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Israelitische Wochenschrift · 1890-09-04 · 36 (4.9.1890) · p. Seite 275

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
21 (1890)
Issue
36 (4.9.1890)
Date
1890-09-04
Page
Seite 275 (sequence 3)
Language
German
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!>' gnMiiKtt ein ««Iktnte« Bild von ber 1« ywüintu, welch« während der letzten drei Jahr, bäneriche Grundbesitzer von ihre« Eigeuthume verdrängt haben. Di« landrächlichen Berichte werdcn hiernach auch hinsichtlich der Ermittelung de« Wucher» als Ursache der Zwangsversteigerung all erschöpfend und zuverlässig gelten Wunen. Daß der snbbastirte GrnckdstückSbesitzer besondere Beranlasiung hätte, sem« Bewucherung geheim zu Hallen, ist auch nidjt anzunehmen. Durch tue amtlichen Berichte ist jedmsnll» ein« erfreuliche Abnahme des ״Wuchers aus dem Lande" festgestrllt. Weitaus am häufigsten erscheint der Wucher in dm Tabcklen noch in Hessen-Nassau, vorzugsweise ß« Nein« und mittleren bäuerlich« Bevölle- ' ruug gegenüber. Während in den drei Berichtsjahr« nach - einander im ganzen Staatsgebiete der Wucher als ״alleinige" . bezw. ״Mitursache- 3V (bezw. 145), 13 (bez. 18) und endlich nur 8 (bez. 85) mal angegeben war, kam dies in Hesien- Nassau 8 (bezw. 29), 7 (bezw. 18) und 2 (bezw. 24) mal vor. Demnächst trüt er in uameuSwertheni Umfange meist nur noch im Rheinland« und in den östlichen Grenz- Provinzen auf. —■— Kerichle rmd EOrrrfp»nden;en Deurieblnud. Wagdetnrg. Der Borstand der hiesig« Gemeind« hat in diesem Jahre zum erst« Male den Gemeinde- «üalirdern eso« gedruckten ״VerwaltunMtbericht^' zugehen lassen, der aber nicht bloS ein trock«eS Zahl«gerippe mthält, das von vorüvergeh«dem Werth« wäre, sondern dem eine geschichtliche Skizze über Entstehung und Entwickelung der jetzigen Gemeinde veigraebm ist. Dieser dank«Swerthen mühevollen Arbeit hat sich der Sekretär der Gemeinde. Hr.Lehrer Spanier, mit Fleiß unter guter Benützung des Gemeiude- und städtischen Archivs unterzog«, und in klarer übersichtlicher DarstelluugSweift ein Gesammtbitd der Gemeind« uno aller ihrer Jnstuution«, WohlthätigkeitSanstalten und Stiftungen entworftn. Wir mtnehmm zunächst der interessant« geschichtlichen . Skizze, die gewifsermaßen als «ine Fortsetzung der Güdemaun'schen Schrift vom Jahre 1868: ,Hur Geschichte der Jud« in Magdeburg" zu betracht« ist. folgenden die ältere Zeit (von 1807—1840) behandelnd« Thcil, um dann auf die G«g«wart überzugehen und AuSzüglicheS daraus zu bringen. Die Entstehung unserer jetzigen Gemeind« datirt aus der Zeit der Errichtung des napoleonischen Königreichs Westfalen; vorher ״genossen 2 jüdisch« Familien dm Schutz de» Rathder Stadt, ander« Juden' ward« außer der Heermessr und dm Jahrmärkten nicht in der -Stadt geduldet". Doch findet sich in einem Schreib« der Aeltesten der Gemeind« an den Minister von Klewitz unter dem 21. Januar 182V, daß bis zum Jahre 1808 nur ein iSrael. Schutzverwandter hier' wohnhaft war. Mit dem Regierungsantritt d«S Hieronymus Napoleon — 15. Dezember 1807 — dem di« Regentschaft über da» Königreich Westfalen mit dem Sitz in Kassel übertrag« war,' äydert« sich die Lage der Juden. k^Ahrmd bidahin die verschiedenen Innungen daS Möglichste thaten, die Niederlassung der Jud« am hiesig« Orte zu Hintertreiben, -wurde jetzt eine allgemeine Handelsfreiheit nach ftanzösischem Muster inaugurirt. Es war natürlich, daß unsere Glaub«»- gmofsm unter dem Geiste einer solch« Gesetzgebung frei aufathmeten und sich zahlrckch in hiesiger Stadt niederließen. Um nun das jüdische Gemeindewesen einheitlich zu ^regeln, wurde durch ein Königliche» Dekret vom 31. März die Errichtung eines EonststoriUmS und die Bestellung Syndiken zur Aufsicht über dm jüdischen Gottesdienst Da» Decrrt beaiunt.Mt d« Wort«: ״Wir NapGktz« *ckN Gottes Wuüd« und durch die Lonstitution König von. Westfalen u. s. w. Hab« in