Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1891)
- Issue
- 3 (15.1.1891)
- Date
- 1891-01-15
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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gekn soll oder nicht. Mt «ft kaum in die Wagschal«, ob »ir Juden uns für oder dagegen erklären. Da» ist beinahe nur dekorativ an der Petition. Jndeß warum sollten wir nicht auf einen AuSweg Hinweisen, der den Juden jeder Richtung genehm wäre! Damit ist noch nicht ein» mal der Versuch einer Einmischung in Verhältnisse gemacht, über die unft kein Votum zusteht. Wenn wir Schulaussichtsbezirke verlangen, so werden unsere Theologen, soweit sie sich nicht schon durch eine längere Amtsführung bewährt haben, der Verpflichtung sich nicht entziehen könne», durch ein pädagogisches Examen den Be» fähigungsnachweis für Schulaufsicht zu führen. Am wahrscheinlichsten 'ist die Gewährung unserer Petition betreffs Wiederherstellung der Regierungsvorlage, da Igrundsätzlich kein Kind ohne den Religionsunterricht eines Bekenntnisses bleiben soll und daß die Regierung, sobald nur eine Lehrkraft da ist, auS eigenen Antrieb für den jüd. Religionsunterricht sorgen muß- In den nächstfolgenden Artikeln wollen wir über den Antrag M a y b a u m, eine deutsche Pessachhagada abzufassen, referirrn, sodann über die Gründung einer Verbandskasse zur Unterstützung invalider Rabbiner sowie der Wittwcn und Waisen von Rabbinern, schließlich über eine ganze Reihe von Anträgen, die Frilchenfeld, Rülf, Bamberger und der Ausschuß selbst gestellt haben. L. fi. Gerichte und Correspondenzeu. De«tfchta«d. Magd,sorg. AuS Posen wird gemeldet, daß der Oberpräsident der Provinz Posen jüngst die Mittheilung ge- «acht habe, daß das Verbot der Einwanderung russisch׳ polnischer Arbeiter in nächster Zeit aufgehoben werden würde, um den augenblicklich herrschenden Arbeitermangel zu befestigen. Dieses Verbot wurde bekanntlich im Jahre 1886 «ü andern zum Zwecke der Germanisirung der polnischen Provinzen ergriffenen Maßregeln vom Fürsten Bismarck «lassen und wurden in Folge dessen 4000V Polen aus Deutschland vertrieben. Hierzu bemerkte der Londoner ״Jewish Standard" in einem leitenden Artikel: »Im gtgentDflrtigen Augenblicke, wo die Lage von Millionen vnfertT russischen Brüder «in« solche ist, daß ihnen nur die Wahl .zwischen Grab und Auswanderung bleibt, besteht da» zu lösende Problem in dem Auffinden von Zufluchtsstätten sür die heimathlosen jüdischen ^Minderer. E« wäre daher rin« Hülse in der Roth, wenn die östlichen HroMnzen Preußen», in welchen es nach dem obigen Berichte an -Urfteiwkrästen mangelt, den russischen Einwanderern wieder geöffnet »Orden. Zwar ist in dem Berichte nur von Arbeitern die Red«, »hn« daß der Juden Erwähnung geschieht. Der allbekannte erhabene Tharakler de» deutschen Kaiser» aber und der gänzliche Mangel an U»Herzigkeit, welche alle von ihm bi» heute unternommenen Schritte chaeakterisirt, berechtigen zu der Hoffnung, daß «in Widerruf de» Biftmarck'schen Decrrt» auch den Juden zu Gut« kommen wird. Kaiser Wilhelm hat unverkennbar Beweise davon gegeben, daß er keinem Majordomu» die Herrschaft über da» Schicksal seine» Reiche» einzursnmen gewillt ist, sondern entschloffen ist, Ikaiser in Wirklichkeit zu sei«. Daher sind Gerechtigkeit und Geradheit die Motive, welch« ihn hei Förderung de» Wöhle» aller Unterthanen seine» ausgedehnten Reiche» leiten. Wenn nun die Einwanderung einer gewissen lklaffe «ssischer Einwohner in Preußen wieder zugelaffen werden wird, so «Merliegt e» keinem Zweifel, daß aus einen den preußischen Unterlhanrn de» Kaiser» hierau» erwachsenden Bortheil bei Aushebung der rftistehenden Gesetz« vorzüglich Rücksicht genommen wurde. Zn diesem Häkle ist dann auch di« Annahme berechtigt, daß bei Ausführung der Maßregel kein Unterschied zwischen Juden und Richtjuden gemacht werben wird." Mogbeßorß. Dem Vereine zur »Abwehr des Antisemi- ImuS" Md bereits viele namhafte Mitglieder des Reichs- und