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Israelitische Wochenschrift · 1891-02-05 · 6 (5.2.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
6 (5.2.1891)
Date
1891-02-05
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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speeifische Lehren für die Juden an den Sabboth, wie den Christen an den Sonntag.*) Sabbatb-Nachmittag ist rin dritter Zeitpunkt. Da ist na ohnedies Gottesdienst der Erwachsenen, anscheinend also ' fthr geeignet, für Anreihung und Verbindung des Jugend-, ltesdienst. Wenn dieser Jugendgottesdienst dennoch nicht krall damit verbunden wird, >c> muh man wohl von vornrin diesen Zeitpunkt auch nicht dafür geeignet halten. In : That wird dieser Gottesdienst auch von den Erwachsenen hlecht besucht; entweder hindert da auch wieder das Ge- oder da» Publikum freut sich der freien Zeit und be- «tzt diese zu Besuchen oder Spaziergängen, um so mehr, da dies der einzige Nachmittag ist, wo auch die Schuljugend frei ist »nd in Gesellschaft der Eltern sein kann.**) Die Kürze der Winternachmittage, die Ungunst des Wetters vermehrt die Hindernisse noch, zumal wenn durch die Exhorten für ^die Jugend der Gottesdienst im kalten Gotteshause verlängert wird. Anscheinend liegt demnach eine Verlegenheit vor, für den Jugendgottesdienst einen geeigneten Zeitpunkt zu finde». Dfrm sucht indeß oft in der Ferne, und sieh, das Gute liegt fo nahe! Wir weisen deshalb auf den Freitag- und Sonn- ^tbend-A b e n d hin, wo auch regelmäßiger Gottesdienst für °die Erwachsenen gehalten wird, mit dem zu Zeiten am freitag im Hochsommer, und am Sabbath im Spätsommer ec Jugendgottesdienst verbunden werden könnte. Für den fJugendgotteSdienst und die daran theilnehmenden Erwachsenen möge die Zeit von 7 Uhr Abends ab sestgehalten werden. Da können oder mühten die Geschäfte geschlossen und die Mpaziergänge beendet sein. Man macht sich ja auch -um diese Zeit für weltliche Dinge, wie Gesellschaft, Vorlesung, Theater, Concert, Ball frei und fertig, warum fällte dies nicht auch für ernste und heilige Zwecke geschehen können? Der frühere Sabbathanfang und der später« Sabbathschluß und der damit verbundene Gottesdienst bleibt davon unberührt. Wir halten demnach unfern Vorschlag für 7 Uhr am Freitag- oder Sonnabend Abend fest, die Stunde ist die geeignetste, die Tage sind die geweihten, an denen Muße und Stimmung für niemand fehlt. Modifikationen sind selbstverständlich nicht ausgeschlossen und die Einrichtung des Gottesdienstes mit Exhorten (oder Predigten, welche ja zwischen Abeud- und Morgengottesdienst wechseln könnten), ebenso der Wechsel zwischen Freitag- und Sabbath-Abend im Sommer «nd Winter bleibt den einzelnen Genreinden Vorbehalten. Rur darauf machen wir wiederholt aufmerksam, daß durch wenn auch nur zeitweilige Verbindung mit dem alten itag- ° und Sabbath - Abendgottesdienst der neue JugendrSdcenst seine rechte Weihe und Berechtigung erhält und betonen wir wiederholt, daß der Jugendgottesdienst auch den Eltern und andern Erwachsenen besucht werde, in dazu haben sie die Pflicht für sich und sür die Jugend, aus das Vorbild und Beispiel der Erwachsenen sieht, deer» die Kinder auf dasjenige der Eltern, aber auch der ren Erwachsenen, von denen niemand so tief steht und «reinsamt ist, daß er nicht andere, namentlich kleine hätte, welche auf ihn sehen.**) *) Wir niften auch von der kirchlichen Polemik und feindseligen »lgung der Christen gegen die Juden, tvelche Veranlassung gab, de» Sabbath», welchen die ersten christlichen (gemeinten mit den feierten, den Sonntag alt Tag de» Herrn zu wühlen und zu um mit den Juden zu brechen, da» Band der Bemeinsamkeit »Herreihen und nicht einen und tenselten Tag mit ihnen zu feiern, in. **) Dieser Brund scheint un» wenig stichhaltig; der Sonnabend itttag ist nicht der einzige freie und »haisächlich wird der Sonntag nittag meist zu Besuchen und Spaziergängen in Gesellschaft der » Verwende«. (Red.) •*) Obiger Artikel unsere» geschätzten, an allen, da» Jutenlhum »den Aeitsragen, mit regstem Interesse theilnehmenden Kollegen hon vor einigen Monaten augegangen. Tie Grundgedanken sind unstreitig richtig, da» sür und argen sorgfältig erwogen ׳ man wäre geneigt, ihm vollständig zuznstimmen. Nur Sin» ist nur ««den Abend gelegten