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Israelitische Wochenschrift · 1891-01-02 · 1 (2.1.1891) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
22 (1891)
Issue
1 (2.1.1891)
Date
1891-01-02
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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ln, die schlechten Jude« zu bessern, denn sie hat auch eine ir che gegen die Christen. Aber wenn man auch den höher in : enden und sittlich besseren Christen nicht aufgiebt und zunist: Nehmet euch eurer an Heist armen Brüder an, bt'et und bessert sie; wir Juden verstehen diesen Rus und richten ihn selbst an uns: .Die Juden sind verantwortlich iLr einander' und darin sind sie eins mit einander, in der Verpflichtung und in dem Bestreben, sich gegenseitig geistig und sittlich zu heben. Dieser religiöse Zusammen- , ng ist es, welcher die Juden mit einander verbindet, kein volitisch-jozialer. Die Religion ist eS demnach auch nur, welche den Juden eine solche Verpflichtung auferlegt, die Regierung hat kein Recht dazu. Diese Verpflichtung ist a vc nicht dahin zu deuten — und nur wir, die wie uns icfe Verpflichtung selbst auferlegen, haben das Recht, deren 2!n« zu deuten, kein Anderer — daß wir und jeder von uns eine direkte Mitschuld an den Missethaten unserer Hiaubensbrüder tragen, eine solche Solidarität lehnen wir mit Entschiedenheit ab und weisen sie weit und energisch von uns; sondern diese ideale Verpflichtung macht uns nur von religiös»sittlichem, nicht politisch-sozialem Stand» punkte aus verbindlich, zur religiös»sittlichen Bildung und Erziehung unserer Mitmenschen, zunächst al,o unseren Glaubensbrüdern behilflich zu sein, und ihnen dazu Gelrgrnheit zu geben, wir auch für sie die Hindernisse zu brseitigen, über welche jemand in seiner geistigen oder moralischen Schwäche straucheln könnte. Wenn hierin etwaversäumt würde und es wäre jemand durch eine solch« Bersäumniß zu Falle gekommen: so mögen Ettern, Lehrer. Gemeinden sich wohl Vorwürfe machen und eine rudirekte Schuld sich beimessen, aber zur Verantwortung kann sie nur Gott und das eigene Gewissen ziehen, nicht die Mit- Welt, nicht die Regierung. Darum haben auch Mitwelt vnd Regierung nicht das Recht, in dieser Beziehung b esondere Anforderungen an die Juden zu stellen, weil wir für deren Erfüllung Niemand als Gott und uns selbst verantwortlich sind. Die erste Pflicht jüdischer Religionsgemeinden ist daher, Schulen zu gründen und Gottes- Häuser zu bauen zum Zweck geistiger Bildung und sittlichreligiöser Erziehung. Das jüdische Religionsgesetz erklärt jede- Kind vom fünsten Lebensjahr ab als schulpflichtig oder doch des Unterrichts bedürftig; die jüdischen Wersen «Hären nicht Richter und Polizei als die ersten und wahren Wächter und Hüter der Stadt, da sie das bereits verübte Verbrechen bestrafen, sondern Lehrer, welche durch Belehrung nnd Erziehung die Ausübung von Verbrechen verhüten. Dies ist auch da« Prinzip des modernen (christüchen) Staates, gegen welchen demnach jüdische Religionslehre und jüdisches ReligionSgesctz nicht zurückstehen. Darin geht das Judenthum sogar weiter, daß es auch praktische SitU, Wohlthätigkeit und Armenunterstützung zur Pflicht macht, um Nothleidenden und Darbenden nicht Veranlassung und Vorwand zum Diebstahl und sonstigen Ungerechtigkeiten zu geben, nach dem Worte der Schrift (Prov. 6,30): .Man verachte de» Dieb nicht, wenn er stiehlt, um den Hung« zu üillrn " Denn die Verhältnisse bedingen oft die Handtuuzrn der Menschen; man bessere daher die Verhältnisse. Am wenigsten also hat der Staat ein Recht, uns Juden vorzuhalten, daß wir in der sittlichen Erziehung unser« Glaubensgenossen oder in d« Verhütung von Verbrechen bei ihnen zurückständen und unsere Pflichtz nicht thäten. In keinem Falle kann er dem Einzänen zumuthen, sich in da- Dunkel d« menschlichen Gesellschaft zu begeben, um hier zu belehren, zu erziehen, od« Verbrechen zu verhüten. Anerkennung hohe