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Israelitische Wochenschrift · 1890-07-10 · 28 (10.7.1890) · p. Seite 212

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
21 (1890)
Issue
28 (10.7.1890)
Date
1890-07-10
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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St. Höerßaus«» 0. d. Ruhr. (Or. - Lorr.) In unserer j Stadt, in welcher vi» jetzt da» beste Einvernehmen zwischen ן Juden und Christen herrschte und wo es den Inden offen stand, > in alle hier bestehenden Vereine einzutreten, scheint nun doch \ der AntisemiliSmu» auch Platz zu greifen. Möge hier ein Beispiel folgen. Ein junger, unbescholtener Mann, desien Eltern auch geachtet und geehrt von Jedenuaun find, hatte die Absicht, in den ,Männer Tmn-Berein" eiozutreten und i reichte daher beim Vorstände diese» Verein» sein Gesuch ein.! ES stand seiner Aufnahme auch nicht» entgegen, aber plötzlich , kam der ,versteckte Judenhaß" an» Tageslicht. Ei« io einer hiesigen christlichen Buchhandlung angestellter Commis erbat! sich da» Wort. Da betonte der junge Herr in seiner Rede, j e» seien bereit» schon mehrere Israeliten in dem Verein und > da dieselben sehr zänkisch und unverträglich seien, so wünsche > er um de» ,lieben Frieden»" willen nicht eine Vermehrung dieser zänkischen Raffe. Was geschah nun — der junge angesehene Glaubensgenosse fand keine Aufnahme. Al» die» Urthril die übrigen Israeliten, die an jenem ,verhängnißvollen" Abend der Versammlung nicht «it beiwohnten, hörten, traten sie sofort um de» ,lieben Frieden»" willen auch au» dem Vereine. Wie ich höre, beabsichtigt der; L Vorstand diese» Verein» nun sein Amt niederzulegen und j auch dem Vereine ,Adieu" zu sagen; derselbe erklärte, daß er diesen antisemitischen Tendenzen völlig fremd j gegenüberstehe. I Wir haben nicht» mehr hinzuzufügen als da» eine: { ,Seht, diese» sind die Früchte de» Herrn Antisemiten-! ,König»" in Witten, der vor kurzer Zeit in einem Nachbari orte über die ,Juden und Judengenoffen" losdonnerte, j Hoffentlich wird der Einfluß seiner Rede nicht allzugrob j werden. ן Ztietefeld. (2. SitzungStag der i»r. Lehrer Westfalen« und Rheinland».) Zuerst wurde die Ersatzwahl eine» Vorftandsmitgliedes vorgenommen. Au» derselben ging Herr Lehrer L evi in Neuß als gewählt hervor, der die Wahl auch dankend annahm. Hierauf ergriff der nunmehrige Vorsitzende Herr Blu m enfe td-Effeu da» Wort, um in seiner Herzgewinnenden und packenden Art als Dolmetsch de» Verein» dem ouSscheideudeu Herrn Blumenau die Gefühle der Dankbarkeit und Freundschaft kuad zu gebm und überreichte demselbe» eine kunstvoll ausgestattete Adreffe. Zugleicki bean« tragte derselbe. Herrn Blumenau zum Ehrenpräses zu ernennen, wa» unter lautem Beifall einstimmig geschah. Tief ergriffen dankte der so Geehrte für die ihm in so reichem Maße erwiesene Liebe und Anhänglichkeit und schloß, daß e» auch ferner eine seiner Hauptaufgaben sein werde, den Verein überall zu fördern. — Hierauf ergriff der Lehrer Herr Spier-Bocholt da» Wort zu seinem überaus anziehenden und ausführlichen Bortrage: ,Die gesetzliche Stellung der jüdischen Schule in Preußen, besonders in Rheinland und Westfalen." Der Redner entwnst ein anschauliches Bild von der gesetzlichen Stellung derselben und von den Fortschritten deS jüdischen Schulwesens in den verflossenen 7V Jahren »ud unterscheidet hierbei zwei Perioden, und zwar die Zeit vor 1847, dem Jahre d«S Erlasses des sogenannte» JudengesejuS. und di« Zeit nach 1847. In der ersten Periode waren di« jüdisn rn Gemeinden geduldete Privatgesellschaften. Die Jude» waren verpflichtet, ihre Kinder in die christlich« OrtSschule zu schicken. ES war ihnen jedoch gestattet, sowohl Privatals öffentlich« Schulen zu errichten, deren Lehrer ihre Tüchtigkeit durch «ine vorschriftsmäßig« Prüfung nachzuweisen hatten. Die Lehrer hatten nur «ine kontraktlich« Anstellung aus 1—3 Jahr«. Tie Inspektion der Schul« war de« OrtSgeistlichen übertragen, die Oberaufsicht führte die Regierung. Di« kosten zur Unterhaltung der Schulen lagen den Gemeinden ob, «ine Beihilfe auS Staatsmitteln erfolgte nie, a«S Sommunalmittela nur in Ausnahmefällen. Dagegen wareu die Juden verpflichtet, zur Unter- Haltung der christlichen Orisschulen beizutragen. Die einzige LehrerblldungSansralt, die Haindors'sch« BereinSschule zu Münster, welcher di« meisten Lehrer auS jener Zeit ihr« Ausbildung verdanken, wurde von den Juten unterhalten.") Ti« jüdischen Lehrer rnzißten Steuern und *) Der geehrte Herr Referent irrt. Die Lehrerbildungsanstalt in Münster war nicht die einzige. Eine» ganz bedeutenden Ruf halt« die unter der' Direetton des hochberühmten Mischen Gelehrten Dr. Leo- Pold Zunz