etwas dreinreden dürfen! Herr Dr.! Hew: Dr.! Und das ist Ihr Ideal? Sie ein Eeminardirektor, können solchem Unding das Wort reden? Aber noch weiter. Wer wird denn von der Regierung beauftragt werden, die Aufficht über solche jüdische Schulen zu führen? Nach der Meinung des Herrn Dr. Plato dürfen jüd. Organe nicht dreinreden, also der Herr Pastor soll rS fein; der christliche Herr Kreisschulinspektor, vielleicht auch rin Superintendent. Und wenn dieser nun aus den Gedanken käme, ein ganz und gar pädagogisch werthloseS Religion-« buch nicht gestatten zu wollen, wie weh würde das einem Juden thun? Und Sie Herr Dr, ziehen den Pastor vor! Und das ist talmudisch? das ist orthodox? Sie wollen also lieber, daß man da- Judenchum nicht anerkenne, das jüdische Organe nichts zu sagen haben, daß lieber christliche Staatsorgane den jüd. Religionsunterricht beaufsichtigen. Sie glauben, diese Herren werden sich in Religionssachen gar »icht mischen. Nach Ihrer Meinung vom Aufsicht-recht hätten die Herren ja das Recht, Bücher einzuführrnk Sie rmdersprechen sich doch! Wie aber, Herr Dr.! wenn das neue BolkSschulgesetz auch ohne Petition das Judenthum anerkennt? dann wird der Staat sicher die zuständigen Organe der jüd. Gemeinde beftagen, wenn cs sich um jüd. öffentlichen Rel.-Unterricht houdät. Wenn nun z. B. die Gemeinde Köln ihren Rabbiner als diese- Organ bezeichnet, was wird der für ein Recht habe«? Kein anderes, als über den jüd. religiös. Untrrricbt H« wachen, der an einer öffentlichen Volksschule Köln'» «rtheilt wird. DaS würde also auch ohne Petition der Fall?ein. Nun nehmen wir an, Herr Dr. Plato hätte ein« eigene private Volksschule. In die hätte der Rabbiner der Gemeinde Köln nichts hineinzurrden. Würde nun Herr *) Im BolkSschulgesetz wird von »juftLndigen Organen" ge- Welche» Aber auch denen wird nur für die tftnder Ihre- Bekenntntffe« M »lech« eingerSmnt, Lehrbücher vorruschlage«; sie selbstständig a, »trb ihr-" -usilhicu, ihnen nicht gewährt. Dr. Plato sei« Schule zu einer öffentWk» _ wollen, so würden sei«« Getreue» nur zu erklär« brauch« -- traurig g«ug, daß eS so ist —: Wir Hab« ן Beaufsichtigung deS Rabbinerder Gemeinde Köln Bedenk wir bilden selbst eine Schulgemeinde, Herr Dr. Vlato iß unser zuständiges Organ. Nun dann würde eoen Herr^ Dr. Plato seine Schule überwachen, soweit eS sich um de» Religions-Unterricht handelt. So ist eS auch ohne Petitums « wenn der Staat das Judenthum anerkennt. Wie ist eS aber; dort, wo kein Rabbiner der Gemeinde und kein Dr. Plato» ׳ sind? dort soll« wohl unwiffend« Männer die zuständige». Organe werden? Nun kommt die Petition und bittet um nichts andere-; als daß überall die jüdischen Gemeinden nach ihrer Wahl einen Vertrauensmann, der d« Religions-Unterricht übet* wache, bestimmen sollen und müffe». Und darin soll mchr > Gefahr lieg«, als in dem Volksschulgesetz ohne die Petition? ’ Es ist thatsächlich unbegreiflich, wie man solche Gebaute«^* Hab« kann. Herr Dr. Plato erklärt, man wolle das Kind zu 4 ständigem Religionsunterricht zwingen mit Katechismus, bibl. und nachbibl. Geschichte. Äo steht davon etwa- 7 Da- ץ Volksschulgesetz legt die Einrichtung des Religionsunterrichts fast ganz Tn die Hände der jüd. Gemeind«; sie stellt rden Eltern ftci, die Kinder in ihrem Bekenntnisse unter• richten zu lassen. Wer denkt denn daran, daß z. B. eine Volksschule, die Dr. Plato leitet, einen andern Religio»»»/ unterricht staatlicherseits einzurichten habe, als Plato'» Schulgemeinde es will? - Mit einem Worte: Herr Dr. Plato, ein gesetzestreuer Mann, ist voll Mißtrauen gegen alles, wa» nicht der von seinem Schwiegervater Samson Raphael Hirsch s. A. «»< Leben gerufenen orthodoxen ״freien Bereinigung" angehärt^, orthodox ist nur sie, und er will nicht nur, daß mau ibm ß seine Freiheit laffe, sondern daß Anderen eine Wohlthat entzogen werde, eine Freiheit, ein Recht nicht eingeräuch^i werde, auf welche sie ebmso Anspruch haben, wie er anf i die seinige. Kl Darum beschwüren wir Herrn Seminardirektor Dr. Plato sein Mißtrauen aufzugev«, di« Linheft nicht -« stören und mit dafür zu wirken, daß da- Judenchum o»e Freiheit erhalte, welche ihm nach dem Gesetze durch Petitum voll und ganz zugeführt werden soll. Kerichte ttttft Gsrrespo«dr»-e». Deutschland. M^deturg. Der Auftuf deS .Vereinzur Bekämpf«^-, des Antisemitismus", dessen Veröffentlichung wir bereit» einigen Wochen als bevorstehend signalisirten, ist nunnidtj von nahezu 600 christlichen Männern aus den verschied BerufSkrersen, zum größten Theil Koryphäen der V schaff und Kunst, hohe geistliche, Staats- und städtische amte unterzeichnet, erschienen und lautet wie folgt: .Gegen unsere jüdischen Mitbürger wird ein gehäfj Kampf fortgesetzt, welcher der Natur unsre» Volke», sei»»j geschichtlichen Entwickelung und seiner Stellung unter de» civilisirten Nationen zuwider ist. In massenhaft verbreiteten Flugschriften, Zeitung!» und Broschüren werden dir Juden, denen die Gesetze Reichdie voll« staatsbürgerliche Sletchberechtißuug gewähsd^ leisten, ohne Unterschied und nur weil sie Juden sind, den niedrigsten Beschimpfungen verfolgt. Sie werd« d») AreurSliu-e dargestellt und als Menschen, welch« die sittli Grundlagen de« Staat» und der Gesellschaft gefährd«. Die Sustzetuu» der staatsbürgerlichen Gleich! fft da» Ziel der antffemftischen Agitation.