Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1891)
- Issue
- 1 (2.1.1891)
- Date
- 1891-01-02
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/6492344-5935076-5959639--0466-5374256- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«ft der schärftr» Feder vertauscht hat, erreicht,!ist« find »ach geworden, Broschüren erscheinen für wider, die öffentlichen Blätter behandeln da« kleine wie ein literarische« Ereigniß. Herr v. Egidy, da« »r, will keinen persönlichen Ruhm; ein edler und ehr« Mann, hat er nur eine Pflicht «füllt, zu d« sein issen ihn drängte. Hervorragende protestantisch« Theologen treten auf, die - bedrohte Fest« zu vertheidigen. Der Prod« Theologie und erste Universität-Prediger in zig, Georg Rietschel, hat einen offenen Brief an v. Egidy geschrieben. Ist dieser offene Brief nun!ich ein offene« Wort? Restrent bekennt audem Innicht klug geworden zu sein, am Ende braucht man ein direktes Glaubensorgan, wie rinstmal« Wagner, fromme Göttinger Physiologe, Earl Bogt gegenüber beet hat. Da« hat natürlich der Jude nicht. v. wird al« ein in christlichen Dingen ganz ndcr Mensch hingrstrllt. und andrerseit« schreibt el: ,Al« Lehrer de« Volkes und vor allem d« ischen Jugend blutet ruir mein Herz, wenn ich wie Unzählige, die unklar sind, nun vollends des Reste« ihres Glaubens beraubt werden, wie die unser« Gymnasien, wo Ihre Schrift in oller Händen von dem warknem Ton derselben berücken läßt und was ihr bish« heilig gegolten hat, irre wird." er wird von dem Gegner der mächtige Eindruck h'schen Sckrist konstatirt: ab« wir fragen: wie ist rng möglich, wenn Egidy so unwissend ist? fie denn in Sachsen alle so wenig gelernt wie dieser »nn? ist es denkbar, daß die akademische Jugend, am Sr, die Schüler Rietschcls, an einem Unwissenden Ge» *bet? ׳Äntereffant ist, wie Rietschel dabei die ganze katholische dem Egidy ohne Weiteres Preis giebt. ^ährlichtzst da- Spiel, das die Orthodoxen inallenLagern daß sie nur die Wahl lassen zwischen zwei Extremen. R. t.- »Entweder ist Christus rin unglaublich hochmüthigcr jMn Wahnsinnig«, od« Gottes eingeborener Sohn." So ^auch Rietschel den Glauben an Gott init den specifisch Dogmen auf eine Linie, weil es ja Leute giebt,!ide« leugnen. Rietschel hat offenbar niehr vie Bedie Gläubigen zu befestigen als die Ungläubigen Ihren neu eifrigen Anwalt wieder hat Herr Egidy in Herrn ')>. Herr Kühn geht scharf ins Zeug, die Entd« Geistlichen sind ihm ein »Kamps ums tägliche?Herr Kühn und seine Freund« thäten vielleicht »t, sich zu mäßigen-. Herr Kühn versucht den Nachweis, kirchlich« Leben auch dann noch fortbrstrhen würde, sWgidy alle Christen aus seinem Standpunkt herüber- £ Dieser. Nachweis ist ihm, wie es scheint, im Wesentlttngen. etschel leistet einmal den Satz ״die paar dürftigen k« von Gott, Tugend» Unsterblichkeit ^kein Brod, das'den Hunger stillt." Was " wir Juden an, wenn Rietschel Recht hätte! Wir außer den Enemonien nicht« al« diese ״dürftigen Wohl dem, d« fie nicht verschmäht, seine Seele »gesättigt werden. Was hatte «in Lessiug mehr! E« ’ uns, gerade herausgesagt, dieses Wort von den »Brocken* wre eine Lästerung de« Höchsten, was öse Mensch verehrt. Der strenggläubige Christ hat der Lehre von Gott, Tugend, Unsterblichkeit noch ׳ Glaubenssätze. Auch ihm aber, so glaubten wir - find diese heiligen Begriffe d« Grund des Glaubens!.Bebens, und tlotz Rietschel werden wir von diesem nicht lasser. Weiter auf diesen Gegenstand einfliegt auS naheliegenden Gründe» außerhalb unser« Deutsch 1«»d. Hlerk«, den 30. Decemb«. In