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Israelitische Wochenschrift · 1891-01-02 · 1 (2.1.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
1 (2.1.1891)
Date
1891-01-02
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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$8«4»rt•ff. A»f dem ,)iet an LS. tntb SS. December stattgefundenea erste» preußischen Lehrrrtag, der von den Vertretern sämmtlicher Provinziallehrervereine der preußischen Monarchie besucht war, wurde bei der *Bc« rathung der §§ 14, 15 des Goßler'schen SchulgefttzeutwurfS der Beschluß gefaßt: simulianschulen dürfen ohne Zustimmung ber betheiligten Gemeinde nicht ausgrlSst werden, auch steht der «ememd« da» Recht zu, neue paritätische schulen in» Leben zu rufen, namentlich dann, wenn »durch eine zweckmäßigere Organisation der schul« ermöglicht wird. Der Referent des geschästsführenden Ausschusses des LaudeSlehrervereins hatte in seinem Referat über den 1. Theil des Gesetzentwurfs, welcher die Aufgabe und Ein» richtung der öffentlichen Volksschule behandelt, ausdrücklich skr das Bestrhenbleibrn und den Ausbau der Simultanschule plaidirt. Er hob hervor, daß die Trennung nach Conftssionen die friedliche Lösung der socialen Frage beeinträchtige: Protestanten, Katholiken und Juden opferten gleichmäßig ihr Gut und Blut für das Vaterland, wenn ihm Gefahr drol)e, und so müsse auch der Grundsatz von gleichen Pflichten und gleichen Rechten auch auf dem Schulgebiete verwirklicht werden. Magdetnrg Die viel besprochene Bittschrift der Londoner Bürgerschaft an den Zaren, die am v. d. M. in der Guildhall zu London seitens einer unter Vorsitz des Lordmahors abgehaltcncn Versammlung zu Gunsten der Aushebung der Ausnahmegesetze gegen die Juden in Rußland beschlossen wurde, darf nun als endgiltig abgethan angesehen werden. Nachdem sowohl dem Lordmayor, wie den Herren Lord Moath und Sir Josef Peose, die die Bittschrift persönlich in Petersburg hatten überreichen wollen, deutlich zu verstehen gegeben worden war, daß sich der Zar in die inneren Verhältnisse seines Reichs nicht Hineinreden lasse, l)at man endlich von einer solchen persönlichen Ueberreichung Abstand genommen. Der Lordmayor hat jedoch die Bittschrift an den Zaren durch die P o st abgesandt. Ob sie jemals in die Hände des Zaren gelangt und einer Antwort gewürdigt wird, fleht sehr dahin. Alzey, 26. Dez. lTer En twurf des neuen Volks- Schulgesetzes in Preußen.) Das vorgelegte neue Schulgesetz intercssirt uns hier hauptsächlich wegen der Frage, ob mit dem ansgesprochenen Grundsätze, daß es in Zukunft keinem Kind« an dem nöthigcn Religionsunterricht fehlen dürfe, auch der jüdische Religionsunterricht obligatorisch erklärt und durch den Staat für denselben vorgesorgt iverden solle. In der Commissionsberathung ist schon die Ansicht ausgesprochen ivordcn, daß nur für die christliche Religion der Staat Vorsorge zu treffen habe, die jüdische aber nur geduldet, nicht berechtigt sei. Bedenklich ist auch der Ausspruch des Gesetz-Entwurfs, daß erst beim Vorhandensein von mehr als 15 Schulkindern aus Minoritätsgemeinden die Verpflichtung entstehe, für deren Religionsuilterricht zu sorgen. Wer übernimmt denn die Sorge für die ersten 15 Kiitder, deren religiöse Belehrung und Erziehung der staatlichen Regierung und menschlichen Gesellschaft doch auch nicht gleichgültig sein kan»? Denn cs handelt sich dabei überhaupt nur um Minoritätsgemeinden; Christen und jüd. Großgemeinden lverden ja meistens mehr als 15 Schulkinder zählen, für welche demnach die gesetzlich beschränkte Zahl be« deutungslos ist. Wir erkennen dies auch an dem sogen. Zudengesetz von 1847. Dieses erklärt schon den jüdischen Religionsunterricht obligatorisch und verpflichtet die jüdischen Gemeinden, Anstalten dafür einzurichten, und dennoch ist cine überaus große Anzahl von Gemeinden ohne solche Anstallen