stehend« Lehrerbildungsanstalt zu Berlin, welche 1832 er- Abgaben bezahlen, während ihre christlichen Tollegen von Staat»- und Cammunalbeiträgen befreit waren. Auch in den ersten 10—IS Jahren nach dem Erlaß de- Judengesetze» war «ine wesentlich« Aenderung nicht wahrnehmbar. Erst seit den sechziger Jahren ist eine Sendung zum B!ssern eingetreten. De betreffenden auf da» jüdische Schulwesen sich beziehenden Paragraphen im Judengesetz« waren von große« Segen gewesen. Durch die darin ausgesprochene Beitragspflicht zck den Synagogengemeindelaften hat di« Schule eine gewiffr Stetigkeit erlangt und ihr Bestand ist nicht mehr abhängig von der Laune Einzelner. ES können nunmehr öffentliche jüdische Schulen errichtet werden, wenn in einem One oder Schulbezirk eine an Zahl hinreichende jüdisch« Bevölkerung vorhanden ist und dieselbe nicht überbürdet wird, oder wenn im allgemeinen Schnlintereffe Gründe dazu vorhanden sind. Di« öffentliche jüdische Schule und ihre Lehrer haben all« Rechte und Pflichten der christlichen Schulen und Lehrer. Di» Aufbringung der Soften zur Unterhaltung der jüdische» Schule ist Sache der Synagogengemeinde. In den letzten 15 Jahren aber haben die einzelnen SoeietätSschulen nach und nah aufgehört und die Communen haben dieselben, ka.holisch«. evangelische und jüdisch« Schulen, aus ihren Etat übernommen. Der Redner beklagt e», daß trotzdem viele jüdisch« Gemeinden sich mit Rel igo n»schulen begnügen, von öffentlichen jüdischen Bo lk»schulen Abstand nehmen und ihr« Kinder in die christlichen Orisschulen schicken — die wenigen paritätischen Schulen sind unerheblich. Heber die Notwendigkeit der jüdischen Elementarschule» kann kein Zweifel sein, denn in Preuß-n besteht der konfessionelle Charakter der Volksschule gesetzlich und tatsächlich und wird in neuester Zeit noch besonder« verschärft. Von den evangelischen und katholischen Minoritäten werden, von den Behörden unterstützt, zur Erhaltung und Neueinrichtung ihrer konfessionellen Schulen die größte« Anstrengungen gemacht, und wir Juden sollen zurückstehen? Die konfessionelle» jüdischen Schulen find im Interesse unserer Religio», unserer Gemeinden und Lehrer al» förderlich zu erachten. Die Volksschule in Preußen hat ein so durchs«» konfessionelle« Gepräge, daß e« dem Juden schwer fallen muß, seine Kinder dieser Unterrichtsanstalt anzuoertrauen. Die Schule soll nicht bloß belehren, sondern auch erziehen, und die Erziehung in der christlichen Schule soll von streng konfessionell christlichem Geiste durchdrungen sein. Dagegen können und wollen wir gewiß nicht» sagen. Deshalb aber kann man auch nichts dagegen haben, daß unsere jüdische» Kinder im Geiste der Religion erzogen werden, die wir von unfern Voreltern ererbt haben. Das kann aber durch die bloße ReligionSschule nicht erreicht werden, denn der Besuch ist nicht einmal obligatorisch. Wir halten es mit den Ansichten des sel. Justizrath Metz, der 1886 im Aufträge de« D. I. S. B. die Berhältniffe de» jüd. Religionsunterricht» untersuchte und für die Erhaltung und Errichtung jüdischer Volksschule» eingelreteu ist, und können der Ansicht de» Sekretär» de» D. I. G. B. niemals beitreten, der eine Religionsschule für empfehlen«- werther hielt. Für welche von beide» Schulen wir uu» entscheiden, kann nicht zweifelhaft sein, wir sagen mit Metz: ,Wenn und wo die Volksschule ihren konfessionellen Charakter in allen Unterrichtszweigen streng durchführt, bleibt e» ein Mißstaud, wenn Kinder anderer Confesstouen an dem Elementarunterricht sich zu bethriligen verpflichtet sind." De»- halb müffen wir erstreben, daß an allen Orten, wo eine beträchtliche Anzahl von jüdischen Kindern fich vorfindet, eine jüdische Volksschule erstehe. ,Der D. I. T. B., der die Angelegenheit in die Hand nehmen und fördern könnte, hat (zu de« Herrn Rednel» Bedauern) durch Beschluß seine» Ausschusses im Jahre 1886 in dieser Sache eine Ansicht ausgesprochen, die wir nicht billigen können."") *) Auch wie haben diesen Beschluß de» D. I. G. B. höchst bebäuerlich gesunden und sreiS bekämpft: au» deaselbea Gründen, di« der obige Redner angesührt hat. E» wäre zu wünschen, daß sein Bortrag vollständig im Druck erschiene und die weiteste Verbreitung fände» Wir haben vor 26 Jahren schon in unserem ersten »Jahresbericht über di« jüdische Gemeiadeschule in THornun» iu dem>elben Sinne über die jüd. ReligionS» und Elementarschule ausgesprochen. Wir kommen daraus zurück. (Red.) öffnet und Ivö» erst geschloffen wurde. Im Jahre 18öS wurde sie von neuem durch den seligen Rector Horwitz eröffnet. Sie zählt nach de» Zeugnissen der Regierungsbehörden stet» zu den besten Seminarien de» Staates. G.

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