der heute hier abgehaltenen ersten Sitzung des ״Central-Ausschusses des deutschen Robbinerverbandes", welcher außer dem Berlin« Rabbinat die Mitglieder des Ausschusses, die HH. Rabbiner: Bamberger-KönigSberg, Gutt mann-HildeS heim, Ra hm er - Magdeburg, Werner-Danzig, sowie mehrere Rabbiner des Verbandes:Feilchenfeld - Schwerin, Rippner-Glogau, Rüls-Braunschweig, ChodowSty- Oel«, Peritz-Liegnitz, Feßler-Halle und der Seminardireftor K r o n r r - Hannover beiwohnten, wurde nach ei» gehendem Ref«at über das vorliegende Bolksschulgesep einstimmig die Absendung ein« Petition an das Abgeordneten- und Herrenhaus zur Wahrung der durch dieses Gesetz schwer bedrohten Interessen deS jüdischen Schulwesens, beschlossen. ES wurde, nachdem auf die vielen wunden Punkte, die dieser Gesetzentwurf in Bezug auf die Stellung dü jüdischen Religionsunterrichts, der jüdischen Lehrer, Rabbiner und Vorstände ausweist, hingewiesen worden, eine Commission zur sofortigen Bearbeitung des Materials und der Abfassung der Petition niedergesetzt. Näheres in nächster Nunimer. Merki». Vor etwa acht Tagen berichteten die Zeitungen, daß Dr. Litten jüngst zum Oberlandesgerichtsrath in Hamm ernannt worden, obgleich « ein Jude sei. Man fügte hinzu, es sei die« das erste Mal. Einigen Zeitungen erschien dies so wunderbar, daß sie sich beeilten, zu er« klären, die betreffend« Person sei vor einiger Zeit zu« Christenthum übergegangen. Die Ernennung des Juden zum Oberlandesgerichtstath ist richtig; zum Christenthmn ist d« Betreffende jedoch nicht übcrgclreteu. Nun wird amtlich bekannt gemacht, daß der hiesige Landgerichtsrath Masse zum ObcrlandeSgerichtSrach m Marienwerdec ernannt worden sei. Hieran, und mit Be» zug.aus die vorher erwähnte Beför^rung knüpfen nun einige Blätter wieder mit einer gewissen Genuglhuung di« Bemerkung, daß Herr Mosie Jude ist, und daß die Befördnnng eines jüdischen Rich'crS zum ObcrlandcSgericht«» rath also nicht mehr vereinzelt dastcht. Nicht befliedigt hat man darüber zu sein, wenn hundert Jahre nach der Proklamirung der Menschenrechte und nach d« französischen Revolution, vierzig Jahre nach d« preußischen Verfassung, in welch:! alle Preußen vor dem ' Gesetze für gleich «klärt werden, und worin es heißt, daß die öffentlichen Aemter für alle dazu Befähigten gleich zu» gänzlich sind, ab und einmal bei uns ei» Jude, d« doch sozusagen auch ein Mrnsch und noch dazu ein Preuße ist, mit einem Christen gleiche, vom Gesetz garantirte hechte angczogencn Berfassuugsbestimmungen nicht immer strikte inncgrhalten wurden, wir wissen aber auch, daß seil ds Errichtung des Norddeutschen Bundes mit dies« Gepflogen« heit endgrltig und klar gebrochen werden sollte, den» das Bundesgesetzes vom 3. Juli 18SS einziger Artikel lautet : ״Alle noch bestehenden, au» der Verschiedenheit de« rellglSftK Bekenntnisse» heraelrttrten Beschränkungen der bürgerlichen und staat-bürgerlichen siechte werden hierdurch ausgehoben. In»besondere soll die Besähigung zur Theilnahine an der Äenreinde- und Landes Vertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Vekenntntb unabhängig sein." Dieses Gesetz wurde durch dir Errichtung des Deutscheu Reiches in Baden. Hessen und Württemb«g im Jahr^187- und in Bai«n 1871 eingrsührt, so daß es heute Reichs« grsetz ist. Wenn das genannte Gesetz bei Beförderung» mit Rücksicht auf da« religiös« Bekenntniß nicht genügend respektirt wird, so wag man sich darüber wundern, ab« nicht, daß in einem Rechtsstaat« Recht geschieht, was doch eigertlich selbstverständlich sein sollt«.