ur.d jcmit auch deren Jugend ohne Lehrer und Unterricht, und in einer weitern Anzahl von Gemeinden sind zwar Lehrer, aber deren Unterricht ist durchaus mangelhaft und ungenügend. Wir erkennen dies auch an dem neuen Schulgesetz im Großh. Hessen von 1874. Auch hiernach ist der jüdische ReligimrSunterricht obligatorisch, % aber während ein Regierung verpflichtet, rvorsorge dafür zu ein späterer sie davon frei, indem es dort wo keine Vorsorge getroffen ist, die Verpflichtung dazu' Eltern und Vormündern der Kinder obliegt. In diese«' findet sich sogar die Bestimmung, daß bei weniger als 10 f die Behörde wenigstens Unterricht-raum und Heizung stellen haben und bei mehr als 10 Kindern auch Bestreitung der übrigen Kosten heranaezogen könne, bei dreißig Kindern ein besonderer Leh gefordert werden dürfe. Gar viele Gemeinden zählen auch nicht immer 10 schulpflichtige Kinder, und doch und wollen auch diese wenigen unterrichtet werden; gibt dieses »könne" statt ,müsse" zu vielen Str und zur Verweigerung der Pflichtzahlungen Anlaß^ zur Anstellung eines besonderen Lehrer» kommt es selbst 30 Kindern au» verschiedenen Gründen selten. — den Religionsunterricht der jüdischen Kinder solle» nur geprüfte Lehrer zugelassen werden und betraut man damit auch Schächter und andere nicht vor Personen, mit dcr Entschuldigung; bester schlechter Ur> richt als keiner. Pädagogisch ist dieser Grundsatz- ־ gerechtfertigt, denn ein schlechter Lehrer kann für Un _ und Erziehung mehr verderben, als zehn andere Lehrer" machen können. Wir erkennen hieran, welch« Gefahr lauft», und was wir zu fordern haben. Der klarste fttzentwurf ist noch nicht klar genug und vor uachh Deuteleien nicht gesichert; man fordere daher vorher ss bestimmte Erklärungen, welche Täuschungen nicht zul ' Dr. Rothschild. Am 25. d. M. fand hierselbst in otel die erste ordentliche Generalversammlung des ' israelitischer Lehrer der Ostprovinzen statt. Zu war eine stattliche Anzahl von Lehrern auS nah u«l>'• erschienen. Hauptlehrer Herbst, Lissa, der Borsis Verein», eröffnet« die Versammlung mit einem aufgenommenen Hoch auf Se. Majestät, gab erst' geschäftlichen Ueberblick über die bisherige ThätqchG^ Vereins, und die Versammlung trat darauf in die ordnung. Aus derselben standen folgende Punkte: 1. gegennahme, bezw. Acnderung der seitende- Bo ' ausgearbeiteten Statuten. 2. Wie verhält sich die sammlung zu den 15 Sätzen der Ethik de» Jude» ' 3. Was haben wir von dem neuen Schulgesetzentwurf z» warten? 4. Wahl denächsten Versammlungsortes. -*■’ nächst betonte dcr Vorsitzende, daß die jüdischen nicht in der Absicht verbunden hätten, durch die Grü des neuen Verein» eine Spaltung in den allgemeinen 5 vereinen herbeiznführen, sondern uur in der Ab"' spezifisch jüdische Interessen zu pflegen bezw. zu f Eine Verdächtigung die dem neuen Vereine in der ,Pre« Lehrerzeitung" von seiten eine» Correspondente« geschoben wurde, hat der Vorsitzende sachlich erwid berichtigt. Darauf entspann sich eine lebhafte Del die Statuten, die mit einiger Aenderung ange wurden; zu Punkt zwei der Tagesordnung erstattete Herzberg-Bromberg ein von der Bersammlun aufgenommenes Referat, besten 8 Thesen en l nommen wurden. Wegen vorgerüctter Zeit mv anderen Gegenstände bizur nächsten Versammluiy kommenden Herbst in Lissa stattfinden soll, vertagt bliekn die Betheiligten bei einem gemein ittagsessen noch einige Zeit gemüthlich beisammen. AA»tH»Herß in Pr., 22. December. (Or.-Eortz.) 13. d. Mts. begingen das israelittsche Waisenhaus für s und Provinz und die Dr. Kosch'sche Waisrnerziehu» ~ in dem mit den Bilder» der Stifter beider Aast, schmückten Saale der ersterea gemeinsam diez s Lhanukaftstes. Eine zahlreiche Gesellschaft, Sfrtxxmi Dame» aus den ersten Kreisen der hiesige» jüdische» C die Rektoren der voa de» Waisenkinder« besuchten

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