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Israelitische Wochenschrift · 1890-03-06 · 10 (6.3.1890) · p. Seite 75

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Journal
Israelitische Wochenschrift
Volume
21 (1890)
Issue
10 (6.3.1890)
Date
1890-03-06
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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?6 - •rvlgraeinbrn von jenem eckten Geiste der Hnmaniiät durchdrungen sein, de« kleinen Berbänden den Anschluß nicht durch ungebührlich hohe Anforderungen zu erschweren. Andererseits wird durch die Bereiniaung der kleine» Ge» »etnden zu einem größeren leistungsfähigen Vemeindeverdaode eine geordnete Verwaltung die bisherige Unordnung und Mts Wirtschaft verdrängen. Wenn die materiellen Mittel einer Lultulgrmrind« nicht mehr anSrrichrn, um die gesetzliehen Bedingungen ihre» Bestand«« zu erfüllen, so kann derselben dir staatliche Anerkennung entzogen »erden. Da» Gebiet drrse lden ist einer «der mehreren benachbarten Lnltu«. gemeinden einzoverletbrn. Der Antrag auf Anerkennung als Eultu»gemeinde muß von wenigstens dreißig Familien- Häuptern au»gehrn. Selbstverständlich werden dir auf dem Lande einzeln wohnenden J»rarliten benachbarten Gemeinden als Mitglieder zugewiesen, so daß eS in der ganzen Mouarchie keinen J»raelttev geben wird, der nicht einer Eultu»- gemeinde als Mitglied angehört. Endlich »fährt auch die Stellung drr Beamt׳» in der Gemeinde eine thiilwrise Regelung und vortheilhait unterscheidet sich dieses Gesetz von dim preußischen Judengesrtze auS dem Jahie 1847, in wrlchim da» Wort,Rabbir»- gar nicht vorkomwt. In der Begründung der Regierung-Vorlage heißt eS wörtlich: .Wie überhaupt d«r Bestand d,r Eultu«. gemeinde davon abhängig gemocht wurde, daß sie ihrer wesentllchen Ai fgabe der Befriedigung dir religiösen Bedürfniste der Ge׳״c>»deMitglieder gerecht zu werden vermöge, so mußte auch >ur da» Gebiet einer jebin EultuSgemeinde jene geistliche Wirksamkeit gesichert werden, welche al» die seelsorgerische bezeichnet zu werten pflegt und als deren ordeutl icher Träger bei den Juden der Rabbiner erscheint. I« K 11 wird demgemäß bestimmt, daß für jede Eultu»- grmrtnde wenigsten» eia ReligionSbten» als Rabbiner zu bestellen ist. Eine solch« Vorsorge gesetzlich zu treffen war umsomehr geboten, al« die Mitwirkung der anerkannten ReligionSgenoffenschattrn iür verschiedene Belange de» vffentsicher! Rechte» in Anspruch genommen wird, daher die Bestrlluvg der hierfür geeignete« Organe auch im staatlichen Interesse geboten ist." Wir heben diesen Paflu» hervor gegenüber jener Ansicht, welche (wie Wolf: »Zur Eultu«. geschichte in Oesterreich-Ungarn-) ven Rabbinern die eigentliehe onra «nimunm abspricht. 0. $ft§ jüdische Lmrtorat. «tue brennend« -rage der Gegenwart. Von einem Fachmanne. E» giebt innerhalb de» jüdischen Gemeindelebens eine ganze Anzahl oo» wichtigen Dingen, die längst spruchreif geworden, ab» da» eigenthümliche Schicksal haben, todtgeschwiegen zu »»erden, — zum Schaden Einzelner und ganzer Grsammtheiten. Ob die» au» Borurthell. mangelndem Berständniß oder Jndifferenti-mn« geschieht, ist hierbei gleich. S'ltig. Thatsache ist, daß stch bei Behandlung gewiffer agen «in Schlendrian im Laufe der Zeit in den jüdischen Gemeindeverwaltungen eingeschlich-n und festgesetzt hat, dessen endliche Besettigung im Jntereffr de» Gottesdienste» im hohen Grade wünschenSwerth erscheint. Zu dieser Kategorie von Gemeindeangelrgeaheiten gehört unstreitig dir »Tantorfragedie gegenwärtig in de« Vordergrund der Erörterung so manch» Großgemrind« unsere» deutschen Vaterlandes tritt. Darum darf die Mitthrilung au» Berlin in Nr. S der »Israel. Wochenschr.