Erarignna daß, wenn die Jud« gleich Unser« ander« Unterchan« die freie Ausübung ihre« Gottesdienste» genieß« sollen, die Religion-Übung auch, wie die ander«. Unserer Tufstcht unterworfen sein muß, damit sie nicht mit der Gesetzgebung und derjmig« öffmtlichen Moral in Widerspruch stehe, welche die Richtschnur aller Mmsch« sein und au» ihn« nur eine einzige politische Gesellschaft bild« muß; daß die Juden nicht ferner eine getrennte Gesrllschast im Staate ausmachen dürfm, sondern nach dem Beispiele aller Unserer anderen Unterthar«. sich mu der Natwn, deren Glieder sie sind, verschmelzen müssen." Da» Tonsistorium bestand aueinem Präsidenten .(Israel Jacobson), drei Rabbinern, zwei jüdisch« Gelehrt« und einem Secretär und hatte die Abgabe, di« Aussicht zu führen: 1. über alles, wa» die Religionsübung betrifft, 2. Über die BrrwaltungSangelegeaheitm, 3. über den Gottesbimst, die Synagog«, dir DiSciplia und den Religion-- unterricht. In einem jeden Departement — Magdeburg war der Hauptort de- ÄbdepartementS — sollen Syndiken zur Aufsicht bestellt werden. Artikel 20 der Syndikenpflichtm bestimmt: ״Jeder Syndikus wird sein vorzügliches Augen» merk dahin richten, daß zwisch« seiner und ander« ReligionSparteien kein Zwietracht «tstehe, kein Aergernlß gegeben, sondern gute» Einverständntß erhalten und die Wahrheit allge«-in anerkannt »erden möge, daß alle Religion«, die ein ewige« Wes« verehr«, im Grunde nur Schwestern, alle Mmschen aber Linder eine» Vater» sind." In Folge de» Westfälischen Drcret» vom 31. März 1808 wnrd« für die hiesig« Departement» 2 Syndici gewählt, Samuel Jsaac Elbthal und M. SnSwann. Zum SyudttatSdrztrk Magdeburg gehörten der SyndikatSdeztrk Stendal und die Gemtind« Schönebeck, Gommern, NeuhaldenSleben, Gardelegen und Barby, bic fixirte Brittäg« an die LnltnSkasfe zu Magdeburg zahlten, wofür die hiesige Gemeinde verpflichtet war, bet besonder» religiösen Handlung«, wie Trauungen rc., ihr« Rabbiner damit zu beauftragen. DaS Syndikat währte bj« zu» Jahre 1823. Etbrhal hatte sein Amt «egen zu hohm Alters (72 Jahre) uiedergelegt und SuSmann schlug der Regieruug — inzwischen war Magdeburg wieder preußisch geworden — vor, nach dem varbilde der übrig« jüdischen Gemeinden ta preußisch« Staate ״Gemeindeältefle" ober Vorsteher zu wählen, der« Zahl wenigstens S sei« müßten. Die Regiernng gab hierzu «ater« 7. Februar 1823 ihre Einwilligung und aus der von einer Gemeindeversammlung vollzogenen Wahl ging« hervor: Baoquier M. SuSmann, Kaufmann «. E. Maz und Kaufmann M. Jone mann, ES galt dir Bestimmung, daß der erste Vorsteher leb«»- länglich, währmd die beidm ander« auf je 3 Jahre durch die Semrinde nach Stimmmmehrhrit gewählt ward«. Die Gemeinde zählt« 1828:70 deUra-Sfählge Mitglieder, dre zu d« Euttuskoste» 840 Thaler aufbriugra mußten. Gegen« wärtig (1889) zählt die Gemeinde 623 beitragspflichtige Mitglieder, die dm tu Einnahmen und AnSgabm mit nahezu 25,000 Mark balaucirrnden Etat ansbrtngen. (Schluß folgt.) Ikerttn, 27. August. Die ״Boss. Zeit." meldet: Bon N«em taucht darussische Judenedikt am politischen Horizonte ans. Bon offiziöser russischer Seite war geleugnet worden, daß die. Absicht besteh«, in der gemeldet« strengen Weise geg« die Ino« vorzugehen, sie also von allen Staat»- Lmte« auSzuschließ« und die in der That bestehend«, aber «och niemals ernsllich auSgeführten Bestimmung« über die AuftnthaliSbeschränkung der Juden nunmehr in Kraft tretm zu lassen, und auch der mgltsche Botschafter in PeterSbürg hatte seiner Regierung nach London berichtet, e» sei nicht» bekannt davon, daß dies angeordner worden sei, oder daß die Absicht bestehe, die» jetzt zu thun. Andererseits konnte dir Thatsache nicht au» der Welt geschafft werde», daß.die Kommission. wchhe zu dem Zwecke eingesetzt worb« war, gesetzliche Brsi»«»nttg« über Behandlung de» Inden-

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