Anerkennung für diejenigen, welch« eS thuu; ab« die Verpflichtung dazu hat der Einzelne nicht. Sowest geht d« Begriff unser« Solidarität und B«- antworttichkeit nicht. Sott sei Dank, die Jude« haben zu «in« solchen Solidarität aber auch keine Veranlassung, den« nach staatlich - staüftischeu Bnichten überwiegt bei den Juden d« Prvportionssatz d« Moralität. Jndeß «m§ von moralißhem Mißverhältnis, sich unter de« Juden'׳ ist uns zu viel und soll gewiß nicht entschuldigt oi oder! rechtfertigt w«den. Cardinal Manning in Londo« so g«echt, an derartigen Erscheinungen auch de» Eh, mit Schuld zu geben, da die Juden unter deren Druck (jj und leiden, wodurch den Handlungen d« Juden oft zwa »< we i s e eine falsche Richtung gegeben worden ist und »v Vieles ist dabei auch auf Rechnung einer Jahrhuud langen Gewohnheit zu setzen, oder dadurch zu erkläre«, ihnen heute noch oft die Wege zu einer freien LebenSrich י und Bewegung versperrt sind. Man ebne den Juden 1 den Weg. vor Fall werden sie sich schon hüten. Jndeß wollen wir nicht leugnen, daß unsere religiös Bildungsanstalten, Schulen und Syuagogen, verbesierr bedürftig siud nnd leistungsfähiger gemacht werden kö und müssen. Biele Gemeinden haben w:der Schule nc Synagoge oder keinen Lehrer und Prediger, oder diese ej sprechen den Anforderungen nicht, toelch« an sie zu stell sind. Ausreichender Religionsunterricht— über bj 13. Lebensjahr hinaus, — und gerade von da^ kann derselbe für das Leben erst erfolareich und wirkst gestaltet werden, — wird in den wenigsten Gemeinden,M den wenigsten jüdischen Kindern ertheilt, und das beleh Gottrswort — regelmäßige Predigten — findet in sehr Synagogen noch keine Stätte und wird von den wenig Betheiligten gehört. Einzelne Großgemeinden haben luxch GotteShäus« und einen pomphaften Gottesdienst mit. zahlten Choristen, dos Gros der Kleingemeinden enif des Nöthigsten für Schule und Gotteshaus, für Lehr« Prediger. Die einzelnen Gemeinden können daS Juden" nicht erhalten, wenn 'es in den meisten Gemeinden er" Religiöse Erziehung und religiöses Leben sind und bl« jedenfalls für Jeden die Hauptstützen der Idealität׳ Moralität, allgemeine, weltliche Bildung reicht dafür immer aus; zumal aber für den gewöhnlichen Mensche» davon nur einen minimalen Theil in sich aufnimmt unb] wahrt. Solche Menschen ohne religiöse Belehrung׳-^ Fortbildung haben nichts, wovon ihre Idealität und Mor zehrt und genährt wird. Auch die Regierung tfatlj gut wie nichts für Ausbildung, Anstellung undStei der jüdischen Lehrer und Prediger. Namentlich fehlt jüdischen Lehrern und Predig«n die nöthige Autor welche zu geben Sache der Regierung ist, denn dalau und lauterste Wort findet nicht bei Jedem die Kraf^ durch sich allein zu w'.rken; die Autorität des Redend«»') nachhelfen, und ohne diese verhallt es und wird nicht, oder nicht befolgt. Jedoch sollte da- Mahnwort der Regierung uaS so viel werth sein, daß die Leiter jüdischer Angeb es in ernste Erwägung ziehen und entsprechende Einr und Anordnungen treffen. Ist die Mitwirkung d« Re zur Abhülfe oder zu Verbesserungen nöthig und erfo so möge diese nachgesucht werden. Die Regi«ung Hand geboten, ergreifen wir sie; nur daß wir nichts Hände müßig und unthätig in den Schooß legen. Herr D. vs» Lgidy, fei»e Gegner feine Aeennre. Wir Juden können nicht theilnahmSloS, als woh wir auf ein« unnahbaren Insel, den religiösen Kä«, zuschauen, die unter den Völkern der Erde ssty «hebe«) leben mitten unter diesen Nationen, wir gehöre« zu c durch Sprache und Bildung, durch unsere stärksten Jttt« und durch unsere tiefsten Shmpathien, und auch tu religiöses Leben wird durch die Strömung beeinflußt, den allgemeinen religiösen Geist durchflnthet. Darum haben wir, ohne auf Einzelheiten eiuzu gleich als Hr. v.Egidy seine bekannte Streitschrift verö uifferr lebhafte Freude üb« die tieft Rt die Schrift diese-Freigeist«- beseelt ist, zu» 1

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