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Israelitische Wochenschrift · 1890-06-12 · 24 (12.6.1890) · p. Seite 179

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
21 (1890)
Issue
24 (12.6.1890)
Date
1890-06-12
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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tmtfcn fei. Die Schuldebatte bei Berliner Magistrats habe das erst jüngst gezeigt. Der Antrag Babt wirb darauf zur Beraihoog und Ansarbeitnng für bie Hauptversammlung einer Eommisfion überwiesen, in bie außer bem Antragsteller bie Herren Dr. Eohn-Lattowitz und Dr. Rosenthal-Breslau gewählt würben. Daan wirb bie Debatte über len Antrag Adam fortgesetzt. Dr. Eohn-Lattowitz hielt es für bedenklich, einen Zwang zur Theiluahme an bem Religionsunterricht aus» znüben. Mau könne beispielsweise niemals einen Bater, der religiös ist, bazu zwingen, sein Sind an einem Unterricht theiluehmen zu lassen, ber von einem notorisch freifinnigen Lehrer gegeben wirb. Der Unterricht könne obli- ^«torisch sein, aber jeber müsse bas Recht haben, seine Linder bei Nachweis von Privatunterricht bavon bispensiren zu lasten. Dr. Sopfsteiu-Beuthen hält es für zwecklos, über diese Anträge des weiteren zu sprechen. Scho« unter dem Minister Falk sei ber jütische Religionsunterricht nur als faeultativer hingestellt worben, baß er obligatorisch werde, ist nur ein frommer Wunsch und werde es bleiben. Solche Dinge, die weit über bas gesteckte Ziel hinausführen, seien vou ber Tagesordnung abzusetzen. Dr. Lohn-Lattowitz verwahrt flch gegen die Absetzung von der Tagesordnung. Der Sern der Frage sei nicht, ob der Unterricht obligatorisch werden solle, bas werbe nie erreicht werden. Auch der oberschlefische Vemeindebuod, der fich mit dieser Sache befaßt habe, habe nichts erzielt. Es handle sich hier nur darum, ob überhaupt die jübischeu Kinder aogehalten werden sollen, Religionsunterricht zu nehmen. Das wüßte bann hier bazu erweitert werben, daß fle nicht nnr gezwungen werben, an dem bestehenden Religion-- unterricht thellzunehmen, sondern baß überhaupt von jedem Bater der Nachweis verlangt wirb, ob sei» Sind ReligionSunterricht hat. Ob bas Privat- oder Schulunterricht ist. Wäre ganz gleich. Dr. 8. Neustadt-Breslau schließt fich diesen Aussührungen an. Tintner-Bunzla« sieht in den begründende«! Aussührungen des Herrn Adam einen Angriff auf bie Cantoren, wogegen fich jedoch Herr Adam verwahrt. Lamerase-Strehlen macht auf den Mißstand auf» merksam, daß häufig mit dem 13. Lebensjahr der ReligionS- - unterricht abgeschlossen wirb. Bei Einführung eines obligatorischen Unterrichts einen Zwang auszuüden, sei dem von ׳ ber Gemeinde ahhängenben Religionslehrer unmöglich. Redner führt Beispiele aus seiner eigenen Erfahrung an. Das Besetz nütze nichts, wenn es nicht ausgeführt werde» könne. Dr. Samuel sahn-Breslau findet den Grund dieses Uebelftandes in der zu großen Machtvollkommenheit, bie den Bor ständen bucch da» Gesetz vom Jahre 1847 etugeräumt wurde. Borchardt-Ostrowo: Um welchm Religionsunterricht handle es sich eigentlich? In den höheren Lehranstalten sei er facultativ, in den BolkSschulen obligatorisch, aber es bleibe den Eltern überlasten, wenn ein christlicher Lehrer dea Unterricht ertheile, die Sinder denselben nicht besuchen zu lassen. Die Regierung und Behörden erkennen übrigens nur eine» Religionsunterricht in deutscher Sprache au, nicht in hebräischer. Die Schulräthe tadeln e» sogar, wenn hebräische Sätze i» ihm angewendet werden. Ab am-Schroda, und Dr. C hob owSki-OelS bestätigen diese Ausführungen. Dr. Kopfstein.Beulheu hält es für traurig und betrübend, daß man Katechismus und Sittenlehre u. s. w. für Religionsunterricht halte und den hebräischen Unterricht aussch ließe. Religionsunterricht sei in erster Reihe ein hebräischer Unterricht, der