Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1890)
- Issue
- 28 (10.7.1890)
- Date
- 1890-07-10
- Page
- Seite 210 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Abstammung. «« läßt fich «nehmen, daß Stöcker, als er die Jude» al« Nation brzeichnrte, damit auf, eine »er׳ meiutliche Raffeugleichheit hiudenteu wollte. Aber wir sehen, die Inden haben weder eine gleiche BlutSabstammung. noch Sprache. Abgesehen vom Orient, wo fie i« Mittelalter noch einen ganzen fremden Volklstawm, die Ehazareu» in sich aufuahmen, der sich unter den russischen Juden Hauptsächlich wiederfiudet, sind fie im Occidrut mit romanische«, slavtscheu und germanischen BolkS-Elemeuten maffeuhaft gemischt, derartig sogar, daß an den Franzosen die Uebereinftimwuog mit dem jüdischen Typus auffällt und bei vielen hochstehenden Christen unter ihnen heute noch die jüdische Abstammung nachweisbar ist. Wenn bei den Juden unserer Zeit der alte orientalische Typus auffällt, so liegt die« nicht ausschließlich an ihrer Sonderabstammuog, wie an ihren Soodrrheiralhen, sondern auch an der Abgeschlossenheit, tu der fie bisher zwangsweise leben wußten und zum Theil noch gehalten werde». Trotz der politischen und socialen AuSschlicßung waren aber doch die deutschen Juden zu jeder Zeit mit den übrigen Deutschen national geeinigt durch ihren Aufenthalt in Deutschland, durch ihren Berkehr mit den Deutschen, durch die gleiche patriotische Gesinnung, wie durch die gleichen staatlichen Pflichten und vaterländischen Opfer; jetzt nach ihrer politischen Gleichstellung und Eiaverleibung in da« deutsche Bürgerthum find sie es gewiß.! Sie haben das Recht, als Deutsche genannt und behandelt , zu werden, wie jeder andere deutsche Bürger; ein besonderes Bolk, eine besondere Nation sind fie nimmermehr. Unterschieden, nicht verschieden, von den christlichen Deutschen find die Juden durch die Religion Die jüdische und christliche Religion find indeß nicht der Art unterschieden, daß fie ein nationale» Zusammengehen und -Leben unmöglich machten, oder auch nur erschwerten. Die christliche Religion ist vielmehr die Tochter der jüdischen Mutterreligion, rin Zweig an deoiselbeu Stamme, eine Frucht an dem gleichen Baume. Ehristcnlhum und Judeuthum find zwei religiöse Sonderheiten innerhalb eines und desselben Volkes und bedingen eben so wenig eine gegenseitige nationale Aus- und Abschließung, wie dies untereinander für Satholische und Evangelische der Fall ist. Stöcker scheint die« zu wiffeu oder zu fühlen; er hebt deshalb an der jüdischen ReligionSgesellichaft eine andere anscheinend fremde und fremdartige Sonderheit hervor, womit er die nationale Ab- und Ausschließung der Juden begründen zu künuen vermeint. ES ist die« die,talmudische Praxis und Moral," die er der jüdischen Religion zu Grunde legt, und welche er mit einer ,unsittlichen" Praxis und Moral gleichstellt. Wir wollen anuehmen, daß Stöcker aus Unwissenheit und falscher Belehrung irre geht, und deshalb auf eine Widerlegung seiner falschen Behauptung eiugrhen. Die talmudische Praxi« und Moral ist auf die Bibel gegründet und demnach au« guter Wurzel hervorgrgangen; die Bibel aber ist auch Grundlage de« LhristrathuwS. Die talmudische Praxis und Moral bestand auch zu Jesu Zeiten, und Jesus selbst huldigte ihr und lebte nach ihr. Der Talmud, da« Buch, ist zwar nach Jesus geschrieben, aber er enthält die auch zu Jesu Zeit geltende Praxis und Moral der Juden, er lehrt nicht« Neue», er sammelt nur, wa« früher und bisher gelehrt und geübt worden. In gleicher Welse sind ja auch die Evangelien nach Jesu« erst ausgeschrieben worden; sie sammeln auch, was früher und bisher von Jesu« mitgetheilt und erzählt wurde. DaS mosaische Staatsleben war auf biblische Praxi- und Moral gegründet, und zwar für Palästina und die damaligen OrtS- und Zeilverhältuisse berechnet. Da aber diese sich änderten, unterlagen auch die Gesetze einer fortwährenden Entwickelung; nur einer formellen Acnderung jedoch, Wesen undGrisl derBibelund der mosaischenJnstitutionen