Ingeudgostetdtenft einder LHoravorlesuug. Dieser wichtigste . - . - der Jugend nicht ad» Die Ge-»er *«serer כדם אתם לה׳ אדהיב׳ לא תהנדדו. לא תעשו אנדות: (Sitre >. St) .Kinder seid Ihr dem Ewigen, eurem Aott, — ihr sollt euch keine Einschnitte machen. Ater nicht nur Einschnitte in den Leib, die ihn verstümmeln, allein sind e», die hier verboten sind, sondern vielmehr, sagen unsere Weisen, Einschnitte in eure Einheit, eure Zusammen» gehsrigkettאלא היו »לכם אגודה אחת - ״ An diese schönen Worte unserer Weisen mußte ich denken, als ich in Nr. S deS .Jsraelit-Jeschurun" den Warnungsruf des Herrn Seminardirektor Dr. Plato aus Köln gegen die Petition des Rabbinerverbandes las. Ein Gefühl tiefen Weh's ergriff mich. Wer wird in Abrede stellen wollen, daß ein Mann wie Dr. Plato es ganz ernst mit dem Gesetze unserer heiligen Religion meint; wer wird ihm Streitsucht, Herrschsucht als Motive unterschieben wollen, oder gar Mangel an Kenntniß unserer ReligionSqnellen zutrauen dürfen? Und doch — Nun wir wollen Prüfen, was er schreibt: .Ta» nämlich die Ansicht, da» neue Bolk-schulgesetz betreffe einzig und allein die össentilche Volksschule, nicht die höheren Lehranstallen, ebensowenig die Privatschulen, also auch nicht die jüdischen Bemeinteschulen, so lange sie den öffentlichen Lharakter nicht erhalte» — ist eine grundirrthümliche Behauptung י׳ So D r. Plato. Und wie beweist er dies. — Ein Eircularrescript des Ministers des Innern und des UnterrichtS sagt in einem 8 7: .Alle Privatschulen und Privat-Erziehungsanstalten sind ganz so, wie die öffentlichen Schulen derselben Gattung, demnächst der Aufsicht der Ort«-Schultehörte und in höherer Instanz der Aufsicht der dem Schulwesen de» Kreise» und de» Regierungs-Bezirke» Vorgesetzte» königlichen Behörden ׳׳ttterworfen.״ Weiler heißt es: .Die AU soll sich nicht nur im allgemeinen aus die Handhabung der Schuh und den Bang de» Unterricht», sondern auch im Besonderen au Einrichtung de« Lehrplan», die Wahl der Hilfslehrer, der Lehrb und Lehrmittel, der Lehrmethode und selbst aus die Lokale der Privatschulen und der Privaterziehungsanstalten erstrecken.״ AuS dieser Verfügung geht doch deutlich hervor, daß höhere Lehranstalten, wenn sie Privatanstalten, nur der Aufsichtsbehörde unterworfen sind, der auch die öffentlichen höheren Schulen unterstehen. Da das neue Volksschulgesetz aber nur das Volksschulwesen regelt, so werden also all« die Anstalten, welche keinen BolkSschulcharakter tragen, ob sie nun private oder öffentliche sind, von diesem neuen Gesetze gar nicht berührt. Ferner: Aus der Verfügung geht gar nicht hervor, welcher Klasse von Anstalten eine selbstständige Religion»- schule angehürr, ob der Klasse der Volksschulen oder höheren Anstalten. Ebensowenig beschäftigt sich das neue VolkSschulaesetz mit den selbstständigen Religionsschulen einer ReligionSgesellschaft, da der Charakter einer solchen Schule thatsächlich vor dem Gesetze nicht klar ist. Ferner: Aus der Verfügung geht nur hervor, daß private Eirmrntar-VolkSschulen der öffentlichen Aufficht wie alle öffentlichen Schulen unterworfen sind. DaS neue Bolk-schulgesetz bestimmt aber in 8 14—17 da» Berhältniß der Kirchen und ReligionSgesellschaften zu dem vom Staate an den staatlichen Schulen eingerichteten Religion-unterricht. Ueber den von der ReliaionSgesellschaft eingerichteten privaten Religionsunterricht bestimmt egar nicht». Als» alle die Bestimmungen, in welchen festgestellt wird, daß in Zukunft die zuständigen Organe der Religionsgesellschaft hauten kommen. Andrerseit« sind wir prinzipiell gegen da» Festhakten an einer Bedetzeit. Soll die Jugend nur immer Mincha beten, und nie da» Maartw-Bebet kennen lernen? Wir halten darum ein« Abwechselung der Betetzeiten und der damit zusammenhängenden Bebelgattungen für da» praktisch Richtigste. Die Jugend lerne im Mtnchagottetdienst die Institutionen der קריאת התודה (Ein- und Au»heben, Ausrufen, Hagbahah und Beltlah), aber auch i« Abend». gebete, קכלת שכת, Ktddusch und Hawdaln kennen; und in den erienwochen ist darauf zu halten, daß sie regelmäßig den Sabbath» 'orgengotteädienst besuche; selbstverständlich auch den FesttaggotteSdienst, zu dem sie ja Ditpensaston vom Schulbesuch erhält. ■כי ירא אלודם יצא את כולם (Md.)

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