Katechismus aber ein ge« ringer Nothbehelf., Elbogeu-Schilbberg und Abam-Schrada stimmen mit den Ausführungen de« Vorredner» überein. Da aber die Regierung anders denke» so müsse man fich mit diese« Standpunkte befreunden. Dr. R o s e n t h a l-BreSlau ist für Ablehnung des Antrage». Verlang״! man vom Staate den Zwang nach dieser Seite hin, so richte er sich nach seiner und nicht nach unserer Meinung; daß der Zweck de» Religionsunterrichtes damit noch nicht erfüllt werde, sei klar. Dr. Eohn-Lattowitz hält gleichfalls den Katechismus uur für einen Notbehelf, wünscht ober trotzdem Annahme de» Anträge». E» sei immer bester, w.׳nn ein Kind auch uur diesen Notbehelf habe, als überhaupt keinen Unterricht. Dr. Babt- Breslau weist darauf hin, daß von Seiten de» Herrn Adam gar kein Antrag vorliege, sondern nur Anfragen, die bijetzt beantwortet seien. Da» Ergebnis sei ungefähr folgende»: E» ist da» beste und höchste Ziel, wenn di« Kinder au» bem Hebräischen, aus den Quellen unserer Religion, lernen. Wir müssen jedoch mit den Thatsachen rechne«. Ja den meiste» Fällen wirb au den öffeatlicheu Schulen, bie nicht Religionsschulen find, da» Hebräische falle» müssen, nicht weil wir e» nicht achten» sondern weil wir keine Zeit haben, einen Sprachunterricht da, wo er dem Leben de» Schüler» fernsteht, in den wenigen dem ReligionSunterrichte gewidmeten Stunden durchzuführen. Wir halten es für wünschenswert, wenn die Kinder hebräisch lernen. Ist es unmöglich, das durchzuführen, so haben wir als Ziel die Keuutnis der biblischen und jübischeu-Geschichte und im Anschluß daran KenntuiS der Lehren der jüd. Religion anzusehen. - Wir haben un» so über die vorgelegten Fragen geäußert. Der Grund dafür, daß wir uns der Petition nicht anschließen, liegt, außer den von den eiozelneu Rednern berührten sachlichen Erörterungen, auch in der allgemeinen uns nicht günstigen Zeitlage. Die Versammlung ist mit dea Ausführungen de« Dr. Babt eiuverftaudeu. — Der Borfitzende schließt darauf gegen 11 Uhr die erste Sitzung. Die zweite Versammlung wurde vom Vorsitzenden Mittwoch den 28. Mai 11 Uhr vorm, in demselben Lokale eröffnet. Bor Eintritt in die Tagesordnung erhält das Wort: Dr. Eohn-Lattowitz, ber de» Antrag stellt: In Anbetracht der Wichtigkeit des Antrag« Babt, der eine eingehende Erörteruug beanspruche, solle die Statutenberatung vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt «erden, zumal der Referent der Statuteocommisfion Dr. Baßfreuud-Taruowitz zu erscheinen amtlich verhindert sei. Rach Annahme dieses Antrages giebt der Vorsitzende zunächst Bericht über den Staad des Vereine». Die gegen- «Srlige Mitgliederzahl beträgt IVO. Zwei Mitglieder, bie Herren Dr. Fränkel-BreSlru und Freund-Kempen, find verstorben. Ausgetreten ist 1 Mitglied, eingetreten ebenfalls 1. Zu Ehren der verstorbenen erhebt fich die Versammlung von ihren Sitzen. Der vom Schriftführer vorgelegte Kassenbericht ergab, baß die Einnahme de» Jahre» 1889, einschließlich de» aus dem Jahre 1888 übernommenen Sassenbestandes von M. 06.99, betrugen M. 165.99. Hiervon ab die Ausgaben M. 76.46 giebt einen Kassenbestarid von M. 89.53, der pro 1890 vorzutragen ist. Da der diesjährige Sassenabschluß keinen Ueberschuß ergiebt, so fällt die Ueberweisung an bie UnterstützungSlasse fort. Der Vorsitzende ersucht schon mit Rücksicht darauf, daß eine solche Ueberweisung an die UnterstützungSkasse wiederum ermöglicht werde, um baldige und regel» mäßige Begleichung der restirenden Beträge. Auf Antrag der Revisoren erteilt die Versammlung dem bisherigen Kassenführer, Herrn Freudenthal, für da» Berwaltungsjahr 1889 Drcharge. Aus Antrag des Herrn Brann-Beuthen wirb ber bisherige Vorstand, bestehend au» de» Herren Dr. Samuel« sohn-Bre«lau als Lorsitzenbeo, Dr. Babt-Breslau als

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