Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1890)
- Issue
- 47 (20.11.1890)
- Date
- 1890-11-20
- Page
- Seite 354 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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-löst wenn f§ Leute gk&t, die Herr» Egibh nicht beipflichten — Egidy selbst scheint diei'e Annahme nicht gelten zu lassen —. wer Ehrfurcht hat vor unentwegtem Wahrheitsstreben, wird einen Mann hochachten, der in jeder Zeile bekundet, daß er nichts weiter will als die Wahrheit, daß er um ihretwillen zu noch weit größer» Opfern bereit ist, als ihm bisher schon zugemuthet worden sind. Vielleicht ist sein schlichtes und gradeS Wort die Macht, die die Gemüther weckt, die die Menschen zu -inem offenen Bekenntniß zwingt, die den Stein zum Rollen bringt. ES ist mit der religiösen Wahrheit ungefähr wie mit dem allgemeinen Weltfrieden. Jeder einzelne Mensch will den Weltfrieden, aber die Völker rüsten zum Krieg und führen Kriege. So haben bei Weitem die Meisten auf dem Grunde ihres Herzens wohl dasselbe religiöse Bekenntniß; aber nun verlangt Jeder für dasselbe Gold eine andere Prägung; hier beginnt der Streit. Wer möchte indeß die Hoffnung aufgebcn, daß dieser Streit einmal geschlichtet werden wird, daß ohne Gewissenszwang einmal eine Einigung der Geister sich vollziehen wird! B. B. Eompetendes Gyuagoge»gemei«de« B<rsta«des «nd «»toritär des Rabbiners und der EnttnSbeamte«. AuS der Praxis nach einer durchsichtigen Theorie. Als in Oesterreich das Gesetz zur Regelung der Verhältnisse der Cultusgemeinden zur Debatte stand, war es sür den fernstehenden Beobachter interessant, wenn auch nicht erfreulich, zu sehen, wie die berufenen Gemeindever» trrter ihre Competenz und die Autorität ihrer Rabbiner auffaßten. Wo die Staatsbehörden eine auch noch so zahme Analogie zwischen israelitischen und andersglaubenden Geistlichen anzubahnen sich anheischig machten, wurden die Gemrindevertreter nicht müde, immer und immer wieder mit aller Energie zu betonen, das Ansinnen der Regierung widerspreche einem überaus wichtigen, staatlich garantirten Grundprincipe, dem Principe von der Autonomie der Gemeinden. Es war nicht Schuld der Regierung, wenn selbst in Fragen des Cultus und Ritus die Autorität des Rabbiners in Oesterreich nach dem neuen Gesetze zur Organisation der Cultusgemeinden nur eine sehr bescheidene, papierene Schattenherrlichkeit fristet. Dr. Bloch in Wien hat in seiner bekannten Reichsrathsrede, als obiges Gesetz zur Berathung stand, auf die systematisch untergrabene Autorität des Rabbiners in Oesterreich in unanfechtbarer Weise mit wuchtigen Worte» hingewiesen. Wie stehr es nun gar erst mit der Autorität der Rabbiner und Religionsfunctionäre in den altpreußischen Provinzen? Während in Oesterreich die Rabbiner als staatlich angestellte Standesbeamten (Matrikenführer) die Qualität öffentlicher Beamten in Ansvruch nehmen, und die Gerichtsbehörden bei Ehescheidungsprozessen zwischen israelitischen Eheleuten mit den Rabbinern, die endgiltia die rituelle, auch vom Staate anerkannte Ehescheidung zu vollziehen haben, sich in's Einvernehmen zu setzen haben, rgnoriren die preußischen Staatsbehörden die Existenz dÄ Rabbiners. Am Wenigsten erkennen sie ihm in irgend welcher Hinsicht die Qualität eines öffentlichen Beamten zu. Jede Anologie mit den Geistlichen der auderSglaubenden Confessionen ist » linuue ausgeschloffen. Daher hat der Rabbiner auch im Synagogen rat he weder Sitz und Stimme, noch gar den Vorsitz. DaS Kriterium der Entscheidung ruht im Vorstande. DaS Alpha und Omega der ׳Verwaltung und Vertretung nach außen und innen bildet der omnipotente Vorstand. Seme Lompetenz wächst in geometrischer Progression selbst TS■ ftraant, ihm jedes Wissen und jedes KerstLndniß avgeht. In dtm>-\ selben Verhältnisse sinkt die Autorität des