-, so beklageaSwerth die dort auSgrführte SwanaSaraßregel an sich auch ist, aus ein ganz besondere» »tereffe der Gemeinde-Vorstände, »ie der Beamtenkreise rechuru. — Welche Anforderungen heut zu Tage an einen tüchtigen Tantor einer grßßrrn Gemeinde zu stellen sind, darüber scheint »och vielfach Unklarheit zu herrschen. E« gab eine Zeit, i» welcher da» Maaß von Wissen und Könnm für den Ehasan «in ziemlich geringe» war, nämlich: eine schöne Stimme und Brrstänbniß de» hebräischen Texte» der Bebete. Die erste Bedingung mußte unter alle» Umständen erfüllt werden, bei der zweuea war «an nicht mehr so peinlich streng, wenn der betreffende Tantor «u rnaotnn» e» nur verstand, mit seineu stimmlichen Mitteln die Gemeind« zu erbauen und — wa» dir Hauptsache war — zu unterhalten. — So war e» ehedem, al» der Besuch von Eoacerten und Theattrn bei unfern GlaubenSaenoflen noch zu den seltener«, nur dem Reichen zugängigen Kunstgenüssen gehörte. — und der Ehasan auch hierfür entschädigen mußte, ähnlich wie zu Anfang unseres Jahrhundert» die ersten jüdischen Prediger fast die Rolle de» Schauspieler» übernehmen zu müffen glaubten. — Heute liegen die Berhältnifle wesentlich ander». Di« Prediger müssen sprechen wie Rabbiner, und die Eantoren singen wie Vorbeter; denn weder Oprrn noch» Komödien sollen in der Synagoge zur Aufführung gelangen. Dazu sind ja rben eigene Kunstinstitute vorhanden, die heute Jedermann für ein kleine» Entgelt auffuchen und seinem künstlerischen Bedürfnisse genügen kan״. Die HSHrre Bildung unserer ReligionSgenossen, der edlere Geschmack und noch mehr die Würde de» Gotik»- dienstr» erheischen eben andere Veranstaltungen, wenn auch hi» dem Zrilpeist« nur einigermaßen Rechnung getragen werden solle. Wohl ist r» wahr, daß unseren Syna» gogenmelodien im Großen und Ganzen orrentalrscher, vielfach auch romanischer Eharatt,r anhastet, aber völlig unzutreffend, ja geradezu absurd ist die Annahme, daß nur slavische Kehlen diese Melodien zu singen vermöchten. Wäre diese Vorau«- setzung begründet, so müßten brijpiel-weise von dem Repertoir unsne Theater sämmtlichr italienisch« und französische Opnn abgesetzt, die deutsche Gesangskunst mit all' chren Jüngnn für Bankerutt erklärt werden. Aber ebensowenig wie die deutschen Säng» italienisch« Partim zu singen sich nicht scheuen, braucht ein deutsch»Eantor, wenn er die Gesangskunst in recht» Weise zu üben grlnnt hat, vor dem Vottrage alter Synagogenmelodien zurückzuschrecken. Wa» ihm hinbri naturgemäß fehle,! wird, ist der slavische Beigeschmack in der Tonsärbung und Phrastrung. Da» kann aber unmöglich ein Fehler sein, muß vielmehr al» ein Vorzug bettachtet w»den für die zeitgemäße Gestaltung de» Synagogm-Eultu» deutscher Gemeinde». — Die Sache hat noch eine ernste rn gewissem Sinne auch eine nationalpolitische Seite. D» Borbet» der Gegenwart soll nicht nur die hebräischen, s»nd»n auch deutsche Gebete mit Berständniß vortragen können, so vortra!en. daß die Z chör» andächtig gestimmt werden. Diese Kunst zu üben uns die rechte Wirkung auf einm gebildeten Zuhörerkcei» zu erzielen, v»mag aber nur oerjenige Kantor, Ser eine mehr aldie gewöhnliche Bildung uns»» östlichen Beruflgeaossea besitzt. E» ist in der Thal unerklärlich, ja unocrstäaolich und räthselhaft, wie die größte jüdische Gemeinde Deutschland» e» mit ihrem ästhetischen Grschmacke vereinbaren kann, Beamte an da« Borbeterpult hinzust-ll-n, die in echt slaoischer, polnischer Weise veutiche Gebete zum Vortrage bringen. Welch' »schreckend: Gegensätze! Monumentale Synagoge, henlicher Ehorgesang, ivuaoerbar ergreifense- Ocgelspiel und — ein polnischer Ehasan al» deutscher Gebets p r e ch e r. — Da» sind Monstrositäten, die ein» Gemeinde ra d» Haupt- und Residenzstaat de» deutschen Reiche» unwürdig sind. Die Kantoren der Gegenwart bedürfen noch ander» Qualitäten, al» sie da» ,schöne Singerlvor Zeiten nöthig hatte. Er muß vor Allem ein gebildeter Mann, musikalisch deanlag: und gesang»fähig sein, dann ad» auch gründliche Kmntniffe vom synagozalea» traditionellen Gesang und Eultu» besitzen und zweifcllo» die hebräische Sprache inso- »nt ketzerischen, al» sie zum Gebeiculm», die heilige Schrift mit inbegriffen, getzött. Diese Eigenschaften neben einem tadellos« Lebenswandel find für den Vorb.-t» ein» größ»n

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