mußten gewahrt werden. Diese formale Aenderuug und Entwickelung macht die Bedeutung der traditionellen Lehre an«, welch« den Inhalt der »talmndischeu Praxi« und Moral" bildet. Al« da« jüdischr Staatsleben der römischen Obmacht unterlag, rettete Jochanaa bea Sakkai den Grift de« Judeuthum die religiöse Lehre und da« religiöse Leben der Jude», durch Verlegung und somit Erhaltung der Schule und de« ShuedriumS von Jerusalem nach Jamuia. Damals blieben die Juden noch in Palästina. Alfie später durch Hadrian unter die heidnischen Völker zerstreut wurde» und da« religiöse Leben noch mehr erschwert wurde, suchten Akiba und die Nachfolger seiner Schüler den Geist der Bibel festzuhalten, in der Erkennlniß, daß für diesen Zweck wegen der veränderten Ort«-, Zeit- und LebenSverhältniffe die Formen der religiösen Gesetzgebung geändert werden müßten, nur die Formen, nicht deren Geist. Der Geist ist göttlich und ewig; dieser kann nicht verändert werden, dieser muß erhalten bleiben. Die« ist ,talmudische Praxi« und Moral"; sie beruht demnach auf Gotte« und der Bibel Geist. Unser Festhalten am Talmud bedeutet darum nicht da- Festhalten an alten, überlieferten Frrme«, sondern am Prineip, daß da« Judenthum in Anlehnung an den Geist der Bibel einer Entwickelung unterliegt und in Anlehnung an bedingende und beherrschende Zeitoerhältnifse höchstens einer formalen Aendeiung unterworfen werden darf.! Der Talmud belehrt un« darüber, daß die Lehre de« Juden- , thums einer frischen, lebendigen Quelle gleicht» durch welche, wir bestehen und leben, während der stumpfe und blinde CouservatiSmu« einem stehenden Wasser ähnelt, da« sumpfig und ungenießbar wird, tot ist und Tod bringt. Aehnltch wie Akiba im Judenthum, wirkte Paul«« im Ehristeothum. Unvermittelt hätte dareligiöse Leben der Juden unter den Heiden nicht erhalten werden können, Akiba vermittelte darum diese Möglichkeit durch eine formale Modifikation de« JodenthumS, den Geist desselben ließ er unangetastet. Das Urchristeuthum mit seiner streng jüdischen Lehre und Tendenz konnte unvermittelt den götzendienerischen und sittenlosen Heiden nicht zugeführt werden. Paulu» vermittelte diese Möglichkeit durch Modifikation de« Urchristenthum» nach heidnischen Sitten und Anschauungen. Paulu« lebte zwar etwa« früher, im ersten Jahrhundert, aber seine Schüler zeitigten im zweiten Jahrhundert, in dem auch Akiba lebte und wirkte, den Einfluß vom' Geiste ihre« Meisters. __ Berichte und Vorrrfporrderrxrrr. Deutschland. M«rgdeb»rz, 3. Juli. Der hiesige Regierungspräsident hat folgende wichtige ^amtliche Bekanntmachungerlaffen: ,Aus Grund der Kj. K, 12, IS des Gesetzes über die Polizeiverwaltmrg vom 11. Miez 1850 (B.-s. E. 265) und des §. 137 d«S Gesetze« über die allgemeine LandeS-Berwalluag vom 30. Juli 1883 (G^S S. 13b) verordn« Ich unter Zustimmung de» BezirkS-AuSschuffeS für den Umfang des Regierungsbezirke» Magdeburg. §. 1. Da» Schlachten sämmtlichen Liehemit Ausnahme de« FederoieheS darf nur nach osrhergezangeuer Betäubung durch Kops» schlag staüfindea. Bei der Betäubung vou Großvieh müssen mindesten« zwei erwachsene kräftig« männliche Personen in der Weise thätig sein, daß die eine de» Kops de» Thiere» mittels geeigneter Borrrichiungeu sesthält, die andere de» Schlag führt. Aus das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) finde» die vestimmungcn diese» Paragraphen keine Anweudung. §. 2. DaS Aushängen drs Viehes und das Rupfen de« Federviehes vor eingetretenem Tod« darf nicht stattfindcn. 8- 8• Das Schlachten sämmtlichen Viehes — einschließlich Feder» Viehes — soll in geschlossenen, dem Publikum nicht zugäaglicheu Räumen statlfind.«. tz. 4. Die Anwrsenhrtt von Kindern unter 14 Jahre» bei« Schlachten darf nicht geduldet werden. 8- &• Für das Schächten »ach jüdische« Ritus (Schächten) gelten außer den vorstehend in den 88- 2 bis 4 getroffenen folgende besondere Bestimmungen: 1. Du» Riederlegen von Großvieh darf nur durch Winden oder ähnliche Borrichlungcn bewirkt werden, durch welches jede« plötzliche