Rabbiners. Bon Glück kann man sprechen, wenn die Gemeinde^tatuten dem Rabbiner wenigstens in Fragen des Ritus, EultuS und der Schuleinrichtung einen irgendwie beachtenSwerthen moralischen Einfluß garantiren, so daß man bei VeränberungSgelüsten seine gutachtliche Aeußerung einbolt, auch wenn man sich Praktisch an dieselbe nicht zu binden braucht. Wie verhängnißvoll diese Stellung des Rabbiners und seiner Vorsteher sich erweist, begreift Jeder, welcher Auge, Ohr und Herz für die Schäden unserer Tage hat, sür die Zeft des von allen ehrlichen Parteien anerkannten religiösen Niederganges innerhalb der Diaspora, des an Indifferenz und Unwissenheit in religiösen Dingen schwer krankenden deutschen Juda. Wie sehr sich in socialer Hinsicht zum Schaden und zur Schande der Gesammtgemetnde die Autorität und Stellung des Rabbiners und Religionsfunctionärs von VorstandeS Gnaden geltend macht, kann nmn deutlich erkenne», wenn man bei Concurs-Ausschreibungen die Vakanzen innerhalb der Gemeinden etwas näher würdigt. In heutiger Zeit gehört cs zur Regel, daß selbst größere Gemeinden, welche einen Rabbiner suchen, ausdrücklich bemerken: ״Nur dem Acceptirten werden dir Reisekosten erstattet." Welche Unbilligkeit, welcher Mangel an Achtung spricht sich schon m dieser rigorosen Zumuthung aus! Wir haben nach verschiedenen Anzeigen unsereranderSglaubenden Mitbürger, welche auf dem Wege der freien Concurrenz religiöse Functionäve suchen, gefahndet. Eine derartige schmachvolle, engherzige, kleinkrämcrische Zumuthung, welche dze Gemeinden noch viel mehr, als die zu berufenden Funktionäre schändet, haben wir daselbst nirgends gesunden. Man wendet vielleicht ein: ״Tant d« bruit pour an« Omelette? Die Sache ist am Ende nicht so tragisch zu nehmen. In vielen, sogar in de» meisten Fällen werden auch dem Nicht-Acceptirten auS freier Entschließung der Gemeind« die baaren Auslagen vergütet. Ist dies der Fall, wozu werden Gemeinden und Gemeindefunktionäre in dieser unqualificirbaren Weise bloßgestellt und compromittirt? Wer als Religionssunctionär auf irgend einen Posten candidirt, unternimmt doch keine Lustreise. Kein Mensch ersetzt ihm, was er als Mensch von Gefühl und Bildung an seiner Standesehre im Falle eines Mißerfolges in seiner Gemeinde einbüßte. Kein Mensch denkt an die Stadien peinlicher Erregung, die ein vielleicht durch und durch tüchtiger Eandidat zu durchlaufen hat. der nicht das Glück hat, auS irgend einem rein äußerliche« Grunde Gnade zu finden vor den Augen der Vorsteher und der Repräsentanten und ganz besonders auch deren Frauen und Töchter. Daß das behagliche Gefühl der Autonomie die Begehrlichkeit steigert, darf nach dem Gesagten nicht überraschen. Alle möglichen und unmöglichen Dokumente werden oft genug von einem solchen ivenig beneidenSwerthe» Candidaten gefordert, von der Photograph« bi» zum Document«, welche» seine rhetorische Befähigung nachweffrn soll. Damit noch nicht zufrieden, setzt man dem Mißtrauen in die Qualität des Probe-Candidaten die Krone auf, indem man die Unverftorenheit hat, an Ort und Stell« dem Candidate» Text und Thema de» abzuhaltenden Vortrages vorzulege«. Fehlt nur noch, daß man seine Taschen visitirt und ihn unter Bewachung eine Clausur-Arbeit anfertigen läßt. In diesem Verfahren liegt die Verdächtigung, jeder Landidat sei so lange als Betrüger, der sich mit fremden Feder» schmückt, anzusehen, bis er Nipp und klar den Nachweis erbringt, er gehöre ausnahmsweise zu den ehrliche« Eandi« baten, die auch eigene Vorträge zu halten im Stande seien. Seft wie viel Jahren und Jahrzehnten «in so entehrender ModuS bei der Berufung von Prooe-Tandidaten sich innerhalb der jüdischen Gemeinde« eingewurzelt hat, wiffen wir nicht. So viel aber wiffen wft, daß die Landioaten selbst zum großen Theile für dies« Uebergriffe und Unterstellung««