des Abgeordnetenhauses, hohe Justizbeamte, a. M) beigetreten. Auch in unser« Stadt haben viele einflußreiche Hrisiliche Mitbürger ihren Beitritt erklärt. Eft wird beabsichtigt, eine» von zahlreichen Mitgliedern der ver-> schiedensten Parteien Unterzeichneten Aufruf demnächst zu veröffentlichen, um der antisemitischen Agitation mit Wort i und Schrift entgegrnzutreten. Aus dem Zetern der ontise- ן mitischrn Blätter gegen diesen .Anti»Antisemiten«Verein"! kann man ersehen, daß sie bereits den Dolchstoß verspkren, ' m׳t dem bcrfelbe ihrem unsittlichen Treiben den Garaus zu machen berufen ist. Plerki«» 13. Januar. In der Kommission des Abgeordnetenhauses zur Berathung des Volksschulgesetzes haben gestern wichtige B«handlungen stattgefunden. Es standen zur Berathung die Paragraphen betr. den Religionsunterricht. Zunächst 8 16. Derselbe lautet: .Der Religionsunterricht wird nach der Lehre derjenigen Religionsgesellschaft ertheilt, welcher die Schüler angehvren, die ihn empfangen." Der Paragraph wird mit dem Zusatz angenommen: Kein Lehrer j darf einen anderen Religionsunterricht ertheilen, als nach d« Lehre der Religionsgesellschaft, welcher er selbst angehvrt. — Zu § 17: ״Den Religionsunterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Rrligionsgesellichaften" rc. liegen eine ganze Reihe von Anträgen vor. Die Konservativen beantragen, daß die von den Religionsgesellschaften hiermit beauftragtrn Personen das Recht haben sollen, dem Religion-» unterricht bcizuwohnen, durch Fragen sich von der sach» gemäßen Ertheilung. sowie von den Fortschritten der Kinder zu überzeugen, den Lehrer (״nach Schluß des Unterrichts") zu b«ichtigcn und ihm Weisungen wegen de« Unterrichts zu «theilen. Bei der Schulentlassung der Kinder haben diese Personen an der Feststellung der Zeugniffe in Religion mitzuwicken. Zur regelmäßigen Uebernahme de- ReligionS» unterricht» durch dieselben ist die Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich." lieber diese Anträge, wie über den Paragraphen selbst, entsteht eine längere Debatte, die sich hauptsächlich um oen Begriff ״Leitung deS Religio«»- Unterrichtes durch die betreffende Religionsgesellschaft" dreht. Der Sinn des § 17 wurde, da die Spezialbestimmuagen nicht als erschöpfend betrachtet wurden, dahin festgestält, daß die Mehrheit beschloß, die nachfolgenden Specialbestimmungen durch das Wort .Insbesondere" einzulnten. Als erste Spezialbestimmuog beantragte Dr. Winvthorst: ״Die Ertheilung des Religionsunterrichts darf nur solchen Personen übertragen werden, welche da» geistliche Organ der Religionsgesellschaft für dazu befähigt erklärt hat." Diese Spezialbestimmung wurde abgelehnt. Nerti«, 11. Januar. (Or.-Cor.) In der heutigen öffentlichen Sitzung d« Repräsentanten wurde u. A. der Antrag gestellt, die Lehranstalt für die Wiffenschaft de» Judenthums, die bisher nur eine Privatanstalt war und au» der Gemeindekasfe subventionirt wurde, vollständig auf die Gemeinde zu übernehmen und zu einem organisirtrn Rabbinerseminar zu gestalten. Die wichtige Angelegenheit wurde ein« Kommission von 5 Mitgliedern (Lazarus- Airstein, Blumenthal und Landsberger) zur Bor» berathung überwiesen. (Es ist uns hierüber ein ausführ» sicher ״Berliner Brief" zugegangrn, den wir ab« erst in der nächsten Nummer zum Abdruck bringen können. Red.) Atzetz. (Israel Krankenpflege.) Bor einig«Zeit warin dies. Bl. von der AusbildungjüdischerKrankenpfM« und -Pflegerinnen in Frankfurts. M. die Rede. Die Gemeinde Frankfurt'- ist reich a« schönen Institutionen, d« Genuß davon kommt aber meistens nur Frankfurtern zu Gute und «streckt sich nur selten und in geringem Maaße auf das auswärsige Israel.*) Zum Theil mag dies in der *) In dieser Allgemeinheit können wir diese» UrtheU nicht gelten lassen; wir brauche» nur an die ״Achawa-, da» ״Mädchenstist" zu er» taner», deren Smnuugen sich «eit «der Frankfurt htnau» erstrecken: und da» wird wohl auch »och von «deren Anstal Ir» güten. Red.)